Guest Rhaz Posted May 4, 2006 Report Share Posted May 4, 2006 Hi, wurde letztens in Heidelberg geblitzt mit Firmenwagen haben es versucht mich nicht preis zu gegeben die haben aber trotzdem irgendwie raus gefunden das ich gefahren bin. Jetzt hab ich ein schreiben bekommen "sie missachteten das Rotlicht der Lichtziechenanlage,die Rotphaste dauerte länger als 1 sekunder an " nämlich genau 1,06 sekunden. Bin noch in der Probezeit und will auf keinen Fall die 2 jahre länger in kauf nehmen. Was hab ich zu befürchten und kann man da noch was machen ? liebe grüße............. Quote Link to post Share on other sites
Rhaz 0 Posted May 4, 2006 Report Share Posted May 4, 2006 achso das steht auch noch dabei § 37 Abs. 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVO; 132.2 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV Wäre um gute Tips sehr dankbar Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted May 4, 2006 Report Share Posted May 4, 2006 Du solltest mal die FAQ durchsuchen.Wenn die dich direkt angeschrieben haben: null Chance - das Bild scheint gut genug zu sein.Sammle schon mal das Geld für die Busfahrkarte oder das Fahrrad und für das Aufbauseminar. Die Probezeitverlängerung dürfte dir auch sicher sein - wenn ein BG rechtskräftig werden sollte Quote Link to post Share on other sites
Rhaz 0 Posted May 4, 2006 Report Share Posted May 4, 2006 kann man da nichts mehr machen ? ich geh nachher zum anwalt, der hat gemeint er fordert die akte an und dann schauen wir mal bei 1,06 sekunden muss mit einer guten ausrede doch irgendwas zu machen sein Quote Link to post Share on other sites
HyperThome 0 Posted May 4, 2006 Report Share Posted May 4, 2006 probieren geht über studieren.... patentrezepte gibt es nich mfg nochwas, da du in der probezeit bist ... schade, ums fahrverbot kommt man mit gutem anwalt vll noch zum (Chance 5 %) allerdings 1 sekunde ist viel zu lange ... FAQ => RotlichtverstossFAQ => Probezeit Quote Link to post Share on other sites
Rhaz 0 Posted May 4, 2006 Report Share Posted May 4, 2006 oh man das kanns doch nich sein 1 mal nich aufgepasst = 125€ | 1 monat fahrverbot | NACHSCHULUNG | 2 Jahre länger Probezeit | 4 Punkte was is das denn bitteschön........... unverständlich für mich......... Quote Link to post Share on other sites
HyperThome 0 Posted May 4, 2006 Report Share Posted May 4, 2006 wärste in der fahrprüfung über rot gefahren wärste auch durchgefallen ! egal ob einmal nicht aufgepasst oder nicht ich geb dir mal ein beispiel... ich sitze am mittagstisch ... PASSE gerade nicht auf und stoße mein glas wasser um ... schade kost nich viel en bissel nass alles im grünen ... ich bin im garten und baller mit meinem KK ( Kleinkalliber ) rum , ... Folge :=> nachbarn getroffen ... hmm hab doch auch nur nicht aufgepasst, weil ich wollte das nicht ... Quote Link to post Share on other sites
Rhaz 0 Posted May 4, 2006 Report Share Posted May 4, 2006 ja hast schon recht super beispiele trotzdem die ganzen folgen is so übertrieben Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted May 4, 2006 Report Share Posted May 4, 2006 Wo bitte schön, sollte man denn deiner Meinung nach die Grenzen setzen ? Würdest du es denn beim nächsten mal anders machen, wenn du "nur" 50,- € zahlen müsstest ? Quote Link to post Share on other sites
HyperThome 0 Posted May 4, 2006 Report Share Posted May 4, 2006 tja ich hab damit auch noch auf etwas anderes angespielt ... beihilfe zum mord wird nicht bestrafe wie im fall der abgestochenen schwester ( sry gehört nicht hier hin) aber der autofahrer muss blechen .. da freut man sich immer über mfg Quote Link to post Share on other sites
Rhaz 0 Posted May 4, 2006 Report Share Posted May 4, 2006 ja klar nehme auch die strafe in kauf nur was mich stört sind einfach die 2 jahre achso noch was habe mir ne Yamaha R1 geholt und darf ab 25.05.06 offen damit fahren falls ich diese probezeitverlängerung bekomme........wirkt sich das auch da drauf aus das ich dann nicht mehr offen motorrad fahren darf? oder ist das eine vom andern unabhängig ? sonst könnte ich se nämlich gleich wieder verkaufen wieso sollte man auch 150ps drosseln............................ weiß das vielleicht jemand ??? Quote Link to post Share on other sites
HyperThome 0 Posted May 4, 2006 Report Share Posted May 4, 2006 warum man 150 PS drosseln sollte ??? ganz einfach damit man lernt damit zu fahren ... // oberlehrer end // nein meines wissens hat das nichts damit zu tun, wenn du 2 Jahre lang die A pappe hast dann darfst du auch 150 PS treten ... oder ??? Quote Link to post Share on other sites
Rhaz 0 Posted May 4, 2006 Report Share Posted May 4, 2006 ich hoffe es mal stark wär sonst en bissi blöd Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted May 4, 2006 Report Share Posted May 4, 2006 Mit den 0,06 Sekunden drüber kann ein Anwalt vielleicht noch was machen.Das Problem ist nur, dass auch ein Rotlichtverstoß unter 1 Sek. Nachschulung und PZ-Verlängerung bedeutet.Um das zu verhindern, müsstest du den Rotlichtverstoß komplett aus dem Weg räumen. Das ginge nur, wenn du nicht als Fahrer feststehst oder von dir ablenkst. Ach ja, schreib mal die Eckdaten: Wann war der Verstoß, wann ist der AB an dich ausgestellt? Quote Link to post Share on other sites
Rhaz 0 Posted May 5, 2006 Report Share Posted May 5, 2006 hab das am 04.05.06 bekommen direkt an mich adressiert. steht noch ein Hinweis drin ; Das Beweisfoto kann -soweit zulässig- mit dem Foto im Pass-/ Personalausweisregister ( auch vor einer Anhörung ) verglichen werden. Beweismittel: Foto geeichte stationaere Überwachungsanlage wir hatten erst nich den fahrer angegeben..... nochwas...... meine probezeit endet am 25.05.06 Frage: wenn ich es schaffe bis dahin raus zu zögern, dann ist die probezeit ja beendet. Können die das dann wieder aufheben oder wie läuft das ? nochwas ? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted May 5, 2006 Report Share Posted May 5, 2006 für die Probezeitverlängerung gilt der TATtag, nicht der "Tag der Entscheidung" Quote Link to post Share on other sites
Rhaz 0 Posted May 5, 2006 Report Share Posted May 5, 2006 hm ok kann man das auch ausschließen Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted May 5, 2006 Report Share Posted May 5, 2006 Wann war denn Tattag? Hast du einen guten Freund, der den Ersatzfahrer spielen würde? Quote Link to post Share on other sites
Rhaz 0 Posted May 5, 2006 Report Share Posted May 5, 2006 das war am 11.02.06 meinst der das auf sich nehmen würde hatte schon welche gefragt die brauchen aber alle das auto Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted May 5, 2006 Report Share Posted May 5, 2006 Naja, es könnte jemand zunächst auf sich nehmen, dann aber versuchen durch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid die Sache so lange in die Länge zu ziehen, bis es für dich verjährt ist. Und dann wird keiner bestraft. Quote Link to post Share on other sites
Rhaz 0 Posted May 5, 2006 Report Share Posted May 5, 2006 hm ob das klappt aber en versuch isses wert is auch schwer jemand zu finden der das macht Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted May 5, 2006 Report Share Posted May 5, 2006 Mein Tipp für Dich: Lass es bleiben, denn sowohl du, als auch dein Partner müsst voll dahinter stehen und dürft nicht einknicken. Das ist nicht jedermanns Sache und in Deinem Fall ein Spiel mit dem Feuer. Quote Link to post Share on other sites
Rhaz 0 Posted May 8, 2006 Report Share Posted May 8, 2006 Also hab jetzt den Anwalt eingeschaltet der hat zurück geschrieben......... Wir haben unserem Mandanten empfohlen, vorerst von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Wir bitten um Gewährung von A k t e n e i n s i c h t bla bla bla mal gucken was da noch kommt und noch was die "tat" war am 11.2.06 und bald ist ja der 11.05.06 ist das dann nicht verjährt ? oder zählt das dann wieder neu ab da wo die mich direkt angeschrieben haben ? Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted May 8, 2006 Report Share Posted May 8, 2006 und noch was die "tat" war am 11.2.06 und bald ist ja der 11.05.06 ist das dann nicht verjährt ? oder zählt das dann wieder neu ab da wo die mich direkt angeschrieben haben ? mit dem AB an den wahren Fahrer (Du) ist die Verjährung unterbrochen. Nach Erlass des BGB gibt es zwar eine neue Verjährungsfrist, die beträgt aber 6 Monate siehe auch hier: Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted May 8, 2006 Report Share Posted May 8, 2006 Hallo,wurde letztens in Heidelberg geblitzt mit Firmenwagen haben es versucht mich nicht preis zu gegeben die haben aber trotzdem irgendwie raus gefunden das ich gefahren bin.Da hat mit Sicherheit einer (vielleicht) ungewollt gepetzt (Sekretär/in am Telefon z.B.). Anders erscheint mit das nicht möglich. Es sei den Du bist jetzt vielleicht gerade der Sohn von Firmenchef oder dem Sachbearbeiter alsPerson bekannt. Wie sollen die sonst direkt auf Dich gekommen seien, wenn schon im AB drinsteht Das Beweisfoto kann -soweit zulässig- mit dem Foto im Pass-/ Personalausweisregister ( auch vor einer Anhörung ) verglichen werden.Führt ihr über Firmenfahrzeuge keine Fahrtenbuch ? Ich halte es unter diesen Umständen jedenfalls für unwahrscheinlich, dass Du da rauskommst. Wenn Du nicht noch in der Probezeit wärest, hätte man die 0,06 sek vielleicht nochwegdiskutieren können (da gäbe es dann keine FV) aber Messung pauschal anzweifeln .... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Rhaz 0 Posted May 9, 2006 Report Share Posted May 9, 2006 ja 1. bin ich der sohn vom chef 2. hat der vom ordungsamt mich gekannt und hats gleich verpetzt und ein Fahrtenbuch führen wir nicht langsam sehe ich auch keine chancen mehr =( schade um die scheiß verlängerung............... Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted May 9, 2006 Report Share Posted May 9, 2006 hat der vom ordungsamt mich gekannt und hats gleich verpetztWenn man beim Ordnungsamt schon persönlich bekannt ist, ist natürlich schlecht ... Quote Link to post Share on other sites
videofan 0 Posted May 12, 2006 Report Share Posted May 12, 2006 Da hilft wohl nur noch ein Anwalt, der sich im Detail mit der Überwachungsanlage und deren Schwächen auskennt (vorgeschriebene Überwachungen der Auslöseschleifen etc, d. h. die Zulassungsbedingungen für die Anlage müssen genauestens auf Einhalten geprüft werden), nicht so ein Laller, der vorgefertigte Textbausteine in seinen Einspruch einbaut. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.