Jump to content

Auf A9 Mit 200km/h Geblitzt - Keine Beschränkung Gesehen


Recommended Posts

@simineon: ich verstehe Dich nicht. Erst hackst Du auf exakte §-Streckenverbote-Quellen-Beweise rum, und plötzlich soll Dein schwammiger 2-3-Kilometer-Aha-Punkt der exakt Richtige sein :geil::lol::P;) ?

 

Und @hartmut ist so schwammig, daß er auf die Sicht eines ;)-Fahrer aus seiner Sicht ausweicht. Er kann aber für mehr Festigkeit weiterhin noch seinen Aha-Punkt hier vermelden.

 

@dagegen: so isses. Das Autobahnschild signalisiert ja auch das Ende der Fahnenstange für Mofas, Traktoren....sowie :R130: geschwindigkeitsmäßig bzw. :D auf alle Arten von Streckenverbote, was ja auch keine Überholverbote z. B. für Lkws bedeutet.

 

Alles andere muß doch angezeigt sein. Und wenn eine VBA aus ist, dann ist sie aus und zeigt nichts an.

 

:D

Link to post
Share on other sites
Und @hartmut ist so schwammig, daß er auf die Sicht eines ;)-Fahrer aus seiner Sicht ausweicht. Er kann aber für mehr Festigkeit weiterhin noch seinen Aha-Punkt hier vermelden.

Du kannst die Fakten leugnen wie Du willst. Streckenverbote beginnen am Schild, und enden wenn entweder die Strecke verlassen wird, oder das Streckenverbot aufgehoben wird.

 

Wenn dir das zu hoch ist, mein Gott, dein Problem.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
@simineon: ich verstehe Dich nicht. Erst hackst Du auf exakte §-Streckenverbote-Quellen-Beweise rum, und plötzlich soll Dein schwammiger 2-3-Kilometer-Aha-Punkt der exakt Richtige sein ;):D:D:R130: ?

 

schade, dass Du mich nicht verstehst

 

einerseits erwarte ich Beweise für Aussagen

andererseits bin ich selbst verantwortlich für mein Tun

 

Natürlich bin ich kein Heiliger und übertrete Vorschriften (wie jeder andere auch), deswegen ist die Aussage "2-3 km" eine rein persönliche evtl. Vorschriften übertretende Meinung von mir

Link to post
Share on other sites
... das heisst, für Dich ist eine ausgeschaltete Schilderbrücke gleichbedeutend mit ;)

 

wenn ich gerade auf ne Autobahn raufgefahren bin, ohne ein Begrenzungsschild zu sehen und danach ne Schilderbrücke kommt, auf der nichts angezeigt wird.....da gehe ich davon aus dass ich (wenn es der Verkehr zulässt) Gas geben kann. Alles andere wäre für mich nicht nachvollziehbar.....wobei: ich bin mir nicht mehr ganz sicher, ob die heutige Rechtsprechung noch logisch oder nachvollziebar sein muss

 

Gruß Willi

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
wobei: ich bin mir nicht mehr ganz sicher, ob die heutige Rechtsprechung noch logisch oder nachvollziebar sein muss

 

hihi ... korrekt :R130:

 

 

 

@simineon: ich verstehe Dich nicht. Erst hackst Du auf exakte §-Streckenverbote-Quellen-Beweise rum, und plötzlich soll Dein schwammiger 2-3-Kilometer-Aha-Punkt der exakt Richtige sein ;):D:D:geil: ?

 

für Dich nochmal ein Beispiel:

 

Als Klippenspringer würde ich gerne exakt wissen, ob das Wasser 3m, 5m oder 7m tief ist, ob ich bei einer exakten Aussage das Risiko auf mich nehme und springe ist alleine meine Sache.

Link to post
Share on other sites

@willi69

 

Ist wohl prinzipiell richtig. Allerdings wird von Dir als Autofahrer auch eine

gewisse Einschätzung der Situation verlangt.

Wenn die Straße also beispielweise baufällig wirkt, sollte man wohl die

Geschwindigkeit (das Wörtchen angemessen spar ich mir mal :D ) reduzieren,

gleiches gilt wohl auch auf einer Strecke, bei der man wissen kann, dass es im

Berufsverkehr zu Stauungen kommen kann.

Eine ausgeschaltete Schilderbrücke hebt die vorangegangene Begrenzung

definitiv nicht auf. Dafür gibt es nämlich ;) in der Schilderbrücke.

Wenn du als Ortskundiger wissen kannst, dass vor der Schilderbrücke ein festes :D

steht, dürftest Du Schwierigkeiten bekommen..

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites
@willi69

 

Ist wohl prinzipiell richtig. Allerdings wird von Dir als Autofahrer auch eine

gewisse Einschätzung der Situation verlangt.

Wenn die Straße also beispielweise baufällig wirkt, sollte man wohl die

Geschwindigkeit (das Wörtchen angemessen spar ich mir mal :D ) reduzieren,

gleiches gilt wohl auch auf einer Strecke, bei der man wissen kann, dass es im

Berufsverkehr zu Stauungen kommen kann.

Eine ausgeschaltete Schilderbrücke hebt die vorangegangene Begrenzung

definitiv nicht auf. Dafür gibt es nämlich ;) in der Schilderbrücke.

Wenn du als Ortskundiger wissen kannst, dass vor der Schilderbrücke ein festes :D

steht, dürftest Du Schwierigkeiten bekommen..

 

Gruß,

AnReRa

 

gut zu wissen.....man lernt eben nie aus. Aber logisch find ich das Ganze trotzdem nicht!

 

Gruß Willi

Link to post
Share on other sites
Guest Simineon
gut zu wissen.....man lernt eben nie aus. Aber logisch find ich das Ganze trotzdem nicht!

 

nö, wirklich logisch ist das nicht .... auf der A3 FFM Richtung NBG stehen ab und an einfach ;) -Blechschilder ... die heben einfach mal alles auf, was auf den Schilderbrücken an Mist stehen könnte :D

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...