Guest Micha85 Posted January 12, 2007 Report Share Posted January 12, 2007 Hallo zusammen, vielleicht könnt ihr mir weiter helfen. Gestern bin ich in die Stadt zum Einkaufen gefahren. Ich zum Arkaden-Parkhaus ´rein, shoppen und dann wieder raus. Die komplette Innenstadt ist - wie ich nun weis – Tempo 30 Zone. Ich fahr aus dem Arkaden durch die Stadt Richtung Heimat. Auf dem Weg beginnt ein Verkehrsberuhigter Bereich. Ich also Schrittgeschwindigkeit gefahren. Nach etwa 300 Meter dann eine Kreuzung und die Aufhebung der „Spielstraße“. Ich bog also nach links ab und fuhr weiter. Ich dachte also: „Alles klar, Verkehrberuhigter Bereich zu Ende – zulässige Geschwindigkeit 50 km/h“. Auf einmal: BLITZ! Kurz nach dem Blitzer stand dann das Aufhebungsschild der 30-iger Zone. Jetzt frage ich mich: Woher soll ich wissen, dass hier noch 30-iger Zone ist?! 2. Frage: Hebt die Spielstraße die Geschwindigkeitsbegrenzung der Zone auf? Wer kann mir weiter helfen? Habe ein bisschen Schiss vor dem Bildchen. Vielen Dank schon im Voraus. Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted January 12, 2007 Report Share Posted January 12, 2007 Hebt die Spielstraße die Geschwindigkeitsbegrenzung der Zone auf? nein ein Schild hätte den Bereich aufgehoben das 30er Zone Schild was durchgestrichen ist.Habe ein bisschen Schiss vor dem Bildchen.Bild wird nicht immer mitgeschickt. Bei 50 auf dem Tacho wird es ehe nur ein Verwarngeld keine Punkte Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted January 12, 2007 Report Share Posted January 12, 2007 Die Frage hatten wir schonmal: Kann man Zonen schachteln? Ich denke nein und würde dagegen angehen.Ich kenne eine solche Beschilderung auch nur so, dass dann Ende verkehrsberuhigter Bereich und Beginn 30 Zone an einem Mast angebracht werden. Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted January 12, 2007 Report Share Posted January 12, 2007 So, ich habe mal einen Blick in die Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 274 und 274.2 (u.a. und Ende der Zone) geworfen, da heißt es:Zu den Zeichen 274.1 und 274.2 Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit1. Am Anfang einer Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit ist Zeichen 2 74.1 so aufzustellen, dass es bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einfahren in die Zone wahrgenommen werden kann. Dazu kann es erforderlich sein, dass das Zeichen von Einmündungen oder Kreuzungen abgesetzt oder beidseitig aufgestellt wird, so dass es z. B. nach dem Einbiegen in die Zone deutlich wahrgenommen wird. 2. Das Ende der Zone ist durch Zeichen 274.2 zu kennzeichnen. Zeichen 274.2 ist entbehrlich, wenn die Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325) übergeht. Für mich bedeutet dies, dass automatisch die aufhebt. Ensprechend sollte dann am Ende des Verkehrsberuhigten Bereiches gelten. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 12, 2007 Report Share Posted January 12, 2007 Sehe es auch ähnlich. Das eine hebt das andere auf. Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted January 12, 2007 Report Share Posted January 12, 2007 bloss da könnte das Problem sein in einer brauchen "keine Verkehrszeichen" stehen Vorfahr beachten. Wenn erlaubt sind stehen in der Regel auch Verkehrszeichen. Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted January 12, 2007 Report Share Posted January 12, 2007 Willst du auf das Urteil raus wo gesagt wurde, dass man als Kraftfahrer innerorts abseits von Hauptstraßen grundsätlich mit rechnen muss? Quote Link to post Share on other sites
Guest Micha85 Posted January 13, 2007 Report Share Posted January 13, 2007 Vielen Dank für die Antworten. Ich werde jetzt mal warten, bis etwas kommt und dann ggf. dagegen vorgehen. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted January 13, 2007 Report Share Posted January 13, 2007 bloss da könnte das Problem sein in einer brauchen "keine Verkehrszeichen" stehen Vorfahr beachten. Wenn erlaubt sind stehen in der Regel auch Verkehrszeichen.Unsinn, vor nicht allzu langer Zeit war auch bei 50 rechts vor links. Habe vor langer Zeit auch schon mal außerorts (100) zwei sich kreuzende Feldwege gesehen, wo rechts vor links galt. Quote Link to post Share on other sites
val 0 Posted January 24, 2007 Report Share Posted January 24, 2007 Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat 2004 entschieden: …Da Tempo-30-Zonen nach Änderung der Straßenverkehrsordnung zum Februar 2001 in u.a. Vorfahrtsstraßen,Ortsdurchfahrten und überörtlichen Straßen nicht mehr zulässig sind… (Urteil v. 15.01.2004 -5 K 3755/02)d.h. wenn in einer Durchgangsstraße (Landstraße , Bundesstraße) 30 km Schilder stehen ist das nicht rechtens und niemand muss bezahlen - wenn man nicht über 50 gefahren ist, so geschehen in Heidelberg.Kommt in deinem Fall jetzt darauf an … Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted January 24, 2007 Report Share Posted January 24, 2007 Ihr vergesst dabei aber, dass nur die 30 ZONE auf Durchgangsstraßen nicht erlaubt ist.Bei entsprechender Gefahrenstelle ist es m.E. durchaus zulässig, mit einem einfachen Schild zu beschränken. Quote Link to post Share on other sites
val 0 Posted January 24, 2007 Report Share Posted January 24, 2007 Das 30-Schild oder Zone, egal, bei Durchgangsstraßen - und nur bei diesen natürlich - kannst du erfolgreich gegen ein Knöllchen vorgehen. Die Zonen gibt es ja meist nicht mehr, aber die Schilder haben viele Gemeinden einfach stehen lassen, sieht ja auch gut aus und schreckt ab. Quote Link to post Share on other sites
Seatfahrer 0 Posted January 24, 2007 Report Share Posted January 24, 2007 Das 30-Schild oder Zone, egal, bei Durchgangsstraßen - und nur bei diesen natürlich - kannst du erfolgreich gegen ein Knöllchen vorgehen. Die Zonen gibt es ja meist nicht mehr, aber die Schilder haben viele Gemeinden einfach stehen lassen, sieht ja auch gut aus und schreckt ab. HalloIch bin der Meinung, dass es einen gewaltigen Unterschied zwischen und gibt. kann auch in Haupt- und Durchgangsstraßen stehen. Eine stichhaltige Begründung vorausgesetzt (Gefahrenstelle usw.).Eine drarf dagegen nicht mehr in Haupt- und Durchgangsstraßen stehen. MfGSeatfahrer Quote Link to post Share on other sites
val 0 Posted January 24, 2007 Report Share Posted January 24, 2007 Ich bin der Meinung, dass es einen gewaltigen Unterschied zwischen und gibt. kann auch in Haupt- und Durchgangsstraßen stehen. Eine stichhaltige Begründung vorausgesetzt (Gefahrenstelle usw.).Eine drarf dagegen nicht mehr in Haupt- und Durchgangsstraßen stehen. MfGSeatfahrerGenau so hab ich das ja gemeint - es darf keine Zonen mehr in Durchgangsstraßen geben – war vielleicht etwas missverständlich formuliert. Die kann da stehen ist aber nicht durchsetzbar falls es zu einer Messung kommt. Quote Link to post Share on other sites
Seatfahrer 0 Posted January 24, 2007 Report Share Posted January 24, 2007 [Die kann da stehen ist aber nicht durchsetzbar falls es zu einer Messung kommt. Hallo val wieso sollte eine Messung in einem Bereich mit nicht durchsetzbar sein.Wenn eine entsprechende Begründung für die Geschwindigkeitsbegrenzung auf besteht, sehe ich keine Probleme bei der Durchsetzung.Im letzten Frühjahr wurde durch die Straßenmeisterei in eienm Ort im Südharz auch Tempo aufgrund der starken Straßenschäden aufgestellt.Der LK hat kurze Zeit später gemessen und kassiert. Die betroffenen Autofahrer haben sich in Leserbriefen beschwert. Dies hat aber auch nichts genützt. Zahlen musten sie trotzdem. MfGSeatfahrer Quote Link to post Share on other sites
val 0 Posted January 25, 2007 Report Share Posted January 25, 2007 Hallo Seatfahrer ich kann dir das nur aus meiner Sicht und den Fällen als Anwohner einer betroffenen Straße schildern. Wie gesagt: Gericht hat Schilder in unserer Straße verboten, Schilder stehen bis heute und Messungen sind (sie kommen so gut wie nicht mehr vor) unwirksam. Habe mit Stadt und Polizei gesprochen: bei Einspruch ist es nicht durchsetzbar, obwohl ein Schild da steht! (deshalb blitzt die schon gar nicht mehr) Schild ist eben nicht mehr rechtens. Bei Schäden etc. mag das wiederum anders sein, da könnte man aber sicher auch was machen wenn die Schäden nicht behoben werden usw. Das müsste wohl ein Anwalt klären.Irgendwie ist das natürlich fies. Wer von dem Sachverhalt nichts weiß und zahlt ist der Dumme. Anderseits fahren alle, die es wissen (mind.) 50 … nettes Verwirrspiel. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted January 25, 2007 Report Share Posted January 25, 2007 Unsinn. Wenn ein Schild steht, ist es gültig und man muss sich dran halten, auch wenn die Anordnung nicht rechtens war. Quote Link to post Share on other sites
val 0 Posted January 25, 2007 Report Share Posted January 25, 2007 Unsinn. Wenn ein Schild steht, ist es gültig und man muss sich dran halten, auch wenn die Anordnung nicht rechtens war. Klingt relativ wiedersprüchlich, oder?Aber wenn du meinst du bist da schlauer, dann bitte. Im konkreten Fall sah das allerdings anders aus. Und die netten Helfer stoppen schon gar nicht mehr in diesem Bereich … Ich kenne den Fall aus dem Gemeinderat und von Seiten der Polizei … Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted January 25, 2007 Report Share Posted January 25, 2007 Und warum wird das Schild dann nicht entfernt? Quote Link to post Share on other sites
Bully 0 Posted January 25, 2007 Report Share Posted January 25, 2007 Was ist daran widersprüchlich? Wenn ein Schild aufgestellt ist, dann gilt das. Das hätte ich gerne mal mit einer schriftlichen Begründungder Gemeinde und der zuständigen Polizei. Dann schreibst du, das Gericht hätte die Tempo 30 verboten. Warum gibt es lt. deiner Aussage immer noch (wenn auch wenige) Messungen. Was für ein Blödsinn ist das denn? Quote Link to post Share on other sites
val 0 Posted January 25, 2007 Report Share Posted January 25, 2007 Keine Aufregung. Hier ist der Link des Urteils:http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/se...7557/index.html Warum die Stadt die Schilder hat stehen lassen lässt sich nur vermuten, wie alles weitere…Klar ist nur: die 30-Beschränkung ist nicht durchsetzbar trotz Schilder. Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted January 25, 2007 Report Share Posted January 25, 2007 Das verlinkte Urteil bezieht sich auf einen völlig anderen Sachverhalt. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 25, 2007 Report Share Posted January 25, 2007 Klar ist nur: die 30-Beschränkung ist nicht durchsetzbar trotz Schilder.Dann lies noch einmal das Urteil. Da steht nur die Anwohner können es nicht verlangen. Aber die Stadt kann die Beschränkung trotzdem aufrechterhalten. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
val 0 Posted January 25, 2007 Report Share Posted January 25, 2007 Also Leute, dreht doch nicht alles herum:Die Anwohner wollten die 30-er Zone, die vor der Änderung der StVO 2001- keine 30-Zonen in Durchgangsstraßen- bestand, aufrechthalten. Die Schilder hat die Stadt nach dieser Änderung der StvO stehenlassen. Als betroffener Anwohner habe ich bei der Polizei nachgefragt warum hier Schilder stehen, die kein Ortskundiger beachtet. (Da wird kaum die 50-Begrenzung eingehalten, aber das ist ein anderes Thema.) Ich hätte gern die 30Antwort: nicht durchsetzbar, Kontrollen sinnlos, vor Gericht nicht haltbar. Alle Klarheiten beseitigt? Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted January 25, 2007 Report Share Posted January 25, 2007 Nein, allenfalls bist Du es, der hier Einiges verdreht. In diesem Urteil werden keine VZ genannt, die dort stünden (obwohl diese Zone nicht mehr besteht), sondern es geht lediglich daraus hervor, dass entgegen der Forderung der Anwohner dort nicht eingerichtet wird. Von irgendwelchen nicht durchsetzbaren Messungen ist überhaupt nicht die Rede.Da dort offensichtlich gilt, erübrigt sich doch jegliche Diskussion über Messungen in einem Bereich unterhalb 50 km/h (u. natürlich wären solche Messungen nicht "durchsetzbar"). Quote Link to post Share on other sites
val 0 Posted January 25, 2007 Report Share Posted January 25, 2007 Also bitte was soll das:hier war bis 2001 eine 30-er Zone (mit häufigen Blitzkontrollen), sie ist laut Urteil aufgehoben, aber es stehen da noch die Schilder.Klar wollten die Anwohner sie beibehalten oder durchsetzen, aber das wurde laut Urteil abgelehnt: das heißt die Stadt hebt die 30-er Zone auf, lässt aber die Schilder stehen. Es ist also keine 30-er Zone, aber die Schilder geben es vor, oder???? Klar ist da von Messungen keine Rede, das betraf meine Nachfrage bei Polizei und Gemeinderat. Reaktion s.o. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted January 25, 2007 Report Share Posted January 25, 2007 das heißt die Stadt hebt die 30-er Zone auf, lässt aber die Schilder stehen.Es ist also keine 30-er Zone, aber die Schilder geben es vor, oder????Das ist echter Murks. Wenn die Stadt es aufgehoben hat, muss sie auch die Schilder abbauen.Wenn Schilder stehen, müssen sie beachtet werden.In welcher Stadt soll das denn so sein? Quote Link to post Share on other sites
val 0 Posted January 25, 2007 Report Share Posted January 25, 2007 das heißt die Stadt hebt die 30-er Zone auf, lässt aber die Schilder stehen.Es ist also keine 30-er Zone, aber die Schilder geben es vor, oder????Das ist echter Murks. Wenn die Stadt es aufgehoben hat, muss sie auch die Schilder abbauen.Wenn Schilder stehen, müssen sie beachtet werden.In welcher Stadt soll das denn so sein? Tja wenn das Murks ist, ok. Ist aber hier so. Stadt Heidelberg. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 26, 2007 Report Share Posted January 26, 2007 Dann sollte man sich vielleicht mal an die übergeordnete Fach-/Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt wenden. Meist ist dies der Kreis oder ist die Sache immernoch nicht rechtskräftig? Quote Link to post Share on other sites
val 0 Posted January 27, 2007 Report Share Posted January 27, 2007 Das habe ich gestern nochmals getan. Die Sache ist verwinkelter oder vermurkster als man denkt:Die betroffene Straße, etwa 1 km lang verlängert sich ohne merklichen Übergang jeweil in andere Straßen. Die 30-er Schilder stehen fast genau an den Übergängen in die betroffene Straße, d.h. die Stadt interpretiert das so, dass in der Straße eigentlich 50 erlaubt sind, die 30 Schilder gelten für die angrenzenden Straßen. Schilder und 30-Markierungen auf dem Boden sind aber ca. 50 Meter bevor die Straße beginnt - in beiden Richtungen, Aufhebungsschilder gibt es nicht. (ist hier schon diskutiert)Alle Straßen sind Durchgangsstraßen. Warum da einmal 30 ( die da gar nicht gelten sollen laut STVO) dann 50 sein soll (was wirklich niemand erkennen kann), es sind absolut gleiche Wohnstraßen, kapiere wer will. Ich habe das an den Gemeindarat des Ortsteils zusammen mit dem Urteil (s.o) weitergegeben. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted January 27, 2007 Report Share Posted January 27, 2007 Mache doch einfach mal ein paar Bilder von der Örtlichkeit. Quote Link to post Share on other sites
val 0 Posted January 28, 2007 Report Share Posted January 28, 2007 Mach ich sobald ich kann. Quote Link to post Share on other sites
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