Guest Seppel1985 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Hallo zusammen, vor drei Wochen wurde ich geblitz als ich eine rote Ampel überfahren musste. Auf einer Str. wurde die Ampel rot. Die Gelbphase war ungewöhnlich kurz. Hätte ich eine Vollbremsung durchgeführt, wäre ich wahrscheinlich noch zum stehen gekommen, aber das KFZ hinter mir wäre mir direkt aufgefahren. Ich habe erst aufgrund der Gelbphase ganz leicht angebremst, habe mich aber dann aufgrund des KFZ hinter mir dazu entschlossen durch zufahren, um einen Unfall und die Gefährdung anderer zu verhindern. Im Kreuzungsbereich wurde niemand gefährdet.Habe heute Post bekommen. Folgende Paragraphen wurden dort vermerkt: § 37 Abs.2§ 49 StVo§ 24§ 25 StVo, 132,2 BKAt§ 4 Abs. 1 BkatDie Rotzeit betrug: 1,25 s Ich bin beruflich stark auf das Auto angewiesen. Es ist das erste Mal das ich ein Schreiben vom Ordnungsamt bekommen habe! Was soll ich auf den Aussagebogen schreiben und vermerken? Kann man ein Fahrverbot auch gegen eine Höhere Strafe abgelten? Für eine schnelle Antwort bin ich Euch sehr Dankbar. Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Wenn du keine Punkte in Flensburg hast und nachweisen kannst, das du auf den FS angewiesen bist, so kann die Behörde unter Umständen die Geldbuße verdoppeln (allerdings geht dies nicht in Bayern). Ruf einfach beim Sachbearbeiter an, der auf dem AB steht und frage ihn danach. Er wird dir dann schon sagen, was er dazu schriftlich benötigt, wenn es denn geht. Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Tipp für die Zukunft: wenn eine Blitze zu sehen ist, lieber stehen bleiben und Hintermann drauffahren lassen. Sein Verschulden, seine Versicherung. Denn ein Überfahren des Rotlchts ist auch in solchen Fällen nicht erlaubt. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Hallo, also dashabe mich aber dann aufgrund des KFZ hinter mir dazu entschlossen durch zufahren, um einen Unfall und die Gefährdung anderer zu verhindern. solltest du definitiv nicht in den AB schreiben.Wenn man Dir böse will, ist das nämlich Vorsatz, der zur Erhöhung der Strafe führen kann.Warum:1. Das Rotlicht soll den Kreuzungsbereich schützen. Je nachdem wie schnell der Querverkehr oder dieFüßgänger / Skater usw. grün bekommen, besteht hier eine erhebliche (wenn auch abstrakte) Gefährdung. 2. 'Ungewöhnlich kurz' deutet auf Unaufmerksamkeit hin.Vorausgesetzt die Ampel funktioniert richtig, hast Du vorher mindestens 3 Sekunden Gelb gesehen.Daraus ergibt sich bei Tempo eine Strecke von min. 40 m. Da kann nun wirklich jeder sanft (!)bremsen. Und falls Dir da jemand drauffährt ist die Sache ziemlich eindeutig. @LichterlohTipp für die Zukunft: wenn eine Blitze zu sehen ist, lieber stehen bleiben und Hintermann drauffahren lassen. Sein Verschulden, seine Versicherung. Denn ein Überfahren des Rotlchts ist auch in solchen Fällen nicht erlaubt.Vorsicht, wenn man bei grün-gelb den Anker wirft ist der Ausgang zumindest zweifelhaft.Ich meine mich an ein Urteil erinnern zu können, wo der Auffahrende - durch Zeugen/Sachverständigen - nachweisen konnte, dass die Gewaltbremsung des Vorausfahrenden unter den vorliegenden Umständen nicht nötig gewesen wäre.Im Ergebnis lief das dann auf 50/50 heraus. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 dass die Gewaltbremsung des Vorausfahrenden unter den vorliegenden Umständen nicht nötig gewesen wäre.Eine Gewaltbremsung vor einer Ampel ist nie nötig. Dazu ist die Gelbphase lang genug. Wenn man allerdings mit 100 auf eine 50er-Ampel zufährt, ist das wieder anders Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 und denke dran, wenn es hinten knallt und du wegen der Ampel gebremst hattest war der Abstand von dennen zu kurz. Wird dir auch jeder in dem Fall sagen. Wieso sollte man wegen anderen ein Rotlichtverstoß riskieren in deinem FAll ist es wegen der Blitzampel dumm gelaufen für dich. Quote Link to post Share on other sites
Guest Seppel1985 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Schon mal vielen Dank für die Antworten. Aber das bedeutet jetzt: Den Vorfall Schildern, ohne jedoch das mit dem "entschlossen drüberzu fahren" zu erwähnen. Oder sollte man bei dem Zuständigen Sachbearbeiter mal anrufen, und Fragen ob eine Erhöhung der Strafe anstatt eines Fahrverbotes möglich wäre. Oder lieber gleich einen Rechsanwalt einschalten? Fragen über Fragen. Schon mal danke. Quote Link to post Share on other sites
Zappelphillip 0 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Hi, also wenn du nen Verkehrrechtsschutz hast und du nen Anwalt hast kannst du ihn auf jeden fall malfragen. Vlt hat er ne gute Idee odser sagt gleich was von schwer und sollt er machen.Aber das mit dem Vorsatz ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko in bezug auf eine Erklärung. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 28, 2006 Report Share Posted June 28, 2006 Gelbphase war ungewöhnlich kurzDie Rotzeit betrug: 1,25 sDie Gelbphase beträgt bein mindestens 3 sekunden - d.h. du hast mehr als vier sek.Zeit gehabt, zu bremsen - das wärd noch nicht einmal eine Gewaltbremsung geworden - es sei denn, du bist tief geflogen Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted July 1, 2006 Report Share Posted July 1, 2006 ich habe ampel erlebt, die Geld unter einer Sekunde hatten. Ob gewollt oder durch Schaltfehler lasse ich mal offen. Quote Link to post Share on other sites
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