Thoni210 0 Posted October 1, 2006 Report Share Posted October 1, 2006 Hallo an alle,ich habe da mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen. Und zwar bin ich momentan als W9 bei der Bundeswehr mit dem Verwendungszweck "Kraftfahrer D", heißt also "Busfahrer" ;-). Stimmt es, dass das Mindestalter für den Führerschein D eigentlich 21 Jahre beträgt (bin nämlich erst 20)?Muss man jährlich eine bestimmte Anzahl an Fahrstunden vorweisen um den Führerschein zu erhalten (wenn ja wie viele)?Darf ich mit dem Busführerschein auch andere Fahrzeuge über 3,5t führen?Ist hier jemand im Forum der auch den Führerschein D bei der Bundeswehr gemacht hat ;-)? Vielen Dank schonmal! MfG wabko Quote Link to post Share on other sites
Andre B. 1 Posted October 1, 2006 Report Share Posted October 1, 2006 Das Mindestalter für die Klasse D beträgt 21 Jahre. Ferner setzt der Erwerb der Klasse D den Vorbesitz der Klasse B voraus. Die Fahrerlaubnis wird dann für fünf Jahre erteilt. Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre gibt es durch einen Eignungsnachweis (Gesundheitszustand, Belastungsprofil und Sehvermögen). Die vorgeschriebene Fahrstunden richten sich nach deiner bisherigen Führerscheinklasse. Quote Link to post Share on other sites
Thoni210 0 Posted October 1, 2006 Author Report Share Posted October 1, 2006 Sorry, kleines Missverständnis aufgrund meiner ungenauen Beschreibungen . Ich habe gehört dass es järhlich vorgeschriebene Fahrstunden gibt um den Führerschein behalten zu dürfen und wollte fragen ob das stimmt und wie viele das wohl sein werden. Oder gelten diese Vorschriften nur für den Personenbeförderungsschein? Hm das mit dem Mindestalter würde ja dann heißen dass ich den Führerschein erst mit 21 umschreiben lassen kann!? Bisher habe ich Klasse B seit 2 Jahren. Darf ich denn auch kleine LKW mit einem Busführerschein fahren? Also vielleicht auch 7,5t? Weil son Bus wiegt ja auch seine 12,5 t . Quote Link to post Share on other sites
Andre B. 1 Posted October 1, 2006 Report Share Posted October 1, 2006 Ich habe gehört dass es järhlich vorgeschriebene Fahrstunden gibt um den Führerschein behalten zu dürfen und wollte fragen ob das stimmt und wie viele das wohl sein werden.Das wäre mir neu. Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt (s.o.). Mit dem Führerschein der Klasse D darfst du Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse) fahren. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse) benötigst du den Führerschein der Klasse C. Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted October 1, 2006 Report Share Posted October 1, 2006 @Thoni210: Hat man dir den Erwerb der Fahrerlaubnis D direkt zugesagt? Denn nur die Tatsache das man auf einem Dienstposten Kraftfahrer D sitzt, bedeutet nicht automatisch, daß man den Lehrgang auch bekommt. Die Bundeswehr bildet, aufgrund des geringen Bedarfes, seit einigen Jahren nur noch sehr wenige Kraftfahrer D aus und da sollte es mich wundern wenn einer der Plätze an einen W9er "verschwendet" werden würde. Quote Link to post Share on other sites
Thoni210 0 Posted October 1, 2006 Author Report Share Posted October 1, 2006 hm naja wie das halt bei der Bundeswehr so ist, habe ich von ca. 5 verschiedenen Personen fast 5 verschiedene Meinungen gehört... ich werde mich mal überraschen lassen, aber ich denke schon dass das klappt. habe halt als einzigen Verwendungszweck Kraftfahrer D. Sicher werde ich das nächste Woche wissen aber ich wollte halt schonmal wissen wie das dann aussieht. also daher nochmals Vielen Dank! Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 1, 2006 Report Share Posted October 1, 2006 Wurde nicht im Rahmen der Eu Harmonisierung das Alter auf 18 gesenkt? Quote Link to post Share on other sites
Andre B. 1 Posted October 1, 2006 Report Share Posted October 1, 2006 Aktuell ist das Mindestalter für Klasse D 21 Jahre. Quote Link to post Share on other sites
Thoni210 0 Posted October 4, 2006 Author Report Share Posted October 4, 2006 tjaja die BW...nichts ist so beständig wie die lageänderung ;-). bin kraftfahrer geblieben aber werde wohl Klasse CE machen. Passt mir eigentlich genauso gut ;-)Trotzdem Danke für eure schnellen Antworten! MfG Thoni Quote Link to post Share on other sites
Andre B. 1 Posted October 4, 2006 Report Share Posted October 4, 2006 Na, dann weiterhin viel Spaß beim Bund. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted October 4, 2006 Report Share Posted October 4, 2006 Werden die Kraftfahrer der Bundeswehr eigentlich von den zivilen kontrolliert ? Lenkzeit, Tachoscheiben, Ladungssicherung ...und ob die überhaupt den richtigen Führerschein haben ? Quote Link to post Share on other sites
Ric 0 Posted October 5, 2006 Report Share Posted October 5, 2006 ich denke das ist denen Scheiß egal! Hatte auch mal mit meinem Wolf falsch geparkt, und wurde von der Politesse nur nett drauf hingewiesen... Mach den CE Führeschein beim Bund und lasse ihn dir dann später umschreiben!!! Habe ich auch gemacht! Besser kannst du es nicht haben. Quote Link to post Share on other sites
Thoni210 0 Posted October 22, 2006 Author Report Share Posted October 22, 2006 Tja da kann ich doch gleich mal mit meinem neu erworbenen Wissen glänzen . Die Polizei ist berechtigt meinen Führerschein und Truppenausweis zu kontrollieren. Tachoscheiben gibt es bei der Bundeswehr soweit ich bisher weiß nicht und wenn doch, dann darf die Polizei diese höchstwahrscheinlich auch kontrollieren. Dafür gibt es allerdings einen Fahrauftrag mit dem die Polizei aber wahrscheinlich nicht soo viel anfangen kann. Bei Verdacht auf Alkoholkonsum darf die Polizei den Fahrer auch mit zur Blutuntersuchung nehmen usw. Ich glaube allerdings das es schlimmer ist, von der eigenen BW-Polizei, den Feldjägern, angehalten zu werden. Ich schätze mal da kanns ganz schnell viel mehr Ärger geben als von der zivilen Polizei... Quote Link to post Share on other sites
DocBrown 1 Posted October 25, 2006 Report Share Posted October 25, 2006 Da habe ich es besser. Bei der Feuerwehr gibt es weder Tachoscheiben noch Begrenzer Unser neues Fahrzeug (Atego 14 to) schafft rund 110 km/h Hat ein Kamerad ausprobiert. Ich fahre ja nicht so schnell. Habe meinen Fs erst seid mitte September Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted October 25, 2006 Report Share Posted October 25, 2006 Ich glaube allerdings das es schlimmer ist, von der eigenen BW-Polizei, den Feldjägern, angehalten zu werden. Ich schätze mal da kanns ganz schnell viel mehr Ärger geben als von der zivilen Polizei...Och, wenn wir einen haben, der sich als Soldat zu erkennen gibt und straffällig wird, dann informieren wir idR auch die Feldjäger. Die zeigen sich doch immer sehr interessiert. Wobei das noch harmlos im Vergleich zu dem ist, was einen britischen Soldaten mal erwartet hat, als er bei uns auffällig wurde und dann von der britischen Militärpolizei übernommen wurde. Ein gestandener Mann brach da plötzlich in Tränen aus, als er unser Telefonat mit der MP mithörte... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Marcel84 0 Posted November 7, 2006 Report Share Posted November 7, 2006 hallo erstmal also zu dem ganzen kann ich nur sagen - du darfst bus erst ab 21 "gewerblich" fahren, wenn du ihn privat nutzt auch schon frueher (ab 18)- natuerlich hat der bund tachoscheiben, und zwar bei allen fahrzeugen die kein pkw mehr sind (ausgenommen krad's) - du kannst egal welchen fuehrerschein (ausgenommen kette) den du beim bund machst/ gemacht hast in deinen zivilen eu fuehrerschein ueberschreiben lassen gegen eine bearbeitungsgebuehr (die je nach bundesland variieren kann)- ich habe noch nie was von mindest km pro jahr gehoert um den fuehrerschein behalten zu duerfen- man muss alle 5 jahre zu einer so genannten kraftfahrverwendungsfaehigkeits untersuchung (kann auch anders heissen, kenne das nur unter dem namen) bei der nur festgestellt wird ob man koerperlich dazu in der lage ist das jeweilige fahrzeug zu fuehren - du wirst mit 100%er sicherheit als W9er keinen fuehrerschein klasse D machen das kannst du dir aus dem kopf schlagen- natuerlich darf die polizei einen soldaten mit dienst kfz kontrollieren, je nach anlass und/oder vergehen muessen aber dir feldjaeger hinzugezogen werden- wenn sich jeder an die regeln haelt dann gibts werder mit ploizei noch feldjaegern aerger denn man bedenke beim bund wird alles doppelt bestraft so hoffe ich konnte euch ein wenig weiter helfen gruss marcel edit: ist mir in der eile total entfallen aber um beim bund den fuehrerschein klasse D machen zu koennen musst du mindestens 10.000 gefahren km in der klasse C / CE nachweisen koennen (im fahrtennachweisheft) denn fuehrerschein klasse C/CE ist beim bund pflicht vorraussetzung fuer D Quote Link to post Share on other sites
DocBrown 1 Posted November 14, 2006 Report Share Posted November 14, 2006 Ich vergass aber zu erwähnen dass wir bei der Feuerwehr zumindest meiner Erkenntnis nach Fahrtenschreiber (Black Boxes) an Bord haben. Da wird sogar registriert ob mit Blaulicht und Martinshorn gefahren wurde u.s.w. Quote Link to post Share on other sites
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