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Twister96

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  1. Wie sieht es aus, wenn man an der Ampel rüber gefahren ist (weil man z.b. abgelenkt war) und nachdem es geblizt hat, wieder zurück gefahren ist?...und dazu auch noch ein zeugen hat der das bestätigt? Lg
  2. Moin! Folgendes ist passiert. Mein Kumpel, der Italiener (italienischer Führerschein) ist und in London wohnt, war in Deutschland zu besuch. Er hatte sich bei Avis, oder so, ein Auto gemietet und ist etwas durch die Gegend gefahren. Dabei wurde er geblitzt. Außerhalb geschlossener Ortschaft mit 100km/h in einer 70 Zone. Jetzt hat er ein Anhörungsbogen bekommen (in Deutsch) und soll sich zu äußern. Er spricht auch noch nicht mal Deutsch. Meine Fragen sind nun. 1. Was kann passieren wenn er nicht bezahlt? 2. Wenn er 50€ bezahlt, bekommt er auch punkte? 3. wie lange darf er sich in Deutschland ni
  3. Moin! Du mußt auf jedenfall ab Apeldoorn aufpassen wenn du die A1 verlässt. Ab der A28,A27,A12 über Utrecht bis Rotterdam stehen ganz oft Blitzer,was nicht heißen soll das auf der A1 keine stehen. Nur nicht annähernd so oft wie auf der A28,A27,A12 Mfg
  4. ...so kann man das auch sehen. naja,hätte eigentlich gedacht das die geschwindigkeitsübertretung ansich schon vorsätzlich ist. Dann werde ich das wohl zähneknirschent bezahlen.Ist hald mein urlaub futsch und Arbeitslos werde ich darduch wohl auch. Danke noch mal
  5. [mod] Ich habe das Zitat mal gelöscht, da es eh ein Posting weiter oben nachzulesen ist. [/mod] .....ach ja,habe mir schon seit nun mehr 7 jahren nichts mehr zu schulden kommen lassen!
  6. Mir wird folgendes vorgeworfen: Ihnen wird vorgeworfen, am 00.06.2006 um 21:51uhr in 00000 B…..,OT BO….,B214 ,km 00,00,als Führer und Halter des PKW …….Folgende Ornungwidrigkeit nach §24 StVG begangen zu haben: Wegen dieser Ordnungswidrich keit wird gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG in Höhe von 400€ sowie ein Fahrverbot angeortnet (§ 25 Stvg) auf die Dauer von 2 Monate. Hiermit wird nach §25 Abs.2 a StVG bestimmt,dass das Fahrverbot nicht mit der Rechtskraft der Bußgeldetscheidung,sondern erst dann wirksam wird,wenn der Führerschein bei meiner Behörde in amtliche Verwahrung gela
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