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Alkohol In Frankreich


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Hallo und guten Tag,

 

jedenfalls einen besseren, als ich grad hab.

 

Mein Sohn, 19 Jahre, wurde in Frankreich mit einem Promillegehalt von 0,76 von der Polizei erwischt. Er hat den Führerschein erst 8 Monate, somit auf Probe.

Gerichtsverhandlung ist im September.

 

Kann mir jemand sagen, ob dann auch der Führerschein hier in Deutschland weg ist? Und an was müssen wir sonst noch denken? Bußgeld rechne ich mit ca. 250 - 1000 Euro.

Ist es möglich, dass er den Führerschein nur für einen Monat weg hat und den dann im September bereits wieder erhält?

 

Ich hoffe auf Eure Antworten und wünsche euch einen schönen Tag.

 

Cherryplum

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Hallo und vielen Dank für dein Lesen.

 

Die Gerichtsverhandlung wird in Metz, also in Frankreich sein. Er muß dazu anreisen und einen Dolmetscher mitbringen...seufz..

 

Er hat niemanden gefährdet, er ist halt morgens um 5 Uhr angehalten worden.......

 

Gruß

Cherryplum

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ich bin mir da jetzt nicht ganz sicher aber die deutsche behörde wird den FS einziehen wenn es zu einem fahrverbot kommt. es wird auf jedenfall nach franz. Recht geurteilt da die Verhandlung in Frankreich ist. ob das Recht auch in Deutschland gilt ist die Frage.

 

Villeicht weiß jemand mehr darüber.

 

also entweder bekommt dein Sohn nur in F ein Fahrverbot oder in allen EU Ländern.

 

hat jemand schonmal die erfahrung gemacht ?

 

ich hatte bisher immer glück .. wenn ich nach F gefahren bin.

 

mfg

 

 

/edit

 

wenn er auch eine deutsche strafe bekommt, ist es kla das er zur nachschulung muss.

 

/edit

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@traffic, du hast bedingt recht. sofern es sich bei uns und in frankreich um eine straftat handelt.

 

bei uns wäre das aber eine owi. solche vollstreckungen über ländergrenzen hinweg greifen meist nur dann, wenn beide staaten dem vorfall die selbe bedeutung zumessen.

 

außderdem gibt es länder, wo nicht zwischen owi und straftat unterschieden wird. somit ist falsch parken u.u auch eine straftat. deswegen hat ein ignorieren des knöllchens bei uns trotzdem keine folgen.

 

diese dinge sollten daher vorher abgeklärt werden, ob es überhaupt sein muß dort vor gericht zu erscheinen.

alleine der dollmetscher wird den preis haben, den 0,76%o bei uns gehabt hätte.

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gut zu wissen, gibt es diesen link schon irgendwo gepinnt ?

 

denn ich bin auch öfters in frankreich unterwegs , .. naja noch nie was passiert aber wenn man sich die strafen anguckt, ... humanes deutschland worüber regen wir uns auf ... 3 jahre ÖPNV .... omg :huh::blink::blink:

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auf jeden Fall einen Anwalt suchen, der im Verkehrsrecht zu Hause ist und sich mit französischen Verhältnissen auskennt.

 

Meiner Meinung nach ist das keine Straftat, er muss also NICHT zum Gerichtstermin erscheinen. Problematisch nur, wenn er wiederholt in Frankreich angehalten wird und die ;) auf ihre Rote Liste schauen.

 

Hier hilft nur der Weg zum Anwalt. Auf jeden Fall würde ich mich statthaft wehren.

 

Gruß

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Und ich würde- wie schon mehrfach von einigen klugen Köpfen hier erwähnt- nicht mehr in Frankreich einreisen. Gar nicht mehr in absehbarer Zeit.

Sollen se ihren Gerichtstermin in abwesenheit verhandeln, warum böse sanktionen des Auslands in kauf nehmen ( hohe geldstrafe ist mal sicher, wenn sie die nicht kriegen wird es sicher festgesetzt) wenn man sich durch taktische Flucht entziehen kann?

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Hallo an Alle,

 

war heute morgen bei einem befreundeten Anwalt. Der sagte mir, er kann da nicht helfen, aber er macht sich bei den Saarländischen Kollegen schlau, die sich in französischem Recht besser auskennen. Er meinte, wenn in Frankreich auch sowas wie ein Bußgeldkatalog gilt, dann braucht man auch keinen Anwalt, dann steht einfach fest, bei dem Verstoß, gibt es die und die Strafe....

 

Er erkundigt sich für uns und sagt Bescheid. Ich halte euch auf dem Laufenden....

 

Ach ja: @Lord of the dome: taktische Flucht? ist das denn sinnvoll, wenn die den Führerschein in Händen halten???

 

Gruß

Cherrplum

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die Frage ist doch ob das Urteil aus Frankreich in Deutschland vollstreckt werden kann.

 

Gruß

 

 

so is es...

Und da hab ich ganz starke Zweifel bei ner Tat die bei uns nicht als Straftatbestand dargelegt ist.

 

Im Zweifelsfall hierzulande nen neuen Beantragen, feststellen dass der FS von einem ausländischen Staat widerrechtlich Sichergestellt wurde und schon können die Franzosen ihre Kopie behalten, von mir aus auf immer und ewig.

 

Man muss sich da aber genauer informieren vorher. Wenn der oben gepostete Auszug stimmt und es kostet ihn "nur" 135€ und fahrverbot IN frankreich und sonst nichts..... und man wüsste genau dass da nicht mehr bei rauskommt ( stichwort zahlung irgendeiner horrenden summe ohne die sie ihn nicht mehr gehen lassen)

dann wäre zu überlegen ob man das Spektakel nicht mit süßsaurer Miene über sich ergehen lässt, die paar kröten schluckt und eben in nächster zeit auf franz. Hoheitsgebiet kein Auto mehr fährt.

Dafür könnte er aber halt in ein paar Jahren wieder bedenkenlos in Frankreich einreisen.

Wenn allerdings nicht sicher ist was ihn erwartet und die strafe auch deutlich höher ausfallen kann gebe ich den ursprünglichen Vorschlag zu bedenken- nämlich untertauchen und die franzosen alleine verhandeln lassen.

 

Konsequenzen in Deutschland wird der Verstoß für ihn keine haben soweit ich das sehe.

 

 

[Meine persönliche Meinung: Ich halte von Alkohol am Steuer genau so viel: -----> 0.0

Wer zur Flasche greift, auch mit 0.8 hat nix hinterm steuer verloren und wegen mir könnten ihn die Franzosen behalten weil er dann schon nicht auf unseren Autobahnen rumeiert in angedüdeltem Zustan... Ich versuch aber trotzdem mein möglichstes wenn einem Landsmann im Ausland Strafe droht und daher wäre mein Tipp der oben genannte.

Ich hoffe es war ihm ne lehre und ab sofort gilt für ihn null- promille grenze hinterm steuer. ]

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@Lord of the Doom,

 

du hast Recht und ich bin deiner Meinung. Keiner mit Alkohol im Blut hat auf Straßen was zu suchen. Wurscht, ob auf Straßen innerorts oder auf Autobahnen. Jetzt ist es aber halt mal so, dass er aufgefallen ist bei der Fahrt zurück, nachdem er ein Mädchen auf dem Campingplatz zurück gebracht hat, das sich den Fuß an einer Glasscherbe aufgeschnitten hatte. Aber leider halt noch eine Runde durch den Ort gedreht hat - morgens um 5! Da wird jeder Polizist aufmerksam.

 

Aber widerrechtlich sichergestellt ist der FS wohl kaum. Und seit 2006 gibt es doch da so ein Abkommen zwischen Frankreich und Deutschland, wonach sogar Knöllchen aus Frankreich hier beigetrieben werden müssen. Also wohl doch nix mit untertauchen...

 

Ich berichte euch weiter,

 

Cherryplum

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Nein ein solches Abkommen in Bezug auf VerkehrsOWi gibt es noch nicht.

 

Der FS ist Eigentum des Ausstellerstaates also der BRDeutschland. Frankreich hat diesen an den Ausstellerstaat weiterzureichen.

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Hallo Gast 225!

 

 

Tja. wenn es denn mal eine Ordnungswidrigkeit ist.

Ich hab irgendwo gelesen, dass das in Frankreich einen Straftatbestand darstellt......

 

Seufz....ich hoffe, irgendwann hab ich mich durchgewurschtelt.

 

Cherryplum

 

P.S.: Es wird doch aber auf allen einschlägigen Seiten immer wieder betont, dass seit 1. April 2006 alle Knöllchen und sonstiges über 70 Euro auch in Deutschland verfolgt werden.....

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Hallo Gast 225!

 

 

Tja. wenn es denn mal eine Ordnungswidrigkeit ist.

Ich hab irgendwo gelesen, dass das in Frankreich einen Straftatbestand darstellt......

 

Seufz....ich hoffe, irgendwann hab ich mich durchgewurschtelt.

 

Cherryplum

 

hab mir mal erlaubt die Quotierung zu korrigieren

 

und was ist dann mit 2007??? dann soll ja alles beigetrieben werden können. Das ist natürlich nicht das Wichtige. Bezahlen werden wir auf jeden Fall. Bloß, wie kommen wir wieder an den FS????? Da hab ich keinen blassen Schimmer.

Und wenn er hinfahren muß, Anwalt zahlen muß und Dolmetscher, das wird teuer. Evtl. in Abwesenheit verhandeln lassen und zahlen.? Erscheint mir im Moment das kleinste Übel.

Edited by BELuser
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Alkohol am Steuer:

 

* von 0,5 - 0,8 Promille: 135 EUR und bis zu 3 Jahre Führerscheinentzug

* ab 0,8 Promille: bis 4.560 EUR und zwei Jahre Gefägnis, sofortiger Einzug des Führerscheins für bis zu 3 Jahre

 

 

Quelle =

http://www.frankreich-forum.de/data/conten...el=verkehr&id=2

 

 

 

Ich würde mich vorsorglich mit einem Anwalt beraten.

 

ich wurde im märz in frankreich aufgehalten, und das lasergerät zeigte 169 (bei erlaubten 160). gemäss der page steht da:

Geschwindigkeitsübertretung:

bis 30 km/h: 135 EUR

ab 30km/h: 135 EUR und bis zu drei Jahre Führerscheinentzug

der polizist rundete auf 160 ab (!!) und wollte 90 euronen von mir, inkl. Quittung. denke daher nicht, dass ers in die eigene tasche steckte, da sogar das abrunden auf der quittung dokumentiert ist. irgendwie gibts da noch zusatzregelungen, die nicht auf der page sind ;) ich glaube nicht, dass sie mir als schweizer einen besonderen rabatt machen wollten. punkte gabs übrigens keine

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@Lord of the Doom,

 

du hast Recht und ich bin deiner Meinung. Keiner mit Alkohol im Blut hat auf Straßen was zu suchen. Wurscht, ob auf Straßen innerorts oder auf Autobahnen. Jetzt ist es aber halt mal so, dass er aufgefallen ist bei der Fahrt zurück, nachdem er ein Mädchen auf dem Campingplatz zurück gebracht hat, das sich den Fuß an einer Glasscherbe aufgeschnitten hatte. Aber leider halt noch eine Runde durch den Ort gedreht hat - morgens um 5! Da wird jeder Polizist aufmerksam.

 

Aber widerrechtlich sichergestellt ist der FS wohl kaum. Und seit 2006 gibt es doch da so ein Abkommen zwischen Frankreich und Deutschland, wonach sogar Knöllchen aus Frankreich hier beigetrieben werden müssen. Also wohl doch nix mit untertauchen...

 

Ich berichte euch weiter,

 

Cherryplum

 

 

wie gast225 schon sagte gibt es kein derartiges abkommen.

was 07 sein wird ( könnte) spielt jetzt in dem konkreten fall keine rolle da es ja nicht rückwirkend greift.

 

und in erster Linie geht es mal darum dass es in deutschland keine Straftat wäre mit diesem blutalkoholgehalt auto zu fahren.

und das muss berücksichtigung finden und deshalb gehen wir davon aus dass das ganze auf die fahrerlaubnis oder eine Strafverfolgung hierzulande keine auswirkungen hätte.

ich kenne auch personen die wegen diverser dortiger verkehrsstraftaten ( das klassische speeding, überschreitungen um über 100km/h, das gegenstück zu unserer straßenverkehrsgefährung etc) in anderen ländern aufgefallen sind und die sich ihren weg auf der urlaubskarte ins ausland mit dem zirkel zeichen können weil z.B. in spanien bei der wiederinreise die handschellen klicken würden.

auf ihre Fahrerlaubnis im Inland hatte das aber null auswirkungen.

Und anders wirds in diesem fall auch nicht sein.

Er hat schließlich niemand umgebracht und wurde auch nicht in einen unfall verwickelt, sondern wurde schlicht nach anderen nicht hießigen Promillegrenzen erwischt und soll nach dort geltendem Recht dafür zur rechenschaft gezogen werden.

Wenn er also nicht folge leistet haben die franzosen aus meiner warte heraus wenig möglichkeiten etwas dagegen zuu tun.

 

Unrechtmäßig sichergestellt ist der führerschein ebenso, denn wie gast auch schon treffend erwähnte muss die fahrerlaubnis binnen einer angemessenen Frist in den Besitz einer deutschen Behörde überstellt werden da der FS eigentum unseres Staates ist ( Bundesdokument) und nicht von einer fremden Macht einbehalten werden darf. ( streng genommen.)

Wenn das also ausbleibt hat er das Recht einen neuen FS zu beantragen.

 

Wie ich schon oben sagte rate ich zu folgendem Vorgehen:

 

1. jemand finden der sich wasserdicht mit franz. straßenverkehrsrecht auskennt, (und nicht nur der spur nach!)

2. herausfinden wie schwer die konsequenzen für diesen Verstoß wirklich sind.

3. je nach ergebnis von 2. entscheiden ob man sich da blicken lässt oder nicht.

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Aaaaalso:

 

Im Moment kristallisiert sich hier heraus, dass sehr wohl auch in Abwesenheit nach Aktenlage entschieden werden kann.

Dann wird ein Bußgeldbescheid ins Haus flattern. (Den wir dann auch zahlen, allein schon wegen unserer relativen Nähe zu Frankreich, 25 km, und einer evtl. Einreise ab und zu......)

 

Dann ist natürlich erst ab Januar 2007 eine Vollstreckbarkeit hier möglich. In Frankreich gilt eine Vollstreckungsfrist, je nachdem, ob Straftat oder nicht, von 1 Jahr, bzw. 3 Jahren. Also können die dann wohl ab Januar 2007 hier vollstrecken, wenn nicht gezahlt wird.

 

Manches ist etwas verwirrend wohl, aber ich glaube mittlerweile, zum Termin nicht Erscheinen erscheint das kleinste Übel zu sein, weil es dann einfach weniger teuer wird wegen der Ersparnis von Anwalt und Dolmetscher, Fahrtkosten usw.

 

Wünsche euch einen schönen Sonntag erstmal,

 

Cherryplum

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@ fiNal

 

Ich bin mir auch ziemlich sicher, daß die Franzmänner das nicht so eng sehen und Ich kann mir im vorliegenden Fall auch nicht vorstellen, daß da eine Höchststrafe verhängt wird.

 

Ich persönlich würde die erstmal in Abwesenheit verhandeln lassen und sehen was dabei rauskommt. Mit Dolmetscher und Anwalt anzureisen scheint mir für eine erstinstanzliche Verhandlung vom Aufwand her übertrieben. Die schicken dann schon einen Bescheid und gegen den kann man dann immer noch vorgehjen wenn's über eine Handvoll EUR hinausgeht.

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@ fiNal

 

Ich bin mir auch ziemlich sicher, daß die Franzmänner das nicht so eng sehen und Ich kann mir im vorliegenden Fall auch nicht vorstellen, daß da eine Höchststrafe verhängt wird.

 

denke ich auch, mir sind aber solche "ermessensauslegungen" sehr unsympatisch :heul: ich meine, nehmen wir meinen fall (169 bei erlaubten 130, die auf 160 abgerundet wurden). der typ hat einen schlechten tag und donnert mir ein 3 monatiges fahrverbot rein, während er morgen einen guten tag hat und eben abrundet, und dann noch einen bussgeldrabat gibt... aber ich hab auch nach intensiver google-suche keinen gescheiten bussgeldkatalog für frankreich gefunden, der meine strafe gerechtfertigt hätte.

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Ich habe vor einigen Jahren in Holland mal einen Unfall gebaut, ohne Verletzte, da sollte ich zur Gerichtsverhandlung nach Holland kommen, Kreis Roermond, bin ich nicht erschienen Folge: Urteil

800,00 DM Geldstrafe.

Habe daraufhin Holland mehrere Jahre gemieden, aber meinen Bruder haben sie angehalten, er sollte meine Strafe zahlen, hat er aber nicht!

Ergebnis "Frage haben sie Waffen?" Antwort natürlich: Nein!

Ergebnis mehrstündige Durchsuchung seines PKW, mit Demontage diverser Einbauteile .

 

Rache ist süß, nur mein Bruder hätte mich fast erwürgt !

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