druide 0 Posted May 26, 2006 Report Share Posted May 26, 2006 So ich wurde vor ca. 1,5 Monaten mit dem Auto meiner Freundin welches auf Ihre Mutter angemeldet war außerorts mit 82 Kmh geblitzt ! Also 75€und 3 Punkte. Auf dem Foto bin ich ertsmal schwer zu erkennen(Cappy auf,sonnenblende,u.s.w). Das Auto wurde kurze Zeit später verkauft.Kann man nicht sagen , dass jemand das Auto Probegefahren ist und dabei diejenige Person geblitzt wurde !? Und die Person die das Auto probegefahren ist kennt man nicht, weil sieviele das auto probegefahren sind ! Ist das eine gute Möglichkeit ??? Oder gibt es da noch bessere Sachen die man versuchen kann !? Müsste die Mutter dan trotzdem die Strafe zahlen ? Bitte gebt mir gute Tips, ich kann die 3 Punkte wirklich nicht gebrauchen !!! Quote Link to post Share on other sites
mpeg 0 Posted May 26, 2006 Report Share Posted May 26, 2006 fahrer nicht ermittelbar, halterhaftung.musst bezahlen event. FV bekommst du nicht. punkte weiss ich nicht genau.wenn du das aber 2-3 mal macht bekommst du ein fahrtenbuch.bin aber kein RA, vielleicht weiss es jemand genau. Quote Link to post Share on other sites
druide 0 Posted May 26, 2006 Author Report Share Posted May 26, 2006 Mhh... , Punkte wären mir eigentlich doch egal ! Aber ich habe kein Bock 75 € oder mehr dafür zu zahlen ! Was habe ic hdann für Möglichkeiten !? Oder muss eh immer der Halter zahlen !? Quote Link to post Share on other sites
arenk 0 Posted May 26, 2006 Report Share Posted May 26, 2006 Halterhaftung gibt im fließenden Verkehr nicht! Einfach schreiben, dass man sich nicht mehr daran erinnern könnte wer gefahren ist, da mehrere potentielle Käufer eine Probefahrt durchgeführt haben. Adressen nicht mehr vorhanden, hatten nur Ausweis als Sicherheit hinterlegt, diesen hast du (bzw. der Halter) aber nicht kopiert. Ermittlungen werden ohne eure Hilfe wohl im Sande verlaufen, denn die Verbindung Mutter -> Tochter -> Freund herzustellen dürfte für die Polizei nicht ganz einfach sein. Verfahren wird dann wohl eingestellt werden! Fahrtenbuch droht m.E. so schnell keines! Quote Link to post Share on other sites
McBraesch 7 Posted May 26, 2006 Report Share Posted May 26, 2006 Ein Fahrtenbuch wäre nur zulässig, wenn die Mutter ihrer Aufklärungspflicht nicht nachkommt, was ja nach dem geschilderten von arenk nicht der Fall ist. Quote Link to post Share on other sites
druide 0 Posted May 26, 2006 Author Report Share Posted May 26, 2006 Das hört sich ja gut an !!!Dann könnte ich ja noch ganz gut aus dieser Sache rauskommen !!! Das wäre nen Traum ! Wie seht ihr die Chancen das, dass so klappt !? Quote Link to post Share on other sites
Chili 1 Posted May 26, 2006 Report Share Posted May 26, 2006 Wenn du oder ihr es nicht versaut, dann stehen die Chancen recht gut. Und die Mutter und deine Freundin müssen bei Besuch der Polizei bei ihrer Aussage (Probefahrt...) bleiben. Bist du in der Nachbarschaft deiner Freundin bekannt? Wenn ja, dann ist das ne Schwachstelle... Quote Link to post Share on other sites
druide 0 Posted May 26, 2006 Author Report Share Posted May 26, 2006 Ja klar bleiben die bei der Probefahrt, waren ja wirklich Probefahrten dabei ! Also ich denke schon , das die Nachbarn wissen das ich der Freund von ihrer Tochter bin, aber wie oben schon erwähnt das Foto ist mit Cappy und Sonnenblende, das könnte jeder sein. Zudem wohne ich in einer ganz anderen Stadt ! Also das wäre schon krass, wenn die dann noch auf mich kömmen würden !!! Quote Link to post Share on other sites
Chili 1 Posted May 26, 2006 Report Share Posted May 26, 2006 Also zieht das Ding mit der Probefahrt durchziehen. Und immer schön kooperativ sein. Dann gibt`s auch kein Fahrtenbuch. Quote Link to post Share on other sites
druide 0 Posted May 26, 2006 Author Report Share Posted May 26, 2006 O.k, sollten wir sonst noch was beachten !? Vieleicht bin ich es ja wirklich nciht auf dem Foto ! *grins* Quote Link to post Share on other sites
Chili 1 Posted May 26, 2006 Report Share Posted May 26, 2006 Hier melden, sollte was neues passieren. Auf ein erfolgreiches Erreichen der Verjährung. Quote Link to post Share on other sites
arenk 0 Posted May 26, 2006 Report Share Posted May 26, 2006 O.k, sollten wir sonst noch was beachten !? Evtl. die Aussagen vorher genau absprechen. Macht sich ziemlich schlecht, wenn eine von 5 Probefahrern die andere von 15 redet.Sind zwar nur so Kleinigkeiten, aber um wirklich ganz sicher zu gehen, sollte man so etwas auch beachten! Also: Sämtliche Personen im Haushalt über das Vorgehen informieren, falls die Polizei euch einen kleinen Besuch abstatten sollte. Die Verjährung beträgt im Übrigen 3 Monate und 14 Tage Postlaufzeit. Viel Erfolg! Quote Link to post Share on other sites
druide 0 Posted May 26, 2006 Author Report Share Posted May 26, 2006 alles klar, besten dank für eure Hilfe ! Ich werde mich melden wenn ich mehr weiss ! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted May 26, 2006 Report Share Posted May 26, 2006 14 Tage Postlaufzeit.Es gibt Dinge, die sind scheinbar nicht auszurotten. Man reiche mir einen Hammer, dan schlage ich mal die 14 Tage Postlaufzeit klitzeklein Mfg. hartmut ohne 14 Tage Postlaufzeit Quote Link to post Share on other sites
arenk 0 Posted May 26, 2006 Report Share Posted May 26, 2006 *virtuellenHammerrüberreiche* Nächster Versuch: Sollte innerhalb von 3 Monaten noch keine verjährungsunterbrechende Handlung gegen den wahren Täter erfolgt sein, so ist die Verjährung eingetreten. Der TE kann sich aber erst nach Ablauf weiterer 14 Tage sicher sein, dass da nichts mehr kommt, denn er weiß ja nicht, ob nicht am letztmöglichen Tag der 3 Monate ein Brief versandt wurde. Ist das so korrekt? Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted May 26, 2006 Report Share Posted May 26, 2006 Nein. Sicher sein kann er sich nicht. Nur ist die Wahrscheinlichkeit dann relativ (>98% ca.) groß, dass da nix mehr kommen wird. Die Wege des Herrn und des Postjungen sind manchmal unergründlich. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted May 26, 2006 Report Share Posted May 26, 2006 Sollte innerhalb von 3 Monaten noch keine verjährungsunterbrechende Handlung gegen den wahren Täter erfolgt sein, so ist die Verjährung eingetreten.KorrektDer TE kann sich aber erst nach Ablauf weiterer 14 Tage sicher sein, dass da nichts mehr kommt, denn er weiß ja nicht, ob nicht am letztmöglichen Tag der 3 Monate ein Brief versandt wurde.Nein, auch nach den 14Tagen kann noch etwas kommen. Beispiel, Anordnung einer Anhörung, am letzten Tag, wann und ob dann ein Brief kommt ist unwichtig, wenn es nicht weitere 3 Monate geht.Aufenthaltsermittlung, unterbricht jedesmal die Verjährung, wenn z.B. jemand öfters umgezogen ist. Von daher ist kaum möglich eine Zeitausage zu machen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
arenk 0 Posted May 26, 2006 Report Share Posted May 26, 2006 D.h. es gibt überhaupt gar keine 14-Tage-Frist? Dann scheint das aber wirklich ein sehr weit verbreitetes Gerücht zu sein Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 26, 2006 Report Share Posted May 26, 2006 Die 14 Tage gibt es nur beim BGB Siehe auch Quote Link to post Share on other sites
druide 0 Posted May 27, 2006 Author Report Share Posted May 27, 2006 Sollen wir auch schon direkt rein schreiben an wen das Auto verkauft wurde !? Quote Link to post Share on other sites
arenk 0 Posted May 27, 2006 Report Share Posted May 27, 2006 Geht doch die nichts an und tut vorerst nichts zur Sache. Merke: Immer so wenig wie möglich reinschreiben, aber soviel, dass sie denken ihr wollt bei der Aufklärung behilflich sein. Denn jede Rückfrage der Behörde kostet Zeit, die Verjährung gegen den tatsächlichen Fahrer rückt somit also immer näher Quote Link to post Share on other sites
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