Massi 0 Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 Hi Leute, was mich persönlich gerade so interessiert. Wenn ein Fahrzeug von einem Providafahrzeug gefilmt und verfolgt wird, muss das Provida Fahrzeug auch den Sicherheitsabstand einhalten? Oder ist es da egal oder zu Bundesland unterschiedlich? Und wenn es einen Sicherheitsabstand einhalten muss, dann würde ich gerne wissen wieviel zum Beispiel bei 100km/h. Danke im Voraus für Infos. Ciao Massi Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 Sicherheitsabstand sollte er schon einhalten ob es gemacht wird ist eine andere Sache.Und wenn es einen Sicherheitsabstand einhalten muss, dann würde ich gerne wissen wie viel zum Beispiel bei 100km/h.soviel wie du auch bei 100 das solltest du in der Fahrschule gelernt haben wie viel es ist. Quote Link to post Share on other sites
Massi 0 Posted March 12, 2008 Author Report Share Posted March 12, 2008 klar weiß ich das :-) ich sag immer halber Tacho.... nur würde ich gerne wissen ob es geregelt ist. Ich mein dann würde man doch öfters vor Gericht gehen, wenn es niergendwo steht. Ciao Massi Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 klar weiß ich das :-) ich sag immer halber Tacho.... nur würde ich gerne wissen ob es geregelt ist. Ich mein dann würde man doch öfters vor Gericht gehen, wenn es niergendwo steht. Warum denn das ? Glaubst Du etwa, Du könntest dann auf Nichtverwertbarkeit des Videobeweises hinaus ? Auch wenn der Dich filmende Wagen den Sicherheitsabstand unterschreitet ändert das doch nichts an Deiner Fahrweise, Du bist also dran. Quote Link to post Share on other sites
SilverBanditS 877 Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 klar weiß ich das :-) ich sag immer halber Tacho.... nur würde ich gerne wissen ob es geregelt ist. Ich mein dann würde man doch öfters vor Gericht gehen, wenn es niergendwo steht. Warum denn das ? Glaubst Du etwa, Du könntest dann auf Nichtverwertbarkeit des Videobeweises hinaus ? Auch wenn der Dich filmende Wagen den Sicherheitsabstand unterschreitet ändert das doch nichts an Deiner Fahrweise, Du bist also dran. mit einem guten Anwalt kann man da schon mal auf Nötigung zur Geschwindigkeitsüberschreitung plädieren. Den Beweis liefert die Providatruppe dann gleich noch selbst! Auch diese Jungs schweben nicht im rechtsfreien Raum! Quote Link to post Share on other sites
Massi 0 Posted March 12, 2008 Author Report Share Posted March 12, 2008 Klar, hast schon recht... Dran bin ich aber du kannst immer noch argumentieren das du dich gedrängt gefühlt hattest. Das gibt es auch. Kann bis zu 20 % Toleranzabzug führen. Ich finde nur wenn mich ein Fahrzeug bei 10 m Abstand filmt, finde ich das nicht in Ordnung. Und noch direkt nach dem 100km/h Limitschild. Mich dann 4 km fahren lässt. Abwartet ob ich auch in der Baustelle zu schnell fahre und dann erst entscheidet mich rauszuholen. Dann werden nicht die ganzen 4 km ausgewertet sondern nur das Stück in dem ich gerade vom Gas ging. SUPER. Finde ich sehr fair. Deshalb frage ich ja ob er den Sicherheitsabstand einzuhalten hat. Bin der letzte, der ein Problem hat sich seiner Schuld einzugestehen und die Konsequenzen zu tragen. Wenn man fair behandelt wurde. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 Warum denn das ? Glaubst Du etwa, Du könntest dann auf Nichtverwertbarkeit des Videobeweises hinaus ? Auch wenn der Dich filmende Wagen den Sicherheitsabstand unterschreitet ändert das doch nichts an Deiner Fahrweise, Du bist also dran.Immerhin könnte er dann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den ProViDa-Fahrer prüfen lassen Warum eigentlich nicht? Es spricht jedenfalls nichts dagegen, auch als ProViDa-Fahrer den Sicherheitsabstand einhalten zu müssen. Viele GrüßeMace Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 20% Messtoleranz werden werden bei ungeeichten Tacho abgezogen, bei ProViDa sind es 5% Messtoleranz. Wie viel werfen Sie dir den vor? Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 Warum denn das ? Glaubst Du etwa, Du könntest dann auf Nichtverwertbarkeit des Videobeweises hinaus ? Auch wenn der Dich filmende Wagen den Sicherheitsabstand unterschreitet ändert das doch nichts an Deiner Fahrweise, Du bist also dran.Immerhin könnte er dann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den ProViDa-Fahrer prüfen lassen Warum eigentlich nicht? Es spricht jedenfalls nichts dagegen, auch als ProViDa-Fahrer den Sicherheitsabstand einhalten zu müssen. Es ändert aber im Endeffekt an der Verwertbarkeit des Videos recht wenig, oder gar an der Zulässigkeit des eigenen Unrechtes (wenn der überschreitet, darf ich das auch). Quote Link to post Share on other sites
SilverBanditS 877 Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 Immerhin könnte er dann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den ProViDa-Fahrer prüfen lassen Warum eigentlich nicht? Es spricht jedenfalls nichts dagegen, auch als ProViDa-Fahrer den Sicherheitsabstand einhalten zu müssen. also wenn ich mich nicht irre, kann zu dichtes Auffahren schon den Tatbestand einer Nötigung erfüllen. Das ist dann keine Owi mehr sondern eine Straftat. Quote Link to post Share on other sites
SilverBanditS 877 Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 Es ändert aber im Endeffekt an der Verwertbarkeit des Videos recht wenig, oder gar an der Zulässigkeit des eigenen Unrechtes (wenn der überschreitet, darf ich das auch). Ganz so einfach dürfte es nicht sein, wenn der/die Gefilmte die Nötigung durch den Hinterherfahrenden vor Gericht glaubhaft darstellen kann. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 Es ändert aber im Endeffekt an der Verwertbarkeit des Videos recht wenig, oder gar an der Zulässigkeit des eigenen Unrechtes (wenn der überschreitet, darf ich das auch). Ganz so einfach dürfte es nicht sein, wenn der/die Gefilmte die Nötigung durch den Hinterherfahrenden vor Gericht glaubhaft darstellen kann. Reden wir über Nötigung (also Drängeln mit Lichthupe und Hupe und 10m Sicherheitsabstand(sind ja lt. m3: locker genug)) oder den Sicherheitsabstand unterschreiten ( <5/10 des halben Tachoabstandes) ? Ich bin der Meinung es geht hier doch um Unterschreiten des Sicherheitsabstandes, oder wollte der Provida unbedingt vorbei ? Quote Link to post Share on other sites
SilverBanditS 877 Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 Reden wir über Nötigung (also Drängeln mit Lichthupe und Hupe und 10m Sicherheitsabstand(sind ja lt. m3: locker genug)) oder den Sicherheitsabstand unterschreiten ( <5/10 des halben Tachoabstandes) ? Ich bin der Meinung es geht hier doch um Unterschreiten des Sicherheitsabstandes, oder wollte der Provida unbedingt vorbei ? nun ja, zumindestens wurden hier die Zahlen 100 km/h und 10m Abstand genannt. Gesetzt dem Fall diese Werte wurden korrekt widergegeben, was sich sehr leicht aus dem Video herleiten lassen dürfte, so bedarf es nicht noch unbedingt einer Lichthupe, um den Tatbestand der Nötigung zu erfüllen, gelle??? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 Es ändert aber im Endeffekt an der Verwertbarkeit des Videos recht wenig, oder gar an der Zulässigkeit des eigenen Unrechtes (wenn der überschreitet, darf ich das auch).Nö, aber wie gesagt. Wenn der ProViDa-Fahrer Verstöße verfolgt, dann muss er sich auch verfolgen lassen, wenn er das gleiche Unrecht begeht. Viele GrüßeMace Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 Klar, hast schon recht... Dran bin ich aber du kannst immer noch argumentieren das du dich gedrängt gefühlt hattest. Das gibt es auch. Kann bis zu 20 % Toleranzabzug führen. Ich finde nur wenn mich ein Fahrzeug bei 10 m Abstand filmt, finde ich das nicht in Ordnung. Und noch direkt nach dem 100km/h Limitschild. Mich dann 4 km fahren lässt. Abwartet ob ich auch in der Baustelle zu schnell fahre und dann erst entscheidet mich rauszuholen. Dann werden nicht die ganzen 4 km ausgewertet sondern nur das Stück in dem ich gerade vom Gas ging. SUPER. Finde ich sehr fair. Deshalb frage ich ja ob er den Sicherheitsabstand einzuhalten hat. Bin der letzte, der ein Problem hat sich seiner Schuld einzugestehen und die Konsequenzen zu tragen. Wenn man fair behandelt wurde. was wird Dir eigentlich vorgeworfen ? Die Geschwindigkeit, dann sei doch froh, dass der Teil ausgewertet wird, wo Du vom Gas gehst und nicht irgendwo, wo Du noch Gas gibst.Dein Abstand zum Vordermann ? Davon lese ich nichts.Dein Abstand zum Hintermann ja wohl kaum. @Mace: Klar könnte man den Provida-Fahrer wegen der OWi versuchen dranzukriegen ... und was bringt Dir das ? Die Befriedigung, es dem jetzt gezeigt zu haben ? Quote Link to post Share on other sites
SilverBanditS 877 Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 @Mace: Klar könnte man den Provida-Fahrer wegen der OWi versuchen dranzukriegen ... und was bringt Dir das ? Die Befriedigung, es dem jetzt gezeigt zu haben ? Befriedigung kann man einfacher haben, aber wie wär's mit Einstellung wegen (vorsätzlicher) Nötigung durch den zu dicht Auffahrenden (Provida)???!!! Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 @Mace: Klar könnte man den Provida-Fahrer wegen der OWi versuchen dranzukriegen ... und was bringt Dir das ? Die Befriedigung, es dem jetzt gezeigt zu haben ? Befriedigung kann man einfacher haben, aber wie wär's mit Einstellung wegen (vorsätzlicher) Nötigung durch den zu dicht Auffahrenden (Provida)???!!!Zu was wurde denn der Fahrer genötigt ?Es wurde das Stück gewertet, wo der VT vom Gas ging. Mithin also wohl fast die langsamste Passage. Wenn in dieser Phase der Abstand des Providas kurzzeitig geringer war, der Abstand aber wieder hergestellt wurde, dann wäre das auch nicht zu beanstanden. Ich würde ja gerne mal das Video sehen Quote Link to post Share on other sites
Massi 0 Posted March 12, 2008 Author Report Share Posted March 12, 2008 also einfache geschichte.... bin am 4.1 nachts um 0 Uhr zu meiner Freundin auf der A5 gefahren. Ich fuhr zwischen dem Frankfurter Kreuz und dem Darmstädter Kreuz. Kein Tempo Limit. 170 km/h auf dem Tacho Kurz vor dem Rasthof Gräfenhausen war das 120 km/h Schild. Ging vom Gas. 50 m später das 100 km/h Schild. Dachte mir nix dabei, ließ dann ausrollen. Bin dann 100 km/h gefahren. 4 km später kam dann noch die Baustelle. Habe auf 80 km/h runtergebremst. Dann....nach der Baustelle....Bitte Folgen...so ich dachte...was ist jetzt los. Dann die Super überraschung.....wir werfen ihnen einen Geschwindigkeitsverstoss vor. 150km/h im Schnitt zu schnell. Hat mir dann die Szene gezeigt als ich gerade vom Gas ging. Und saß mir ziehmlich nache...was ich sehen konnte...es waren zwei Streifen abstand von der Fahrbahnmarkierung zwischen den Fahrbahnen. Ich super...und was kriege ich dafür 100 € Bussgeld, 3 Punkte in flensburg...und 1 Monat Fahrverbot. Na toll dachte ich mir.......hätte ich doch vollekanne bremsen sollen, statt auf meinen hintermann rücksicht zu nehmen...dachte ich mir nur dann.... Habe eine Weiße Weste bis dato gehabt..... Deshalb meine Fragen. Bin verzweifelt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 12, 2008 Report Share Posted March 12, 2008 Hat mir dann die Szene gezeigt als ich gerade vom Gas ging. Und saß mir ziehmlich nache...was ich sehen konnte...es waren zwei Streifen abstand von der Fahrbahnmarkierung zwischen den Fahrbahnen. Zwei weisse Streifen Abstand : Die Streifen sind 6m lang mit 12m schwarzem Zwischenraum, konntest Du zwei Streifen sehen, dann waren ca. 24m Abstand. Ich sehe bei 24m@140 km/h Abstand keine wesentliche Unterschreitung des Sicherheitsabstandes und schon gar keine Nötigung. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted March 13, 2008 Report Share Posted March 13, 2008 @Mace: Klar könnte man den Provida-Fahrer wegen der OWi versuchen dranzukriegen ... und was bringt Dir das ? Die Befriedigung, es dem jetzt gezeigt zu haben ?Was es bringt?Herstellung der Gleichheit vor dem Gesetz. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Viele GrüßeMace Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted March 13, 2008 Report Share Posted March 13, 2008 Das alte Thema, tausen mal probiert, tausendmal ist nichts passiert!! Die Nötigungsdiskussion ist im Regelfall überflüssig, wenn man das Video betrachtet. Wir haben m,ehrere Fälle hinter uns, in denen Sachverständige die Aufnahmen überprüften, alles negativ. Wenn tatsächlich "nur" ein Abstand von ca. 24 Metern zu sehen war, muss man erst einmal fragen, wo denn der Kamerawinkel auf die Fahrbahn trifft. Dieser Wert ist zu den 24 M zu addieren und dann ist man plötzlich bei 40 - 50 meter! Ich will nicht meine Hand für alle Anwender ins Feuer legen, aber die Mehrzahl ist sich ihres Jobs und der Gefährlichkeit sehr wohl bewusst und fährt auch entsprechend! ( Übrigens, die Abstandsunterschreitung ist doch nach hier herrschender Meinung völlig in Ordnung - Duck und wech! ) dete Quote Link to post Share on other sites
Hellskorpion 0 Posted March 13, 2008 Report Share Posted March 13, 2008 Er redet hier von "Im Schnitt 150 km/h". Heißt das, die Filmen dich 4km lang bei 170 km/h, dann kommt ein 100er Schild und man bremst auf 100, die filmen einen weiteren km und sagen dann es waren 150 im Schnitt?? Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted March 13, 2008 Report Share Posted March 13, 2008 also ich habe auch schon mal ne etwas unangenehme erfahrung mit nem Provida. der hätte mich fast in die leitplanke gedrängt.ist aber schon lange her, und darüber will ich auch gar nicht diskutieren. aber immer korrekt verhalten sie sich also nicht. aber nur aus eigeninteresse, was für ein fahrzeug war das denn auf der A5? fahr da nämlich auch öfters lang Quote Link to post Share on other sites
Massi 0 Posted March 13, 2008 Author Report Share Posted March 13, 2008 thema Brennwinkel....ich fuhr genau hinter mir her. Als er die Messung begonnen hatte war es ein Streifen abstand gewesen. Sieht man gut auf dem Foto. Am Ende waren es halt zwei Streifen Abstand.Hab ja mittlerweile per Anwalt die Akte bekommen. Muss noch das Video beantragen. Ich fuhr in der OhneLimit-Zone 170 km/h mit eingeschalteten Tempomat. Das Provida-Fahrzeug fuhr vor mir. Wollte wahrscheinlich sehen ob ich den Abstand zu Ihm halte. Dann ging er vom Gas und wechselte die Spur. Ich überholte ihn und wechselte auf die gleiche Spur vom Provida und fuhr vor ihm weiter. Dann sah ich das 120km/h Schild. Tempomat ausgeschaltet, ausrollen lassen, weil ja der Typ hintermir ziehmlich dich auffuhr. Ich weiß...nächstes mal Brems ich einfach runter...egal ob er in mich reinfährt. 50 m weiter das 100km/h Schild. Hatte ungefähr 154 km/h drauf in dem Moment. Er hat dann mit der Messung direkt begonnen. Irgendwann war ich genervt. Hab dann die spur gewechselt und hab dann auf 100km /h runter gebremst. Das hatte er natürlich nicht mehr zu Auswertung genommen. Wir fuhren dann noch 4 km weiter bis zur Baustelle. Sicherlich wollte er bestimmt sehen, ob ich dort zu schnell durchfahre. Habe auf 80km/h runtergebremst und bin durch die Baustelle....Dann plötzlich fuhr er vor und winkte mich raus. Ich versuche halt zu überlegen, ob ich ne Chance habe ein höheres Bussgeld zu zahlen, um das Fahrverbot zu umgehen. Deshalb würde ich gerne wissen, ob es halt als Argument gilt. Was mich aber wundert......auf dem Foto und im Video sah man nicht wann die Messung begonnen wurde. Oder sieht man das nicht und kriegt es nur gesagt? A5 Weinroter 3er BMW E90 Serienausstatung....Hätte daran erkennen müssen..... Ich bin halt auf das Auto angewiesen als Berater.......ich Idiot....wollte meine Freundin an Ihrem Geburtstag überrachen.......mensch mensch.... Quote Link to post Share on other sites
Massi 0 Posted March 13, 2008 Author Report Share Posted March 13, 2008 Das schlimme ist....mein erster Bussgeldbescheid im Leben......ich bin doch immer so genau mit der Geschwindigkeit...dann sowas.... Und das sollte keine Ausrede sein.....bevor jetzt jeder hier anfängt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted March 13, 2008 Report Share Posted March 13, 2008 Ich bin halt auf das Auto angewiesen als Berater.......ich Idiot....wollte meine Freundin an Ihrem Geburtstag überrachen.......mensch mensch.... Damit könntest Du unter Umständen eher das FV gegen ein höheres Bussgeld eintauschen, als wenn Du renitent wirst und versuchst Dich zu "rächen". Zeige Dich als reuigen Sünder, drücke auf die Tränendrüsen, dass Du das Auto brauchst und versuche mit Hilfe Deines Anwalts das FV einzutauschen. Abweichungen vom Regelfahrverbot Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted March 13, 2008 Report Share Posted March 13, 2008 hmm, also ich wills mal so sagen, also wenn mich ein provida wirklich bedrängt hätte, und dies wäre auch auf dem video zu sehen,würde ich das nicht auf sich beruhen lassen. da würde sofort eine gegenanzeige von mir wegen nötigung erfolgen.dann würde sich die sache eben vor gericht klären.aber dazu musst du dir natürlich erstmal das video über einen anwalt besorgen lassen. zum FV, naja das ist ja nur einen monat. dann legst du das in den urlaub, und wenn du eben nur 2 wochen urlaub machst, musst du dirhalt für die restlichen 2 wochen jemanden organisieren der dich fährt. das ganze ist natürlich schon sehr sehr ärgerlich, und kannauch kostenintensiv werden, aber deine existenz wird es sicherlich nicht vernichten.aber da musst im worst case eben durch Quote Link to post Share on other sites
waldcounter88 0 Posted March 14, 2008 Report Share Posted March 14, 2008 also ich kenne die strecke nicht aber ist es nicht meist so das nach unbegrenzt zuerst ein trichter kommen muss mit 120-120-100 ? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted March 14, 2008 Report Share Posted March 14, 2008 Muss nicht. Wenn ein solcher Trichter fehlt, kann aber unter Umständen eine größere Toleranzstrecke eingeräumt werden müssen, in der der Fahrzeugführer noch gefahrlos abbremsen kann. Viele GrüßeMace Quote Link to post Share on other sites
SHUH 0 Posted March 15, 2008 Report Share Posted March 15, 2008 Hallo zusammen, 1.geregelt ist der Abstand in der STVO. Kann jeder nachlesen und gilt für jeden.2.Eine polizeiliche Maßnahme ist unter Berücksichtigung der gültigen Gesetze, unter besonderer Beachtung und Vermeidung von Gefährdungen für die Allgemeinheit und der eingesetzten Beamten, sowie unter die Beachtung der durch örtlichen Gegenbenheiten nötigen Erfordernisse, durchzuführen. Zu geringer Sicherheitsabstand, laut STVO, gleich keine Vermeidung von Gefährdungen für den anderen und der Besatzung des Messfahrzeuges. Bei einem Unfall hätte demzufolge sogar die Messbesatzung mindestens eine nicht unerhebliche Mitschuld. Mann spricht hier auch von grober Fahlässigkeit.Soviel zur Rechtslage. Moralisch möchte ich dass hier nicht bewerten. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted March 15, 2008 Report Share Posted March 15, 2008 geregelt ist der Abstand in der STVO. Kann jeder nachlesen und gilt für jeden.WOW. Danke für die Aufklärung. Da hast du ja eine wahnsinnig erschöpfende Regelung! Kein Raum für Auslegungen, alles bombensicher definiert. Ich darf zitieren: §4 Abs. 1 S. 1 StVO Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Alles andere ist Rechtsprechung. "Soweit zur Rechtslage".. Viele GrüßeMace Quote Link to post Share on other sites
SHUH 0 Posted March 18, 2008 Report Share Posted March 18, 2008 Hallo zusammen,Hallo Mace, und wo ist dort dein Problem beim Abstand? --> Abstandsmessungen? Ähm,werden die nicht sogar von der Polizei durchgeführt und als gültig anerkannt? Genau diese Abstände sind als gültige Sicherheitsabstände zu betrachten und mehrfach gerichtlich bestätigt. Die STVO ist nur die Rechtsgrundlage. Und das war auch nur gemeint. Und was ist mit dem Rest? Keine Meinung dazu? Grüsse SHUH Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted March 18, 2008 Report Share Posted March 18, 2008 Du hattest es hier so dargestellt, als könne jeder durch einen Blick in die StVO sich über den Abstand informieren.In Wirklichkeit aber ist hierzu zumindest eine grobe Kenntnis der Rechtsprechung erforderlich. Viele GrüßeMace Quote Link to post Share on other sites
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