Danke für eure Antworten! 3 Fragen habe ich noch: - Wenn die Polizei bei mir vor der Tür steht oder ich per Post eine Anzeige erhalte, soll ich da den Fahrer nennen oder nicht? Was passiert wenn ich die Aussage verweigere? Wird dann das Urteil gegen mich (in der Schweiz) vollstreckt? - Ich habe hier im Forum gelesen, dass die Schweizer Polizei auch die bei der Bezahlung des Mietwagens benutzte Kreditkarte belasten kann. Ist das korrekt? - Falls ein Urteil (gegen mich oder den Fahrer) in der Schweiz vollstreckt wird, muss ich dann bei der Einreise-Ausweiskontrolle mit Problemen rechne