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Autobahngeschwindigkeit Nach Auffahrten


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Hallo Freunde,

 

ich wurde von einem Messwagen der Polizei verfolgt. Im Mittel wurden dabei 30 bis 40 km über dem zulässigen Tempo (erlaubt war 100 bzw. 120 auf 3-spuriger Autobahn) gemessen. Nach einer Auffahrt (zuvor war 500 m vor der Abfahrt 100 erlaubt) habe ich zu strak beschleunigt, da 400 m weiter ein 120er Schild zu sehen war. Im Bereich der Auffahrt (und danach) war kein Begrenzungsschild! Nun wurde mir von den Beamten (ich bin danach 'raus gewunken worden ...) vorgeworfen, ich hätte 60 km/h überschritten. Ich bin jedoch der Meinung, dass es "nur" 40 waren. Was meint ihr?

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Genau so ein Gespräch hatte ich mal - ist schon eine kleine Weile her.

Ich war nicht Ortskundig und bin von einer Landstrasse auf die Autobahn.

Auf dem Zubringer (relativ gerade, leichte Rechtskurve) bin ich schön rauf beschleunigt, auf ca 140 (es gelten :rolleyes:). Ca 500 Meter später kam ein :nick: (der auf der AB schon seit einigen Kilometer gilt).

In meinen Augen galten die :D für mich nicht weil ich auf eine Autobahn bin und KEIN Schild für mich sichtbar war.

 

Zahlen musste ich nichts.

Irgendwann später, habe ich bemerkt dass die Beschilderung angepasst wurde.

 

Weiss nicht ob das bei dir zutrifft. Denke schon wenn die Beschilderung fehlt.

Allerdings bist du so oder so zu schnell gewesen...wobei +40 billiger als +60 ist.

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Guest Simineon
ich wurde von einem Messwagen der Polizei verfolgt. Im Mittel wurden dabei 30 bis 40 km über dem zulässigen Tempo (erlaubt war 100 bzw. 120 auf 3-spuriger Autobahn) gemessen. Nach einer Auffahrt (zuvor war 500 m vor der Abfahrt 100 erlaubt) habe ich zu strak beschleunigt, da 400 m weiter ein 120er Schild zu sehen war. Im Bereich der Auffahrt (und danach) war kein Begrenzungsschild! Nun wurde mir von den Beamten (ich bin danach 'raus gewunken worden ...) vorgeworfen, ich hätte 60 km/h überschritten. Ich bin jedoch der Meinung, dass es "nur" 40 waren. Was meint ihr?

 

Mit dem gefetteten Satz gilt 100 km/h bis zum :rolleyes:

 

Wie schnell warst Du denn ? Welche absolute Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz wird Dir denn vorgeworfen ?

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Hallo,

 

ich vermisse den Hinweis, das FreierFahrer überhaupt die Auffahrt benutzte, also die Autobahn wechselte. War er vielleicht der Ansicht, das durch die Auffahrt auch auf der Autobahn die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben sei?

 

Ansonsten lässt sich durch das Video doch eindeutig nachvollziehen, an welchen Geschwindigkeitsbegrenzungen er vorbeigefahren ist und welche Geschwindigkeit auf der Auffahrt, so er sie denn doch benutzt hat, zulässig ist.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Hallo,

 

ich vermisse den Hinweis, das FreierFahrer überhaupt die Auffahrt benutzte, also die Autobahn wechselte. War er vielleicht der Ansicht, das durch die Auffahrt auch auf der Autobahn die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben sei?

 

Sicherlich.

Denn wenn er die Auffahrt benutz hätte (was er aber nicht tat) hätte er bis zum :shit: theoretisch :rolleyes: da ja kein anderes Schild bis dahin stand.

 

Hier in der Nähe gibt es eine ähnliche Stelle wo es meiner Meinung nach noch unlogischer ist.

Da steht halt weit vor der Auffahrt :D und dann erst ca. 1-2 km nach der Auffahrt wieder ;) um dann auf :nick: gesenkt zu werden.

Wie schnell darf man zwischen Auffahrt und dem folgenden :rofl: fahren?

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Guest Simineon
Denn wenn er die Auffahrt benutz hätte (was er aber nicht tat) hätte er bis zum :80: theoretisch :rolleyes: da ja kein anderes Schild bis dahin stand.

 

Hier in der Nähe gibt es eine ähnliche Stelle wo es meiner Meinung nach noch unlogischer ist.

Da steht halt weit vor der Auffahrt ;) und dann erst ca. 1-2 km nach der Auffahrt wieder :rofl: um dann auf :D gesenkt zu werden.

Wie schnell darf man zwischen Auffahrt und dem folgenden :shit: fahren?

 

Richtigerweise gilt zwischen Auffahrt und dem folgenden :shit: ebenfalls die ;), denn wie schon sehr oft hier erläutert:

 

Streckengebote (wie z.B. Geschwindigkeitsbeschränkungen) werden nur durch andere Geschwindigkeitsbeschränkungen geändert. Nicht durch Auffahrten; Einfahrten; Einmündungen; Ampeln; weisse Mäuse oder rosa Elefanten; alleine durch Geschwindigkeitsbeschränkungen (oder :nick: )

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Ja richtigerweise.

Nur bei diesem großen Abstand ist das eher theoretischer Natur, oder?

Angenommen sie blitzen hinter der Auffahrt - wer will einem beweisen das man nicht die Auffahrt genommen hat?

Und an den dem fliessenden Verkehr anpassen ist da auch Quark - denn es gibt einige viele die halten sich eh nicht an die :rolleyes: dort

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... Autobahnbaustelle...

 

OLG Hamm NZV 1996, 246 f. (Beschl. v. 08.01.1996 - 2 Ss OWi 1422/95)

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Streckenverbot06.htm

1. Es ist einhellige Meinung in Literatur und Rechtsprechung, daß eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung als sog. Streckenverbot erst an einem gem. § 41 II Nr. 7 StVO aufgestellten Zeichen 278 an diesem endet.

 

2. Für die Verfolgbarkeit einer durch den an der Auffahrt auffahrenden Verkehrsteilnehmer begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung ist die Wiederholung des Zeichens 274 an/in oder hinter der Auffahrt erforderlich, da sonst diesem Verkehrsteilnehmer ein Schuldvorwurf nicht gemacht werden kann. Das gilt jedoch nur für den auffahrenden Verkehr.

 

3. Für den Benutzer der Autobahn, der die Autobahn schon vor der Auffahrt befährt, und für den in diesem Bereich die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch (mehrere) Zeichen 274 beschränkt war, gilt diese Beschränkung fort. Er kann aus der zufälligen Nichtwiederholung des Verkehrszeichens an/in oder hinter der Auffahrt nicht das Ende des Streckenverbots folgern.

 

...ich wurde von einem Messwagen der Polizei verfolgt...

also,... die werden schon wissen wo er gefahren ist ;)

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Passt vielleicht nicht ganz zum Thema, aber irgendwie ja doch:

 

Ich finde, dass an Auffahrten/Einmündungen/Kreuzungen die Schilder viel zu früh stehen und sie, da man teils "wichtigeres" zu tun hat (das Crashfreie Auffahren/Abbiegen), schnell übersieht (besonders, wenn es geschäftig zugeht).

Mir ist schon klar, warum das so ist (denn sonst würden die Streckenverbote ja erst später beginnen), der Praxis ist das aber nicht gerade zuträglich.

Hier müsste man sich echt mal was einfallen lassen, da das durchaus ein alltägliches Problem ist (bereits innerorts, wenn man im hektischen Verkehr mal eben ein 30er-Schild übersieht).

Ich könnte mir vorstellen, dass man eine Regelung schafft, nach der das Schild nach beispielsweise 50 Metern innerorts und 300 Metern außerorts wiederholt werden muss und dass innerhalb dieser "Zone" nicht gemessen werden darf. Das wäre für alle Beteiligten sinnvoll: Die Auffahrenden hätten eine Sicherheit Schilder nicht zu übersehen und der Durchgangsverkehr auch. Da die "blitzfreien Zonen" relativ kurz wären, bräuchte man auch keine Angst vor "Gelegenheitsrasern" haben.

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Ich finde man könnte fast alle Schilder durch ein "nicht doof fahren"-Schild ersetzen, dass dann alle verleitet sich den Umständen entsprechend zu verhalten.

 

Leider leben wir nicht in Märchenland und wir brauchen, leider, 3984 Verkehrsschilder pro Kilometer damit sich Herr und Frau Horst & Helga Schmidt nicht im Minutentakt umbringen.

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Ich finde man könnte fast alle Schilder durch ein "nicht doof fahren"-Schild ersetzen, dass dann alle verleitet sich den Umständen entsprechend zu verhalten.

 

 

Wobei zwischen Twingo-Fahrern und den "kultivierten Schnellfahrern" i.d.R. eine unterschiedliche Auffassung darüber existiert, was das genau ist.

 

Leider leben wir nicht in Märchenland und wir brauchen, leider, 3984 Verkehrsschilder pro Kilometer damit sich Herr und Frau Horst & Helga Schmidt nicht im Minutentakt umbringen.

 

 

Ein mal das, und weil es einfach juristisch Wasserdicht sein muss.

 

Bei dem Thema könnte ich mich übrigens direkt in Rage reden, hör' ich doch schon wieder die, die sich über die deutsche "Reglungswut", "Gesetzflut" und "Bürokratie" aufregen...

 

....die Krux an der Sache ist ja, dass eine Abschaffung von Reglungen und Gesetzen ein solidarisches Verhalten und ein Verantwortungsgefühl voraussetzen.

Leider leben wir in einem Land, in dem fehlende Reglungen und Gesetze direkt von denen ausgenutzt werden, die immer für sich das Beste herausholen wollen.

So schafft so manche Deregulation Grauzonen, die direkt von Winkeladvokaten und ihren Mandanten ausgenutzt werden.

Wir sehen es hier tagtäglich im Forum: "Ich habe XYZ gebaut, wie komme ich da raus? Vielleicht wurde das Gerät nicht nach Vorschrift soundso aufgebaut, vielleicht dies, vielleicht das". So lang solches Verhalten aus der "moralisch ist, was gesetzlich erlaubt ist"-Fraktion (übrigens ein netter argumentativer Knieschuss: Denn dann könnte man auch im Umkehrschluss sagen, dass alles gut ist, was an Gesetzen und Regelungen so existiert) Alltag ist, sehe ich für weniger Schilder und Reglungen schwarz.

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Steht bei einer Autobahn nicht immer ein "Autobahnschild", welches RICHTGESCHWINDIGKEIT von 130 (also auch schneller) erlaubt?

Ja, und so sieht es aus:

 

http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/42/42_330.gif

 

;)

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