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Wurde Mit Geschäftsauto Der Freundin In Ch Geblitzt Was Nun


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Hallo zusammen,

stecke momentan in einer nicht gerade günstigen Situation....

Am 18.08.2007 wurde ich in der Schweiz auf der Autobahn mit 112 km/h geblitz ( 80 waren scheinbar erlaubt,ich dachte 100), es wurde

jedoch eine Messtoleranz von 6 km/h abgezogen so dass ich um 26 zu snell unterwegs war.

Vor ca 3 Woche bekamm meine Dame Post aus der Schweiz um angaben zum Verstoß zu

machen.Sie gab "unwissend" ihre Personalien an und schickte diese nach CH zurück.Nun rief

letzte Woche ein deutscher Staatsbeamter an,da die Schweizer auf den Foto erkannten dass eine

männliche Person gefahren sei.Meine Freundin wurde vorstellig bei besagten und ließ sich natürlich gleich dazu

hinreisen als Zeuge zu unterschreiben das ich in der Schweiz gefahren sei.

Nun habe ich am Donnerstag bei Herrn XY einen Termin und soll zum Vorfall Stellung nehmen.

 

Jetzt meine Fragen:

- haben wir in Deutschland ein Rechtsabkommen mit der Schweiz das mich zum zahlen zwingt?

- mit welchen Konsequenzen muss man überhaupt bei solchen Verstößen rechnen?

- was können die netten Nachbarn machen wenn ich einfach nicht zahle obwohl meine Freundin mich angab

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Jetzt meine Fragen:

- haben wir in Deutschland ein Rechtsabkommen mit der Schweiz das mich zum zahlen zwingt?

 

Nein.

 

- mit welchen Konsequenzen muss man überhaupt bei solchen Verstößen rechnen?

 

Wenn man zahlt, so CHF 300,- bis 500,-

 

- was können die netten Nachbarn machen wenn ich einfach nicht zahle obwohl meine Freundin mich angab

 

bei erneuter Einreise in die CH innerhalb der nächsten gut 2 Jahre dort zur Zahlung zwingen, u.U. durch Auto festsetzen oder Ersatzhaft. Danach Verjährung.

 

Viel Erfolg beim "Aussitzen"!

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Jetzt meine Fragen:

- haben wir in Deutschland ein Rechtsabkommen mit der Schweiz das mich zum zahlen zwingt?

 

Nein.

 

- mit welchen Konsequenzen muss man überhaupt bei solchen Verstößen rechnen?

 

Wenn man zahlt, so CHF 300,- bis 500,-

 

- was können die netten Nachbarn machen wenn ich einfach nicht zahle obwohl meine Freundin mich angab

 

bei erneuter Einreise in die CH innerhalb der nächsten gut 2 Jahre dort zur Zahlung zwingen, u.U. durch Auto festsetzen oder Ersatzhaft. Danach Verjährung.

 

Viel Erfolg beim "Aussitzen"!

 

Nun bitte mal etwas genauer.Soll das heißen ich gehe am Donnerstag zu dem netten Kollegen und

sage so in etwa: Naja gefahren bin ich evtl. schon,da ich jedoch die nächsten Jahre nicht in die Schweiz fahre

werde ich eh nicht zahlen?! Darf ich dann nicht mehr nach CH oder ist es meiner Dame mit dem Kennzeichn XY-YX 222

untersagt?

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Soll das heißen ich gehe am Donnerstag zu dem netten Kollegen und

sage so in etwa: Naja gefahren bin ich evtl. schon,da ich jedoch die nächsten Jahre nicht in die Schweiz fahre

werde ich eh nicht zahlen?!

Im Extremfall kann man es so sagen. Vor allem, wenn man wirklich nicht innerhalb der nächsten gut 2 Jahren in die CH fährt.

Man darf aber auch vergessen wer fuhr und niemand muss sich selbst beschuldigen. Niemand muss als "Betroffener" überhaupt Angaben zur Sache machen.

 

Darf ich dann nicht mehr nach CH oder ist es meiner Dame mit dem Kennzeichn XY-YX 222

untersagt?

 

Mit dem Geblitztwerden ist kein Einreiseverbot verknüpft. Du kannst jederzeit wieder in die CH, nur reist das Risiko mit, bei einer Kontrolle als nichtzahlender Fehlbarer identifiziert zu werden, mit vorgenannten Folgen.

 

Bestraft werden darf nur der Täter. Steht fest, dass das nicht die Dame ist, hat sie nichts zu befürchten, auch mit dem Tatfahrzeug nicht.

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Auf das ehemalige www.bindex.ch :unsure:

 

sowie Anwaltsantworten in www.123recht.de

 

und CH-Presseberichte

 

Wenn der Täter schon identifiziert ist, dürften andere keine Probleme kriegen. Anders würde es aussehen, wenn bislang nur das Kennzeichen, nicht aber der Fahrer ermittelt ist. Dann würde ggf. vom jederzeit angetroffenen Fahrer ein "Kostendepositum" erhoben werden, das er zurückbekommt, wenn ihm die Täterschaft nicht nachgewiesen werden kann. Vorsicht, übereifrige CH :) versuchen hier auch, statt dem Kostendepositum ein richtiges Bußgeld, das nicht zurückerstattet werden kann, zu erheben (Ausnutzung der Unkenntnis von Ortsfremden).

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Danke für den Hinweiß mit 123recht.de hier bin ich fündig geworden.

 

http://www.frag-einen-anwalt.de/Geschwindi...iz__f30550.html

 

Gibt es eigentlich auch in der Schweiz eine Frist von 3 Monaten bis es verjährt so wie es bei uns üblich ist?

Ich möchte mich natürlich nicht mit den Schweizern anlegen wenn ich wüsste dass der Chef meiner Freundin

dadurch bei der Durchreise Probleme bekommt,da dies wiederum verständliche Probleme zwischen Chef und

Freundin geben würde.

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Jetzt meine Fragen:

- haben wir in Deutschland ein Rechtsabkommen mit der Schweiz das mich zum zahlen zwingt?

 

Nein.

 

Ein solches Abkommen ("deutsch-schweizerischer Polizeivertrag") besteht zwar; jedoch sind die Vollstreckungsvorschriften ausgesetzt und eine Vollstreckung kann nicht erfolgen..

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oah ne, was ein für theater, nur weil man mal 26 km/h zu schnell war - auf einer autobahn! :unsure:

 

Wenn sagst du das...War auf der Heimreise aus Frankreich,wusste das in CH wirklich drakonische Strafen verhängt werden und fuhr

deshalb immer so um 110. Die 80 km/h Begrenzung habe ich ehrlichgesagt nicht bemerkt auf einer gerade ausgebauten Wegstrecke.

Weiß den jemand ob es dort drüben auch eine Verjährungsfrist gibt?

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Die 80 km/h Begrenzung habe ich ehrlichgesagt nicht bemerkt auf einer gerade ausgebauten Wegstrecke.

Weiß den jemand ob es dort drüben auch eine Verjährungsfrist gibt?

 

1. ist da nirgends eine 80er-Beschränkung "auf einer gerade ausgebauten Wegstrecke".... es sei denn, es handelt sich um eine Baustelle, ein Tunnel oder eine Verzweigung.....

2. warst Du wohl etwas zu unaufmerksam, wenn Du die übergrossen Schilder nicht bemerkt hast! Und vor einer 80er kommt normal immer zuerst eine 100er-Beschränkung!

 

Zur Verjährung: Ich habe mal was von drei Jahren gelesen..... das müssten aber andere wie z.B. Tim002 besser wissen.....

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Verfolgungsverjährung: 3 Jahre

Vollstreckungsverjährung: 3 Jahre

Total: 6 Jahre

 

Abschliessend weisen wir Sie darauf hin, dass am 1.12007 der neue Allgemeine Teil des Schweizerischen Strafgesetzbuches in Kraft getreten ist. Auch diese Gesetzrevision hat eine Verschärfung der Sanktionen zur Folge. Namentlich ist bei mittelschweren und schweren Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz mit höheren Geldbussen zu rechnen.

 

26km/h zu schnell ist eine Leichte Widerhandlung. Mindestmassnahme: Keine Massnahme oder Verwarnung

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Wenn du als Fahrer angegeben wurdest, sind deine Mittel nun beschränkt. Einsprache und Rekurse sind nicht ratsam. Wenn du nicht der Fahrer bist, so kriegt

deine Dame "ein Problem".

 

Gemäss einem Vorstoss in einem kantonalen Parlament funktioniert die Vollstreckungshilfe. Diese aber erst ab € 40.- .

Auch wurde da bestätigt das auf diesem Gebiet eine Toleranz von 10km/h auf 6km/h (AB) zurückgestuft wurde.

 

Entscheidend ist, in welchem Kanton du geblitzt wurdest und in welchem Bundesland du wohnst.

 

(Dazu gab es nur einen "Juristen Spruch", denn ich aber abschreiben müsste)

 

Am besten gibst du zu Protokoll, dass du dich in 100er Zone wähntest und du dann nur unwesentlich/nicht bewusst zu schnell gefahren wärst. Das nur 80 war hättest nicht mitbekommen und sei nun Pech für dich. Eine Busse wird so oder so ausgesprochen, umso besser wenn sie ein bisschen milder ausfällt. Bei keiner Reaktion wird sie bestimmt aufs Höchstmass gesetzt.

 

Verjährung: Es kommt darauf wie geschickt der Staat dies handhabt. Mindestens sind es aber 3 Jahre.

Merkblatt ZH

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hab ich den nicht das Recht zu sehen ob ich überhaupt gefahren bin??

 

Im Prinzip schon, jedoch bekommst du die Bilder nur im ordentlichen Verfahren zu sehen, welches die CH-Behörde (bei Verfahren gegen Ausländer) nur gegen Hinterlegung einer Sicherheitsleistung überhaupt eröffnet. diese beträgt glaube ich Fr. 500. dies wurde eingeführt, da viele ausländer einsprache gegen das Bussgeld einlegten, bei der Verhandlung aber nie erschienen und dann auch die Spruchgebühren nicht bezahlt haben. Damit will man erreichen, dass nur noch Leute einsprache erheben, die sich auch effektiv einen Erfolg aus dem Verfahren versprechen.

 

Bei einer Verurteilung im ordentlichen Verfahren trägst du natürlich die Spruchgebühren, welche in deinem Fall nochmals ca. den Umfang des Bussgeldes haben würden. Summa summarum: nicht ratsam.

 

Zu der Verjährung: Die vom Tim erwähnten Verjährungen gelten für Ordnungswidirigkeiten, mit 26km/h drüber bist du aber nicht mehr im Bereich der Ordnungswidrigkeit. Meines Wiessens handelt es sich schon um eine Straftat (mir ist kein "Zwischending" zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat bekannt). und ja, die wird sogar im Strafregister eingetragen. Die Verjährungsfrist der Tat beträgt meines Wissens 7 Jahre, die Verjährung des Bussgeldes ist weiterhin drei Jahre.

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Das kann gut sein, ich bin nur mal von einem kleinen Fall ausgegangen.

 

Noch ein Artikel aus der Printpresse, betrifft den Kanton BL.

Zwar würden alle ausländische Lenker gebüsst, wenn sie geblitzt worden seien. In der Antwort der Regierung sei aber auch klar festgehalten,

dass beispielsweise die deutschen Behörden erst zur Kooperation bei der juristeischen Verfolgung der Raser bereit wären, wenn der Bussen-Betrag

bei mindestens 40€ liege. "De jure werden alle gebüsst, de facto aber nicht".

 

Nach diesem Kanton scheint es keine Probleme zu geben, die Busse einzutreiben. Früher wurden die Bussen unter 40€ gar nicht verschickt, was zu grossen

Unmut führte. Nun werden aber alle Bussen verschickt. Der Bevölkerung ist es ein Dorn im Auge, dass sie Bussen unter 40€ zahlen müsste und Ausländer nicht,

da nicht vollstreckt werden kann. Darum ist es immer wieder ein Thema, vorallem auf der Autobahn, dass man den Betrag 60.-CHF (40€) erst gar nicht blitzt, dass keine Benachteiligung von Heimischen stattfindet.

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Zwar würden alle ausländische Lenker gebüsst, wenn sie geblitzt worden seien.
Heißt "werden gebüßt" soviel wie "wird Post dorthin verschickt?"

 

Halter von Fahrzeugen mit rumänischem, serbischem, bulgarischem, litauischem, ukrainischem, .... Kennzeichen bekommen auch Post aus der CH?

 

Denn dass von dort Zahlungen in nennenswertem Maße erfolgen, bezweifle ich ...

 

Darum ist es immer wieder ein Thema, vorallem auf der Autobahn, dass man den Betrag 60.-CHF (40€) erst gar nicht blitzt, dass keine Benachteiligung von Heimischen stattfindet.

Gute Idee!

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ich warte am besten einfach mal ab was den die schweizer von mir haben möchten.

dann kann ich ja immer noch entscheiden ob ich die nächsten 3 jahre über AT nach Italien

fahre. Danke für die nette hilfe, bin natürlich jedem weiterem Rat dankbar.

Voralllem danke ich Autobahndriver für den Tipp mit 123recht.de

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Moooment... In der Schweiz ist ab 25 km/h übertretung nach Abzug - der FS für 3 Monate weg - sowie eine kleine Busse fällig.. Leider kostet alleine der FS einzug bzw die Behördengänge ca 800 Franken... Ein schweizer Kollege hatte gerade das Vergnügen, wegen 27 km/h auf der AB... 800.- Busse, 800 sonstige Kosten wie Einziehens des FS, vermerk im Vorstrafen-Register :B):

 

Und es gibt ein Abkommen mit DE - ich war ja unlängst selber betroffen, konnte es aber aussitzen...

 

Soviel ich weiss, wird wegen der Abkommen der FS in DE auch eingezogen - falls Du in der Schweiz ein Fahrverbot bekommst, umgekehrt gilt dies auch, auch wenn seit einem Rechtsentscheid im Juli - diese Praxis zumindest für die Schweiz nicht gilt....

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Moooment... In der Schweiz ist ab 25 km/h übertretung nach Abzug - der FS für 3 Monate weg - sowie eine kleine Busse fällig.. Leider kostet alleine der FS einzug bzw die Behördengänge ca 800 Franken... Ein schweizer Kollege hatte gerade das Vergnügen, wegen 27 km/h auf der AB... 800.- Busse, 800 sonstige Kosten wie Einziehens des FS, vermerk im Vorstrafen-Register :B):

 

Und es gibt ein Abkommen mit DE - ich war ja unlängst selber betroffen, konnte es aber aussitzen...

 

Soviel ich weiss, wird wegen der Abkommen der FS in DE auch eingezogen - falls Du in der Schweiz ein Fahrverbot bekommst, umgekehrt gilt dies auch, auch wenn seit einem Rechtsentscheid im Juli - diese Praxis zumindest für die Schweiz nicht gilt....

 

Sachte sachte... vgl die FAQs. Es kommt wie in DE darauf an, wo man zu schnell gefahren ist. In diesem Fall haben wir 26km/h zuviel auf einer Autobahn, was (übrigens um 1km/h) keine ordnungsbusse mehr ist, sondern ein Vergehen im Sinne von Art 16a SVG, und somit eine "leichte Widerhandlung", welche mit einer "Verwarnung" bestraft wird. Fahrverbot gibt es keines.

 

Wenn man deinem Schweizer Kollegen für 27 auf der AB den Schein abgenommen hat, war er auch davor kein unbeschriebens Blatt sondern hat in den letzten zwei Jahren schonmal was in diese Richtung angestellt. Wenn man ihm dafür sogar 3 monate den FS entzogen hat, dann war er sogar ein ziemlich schwerer junge, ders einfach nicht lernen will.

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doch, allerdings werden solche vergehen nach einem jahr wieder aus dem strafregister gelöscht (sofern nichts neues dazu kommt) und man nimmt solche einträge nicht wahnsinnig ernst. eventuell wirds für eine ausbildung bei der polizei knapp, aber alles andere kann man nach wie vor machen.

 

gelöscht heisst übrigens wirklich gelöscht, und nicht noch irgendwie hängend. ich selbst wurde vor ca. 3 jahren für ein schweres delikt schuldig gesprochen und brauchte nun einen strafregisterauszug. im auszug steht "[name] ist im strafregister nicht vermerkt"

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scheiße dann kann ich ja meine Ausbildung zum :kopfschuettel: in CH vergessen.

So ein Scheiß.... :cop01:

 

Mich sieht man die nächsten 3 Jahre bestimmt nicht mehr in CH un meine Kohle auch nicht!!!!

 

Freu dich nicht zu früh. :(

 

Mich würde schon sehr wunder nehmen, in welchem Kanton du geblitzt worden bist(Welchem Bundesland du angehörst). Je nachdem sehe ich

die Chance als sehr gross an, dass die Polizei Cash kriegt oder andere bei denen die Chancen geringer ist,

eine Umwandlung in Gefängisstrafe vollzogen wird. Ob das mit der Verjährung zu tun hat etc. keine Ahnung

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