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SHUH

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  1. Hallo zusammen, da ich leider mal wieder nur einen Beitrag schreiben kann, wenn ich auf einen anderen antworte muss ich das aktuellste Urteil des BVG so einstellen. Ich bitte die Mods diesen Beitrag mal zu editieren bzw. als einen eigenen Tread einzurichten. Also hier das urteil: http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...2bvr094108.html Was das am Ende zu bedeuten hat, dazu können sich mal die " Fachleute " aus diesem Forum äußern. MFG SHUH und danke an die Mods
  2. Hallo zusammen, nur mal eben schnell die neueste Entwicklung zu diesem Eintrag. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat das Verfahren nach §170 eingestellt. Soweit so gut. Nur bleibe ich leider auf den Anwaltskosten sitzen, weill ich dem eigentlichen Anzeigenerstatter nicht nachweisen kann, das er diese Anzeige in verleumderischer Art und Weise getätigt hat. Aber ich bin ja in 14 Tagen wieder bei dem in der Nähe und habe zwei Tage Zeit. Grüße SHUH
  3. Hallo Pferdestehler, das mit den Cookies hatte ich auch schon im Auge, ich arbeite mir Opera und habe die Cookies vollständig deaktiviert. Was mich bloß dabei wundert, das es mal geht und mal nicht. Ich werde mal für Radarfalle.de die Cookies freigeben und ein wenig beobachten ob es besser wird oder nicht. Dann danke ich dir für deine Hilfe und werde dir nochmal Bescheid geben. Gruß SHUH
  4. Hallo zusammen, 2 Tage vor Heiligabend bin ich an einer Messtelle vorbeigekommen. Das verwendete Gerät war eine ES 3.0. Was mich an diesen Messort "gestört" hat, war die Entfernung zum Anfang der Geschwindigkeitsbeschränkung. Örtlichkeit: B189 kurz vor Stendal, Abfahrt Gohre ( ca. 120m ), in Fahrtrichtung Stendal mit Begrenzung auf 70 km/h, in Gegenfahrtrichtung Magdeburg keine Geschwindigkeitsbegrenzung an selbiger Stelle, bzw. nach der Kreuzung aufgehoben Aufbau: Sensorkopf 16m hinter dem 70 Schild, direkt daneben ein rote Blitzleuchte, zwei Meter we
  5. Hallo zusammen, ich wollte euch nur mal eben auf dem laufenden halten. Vor ca. zwei Wochen ist die Akte von Göttingen gekommen. Der Fordfahrer wurde von der Ermittlungsbehörde angeschrieben, als Zeuge, ( er hatte vor Ort zu Protokoll gegeben, das er eines Zeugenfragebogen haben möchte ) und genau auf diesen hat er bis heute nicht geantwortet. In der Akte sind auch noch zusätzlich zum falschen Tag, ein falscher Ort und eine falsche Vorgansbeschreibung enthalten. ( Ich habe wie ich ja schon geschrieben hatte, ein elektronisches Fahrtenbuch mit Erfassung verschiedenen Fahrparameter ) Meine Anwä
  6. Hallo zusammen, eigentlich wollte ich die Admins mal wieder fragen, warum ich immer noch solche Probleme mit dem Forum habe. Wenn ich mich auf der Startseite des Forums anmelde, wird mir das mit der Anzeige meines Nicks bestätigt, das ich angemeldet bin. Ich gehe dann auf eine Unterforum um mir die Beiträge ansehen zu wollen. Dabei bleibe ich auch angemeldet. Wenn ich jetzt aber auf einen Beitrag klicke und die Seite wird aufgebaut, sehe ich oben nur noch die Anmeldung als Gast. Somit kann ich weder auf den Beitrag antworten, noch mir irgendwelche Bilder ansehen. Wenn ich Bilder sehen möch
  7. Hallo zusammen, jetzt geht die Geschichte in die zweite Runde. Habe heute den Beschuldigtenanhörungsbogen bekommen. Vorwurf lautet: Straßenverkehrsgefährdung durch grobes Fehlverhalten beim Überholen, StGB § 315c. ( wörtlich zitiert ) Der angegebene Tattag stimmt allerdings nicht. Ich habe mit einer Strafrechtfachanwältin telefoniert und sie sagte mir, das wenn in der Akte ebenfalls der falsche Tattag steht, ich mich beruhigt zurücklehnen kann. Sollte allerdings in der Akte der richtige Tattag stehen wäre das ein heilsamer Mangel. Also die Hoffnung stirbt zuletzt. Übrigens falls sich eine
  8. hallo zusammen, @anrera: ich glaube du liegst mit deiner Einschätzung etwas daneben. 1. 50 m sind bei 4,50m Länge eines PKWs mehr als 11 Autolängen. Stell mal dein fahrzeug auf die Straße und gehen dann mal diese Autolängen ab. 2. Wenn der zu Überholende mit der Beschleunigung beginnt während ich schon neben ihm bin, habwe ich nicht mehr die Wahl wo ich einschere. Es sei denn ich lege eine Vollbremsung hin. 3. Wenn der Überholte beim Überholvorgang mitbeschleunigt, gilt das als Nötigung, da es auch eine Pflicht gibt, dem Überholer das Widereinscheren zu ermöglichen. 4. Wenn eine Person beh
  9. Hallo zusammen, also, um auf eure Fragen zu antworten. - Der Fordfahrer hat keine Anstalten gemacht und auch keinen Blinker gesetzt. - Ich wollte nur ein Fahrzeug überholen, weil für beide Fahrzeuge der Weg nicht ausgereicht hätte. Dafür hielt ich den Abstand von 50m völlig ausreichend, da die beiden Fahrzeuge ( Ford und Fahrschulwagen ) lediglich ca. 70km/h gefahren sind. Halber Tachowert wären dann etwa 35m. Im übrigen wenn sich alle VT an den Sicherheitsabstand halten würden, dürfte dann überhaupt noch irgendeiner korrekter Weise Überholen?! - Was heist richtig schnell vor Ort. Zwischen b
  10. Hallo zusammen, nach einigenJahren hat es mich nun richtig erwischt. Ich war letzte Woche von Lauenförde bei Beverungen, nach Uslar, auf der B241 unterwegs. Zwischen dem Abzweig derental und der Ortschaft Amelith fuhr ich auf zwei Fahrzeuge auf, auf einen PKW Ford und davor ein fahrschulwagen. Beide Fahrzeuge fuhren mit ca. 70km/h bei erlaubten 100km/h. Innerhalb dieses Bereiches gibt es zwei lange Geraden, eine ca. 1100m und die andere ca. 900m. Am Anfang der ersten Gerade wollte ich dann den ersten PKW Ford überholen. Zwischen beiden Fahrzeugen war ein ausreichender Abstand, ca. 50m, vor
  11. Hallo zusammen, das der Parkschein umgedreht gelegen hat ist mir auch schon zweimal passiert. Bis jetzt waren die Ämter aber immer großzügig. Einmal schnell angerufen und rübergefaxt und alles wurde ohne Gebühren eingestellt. Danke an Lübeck und Schwerin. Gruss SHUH
  12. Hallo zusammen, Hallo MACE, wenn ich das so verfolge kommkt mir da noch eine andere Idee. In dem Schein vom Abschlepper steht eine selbsgeschriebene Zeit, eine andere Zeit ( Kassenbeleg ) kannst du durch die Rechnung der Bar belegen. Beides wären vor Gericht Beweismittel. Nun frage ich mich ob es nicht auch eine anzeigewürdeige Straftat ist, Beweismittel zu fälschen oder gefälschte Beweismittel zu verwenden. Nur mal so. Gruss SHUH
  13. Hallo zusammen, bei der genannten Stelle auf der A24 handelt es sich um den Übergang der verschwenkten Baustellenspuren über den Mittelstreifen. Dabei ist dort eine recht starke Erhöhung ( fast wie eine Rampe ) vorhanden die dazu führt, dass Fahrzeugführer die mit stark überhöhter Geschwindigkeit fahren schon mal den Bodenkontakt verlieren können. Auch das verreissen des Lenkers wäre sicherlich denkbar. Diese Stelle mit über 80zig zu nehmen halte ich schon für leicht lebensmüde. Wenn dann noch ein LKW dazukommt der beim überfahren dieser Erhöhung nach rechts und links schaukelt, ist der Unfa
  14. Hallo zusammen, Hallo DerCris, die Frage ist nicht ob das Aussehen irgend jemand interessiert sondern das eine bewusste Falschbehauptung strafbar ist. Das bewusste bezichtigen einer fremden Person, eines Vergehens oder einer Straftat, wird strafrechtlich geandet. Insofern solltest du mit deinen Ratschlägen sehr vorsichtig sein. Lediglich wenn die Person sich selber in dem Anhörungsbogen einträgt und zugibt das sie gefahren ist, wäre es straffrei. Ob die Bussgeldbehörde dann weitere Fahrerermittlungen anstellt oder nicht sei dahingestellt. Gruß SHUH
  15. Hallo zusammen, also zum Thema stationäre Abstandsmessung sind meines Wissens einige nicht mehr ganz auf dem Stand der Dinge. A15 zwischen Dreick Spreewald und Forst, Fahrtrichtung von Berlin kommen. Brücke vor der Ausfahrt Cottbus. Ein Kamerakasten über der rechten Spur, über der linken Spur eine seperate Kamera und auf der Brücke ein schicker Bauwagen. Nach Auskunft aus dem Ordnungsamt Cottbus handelt es sich hier um eine Stationäre Abstandsmessung die allerdings nur zeitweise besetzt ist. Ostern war sie es hoffentlich nicht grrrr. Grüße SHUH
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