fiesta12345 0 Posted November 22, 2007 Report Share Posted November 22, 2007 Gibt es eine vorschrift die besagt das die Parkscheibe vorne im Auto angebracht sein muss oder darf ich sie auch auf der Hutablage ablegen? Geht um n 5€ Knöllchen... das mich gerade ärgert ^^ Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted November 22, 2007 Report Share Posted November 22, 2007 Hallo, meines Wissens muß sie nur gut lesbar angebracht sein.Das Sinnbild einer Parkscheibe ist ein offizielles Verkehrszeichen der StVO (Zeichen 291). Die Form und Beschaffenheit der Parkscheibe wird durch eine Verwaltungsverordnung vorgeschrieben. Sie muss gut sichtbar ins Auto gelegt werden, damit die Ankunftszeit von außen abgelesen werden kann.Urteile/Meinungen zu Zeichen 291: Eine Parkschreibe kann auch an der der Straße zugewandten Seite eines PKW gut lesbar angebracht werden (OLG Naumburg VM 98, 49). Hier der Link zum Urteil. Gruß,AnReRa P.S.: Wie kommt den die Parkscheibe auf die Hutablage ? Quote Link to post Share on other sites
fiesta12345 0 Posted November 22, 2007 Author Report Share Posted November 22, 2007 War mit 2 Kumpels in der Mittagspause von der schule essen ... ich seh das Parkscheiben schild und sag dem kollegen vorne er soll sie rausholen und stellen ... dem sein handy hat geklingelt und der hinten fands iwie extrem lustig sie reinzulegen.... da ich eh nur 10 misn wegwollte dacht ich mir kannste so lassen und bin dann halt reingegangen... als ich wiederkam war der zettel dran. ich mein sind zwar "nur" 5 € aber ich sehs eigentlich net ein ... Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted November 22, 2007 Report Share Posted November 22, 2007 Muss nur "gut sichtbar" ausliegen! Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted November 22, 2007 Report Share Posted November 22, 2007 hibei uns sind die Politessen und Verkehrsaufseher gehalten, auf alle möglichen Flächen zu gucken, wo das Ding liegen könnte.da bringt es dann nichts mehr, so was zu behaupten, wenn es nicht stimmt Quote Link to post Share on other sites
fiesta12345 0 Posted November 24, 2007 Author Report Share Posted November 24, 2007 es lag aber da ^^ dann schreib ich mal den wiederspruch Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted November 24, 2007 Report Share Posted November 24, 2007 Mach es, oder lass es lieber sein. Ich stand wegen einer sehr ähnlichen Sache vor einigen Jahren vor Gericht. Seit dem weiß ich, dass Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge sind. Aber dieser Fall hat mich in dieses Forum getrieben. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 24, 2007 Report Share Posted November 24, 2007 Sofern du keine unabhängigen Zeugen-keine Familienmitglieder-hast, vergiss die Sache obwohl du im Recht bist. Du wirst kein Recht bekommen. Zahl die 5 Euro, denn ansonsten werden es mindestens 30 Euro werden. Ist zwar ärgerlich, aber was will man machen. Ich war schon selber ein oder zweimal davon betroffen.Am Ende ist es leiter eine Kosten-Nutzen-Rechnung. Quote Link to post Share on other sites
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