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UweD

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  1. Hmm... damit ist das wohl Frage 2 geklärt. Könnt ihr mir bei den anderen 2 Fragen noch weiterhelfen? Viele Grüße, uwe
  2. Danke für eure Antworten! 3 Fragen habe ich noch: - Wenn die Polizei bei mir vor der Tür steht oder ich per Post eine Anzeige erhalte, soll ich da den Fahrer nennen oder nicht? Was passiert wenn ich die Aussage verweigere? Wird dann das Urteil gegen mich (in der Schweiz) vollstreckt? - Ich habe hier im Forum gelesen, dass die Schweizer Polizei auch die bei der Bezahlung des Mietwagens benutzte Kreditkarte belasten kann. Ist das korrekt? - Falls ein Urteil (gegen mich oder den Fahrer) in der Schweiz vollstreckt wird, muss ich dann bei der Einreise-Ausweiskontrolle mit Problemen rechne
  3. Hallo, kann mir jemand bei dem Problem helfen? Das wäre wirklich super! Viele Grüße, uwe
  4. Hallo zusammen, mein Kamerad wurde mit einem Mietwagen in der Schweiz auf der Autobahn mit ca. 60 km/h zu viel geblitzt. Einfach nur dumm, aber es lässt sich nun nicht mehr ändern. Das Auto habe ich angemietet und mit Kreditkarte gezahlt. Als Lenker war mein Kamerad eingetragen. Die Autovermietung hat soweit ich weiß nur meine Adresse (in Dtl.) denn die Adresse des Lenkers musste bei der Anmietung nicht angegeben werden (lediglich der Name). Meine Fragen nun: 1.) Kann die Schweizer Polizei über die Autovermietung meine Adresse ermitteln? Ich denke mal ja, oder? 2.) Wenn ja wird der Besc
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