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val

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  1. Das habe ich gestern nochmals getan. Die Sache ist verwinkelter oder vermurkster als man denkt: Die betroffene Straße, etwa 1 km lang verlängert sich ohne merklichen Übergang jeweil in andere Straßen. Die 30-er Schilder stehen fast genau an den Übergängen in die betroffene Straße, d.h. die Stadt interpretiert das so, dass in der Straße eigentlich 50 erlaubt sind, die 30 Schilder gelten für die angrenzenden Straßen. Schilder und 30-Markierungen auf dem Boden sind aber ca. 50 Meter bevor die Straße beginnt - in beiden Richtungen, Aufhebungsschilder gibt es nicht. (ist hier schon diskutiert) Al
  2. Das ist echter Murks. Wenn die Stadt es aufgehoben hat, muss sie auch die Schilder abbauen. Wenn Schilder stehen, müssen sie beachtet werden. In welcher Stadt soll das denn so sein? Tja wenn das Murks ist, ok. Ist aber hier so. Stadt Heidelberg.
  3. Also bitte was soll das: hier war bis 2001 eine 30-er Zone (mit häufigen Blitzkontrollen), sie ist laut Urteil aufgehoben, aber es stehen da noch die Schilder. Klar wollten die Anwohner sie beibehalten oder durchsetzen, aber das wurde laut Urteil abgelehnt: das heißt die Stadt hebt die 30-er Zone auf, lässt aber die Schilder stehen. Es ist also keine 30-er Zone, aber die Schilder geben es vor, oder???? Klar ist da von Messungen keine Rede, das betraf meine Nachfrage bei Polizei und Gemeinderat. Reaktion s.o.
  4. Also Leute, dreht doch nicht alles herum: Die Anwohner wollten die 30-er Zone, die vor der Änderung der StVO 2001- keine 30-Zonen in Durchgangsstraßen- bestand, aufrechthalten. Die Schilder hat die Stadt nach dieser Änderung der StvO stehenlassen. Als betroffener Anwohner habe ich bei der Polizei nachgefragt warum hier Schilder stehen, die kein Ortskundiger beachtet. (Da wird kaum die 50-Begrenzung eingehalten, aber das ist ein anderes Thema.) Ich hätte gern die 30 Antwort: nicht durchsetzbar, Kontrollen sinnlos, vor Gericht nicht haltbar. Alle Klarheiten beseitigt?
  5. Keine Aufregung. Hier ist der Link des Urteils: http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/se...7557/index.html Warum die Stadt die Schilder hat stehen lassen lässt sich nur vermuten, wie alles weitere… Klar ist nur: die 30-Beschränkung ist nicht durchsetzbar trotz Schilder.
  6. Klingt relativ wiedersprüchlich, oder? Aber wenn du meinst du bist da schlauer, dann bitte. Im konkreten Fall sah das allerdings anders aus. Und die netten Helfer stoppen schon gar nicht mehr in diesem Bereich … Ich kenne den Fall aus dem Gemeinderat und von Seiten der Polizei …
  7. Hallo Seatfahrer ich kann dir das nur aus meiner Sicht und den Fällen als Anwohner einer betroffenen Straße schildern. Wie gesagt: Gericht hat Schilder in unserer Straße verboten, Schilder stehen bis heute und Messungen sind (sie kommen so gut wie nicht mehr vor) unwirksam. Habe mit Stadt und Polizei gesprochen: bei Einspruch ist es nicht durchsetzbar, obwohl ein Schild da steht! (deshalb blitzt die schon gar nicht mehr) Schild ist eben nicht mehr rechtens. Bei Schäden etc. mag das wiederum anders sein, da könnte man aber sicher auch was machen wenn die Schäden nicht behoben werden usw. D
  8. Genau so hab ich das ja gemeint - es darf keine Zonen mehr in Durchgangsstraßen geben – war vielleicht etwas missverständlich formuliert. Die kann da stehen ist aber nicht durchsetzbar falls es zu einer Messung kommt.
  9. Das 30-Schild oder Zone, egal, bei Durchgangsstraßen - und nur bei diesen natürlich - kannst du erfolgreich gegen ein Knöllchen vorgehen. Die Zonen gibt es ja meist nicht mehr, aber die Schilder haben viele Gemeinden einfach stehen lassen, sieht ja auch gut aus und schreckt ab.
  10. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat 2004 entschieden: …Da Tempo-30-Zonen nach Änderung der Straßenverkehrsordnung zum Februar 2001 in u.a. Vorfahrtsstraßen, Ortsdurchfahrten und überörtlichen Straßen nicht mehr zulässig sind… (Urteil v. 15.01.2004 -5 K 3755/02) d.h. wenn in einer Durchgangsstraße (Landstraße , Bundesstraße) 30 km Schilder stehen ist das nicht rechtens und niemand muss bezahlen - wenn man nicht über 50 gefahren ist, so geschehen in Heidelberg. Kommt in deinem Fall jetzt darauf an …
  11. Ist da irgendeine Chance solche merkwürdigen Geschwindigkeitssprünge anzugehen? Gibts da Urteile über Verwirrungen des "Schilderwaldes"? Würde mich auch mal interessieren wer eigentlich die Geschwindigkeiten festlegt.
  12. Hi, bin am vergangenen Wochenende in einer der vielen Baustellen auf der A8 zw Pforzheim und Stuttgart geblitzt worden. Werde es wegstecken, hoffe dass es nur Bußgeld ist. Was mich wahnsinnig aufregt ist, dass in allen Baustellen Doppelschilder 80/60 stehen, heißt 80 PkW/60 LKW und dann kommt eine kurze Stelle da steht dann nur 60 und peng! Vor lauter Schilderwald und 60 für LKWs ist das leicht zu übersehen, bin dann auch ca. 80-90 gefahren. Die Spur ist breit und alleine auf einer Fahrbahnseite, ohne Gegenverkehr oder ähnliche Behinderungen, also eine richtige Geldfalle. Sind in Reihe duchge
  13. Nun mal etwas von der "anderen Seite". Ich verwalte so einen Supermarkt mit Parkplatz. Und genau wie hier beschrieben muss ich mich ständig mit solchen Leuten herumärgern, die meinen -mal kurz ihren LKW abzustlellen (wird dann 4-5 Stunden, trotz LKW Sperrschild) -den ganzen Tage (oder mehrere) ihre Autos gerne im geschlossenen Parkdeck abstellen um als Mitfahrer weiterzufahren (schneefreier PP im Winter!) -mal kurz etwas wichtiges erledigen müssen etc. etc. Versucht man es mit Ansprache wird man oft heftig angepöbelt. Natürlich ist mal ein Parkplatz nicht voll, aber gerade in solchen Zeite
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