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Geblitz In 30-iger Zone


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Guest Micha85

Hallo zusammen,

 

vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.

Gestern bin ich in die Stadt zum Einkaufen gefahren.

Ich zum Arkaden-Parkhaus ´rein, shoppen und dann wieder raus.

 

Die komplette Innenstadt ist - wie ich nun weis – Tempo 30 Zone.

Ich fahr aus dem Arkaden durch die Stadt Richtung Heimat.

Auf dem Weg beginnt ein Verkehrsberuhigter Bereich. Ich also Schrittgeschwindigkeit gefahren. Nach etwa 300 Meter dann eine Kreuzung und die Aufhebung der „Spielstraße“. Ich bog also nach links ab und fuhr weiter. Ich dachte also: „Alles klar, Verkehrberuhigter Bereich zu Ende – zulässige Geschwindigkeit 50 km/h“. Auf einmal: BLITZ! <_<

Kurz nach dem Blitzer stand dann das Aufhebungsschild der 30-iger Zone. Jetzt frage ich mich: Woher soll ich wissen, dass hier noch 30-iger Zone ist?! 2. Frage: Hebt die Spielstraße die Geschwindigkeitsbegrenzung der Zone auf?

Wer kann mir weiter helfen? Habe ein bisschen Schiss vor dem Bildchen.

 

Vielen Dank schon im Voraus.

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Hebt die Spielstraße die Geschwindigkeitsbegrenzung der Zone auf?
nein ein Schild hätte den Bereich aufgehoben das 30er Zone Schild was durchgestrichen ist.
Habe ein bisschen Schiss vor dem Bildchen.

Bild wird nicht immer mitgeschickt. Bei 50 auf dem Tacho wird es ehe nur ein Verwarngeld keine Punkte

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Die Frage hatten wir schonmal: Kann man Zonen schachteln? Ich denke nein und würde dagegen angehen.

Ich kenne eine solche Beschilderung auch nur so, dass dann Ende verkehrsberuhigter Bereich und Beginn 30 Zone an einem Mast angebracht werden.

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So, ich habe mal einen Blick in die Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 274 und 274.2 (u.a. <_< und Ende der Zone) geworfen, da heißt es:

Zu den Zeichen 274.1 und 274.2 Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit

1. Am Anfang einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit ist Zeichen 2 74.1 so aufzustellen, dass es bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einfahren in die Zone wahrgenommen werden kann. Dazu kann es erforderlich sein, dass das Zeichen von Einmündungen oder Kreuzungen abgesetzt oder beidseitig aufgestellt wird, so dass es z. B. nach dem Einbiegen in die Zone deutlich wahrgenommen wird.

 

2. Das Ende der Zone ist durch Zeichen 274.2 zu kennzeichnen. Zeichen 274.2 ist entbehrlich, wenn die Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325) übergeht.

 

Für mich bedeutet dies, dass :angry2: automatisch die :mecker: aufhebt. Ensprechend sollte dann am Ende des Verkehrsberuhigten Bereiches :blink: gelten.

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bloss da könnte das Problem sein in einer :vogelzeig: brauchen "keine Verkehrszeichen" stehen Vorfahr beachten. Wenn :mecker: erlaubt sind stehen in der Regel auch Verkehrszeichen.

Unsinn, vor nicht allzu langer Zeit war auch bei 50 rechts vor links. Habe vor langer Zeit auch schon mal außerorts (100) zwei sich kreuzende Feldwege gesehen, wo rechts vor links galt.

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  • 2 weeks later...

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat 2004 entschieden: …Da Tempo-30-Zonen nach Änderung der Straßenverkehrsordnung zum Februar 2001 in u.a. Vorfahrtsstraßen,

Ortsdurchfahrten und überörtlichen Straßen nicht mehr zulässig sind… (Urteil v. 15.01.2004 -5 K 3755/02)

d.h. wenn in einer Durchgangsstraße (Landstraße , Bundesstraße) 30 km Schilder stehen ist das nicht rechtens und niemand muss bezahlen - wenn man nicht über 50 gefahren ist, so geschehen in Heidelberg.

Kommt in deinem Fall jetzt darauf an …

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Ihr vergesst dabei aber, dass nur die 30 ZONE auf Durchgangsstraßen nicht erlaubt ist.

Bei entsprechender Gefahrenstelle ist es m.E. durchaus zulässig, mit einem einfachen :kopfschuettel: Schild zu beschränken.

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Das 30-Schild oder Zone, egal, bei Durchgangsstraßen - und nur bei diesen natürlich - kannst du erfolgreich gegen ein Knöllchen vorgehen. Die Zonen gibt es ja meist nicht mehr, aber die Schilder haben viele Gemeinden einfach stehen lassen, sieht ja auch gut aus und schreckt ab.

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Das 30-Schild oder Zone, egal, bei Durchgangsstraßen - und nur bei diesen natürlich - kannst du erfolgreich gegen ein Knöllchen vorgehen. Die Zonen gibt es ja meist nicht mehr, aber die Schilder haben viele Gemeinden einfach stehen lassen, sieht ja auch gut aus und schreckt ab.

 

Hallo

Ich bin der Meinung, dass es einen gewaltigen Unterschied zwischen :kopfschuettel: und :kopfschuettel: gibt.

:nolimit: kann auch in Haupt- und Durchgangsstraßen stehen. Eine stichhaltige Begründung vorausgesetzt (Gefahrenstelle usw.).

Eine :kopfschuettel: drarf dagegen nicht mehr in Haupt- und Durchgangsstraßen stehen.

 

MfG

Seatfahrer

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Ich bin der Meinung, dass es einen gewaltigen Unterschied zwischen :kopfschuettel: und :kopfschuettel: gibt.

:nolimit: kann auch in Haupt- und Durchgangsstraßen stehen. Eine stichhaltige Begründung vorausgesetzt (Gefahrenstelle usw.).

Eine :kopfschuettel: drarf dagegen nicht mehr in Haupt- und Durchgangsstraßen stehen.

 

MfG

Seatfahrer

Genau so hab ich das ja gemeint - es darf keine Zonen mehr in Durchgangsstraßen geben – war vielleicht etwas missverständlich formuliert. Die :boxed: kann da stehen ist aber nicht durchsetzbar falls es zu einer Messung kommt.

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[Die :30: kann da stehen ist aber nicht durchsetzbar falls es zu einer Messung kommt.

 

Hallo val

 

wieso sollte eine Messung in einem Bereich mit :nolimit: nicht durchsetzbar sein.

Wenn eine entsprechende Begründung für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf :boxed: besteht, sehe ich keine Probleme bei der Durchsetzung.

Im letzten Frühjahr wurde durch die Straßenmeisterei in eienm Ort im Südharz auch Tempo :cop01: aufgrund der starken Straßenschäden aufgestellt.

Der LK hat kurze Zeit später gemessen und kassiert. :kopfschuettel:

Die betroffenen Autofahrer haben sich in Leserbriefen beschwert. :kopfschuettel:

Dies hat aber auch nichts genützt. Zahlen musten sie trotzdem. :kopfschuettel:

 

MfG

Seatfahrer

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Hallo Seatfahrer

 

ich kann dir das nur aus meiner Sicht und den Fällen als Anwohner einer betroffenen Straße schildern. Wie gesagt: Gericht hat :kopfschuettel: Schilder in unserer Straße verboten, Schilder stehen bis heute und Messungen sind (sie kommen so gut wie nicht mehr vor) unwirksam. Habe mit Stadt und Polizei gesprochen: bei Einspruch ist es nicht durchsetzbar, obwohl ein Schild da steht! (deshalb blitzt die :kopfschuettel: schon gar nicht mehr) Schild ist eben nicht mehr rechtens. Bei Schäden etc. mag das wiederum anders sein, da könnte man aber sicher auch was machen wenn die Schäden nicht behoben werden usw. Das müsste wohl ein Anwalt klären.

Irgendwie ist das natürlich fies. Wer von dem Sachverhalt nichts weiß und zahlt ist der Dumme. Anderseits fahren alle, die es wissen (mind.) 50 … nettes Verwirrspiel.

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Unsinn. Wenn ein Schild steht, ist es gültig und man muss sich dran halten, auch wenn die Anordnung nicht rechtens war.

 

Klingt relativ wiedersprüchlich, oder?

Aber wenn du meinst du bist da schlauer, dann bitte. Im konkreten Fall sah das allerdings anders aus. Und die netten Helfer stoppen schon gar nicht mehr in diesem Bereich … Ich kenne den Fall aus dem Gemeinderat und von Seiten der Polizei …

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Was ist daran widersprüchlich? Wenn ein Schild aufgestellt ist, dann gilt das. Das hätte ich gerne mal mit einer schriftlichen Begründung

der Gemeinde und der zuständigen Polizei. Dann schreibst du, das Gericht hätte die Tempo 30 verboten. Warum gibt es lt. deiner Aussage

immer noch (wenn auch wenige) Messungen. Was für ein Blödsinn ist das denn? :(

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Klar ist nur: die 30-Beschränkung ist nicht durchsetzbar trotz Schilder.

Dann lies noch einmal das Urteil.

 

Da steht nur die Anwohner können es nicht verlangen. :(

 

Aber die Stadt kann die Beschränkung trotzdem aufrechterhalten. :heul:

 

MfG.

 

hartmut

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Also Leute, dreht doch nicht alles herum:

Die Anwohner wollten die 30-er Zone, die vor der Änderung der StVO 2001- keine 30-Zonen in Durchgangsstraßen- bestand, aufrechthalten. Die Schilder hat die Stadt nach dieser Änderung der StvO stehenlassen.

 

Als betroffener Anwohner habe ich bei der Polizei nachgefragt warum hier Schilder stehen, die kein Ortskundiger beachtet. (Da wird kaum die 50-Begrenzung eingehalten, aber das ist ein anderes Thema.) Ich hätte gern die 30

Antwort: nicht durchsetzbar, Kontrollen sinnlos, vor Gericht nicht haltbar.

 

Alle Klarheiten beseitigt?

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Nein, allenfalls bist Du es, der hier Einiges verdreht.

 

In diesem Urteil werden keine VZ :( genannt, die dort stünden (obwohl diese Zone nicht mehr besteht), sondern es geht lediglich daraus hervor, dass entgegen der Forderung der Anwohner :heul: dort nicht eingerichtet wird. Von irgendwelchen nicht durchsetzbaren Messungen ist überhaupt nicht die Rede.

Da dort offensichtlich :lol: gilt, erübrigt sich doch jegliche Diskussion über Messungen in einem Bereich unterhalb 50 km/h (u. natürlich wären solche Messungen nicht "durchsetzbar").

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Also bitte was soll das:

hier war bis 2001 eine 30-er Zone (mit häufigen Blitzkontrollen), sie ist laut Urteil aufgehoben, aber es stehen da noch die Schilder.

Klar wollten die Anwohner sie beibehalten oder durchsetzen, aber das wurde laut Urteil abgelehnt: das heißt die Stadt hebt die 30-er Zone auf, lässt aber die Schilder stehen.

 

Es ist also keine 30-er Zone, aber die Schilder geben es vor, oder????

 

Klar ist da von Messungen keine Rede, das betraf meine Nachfrage bei Polizei und Gemeinderat. Reaktion s.o.

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das heißt die Stadt hebt die 30-er Zone auf, lässt aber die Schilder stehen.

Es ist also keine 30-er Zone, aber die Schilder geben es vor, oder????

Das ist echter Murks. Wenn die Stadt es aufgehoben hat, muss sie auch die Schilder abbauen.

Wenn Schilder stehen, müssen sie beachtet werden.

In welcher Stadt soll das denn so sein?

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das heißt die Stadt hebt die 30-er Zone auf, lässt aber die Schilder stehen.

Es ist also keine 30-er Zone, aber die Schilder geben es vor, oder????

Das ist echter Murks. Wenn die Stadt es aufgehoben hat, muss sie auch die Schilder abbauen.

Wenn Schilder stehen, müssen sie beachtet werden.

In welcher Stadt soll das denn so sein?

 

Tja wenn das Murks ist, ok. Ist aber hier so. Stadt Heidelberg.

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Das habe ich gestern nochmals getan.

Die Sache ist verwinkelter oder vermurkster als man denkt:

Die betroffene Straße, etwa 1 km lang verlängert sich ohne merklichen Übergang jeweil in andere Straßen. Die 30-er Schilder stehen fast genau an den Übergängen in die betroffene Straße, d.h. die Stadt interpretiert das so, dass in der Straße eigentlich 50 erlaubt sind, die 30 Schilder gelten für die angrenzenden Straßen.

Schilder und 30-Markierungen auf dem Boden sind aber ca. 50 Meter bevor die Straße beginnt - in beiden Richtungen, Aufhebungsschilder gibt es nicht. (ist hier schon diskutiert)

Alle Straßen sind Durchgangsstraßen. Warum da einmal 30 ( die da gar nicht gelten sollen laut STVO) dann 50 sein soll (was wirklich niemand erkennen kann), es sind absolut gleiche Wohnstraßen, kapiere wer will. Ich habe das an den Gemeindarat des Ortsteils zusammen mit dem Urteil (s.o) weitergegeben.

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