Twister96 0 Posted July 18, 2006 Report Share Posted July 18, 2006 Mir wird folgendes vorgeworfen:Ihnen wird vorgeworfen, am 00.06.2006 um 21:51uhr in 00000 B…..,OT BO….,B214 ,km 00,00,als Führer und Halter des PKW …….Folgende Ornungwidrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben: Wegen dieser Ordnungswidrich keit wird gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG in Höhe von 400€ sowie ein Fahrverbot angeortnet (§ 25 Stvg) auf die Dauer von 2 Monate.Hiermit wird nach §25 Abs.2 a StVG bestimmt,dass das Fahrverbot nicht mit der Rechtskraft der Bußgeldetscheidung,sondern erst dann wirksam wird,wenn der Führerschein bei meiner Behörde in amtliche Verwahrung gelangt,Spätestens jedoch nach ablauf von vier Monaten…Bla Bla BlaNaturlich noch die gebür und auslagen (25,60) Tatvorwurf:Sie überschritten die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 63 km/h. Zulässige Geschwindigkeit:70 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl.Toleranz):133 km/h.ERLÄUTERUNG: Die erhebliche Überschreitung lässt auf ein vorsätzliches Handel schließen.Es liegt eine grobe Pflichtverletzung vor.Aus diesenm Grunde wurde die Geldbuße angemessen erhöht.Bitte beachten Sie,dass bei erneut festgestellter Geschwindigkeitsüberschreitung um mindistens 26 km/h innerhalb von 12 Monaten nach rechtskraft dieses Bescheides ein Fahrverbot Gemäß ³4 Abs.2 der BKatV festgesetzt werden kann.Beweismittel Lasermessgerät Riegl LR90-235Zeugen: 2 Polizisten Was meint ihr dazu?Im Bußgeldkatalog steht das man nur 275€ zahlt. Ich finde diese Argumentierung von denen sehr allgemein. Zumal auf der Straße so gut wie nichts los war und diese 70 Zone in meinen Augen auch fast willkürlich ist, weil rechts und Lings ab und zu mal ein Haus ist. Außerdem geht die Straße Schnur geradeaus und man wird schon dazu verleitet gas zu geben. Der Polizist meinte auch zu mir das das nur 275 € kostet. Wie würdet ihr argumentieren, um auf die 275€ zu kommen. Denn mein Fehlverhalten sehe ich ja ein, aber nicht für so viel Kohle. Hat jemand ne Idee? Quote Link to post Share on other sites
Twister96 0 Posted July 18, 2006 Author Report Share Posted July 18, 2006 (edited) [mod]Ich habe das Zitat mal gelöscht, da es eh ein Posting weiter oben nachzulesen ist.[/mod] .....ach ja,habe mir schon seit nun mehr 7 jahren nichts mehr zu schulden kommen lassen! Edited July 18, 2006 by Bluey Quote Link to post Share on other sites
proXimaus 0 Posted July 18, 2006 Report Share Posted July 18, 2006 Das ist denke ich im Rahmen...bei einer so krassen Geschwindindigkeitsübertretung wird immer von Vorsatz ausgegangen und dementsprechend das Bußgeld erhöht, meist sogar einfach verdoppelt. Das du dir seit 7 Jahren nichts mehr zu schulden kommen lasst hast, spielt für die keine Rolle, denke ich. GrußproXimaus Quote Link to post Share on other sites
Radium 1 Posted July 18, 2006 Report Share Posted July 18, 2006 Sie überschritten die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 63 km/h. Zulässige Geschwindigkeit:70 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl.Toleranz):133 km/h.ERLÄUTERUNG: Die erhebliche Überschreitung lässt auf ein vorsätzliches Handel schließen.Es liegt eine grobe Pflichtverletzung vor.Aus diesenm Grunde wurde die Geldbuße angemessen erhöht.Die Annahme von Vorsatz ist hier grundsätzlich gerechtfertigt. Zur Erläuterung: „Ist dem Betroffenen die zulässige Höchstgeschwindigkeit bekannt, so liegt Vorsatz umso näher, je größer die Überschreitung ist, KG DAR 04 594, VRS 100 457, Ko DAR 99 227. (…) Jedenfalls ist Überschreitung um 80 % und mehr bei Kenntnis der zulässigen Geschwindigkeit in der Regel vorsätzlich, Bay NStZ 87 548 (…)“ [Hentschel]Folgerichtig wurde die Geldbuße erhöht, denn:„Die Bußgeldregelsätze gelten nur, sofern fahrlässige Begehungsweise und gewöhnliche Tatumstände vorliegen. Die Bußgeldbehörden sind also (…) berechtigt, bei Tatumständen, die die Handlung im Vergleich zum Regelfall als schwerwiegender kennzeichnen, im Einzelfall die Regelgeldbuße zu überschreiten (insbesondere bei Vorsatz).“ [Tatbestandskatalog] Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted July 18, 2006 Report Share Posted July 18, 2006 Wenn man dich z.B. mit 105 gemessen hätte, dann hättest du sagen können: Ich habe das 70 Schild nicht gesehen und bin von 100 ausgegangen. Da du aber wissen musst, dass du außerorts ohne Beschilderung max. 100 fahren darfst, hast du auch diese Grenze weit überschritten.Ich denke, um den Vorsatz kommst du nicht drumherum. Quote Link to post Share on other sites
Twister96 0 Posted July 18, 2006 Author Report Share Posted July 18, 2006 ...so kann man das auch sehen. naja,hätte eigentlich gedacht das die geschwindigkeitsübertretung ansich schon vorsätzlich ist. Dann werde ich das wohl zähneknirschent bezahlen.Ist hald mein urlaub futsch und Arbeitslos werde ich darduch wohl auch.Danke noch mal Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted July 18, 2006 Report Share Posted July 18, 2006 Arbeitslos werde ich darduch wohl auch.mit Verlaub: das ist einig und allein deinem Verhalten zuzurechnen. Quote Link to post Share on other sites
Diesel_of_Hazard 0 Posted July 18, 2006 Report Share Posted July 18, 2006 Arbeitslos werde ich darduch wohl auch.mit Verlaub: das ist einig und allein deinem Verhalten zuzurechnen. Sollte man sich in der Tat früher überlegen. MfG DoH Quote Link to post Share on other sites
willi69 1 Posted July 19, 2006 Report Share Posted July 19, 2006 Arbeitslos werde ich darduch wohl auch.mit Verlaub: das ist einig und allein deinem Verhalten zuzurechnen.und dafür muss dann wieder der Staat (bzw. die Allgemeinheit ) blechen.......und die Ausgaben für das Arbeitslosengeld sind sicher mehr als der Staat durch das Bußgeld einnimmt. Aber mal im Ernst, nimm Deinen Urlaub doch für die Zeit des Fahrverbots, vielleicht kannst Du ja auf diese Weise Deinen Job retten. Red halt mal mit Deinenm Chef. Gruß Harry Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 19, 2006 Report Share Posted July 19, 2006 und dafür muss dann wieder der Staat (bzw. die Allgemeinheit ) blechen.......Das ist so nicht richtig, es ist lediglich ein Umschichten. Denn wenn Twister96 seine Arbeit durch sein Verhelten verliert, so wird diese Arbeitsstelle ja neu besetzt, wodurch ein derzeit Arbeitsloser in den Genuss einer neuen Arbeitsstelle kommt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
angemon 0 Posted July 19, 2006 Report Share Posted July 19, 2006 .....es sein den, twister arbeit bei VW, welche dann froh sind einen leeren arbeitsplatz nicht nachbesetzen zu müssen. Quote Link to post Share on other sites
Joe 0 Posted July 20, 2006 Report Share Posted July 20, 2006 jaja, die zonen.scheint ja mächtig in mode gekommen zu sein, wie ich schon mal erwähnte. die beschreibung von twister (geradeaus, kaum bebauung etc...) passt haargenau dazu. sicher kein grund, um über 130kmh zu fahren , aber ich kann mir gut vorstellen, wie da der rubel gerollt ist. ich habe inzwischen begonnen, je nach möglichkeit alle radarfallen, die ich passiere, zu fotografieren (standort, umgebung, bedingungen). wurde auch schon mal von den unwirsch angesprochen "was ich da mache". nun, ich fotografiere eben. ist ja nicht verboten. soll mal eine nette dokumentation geben. arbeitstitel: "Verkehrserziehung an besonders gefährlichen Stellen" Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted July 20, 2006 Report Share Posted July 20, 2006 arbeitstitel: "Verkehrserziehung an besonders gefährlichen Stellen"du kennst radarfalle.de? Quote Link to post Share on other sites
Joe 0 Posted July 20, 2006 Report Share Posted July 20, 2006 arbeitstitel: "Verkehrserziehung an besonders gefährlichen Stellen"du kennst radarfalle.de? deshalb (ich pflege ironie nicht gesondert zu kennzeichnen ) Quote Link to post Share on other sites
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