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Brauche Eure Hilfe ! Geblitzt !


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So ich wurde vor ca. 1,5 Monaten mit dem Auto meiner Freundin welches auf Ihre Mutter angemeldet war außerorts mit 82 Kmh geblitzt ! Also 75€und 3 Punkte.

Auf dem Foto bin ich ertsmal schwer zu erkennen(Cappy auf,sonnenblende,u.s.w).

Das Auto wurde kurze Zeit später verkauft.

Kann man nicht sagen , dass jemand das Auto Probegefahren ist und dabei diejenige Person geblitzt wurde !?

Und die Person die das Auto probegefahren ist kennt man nicht, weil sieviele das auto probegefahren sind !

Ist das eine gute Möglichkeit ??? Oder gibt es da noch bessere Sachen die man versuchen kann !? Müsste die Mutter dan trotzdem die Strafe zahlen ?

 

Bitte gebt mir gute Tips, ich kann die 3 Punkte wirklich nicht gebrauchen !!!

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fahrer nicht ermittelbar, halterhaftung.

musst bezahlen event. FV bekommst du nicht. punkte weiss ich nicht genau.

wenn du das aber 2-3 mal macht bekommst du ein fahrtenbuch.

bin aber kein RA, vielleicht weiss es jemand genau.

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Halterhaftung gibt im fließenden Verkehr nicht!

 

Einfach schreiben, dass man sich nicht mehr daran erinnern könnte wer gefahren ist, da mehrere potentielle Käufer eine Probefahrt durchgeführt haben. Adressen nicht mehr vorhanden, hatten nur Ausweis als Sicherheit hinterlegt, diesen hast du (bzw. der Halter) aber nicht kopiert.

 

Ermittlungen werden ohne eure Hilfe wohl im Sande verlaufen, denn die Verbindung Mutter -> Tochter -> Freund herzustellen dürfte für die Polizei nicht ganz einfach sein. Verfahren wird dann wohl eingestellt werden!

 

Fahrtenbuch droht m.E. so schnell keines!

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Wenn du oder ihr es nicht versaut, dann stehen die Chancen recht gut. Und die Mutter und deine Freundin müssen bei Besuch der Polizei bei ihrer Aussage (Probefahrt...) bleiben. Bist du in der Nachbarschaft deiner Freundin bekannt? Wenn ja, dann ist das ne Schwachstelle...

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Ja klar bleiben die bei der Probefahrt, waren ja wirklich Probefahrten dabei !

Also ich denke schon , das die Nachbarn wissen das ich der Freund von ihrer Tochter bin, aber wie oben schon erwähnt das Foto ist mit Cappy und Sonnenblende, das könnte jeder sein. Zudem wohne ich in einer ganz anderen Stadt ! Also das wäre schon krass, wenn die dann noch auf mich kömmen würden !!!

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O.k, sollten wir sonst noch was beachten !?

 

Evtl. die Aussagen vorher genau absprechen. Macht sich ziemlich schlecht, wenn eine von 5 Probefahrern die andere von 15 redet.

Sind zwar nur so Kleinigkeiten, aber um wirklich ganz sicher zu gehen, sollte man so etwas auch beachten!

 

Also: Sämtliche Personen im Haushalt über das Vorgehen informieren, falls die Polizei euch einen kleinen Besuch abstatten sollte.

 

 

Die Verjährung beträgt im Übrigen 3 Monate und 14 Tage Postlaufzeit.

Viel Erfolg!

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14 Tage Postlaufzeit.

Es gibt Dinge, die sind scheinbar nicht auszurotten. :B):

 

Man reiche mir einen Hammer, dan schlage ich mal die 14 Tage Postlaufzeit klitzeklein ;)

 

Mfg.

 

hartmut ohne 14 Tage Postlaufzeit :wand:

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*virtuellenHammerrüberreiche* :B):

 

Nächster Versuch:

 

Sollte innerhalb von 3 Monaten noch keine verjährungsunterbrechende Handlung gegen den wahren Täter erfolgt sein, so ist die Verjährung eingetreten.

 

Der TE kann sich aber erst nach Ablauf weiterer 14 Tage sicher sein, dass da nichts mehr kommt, denn er weiß ja nicht, ob nicht am letztmöglichen Tag der 3 Monate ein Brief versandt wurde.

 

Ist das so korrekt? ;)

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Guest lichterloh

Nein. Sicher sein kann er sich nicht. Nur ist die Wahrscheinlichkeit dann relativ (>98% ca.) groß, dass da nix mehr kommen wird. Die Wege des Herrn und des Postjungen sind manchmal unergründlich.

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Sollte innerhalb von 3 Monaten noch keine verjährungsunterbrechende Handlung gegen den wahren Täter erfolgt sein, so ist die Verjährung eingetreten.

Korrekt

Der TE kann sich aber erst nach Ablauf weiterer 14 Tage sicher sein, dass da nichts mehr kommt, denn er weiß ja nicht, ob nicht am letztmöglichen Tag der 3 Monate ein Brief versandt wurde.

Nein, auch nach den 14Tagen kann noch etwas kommen.

Beispiel, Anordnung einer Anhörung, am letzten Tag, wann und ob dann ein Brief kommt ist unwichtig, wenn es nicht weitere 3 Monate geht.

Aufenthaltsermittlung, unterbricht jedesmal die Verjährung, wenn z.B. jemand öfters umgezogen ist.

 

Von daher ist kaum möglich eine Zeitausage zu machen.

 

MfG.

 

hartmut

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Geht doch die nichts an und tut vorerst nichts zur Sache.

 

Merke: Immer so wenig wie möglich reinschreiben, aber soviel, dass sie denken ihr wollt bei der Aufklärung behilflich sein.

 

Denn jede Rückfrage der Behörde kostet Zeit, die Verjährung gegen den tatsächlichen Fahrer rückt somit also immer näher :B):

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