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alfa156ti

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  1. Hi Leute, wie schon geschrieben haben mich die "Kojoten" am 18.08. geblitzt. Am Sonntag sind 3 Monate vergangen,laut unserem Gesetz in Deutschland muss der Fahrer nach 3 Monaten ermittelt sein ansonsten verfällt der ganze Sachverhalt.Ist das nun auch bei mir der Fall?
  2. scheiße dann kann ich ja meine Ausbildung zum in CH vergessen. So ein Scheiß.... Mich sieht man die nächsten 3 Jahre bestimmt nicht mehr in CH un meine Kohle auch nicht!!!!
  3. Ich würde die ganze Sache auch am liebsten aussitzen. Vorbestraft bin ich dann aber nicht in der Schweiz oder ?
  4. ich warte am besten einfach mal ab was den die schweizer von mir haben möchten. dann kann ich ja immer noch entscheiden ob ich die nächsten 3 jahre über AT nach Italien fahre. Danke für die nette hilfe, bin natürlich jedem weiterem Rat dankbar. Voralllem danke ich Autobahndriver für den Tipp mit 123recht.de
  5. hab ich den nicht das Recht zu sehen ob ich überhaupt gefahren bin??
  6. na über die 40 € bin ich ja sicherlich bei meiner Übertretung... Denke ich werde mir mal das Bildchen ansehen ob ich das den überhaupt bin
  7. Soll das heißen das ich bei nichtbeachtung der Zahlung die nächsten 6 Jahre nicht mehr in die Schweiz sollte?!? Oder doch "nur" nach 3 Jahren?
  8. Wenn sagst du das...War auf der Heimreise aus Frankreich,wusste das in CH wirklich drakonische Strafen verhängt werden und fuhr deshalb immer so um 110. Die 80 km/h Begrenzung habe ich ehrlichgesagt nicht bemerkt auf einer gerade ausgebauten Wegstrecke. Weiß den jemand ob es dort drüben auch eine Verjährungsfrist gibt?
  9. Danke für den Hinweiß mit 123recht.de hier bin ich fündig geworden. http://www.frag-einen-anwalt.de/Geschwindi...iz__f30550.html Gibt es eigentlich auch in der Schweiz eine Frist von 3 Monaten bis es verjährt so wie es bei uns üblich ist? Ich möchte mich natürlich nicht mit den Schweizern anlegen wenn ich wüsste dass der Chef meiner Freundin dadurch bei der Durchreise Probleme bekommt,da dies wiederum verständliche Probleme zwischen Chef und Freundin geben würde.
  10. Bist du dir da sicher? auf welche Quellen stützt du dich ( evtl. selbst mal erlebt? ) Kann der Chef meiner Freundin bei einer Schweiz-durchfahrt Probleme bekommen da es ein Geschäftsauto von ihm ist?
  11. Nein. Wenn man zahlt, so CHF 300,- bis 500,- bei erneuter Einreise in die CH innerhalb der nächsten gut 2 Jahre dort zur Zahlung zwingen, u.U. durch Auto festsetzen oder Ersatzhaft. Danach Verjährung. Viel Erfolg beim "Aussitzen"! Nun bitte mal etwas genauer.Soll das heißen ich gehe am Donnerstag zu dem netten Kollegen und sage so in etwa: Naja gefahren bin ich evtl. schon,da ich jedoch die nächsten Jahre nicht in die Schweiz fahre werde ich eh nicht zahlen?! Darf ich dann nicht mehr nach CH oder ist es meiner Dame mit dem Kennzeichn XY-YX 222 untersagt?
  12. Hallo zusammen, stecke momentan in einer nicht gerade günstigen Situation.... Am 18.08.2007 wurde ich in der Schweiz auf der Autobahn mit 112 km/h geblitz ( 80 waren scheinbar erlaubt,ich dachte 100), es wurde jedoch eine Messtoleranz von 6 km/h abgezogen so dass ich um 26 zu snell unterwegs war. Vor ca 3 Woche bekamm meine Dame Post aus der Schweiz um angaben zum Verstoß zu machen.Sie gab "unwissend" ihre Personalien an und schickte diese nach CH zurück.Nun rief letzte Woche ein deutscher Staatsbeamter an,da die Schweizer auf den Foto erkannten dass eine männliche Person gefahren sei.Meine
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