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Falsches Foto Erhalten?


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Hallo!

 

Meine Eltern hatten gestern Post von der Stadt Bottrop im Briefkasten. Ich bin mit dem Auto meiner Mutter in eine Abstandsmessung geraten. Ich glaub es denen ja, auch wenn ich von der Messung selbst nichts mitbekommen habe. Allerdings bin ich der Meinung, dass mir die Ordnungswidrigkeit zumindest nachgewiesen werden sollte. Auf dem Foto ist aber nur mein Auto zu erkennen und das Auto hinter mir, welches auch ziemlich dicht aufgefahren ist. Das Auto vor mir ist gar nicht zu erkennen. Ebenso wenig mein Kennzeichen, das Foto hat mein Auto nur zur Hälfte drauf.

 

Kann es sein, dass mir das Straßenverkehrsamt ein falsches Foto geschickt hat? :kopfschuettel: Ich denke, dieses Foto sollte der Fahrer hinter mir bekommen haben. Und muss ich das jetzt so hinnehmen oder kann ich verlangen, dass der Fall nochmal geprüft wird? Denn anhand dieses Fotos habe ich nichts falsches getan.

 

Gruß,

Schlurchie

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Hallo,

 

bei dem Schreiben an deine Mutter geht es erst mal nur darum den Täter zu identifizieren. Wahrscheinlich ist den Behörden aufgefallen, das die Halterin nicht zum Bild des Fahrers passt. Deshalb ist es vollkommen wurscht, was außer dem Täterfahrzeug auf dem Bild ist.

 

Bei einer Abstandsmessung wird in der Regel ein Film gemacht, auf dem dann auch zu sehen ist, wie der Abstand sich über eine länger Wegstrecke verändert (oder auch nicht). Das ist dann ein anerkanntes Beweismittel. Dies wird in der Regel aber nur dem Beschuldigten gegenüber eingebracht. Da deine Mutter nur Zeugin ist, braucht sie die konkrete Beschuldigung und die vorliegenden Beweismittel nicht weiter zu interessieren.

 

Gruss

 

MrMurphy

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Hey MrMurphy,

 

danke für deine Antwort! Damit ist mein Problem aber nicht gelöst. Ich bin die Fahrerin gewesen, das ist auf dem Foto auch ganz klar zu erkennen. Das will ich auch nicht abstreiten. Ich werde die Strafe allerdings nicht zahlen, wenn mir das nicht nachgewiesen werden kann. Und das Foto zeigt definitiv keine Abstandsverletzung meinerseits. Wenn ich nun den Schrieb zurück schicke und zugebe, dass ich das war, bekomme ich dann ein Foto, auf dem mein Auto und das vorherige ist? Sonst sehe ich nämlich nicht ein, das zu bezahlen. Kann ja jeder kommen und sagen, ich hab keinen Abstand gehalten. Es ist doch mein gutes Recht, einen Beweis zu verlangen, oder?

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Hallo Schlurchie,

da der Brief an Deine Mutter ging, muß diese den erstmal beantworten. Sie kann entweder Dich eintragen und den Verstoß nicht zugeben, gar nichts machen und auf den nächsten Brief warten, oder den Verstoß zugeben und später ein Einspruch gehen. Für Dich läuft solange die Verjährung. Sollte die Behörde noch innerhalb der Verjährung auf Dich kommen, kann immer noch ein Beweiskräftiges Foto angefordert werden (falls es nicht beiliegt).

 

Grüße

Klaus

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Hallo Schlurchie:

Ruf einfach den Sachbearbeiter an und bitte ihn, dir die Komplettaufnahme zuzusenden (diese wird von der AP Münster grundsätzlich mitgeschickt). Das wird dann natürlich auch gemacht!

 

 

 

 

Hey MrMurphy,

 

danke für deine Antwort! Damit ist mein Problem aber nicht gelöst. Ich bin die Fahrerin gewesen, das ist auf dem Foto auch ganz klar zu erkennen. Das will ich auch nicht abstreiten. Ich werde die Strafe allerdings nicht zahlen, wenn mir das nicht nachgewiesen werden kann. Und das Foto zeigt definitiv keine Abstandsverletzung meinerseits. Wenn ich nun den Schrieb zurück schicke und zugebe, dass ich das war, bekomme ich dann ein Foto, auf dem mein Auto und das vorherige ist? Sonst sehe ich nämlich nicht ein, das zu bezahlen. Kann ja jeder kommen und sagen, ich hab keinen Abstand gehalten. Es ist doch mein gutes Recht, einen Beweis zu verlangen, oder?

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Im Moment ist es nur ein Zeugenfragebogen. Da steht allerdings der Verstoß schon drin. Weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei 81 km/h. Laut Bußgeldkatalog knapp am Fahrverbot vorbei, trotzdem 100 Euro und drei Punkte.

 

@KlausK: Wann verjährt sowas eigentlich? Nach drei Monaten? Die wären nämlich in 8 Tagen um. Dann wäre die Sache sowieso vom Tisch...

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Wohnst du noch bei der Halterin ?

 

Wenn ja, dann achtet in der nächsten Zeit mal drauf, wer vor der Tür steht, bevor ihr öffnet. Und sag den Nachbarn bescheid, das sich hier Ganoven in :kopfschuettel:-Uniform rumtreiben und sie besser nicht öffnen sollten. :think:

 

Dann kannste die 3 Monate schaffen. Liegt dann nach 3 Monaten und 14 Tagen immer noch kein Schreiben an dich im Kasten, kannst du die 125,60 € auch anders investieren.

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Hallo, Schlurchie,

 

Im Moment ist es nur ein Zeugenfragebogen. Da steht allerdings der Verstoß schon drin. Weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei 81 km/h. Laut Bußgeldkatalog knapp am Fahrverbot vorbei, trotzdem 100 Euro und drei Punkte.

 

@KlausK: Wann verjährt sowas eigentlich? Nach drei Monaten? Die wären nämlich in 8 Tagen um. Dann wäre die Sache sowieso vom Tisch...

 

nur zur Information: 100 € und 3 Flenspunkte sind richtig, aber knapp am Fahrverbot vorbei ist falsch (bei einem Abstandsverstoß bei 81 km/h gibt es kein Fahrverbot, egal, wie dicht Du auffährst, solange noch ein Papiertaschentuch dazwischenpasst). :D

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