Schlurchie 0 Posted October 14, 2007 Report Share Posted October 14, 2007 Hallo! Meine Eltern hatten gestern Post von der Stadt Bottrop im Briefkasten. Ich bin mit dem Auto meiner Mutter in eine Abstandsmessung geraten. Ich glaub es denen ja, auch wenn ich von der Messung selbst nichts mitbekommen habe. Allerdings bin ich der Meinung, dass mir die Ordnungswidrigkeit zumindest nachgewiesen werden sollte. Auf dem Foto ist aber nur mein Auto zu erkennen und das Auto hinter mir, welches auch ziemlich dicht aufgefahren ist. Das Auto vor mir ist gar nicht zu erkennen. Ebenso wenig mein Kennzeichen, das Foto hat mein Auto nur zur Hälfte drauf. Kann es sein, dass mir das Straßenverkehrsamt ein falsches Foto geschickt hat? Ich denke, dieses Foto sollte der Fahrer hinter mir bekommen haben. Und muss ich das jetzt so hinnehmen oder kann ich verlangen, dass der Fall nochmal geprüft wird? Denn anhand dieses Fotos habe ich nichts falsches getan. Gruß, Schlurchie Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted October 15, 2007 Report Share Posted October 15, 2007 @schlurchie: wenn ich Bottrop und Abstandsmessung höre, dann kriege ich die Krise . Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted October 15, 2007 Report Share Posted October 15, 2007 Hallo, bei dem Schreiben an deine Mutter geht es erst mal nur darum den Täter zu identifizieren. Wahrscheinlich ist den Behörden aufgefallen, das die Halterin nicht zum Bild des Fahrers passt. Deshalb ist es vollkommen wurscht, was außer dem Täterfahrzeug auf dem Bild ist. Bei einer Abstandsmessung wird in der Regel ein Film gemacht, auf dem dann auch zu sehen ist, wie der Abstand sich über eine länger Wegstrecke verändert (oder auch nicht). Das ist dann ein anerkanntes Beweismittel. Dies wird in der Regel aber nur dem Beschuldigten gegenüber eingebracht. Da deine Mutter nur Zeugin ist, braucht sie die konkrete Beschuldigung und die vorliegenden Beweismittel nicht weiter zu interessieren. Gruss MrMurphy Quote Link to post Share on other sites
Schlurchie 0 Posted October 15, 2007 Author Report Share Posted October 15, 2007 Hey MrMurphy, danke für deine Antwort! Damit ist mein Problem aber nicht gelöst. Ich bin die Fahrerin gewesen, das ist auf dem Foto auch ganz klar zu erkennen. Das will ich auch nicht abstreiten. Ich werde die Strafe allerdings nicht zahlen, wenn mir das nicht nachgewiesen werden kann. Und das Foto zeigt definitiv keine Abstandsverletzung meinerseits. Wenn ich nun den Schrieb zurück schicke und zugebe, dass ich das war, bekomme ich dann ein Foto, auf dem mein Auto und das vorherige ist? Sonst sehe ich nämlich nicht ein, das zu bezahlen. Kann ja jeder kommen und sagen, ich hab keinen Abstand gehalten. Es ist doch mein gutes Recht, einen Beweis zu verlangen, oder? Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted October 15, 2007 Report Share Posted October 15, 2007 Hallo Schlurchie,da der Brief an Deine Mutter ging, muß diese den erstmal beantworten. Sie kann entweder Dich eintragen und den Verstoß nicht zugeben, gar nichts machen und auf den nächsten Brief warten, oder den Verstoß zugeben und später ein Einspruch gehen. Für Dich läuft solange die Verjährung. Sollte die Behörde noch innerhalb der Verjährung auf Dich kommen, kann immer noch ein Beweiskräftiges Foto angefordert werden (falls es nicht beiliegt). GrüßeKlaus Quote Link to post Share on other sites
sabo 0 Posted October 15, 2007 Report Share Posted October 15, 2007 Hallo Schlurchie:Ruf einfach den Sachbearbeiter an und bitte ihn, dir die Komplettaufnahme zuzusenden (diese wird von der AP Münster grundsätzlich mitgeschickt). Das wird dann natürlich auch gemacht! Hey MrMurphy, danke für deine Antwort! Damit ist mein Problem aber nicht gelöst. Ich bin die Fahrerin gewesen, das ist auf dem Foto auch ganz klar zu erkennen. Das will ich auch nicht abstreiten. Ich werde die Strafe allerdings nicht zahlen, wenn mir das nicht nachgewiesen werden kann. Und das Foto zeigt definitiv keine Abstandsverletzung meinerseits. Wenn ich nun den Schrieb zurück schicke und zugebe, dass ich das war, bekomme ich dann ein Foto, auf dem mein Auto und das vorherige ist? Sonst sehe ich nämlich nicht ein, das zu bezahlen. Kann ja jeder kommen und sagen, ich hab keinen Abstand gehalten. Es ist doch mein gutes Recht, einen Beweis zu verlangen, oder? Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted October 15, 2007 Report Share Posted October 15, 2007 Gibt´s denn einen genauen Tatvorwurf ? Quote Link to post Share on other sites
Schlurchie 0 Posted October 15, 2007 Author Report Share Posted October 15, 2007 Im Moment ist es nur ein Zeugenfragebogen. Da steht allerdings der Verstoß schon drin. Weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei 81 km/h. Laut Bußgeldkatalog knapp am Fahrverbot vorbei, trotzdem 100 Euro und drei Punkte. @KlausK: Wann verjährt sowas eigentlich? Nach drei Monaten? Die wären nämlich in 8 Tagen um. Dann wäre die Sache sowieso vom Tisch... Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted October 15, 2007 Report Share Posted October 15, 2007 Wohnst du noch bei der Halterin ? Wenn ja, dann achtet in der nächsten Zeit mal drauf, wer vor der Tür steht, bevor ihr öffnet. Und sag den Nachbarn bescheid, das sich hier Ganoven in -Uniform rumtreiben und sie besser nicht öffnen sollten. Dann kannste die 3 Monate schaffen. Liegt dann nach 3 Monaten und 14 Tagen immer noch kein Schreiben an dich im Kasten, kannst du die 125,60 € auch anders investieren. Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted October 16, 2007 Report Share Posted October 16, 2007 @Schlurchi: Wann ist es denn passiert? (gern auch per PN wenns dir lieber ist!) Reine Neugierde meinerseits...Ansonsten schliesse ich mich den anderen an! Gruss Raubritter PS. @m3_ kennst du die Stelle? Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted October 16, 2007 Report Share Posted October 16, 2007 @raubritter: vor 10 Jahren kannte ich die Autobahnen im Rhein-Ruhrgebiet sehr gut, wie auch die A2. Quote Link to post Share on other sites
Schlurchie 0 Posted October 16, 2007 Author Report Share Posted October 16, 2007 Am 23.07. Das war die Massenmessung auf der A2. Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted October 17, 2007 Report Share Posted October 17, 2007 Seit dem 23.07.2007 hab ich auch von keiner weiteren Messung mehr gehört....könnte aber auch an Baustelle + Dauerstau liegen.... Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted October 17, 2007 Report Share Posted October 17, 2007 so ein Spuk darf auch nur einmal sein . Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted October 19, 2007 Report Share Posted October 19, 2007 Hallo, Schlurchie, Im Moment ist es nur ein Zeugenfragebogen. Da steht allerdings der Verstoß schon drin. Weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei 81 km/h. Laut Bußgeldkatalog knapp am Fahrverbot vorbei, trotzdem 100 Euro und drei Punkte. @KlausK: Wann verjährt sowas eigentlich? Nach drei Monaten? Die wären nämlich in 8 Tagen um. Dann wäre die Sache sowieso vom Tisch... nur zur Information: 100 € und 3 Flenspunkte sind richtig, aber knapp am Fahrverbot vorbei ist falsch (bei einem Abstandsverstoß bei 81 km/h gibt es kein Fahrverbot, egal, wie dicht Du auffährst, solange noch ein Papiertaschentuch dazwischenpasst). Quote Link to post Share on other sites
Schlurchie 0 Posted October 20, 2007 Author Report Share Posted October 20, 2007 Mit knapp am Fahrverbot meinte ich, dass ich einen Monat bekommen hätte, wenn ich über 100 km/h gefahren wäre. Also bei 19 km/h Differenz ist knapp vorbei schon ganz treffend... Quote Link to post Share on other sites
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