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Wie Lange Kann Ich Belangt Werden


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Hallo Leute,

 

ich wurde am 11.11.07 (nicht um 11.11) auf der A7 geblitzt.

 

Das Auto mit dem ich unterwegs war ist auf meinen Vater zugelassen. Er hat einen Zeugenanhörungsbogen bekommen. Dieser wurde dann mit Ausnutzung der maximalen Zeit zurückgesendet. Er hat angegeben das er aus dem Grund des Zeugnisverweigerungsrecht keine Angaben macht.

 

Mitte Dezember hat dann die Polizei dann meinen Vater angerufen, der hat weiterhin keine Angaben gemacht. Der Polizist hat gesagt das er weiß das mein Vater eine Tochter hat und wird im Einwohnermeldeamt nach dem Bild sehen. Vorletzte Woche am 16. Januar stand dann die Polizei bei mir vor der Türe an meinem ersten Wohnsitz und hat gesagt das ich das auf dem Bild bin. Ich habe keine Aussage dazu gemacht.

 

Meine Frage jetzt ist, ab wann ist das Vergehen verfallen? Ich weiß das es eine 3 Monatsfrist gilt. Bis jetzt habe ich noch keinen Strafbefehl bekommen, aber wie ist es wenn ich einen bekomme aber nicht anwesend bin um das Einschreiben anzunehmen, wie läuft es dann weiter? Oder wenn ich das Einschreiben annehme und noch meinen Anwalt übergebe, ist es möglich die Sache noch bis zum 10.02. herauszuziehen um über die Verjährung zu kommen? Oder ist die Verjährung verfallen wenn mir ein Strafbefehl zugestellt wurde?

 

Hoffe auf eure Informationen,

 

Gruß Kerstin

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nach 3 Moanten ist es verjährt, da die dich gefunden haben und du demnächst auch einen Breif bekommen wirst, wird die Verjährung unterbrochen es ist nichts mehr zu machen. Es reicht aus wenn gegen dich eine Anhörung ausgeht die bruahct dich auch nicht zu erreichen. Der Bußgeldbescheid wird als Zustellungsurkunden kommen und es reicht aus, wenn die in deinem Briefkasten landet es gilt als Zugestellt.

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Hallole,

 

die Verjährung gegen dich wurde durch deine Identifikation am 16.01. unterbrochen. Für dich zählen die drei Monate ab dann. Aber es ist wohl davon auszugehen, dass die Behörden nicht so lange schlafen werden und rechtzeitig einen Bußgeldkatalog gegen dich erlassen werden.

Die Sache ist gelaufen.

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön langsam fahren -

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Da hätte er ebenso gut gleich dich angeben können.

Besser hätt' ich's auch nicht sagen können. Jetzt, wo das Kind in den Brunnen gefallen ist, hier aufschlagen. Was predigen wir hier eigentlich immer? :unsure: Naja, die ;) predigen (hier) ja auch, und es verhallt oft ungehört. Amen :smack: LG - frosch

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Den Fehler hat dein Vater gemacht -schweigen wäre das Gebot der Stunde gewesen.

Durch sein Berufen auf das Zeugnisverweigerungsrecht wusste die Behörde, wo sie suchen musste.

(abgesehen davon kommen viele Behörden auch so drauf, dass ein Blick ins Einwohnermelderegister helfen kann)

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@Kerstin: Abhängig von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung hätte deine Mutter "irrtümlich" im Zeugenfragebogen sich selbst eingetragen, gegen den hoffentlich folgenden Bußgeldbescheid nach anderthalb Wochen Einspruch eingelegt und das ganze schlichtweg in die Länge gezogen. Solange die Behörde nicht weiß, daß doch ein anderer gefahren ist, wird sie nicht gegen jemand anders ermitteln und die Zeit läuft für dich!

 

Von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, ist zwar rechtlich korrekt, führt aber die Behörde automatisch zum Einwohnermeldeamt um per Bildabgleich die nächsten Angehörigen mit dem Foto zu vergleichen und dann gegen den wahren Fahrer zu ermitteln.

 

Suche mal im Forum nach Ersafa oder Alberto

 

Grobi

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  • 2 weeks later...

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