Jump to content

Schlurchie

Member
  • Content Count

    5
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About Schlurchie

  • Rank
    Anfänger
  1. Mit knapp am Fahrverbot meinte ich, dass ich einen Monat bekommen hätte, wenn ich über 100 km/h gefahren wäre. Also bei 19 km/h Differenz ist knapp vorbei schon ganz treffend...
  2. Am 23.07. Das war die Massenmessung auf der A2.
  3. Im Moment ist es nur ein Zeugenfragebogen. Da steht allerdings der Verstoß schon drin. Weniger als 3/10 des halben Tachowertes bei 81 km/h. Laut Bußgeldkatalog knapp am Fahrverbot vorbei, trotzdem 100 Euro und drei Punkte. @KlausK: Wann verjährt sowas eigentlich? Nach drei Monaten? Die wären nämlich in 8 Tagen um. Dann wäre die Sache sowieso vom Tisch...
  4. Hey MrMurphy, danke für deine Antwort! Damit ist mein Problem aber nicht gelöst. Ich bin die Fahrerin gewesen, das ist auf dem Foto auch ganz klar zu erkennen. Das will ich auch nicht abstreiten. Ich werde die Strafe allerdings nicht zahlen, wenn mir das nicht nachgewiesen werden kann. Und das Foto zeigt definitiv keine Abstandsverletzung meinerseits. Wenn ich nun den Schrieb zurück schicke und zugebe, dass ich das war, bekomme ich dann ein Foto, auf dem mein Auto und das vorherige ist? Sonst sehe ich nämlich nicht ein, das zu bezahlen. Kann ja jeder kommen und sagen, ich hab keinen Abstand
  5. Hallo! Meine Eltern hatten gestern Post von der Stadt Bottrop im Briefkasten. Ich bin mit dem Auto meiner Mutter in eine Abstandsmessung geraten. Ich glaub es denen ja, auch wenn ich von der Messung selbst nichts mitbekommen habe. Allerdings bin ich der Meinung, dass mir die Ordnungswidrigkeit zumindest nachgewiesen werden sollte. Auf dem Foto ist aber nur mein Auto zu erkennen und das Auto hinter mir, welches auch ziemlich dicht aufgefahren ist. Das Auto vor mir ist gar nicht zu erkennen. Ebenso wenig mein Kennzeichen, das Foto hat mein Auto nur zur Hälfte drauf. Kann es sein, dass mir
×
×
  • Create New...