Kerstin 0 Posted January 29, 2008 Report Share Posted January 29, 2008 Hallo Leute, ich wurde am 11.11.07 (nicht um 11.11) auf der A7 geblitzt. Das Auto mit dem ich unterwegs war ist auf meinen Vater zugelassen. Er hat einen Zeugenanhörungsbogen bekommen. Dieser wurde dann mit Ausnutzung der maximalen Zeit zurückgesendet. Er hat angegeben das er aus dem Grund des Zeugnisverweigerungsrecht keine Angaben macht. Mitte Dezember hat dann die Polizei dann meinen Vater angerufen, der hat weiterhin keine Angaben gemacht. Der Polizist hat gesagt das er weiß das mein Vater eine Tochter hat und wird im Einwohnermeldeamt nach dem Bild sehen. Vorletzte Woche am 16. Januar stand dann die Polizei bei mir vor der Türe an meinem ersten Wohnsitz und hat gesagt das ich das auf dem Bild bin. Ich habe keine Aussage dazu gemacht. Meine Frage jetzt ist, ab wann ist das Vergehen verfallen? Ich weiß das es eine 3 Monatsfrist gilt. Bis jetzt habe ich noch keinen Strafbefehl bekommen, aber wie ist es wenn ich einen bekomme aber nicht anwesend bin um das Einschreiben anzunehmen, wie läuft es dann weiter? Oder wenn ich das Einschreiben annehme und noch meinen Anwalt übergebe, ist es möglich die Sache noch bis zum 10.02. herauszuziehen um über die Verjährung zu kommen? Oder ist die Verjährung verfallen wenn mir ein Strafbefehl zugestellt wurde? Hoffe auf eure Informationen, Gruß Kerstin Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted January 29, 2008 Report Share Posted January 29, 2008 nach 3 Moanten ist es verjährt, da die dich gefunden haben und du demnächst auch einen Breif bekommen wirst, wird die Verjährung unterbrochen es ist nichts mehr zu machen. Es reicht aus wenn gegen dich eine Anhörung ausgeht die bruahct dich auch nicht zu erreichen. Der Bußgeldbescheid wird als Zustellungsurkunden kommen und es reicht aus, wenn die in deinem Briefkasten landet es gilt als Zugestellt. Quote Link to post Share on other sites
papemark 1 Posted January 29, 2008 Report Share Posted January 29, 2008 Hallole, die Verjährung gegen dich wurde durch deine Identifikation am 16.01. unterbrochen. Für dich zählen die drei Monate ab dann. Aber es ist wohl davon auszugehen, dass die Behörden nicht so lange schlafen werden und rechtzeitig einen Bußgeldkatalog gegen dich erlassen werden.Die Sache ist gelaufen. Grüße papemark - immer schön langsam fahren - Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted January 29, 2008 Report Share Posted January 29, 2008 Er hat angegeben das er aus dem Grund des Zeugnisverweigerungsrecht keine Angaben macht. Da hätte er ebenso gut gleich dich angeben können. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted January 29, 2008 Report Share Posted January 29, 2008 Da hätte er ebenso gut gleich dich angeben können.Besser hätt' ich's auch nicht sagen können. Jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, hier aufschlagen. Was predigen wir hier eigentlich immer? Naja, die predigen (hier) ja auch, und es verhallt oft ungehört. Amen LG - frosch Quote Link to post Share on other sites
Kerstin 0 Posted January 30, 2008 Author Report Share Posted January 30, 2008 Hallo Leute, ja was hätte ich denn eurer Meinung nach anders machen sollen? Natürlich langsam fahren, aber nachdem das ich geblitzt wurde? Gruß Kerstin Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 30, 2008 Report Share Posted January 30, 2008 Den Fehler hat dein Vater gemacht -schweigen wäre das Gebot der Stunde gewesen.Durch sein Berufen auf das Zeugnisverweigerungsrecht wusste die Behörde, wo sie suchen musste.(abgesehen davon kommen viele Behörden auch so drauf, dass ein Blick ins Einwohnermelderegister helfen kann) Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted January 30, 2008 Report Share Posted January 30, 2008 @Kerstin: Abhängig von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung hätte deine Mutter "irrtümlich" im Zeugenfragebogen sich selbst eingetragen, gegen den hoffentlich folgenden Bußgeldbescheid nach anderthalb Wochen Einspruch eingelegt und das ganze schlichtweg in die Länge gezogen. Solange die Behörde nicht weiß, daß doch ein anderer gefahren ist, wird sie nicht gegen jemand anders ermitteln und die Zeit läuft für dich! Von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, ist zwar rechtlich korrekt, führt aber die Behörde automatisch zum Einwohnermeldeamt um per Bildabgleich die nächsten Angehörigen mit dem Foto zu vergleichen und dann gegen den wahren Fahrer zu ermitteln. Suche mal im Forum nach Ersafa oder Alberto Grobi Quote Link to post Share on other sites
Kerstin 0 Posted February 7, 2008 Author Report Share Posted February 7, 2008 Hallo Leute, heute ist der 7. Februar und ich hab bis jetzt noch nichts von der Polizei bekommen, am Sonntag ist doch die Frist abgelaufen, oder wie sieht das aus? Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted February 7, 2008 Report Share Posted February 7, 2008 @Kerstin: Nein, da die Verjährungsfrist am 16.01. unterbrochen wurde. Lies dir den Beitrag von Papemark vom 29.01. nochmal durch, da steht alles drin. Quote Link to post Share on other sites
Kerstin 0 Posted February 7, 2008 Author Report Share Posted February 7, 2008 Hi, aber ich hab ja am 16.1 nichts schriftliches bekommen, dass ist das was ich nicht verstehe. Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted February 7, 2008 Report Share Posted February 7, 2008 Das ist auch nicht erforderlich. Die Polizisten haben dich als Fahrerin identifiziert, das reicht aus um die Verjährungsfrist zu unterbrechen. Quote Link to post Share on other sites
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