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Zur Not über Die Rote Ampel


Guest Seppel1985

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Guest Seppel1985

Hallo zusammen,

 

vor drei Wochen wurde ich geblitz als ich eine rote Ampel überfahren musste. Auf einer Str. wurde die Ampel rot. Die Gelbphase war ungewöhnlich kurz. Hätte ich eine Vollbremsung durchgeführt, wäre ich wahrscheinlich noch zum stehen gekommen, aber das KFZ hinter mir wäre mir direkt aufgefahren. Ich habe erst aufgrund der Gelbphase ganz leicht angebremst, habe mich aber dann aufgrund des KFZ hinter mir dazu entschlossen durch zufahren, um einen Unfall und die Gefährdung anderer zu verhindern. Im Kreuzungsbereich wurde niemand gefährdet.

Habe heute Post bekommen.

 

Folgende Paragraphen wurden dort vermerkt:

 

§ 37 Abs.2

§ 49 StVo

§ 24

§ 25 StVo, 132,2 BKAt

§ 4 Abs. 1 Bkat

Die Rotzeit betrug: 1,25 s

 

Ich bin beruflich stark auf das Auto angewiesen. Es ist das erste Mal das ich ein Schreiben vom Ordnungsamt bekommen habe!

 

Was soll ich auf den Aussagebogen schreiben und vermerken?

 

Kann man ein Fahrverbot auch gegen eine Höhere Strafe abgelten?

 

 

Für eine schnelle Antwort bin ich Euch sehr Dankbar.

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Wenn du keine Punkte in Flensburg hast und nachweisen kannst, das du auf den FS angewiesen bist, so kann die Behörde unter Umständen die Geldbuße verdoppeln (allerdings geht dies nicht in Bayern).

 

Ruf einfach beim Sachbearbeiter an, der auf dem AB steht und frage ihn danach. Er wird dir dann schon sagen, was er dazu schriftlich benötigt, wenn es denn geht.

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Guest lichterloh

Tipp für die Zukunft: wenn eine Blitze zu sehen ist, lieber stehen bleiben und Hintermann drauffahren lassen. Sein Verschulden, seine Versicherung. Denn ein Überfahren des Rotlchts ist auch in solchen Fällen nicht erlaubt.

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Hallo,

 

also das

habe mich aber dann aufgrund des KFZ hinter mir dazu entschlossen durch zufahren, um einen Unfall und die Gefährdung anderer zu verhindern.
solltest du definitiv nicht in den AB schreiben.

Wenn man Dir böse will, ist das nämlich Vorsatz, der zur Erhöhung der Strafe führen kann.

Warum:

1. Das Rotlicht soll den Kreuzungsbereich schützen. Je nachdem wie schnell der Querverkehr oder die

Füßgänger / Skater usw. grün bekommen, besteht hier eine erhebliche (wenn auch abstrakte) Gefährdung.

 

2. 'Ungewöhnlich kurz' deutet auf Unaufmerksamkeit hin.

Vorausgesetzt die Ampel funktioniert richtig, hast Du vorher mindestens 3 Sekunden Gelb gesehen.

Daraus ergibt sich bei Tempo :licht: eine Strecke von min. 40 m. Da kann nun wirklich jeder sanft (!)bremsen. Und falls Dir da jemand drauffährt ist die Sache ziemlich eindeutig.

 

@Lichterloh

Tipp für die Zukunft: wenn eine Blitze zu sehen ist, lieber stehen bleiben und Hintermann drauffahren lassen. Sein Verschulden, seine Versicherung. Denn ein Überfahren des Rotlchts ist auch in solchen Fällen nicht erlaubt.

Vorsicht, wenn man bei grün-gelb den Anker wirft ist der Ausgang zumindest zweifelhaft.

Ich meine mich an ein Urteil erinnern zu können, wo der Auffahrende - durch Zeugen/Sachverständigen - nachweisen konnte, dass die Gewaltbremsung des Vorausfahrenden unter den vorliegenden Umständen

nicht nötig gewesen wäre.

Im Ergebnis lief das dann auf 50/50 heraus.

 

Gruß,

AnReRa

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dass die Gewaltbremsung des Vorausfahrenden unter den vorliegenden Umständen

nicht nötig gewesen wäre.

Eine Gewaltbremsung vor einer Ampel ist nie nötig. Dazu ist die Gelbphase lang genug.

 

Wenn man allerdings mit 100 auf eine 50er-Ampel zufährt, ist das wieder anders :licht:

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und denke dran, wenn es hinten knallt und du wegen der Ampel gebremst hattest war der Abstand von dennen zu kurz. Wird dir auch jeder :licht: in dem Fall sagen. Wieso sollte man wegen anderen ein Rotlichtverstoß riskieren in deinem FAll ist es wegen der Blitzampel dumm gelaufen für dich.

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Guest Seppel1985

Schon mal vielen Dank für die Antworten.

 

Aber das bedeutet jetzt: Den Vorfall Schildern, ohne jedoch das mit dem "entschlossen drüberzu fahren" zu erwähnen.

 

Oder sollte man bei dem Zuständigen Sachbearbeiter mal anrufen, und Fragen ob eine Erhöhung der Strafe anstatt eines Fahrverbotes möglich wäre.

 

Oder lieber gleich einen Rechsanwalt einschalten? :licht:

 

Fragen über Fragen.

 

Schon mal danke.

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Gelbphase war ungewöhnlich kurz
Die Rotzeit betrug: 1,25 s
Die Gelbphase beträgt bein <_< mindestens 3 sekunden - d.h. du hast mehr als vier sek.Zeit gehabt, zu bremsen - das wärd noch nicht einmal eine Gewaltbremsung geworden - es sei denn, du bist tief geflogen
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