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60 Erlaubt Auf Autobahn, Gemessen 147


Guest business2008

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Guest business2008

Hey Jungs,

 

bräuchte ein paar Tips von Fachleuten.

 

Also bin auf der Autobahn Sonntags morgens um 10 Uhr bei erlaubten 60km/h mit 150 abzügl. 3 km/h geblitzt worden.

 

Ich bin nicht der Halter, aber nach Abgleich der Passfotodatei (der Ordnungsamtfritze sagte zwar, er hätte die Nachbarn gefragt, aber die wissen nichts, ist dieser Abgleich mit dem Passfoto erlaubt???) hatte er mich und ich habe nun den Fragebogen (Ihnen wird zur Last gelegt....) bekommen.

 

Ich werde auf alle Fälle Einspruch einlegen, das steht fest, aber was dann? Den Richter anbetteln und sagen, dass ich als Student auf meinen Nebenjob angewiesen bin, wofür ich den Führerschein dringend brauche um meine Studiengebühren zu zahlen? Das zieht vielleicht.

 

Dazu muss ich sagen, dass ich vorbelastet bin mit drei bis sechs Punkten.

 

Ich kann auch sagen, dass es mein Zwillingsbruder war, der jetzt in Afrika lebt und nie in Deutschland gemeldet war?

 

Also, bin für euche Tips dankbar.

 

business

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Sorry, aber es fällt mir etwas schwer, die Geschichte zu glauben.

 

- Meines Wissens beträgt doch die Toleranz bei allen verwendeten Messgeräten (minimum) 3%, jedoch mindestens 3 km/h - müsste also bei 150 gemessenen km/h 5 km/h (3% = 4,5 km/h, gerundet auf 5) betragen haben.

 

- wenn Du nicht der Halter bist, wie kam dann der "Ordnungsamtfritze" ausgerechnet auf die Idee, aus den vielen bunten Passbildern genau Deins zum Vergleich auszuwählen?

 

Sollte es wider Erwarten doch kein Fake sein, womit exakt möchtest Du den Einspruch denn begründen? Ich bin sogar für meinen Hauptjob auf meinen Führerschein angewiesen, darum achte ich halt auch darauf, dass ich bei gelegentlicher Ausweitung der vorhandenen Limits zur Angleichung an meine Bedürfnisse doch in einem Rahmen bleibe, der die Existenz des FS nicht akut gefährdet.

 

Aber tröste Dich: Sollte Dein durchschlagendes Nebenjob-Argument den Herrn Richter nicht so ganz überzeugen, es soll tatsächlich auch Studenten geben, die Nebenjobs gefunden haben, für die ein Führerschein nicht zwingend vonnöten ist: zB in Gaststätten, an Tankstellen, in der Videothek...

 

Gut's Nächtle :huh:

 

NiliQB

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Guest business2008

Also,

 

der BGB lautete auf 147 km/h gemessen. Was da dann noch an Toleranz drauf kommt weiß ich nicht, dacht es wären 3 km/h.

 

Auf den Job kann ich nicht verzichten (Teilhaber an einem Unternehmen, monatliche Arbeitszeit 160 Stunden, dass neben Studium!!!)

 

Das erste Schreiben ging an den Halter (ist die Firma), dort wurde er ausgefüllt (Firmenadresse = der Adresse wo ich gemeldet bin). Da der jenige der den Fragebogen ausgefüllt hat und die Tat erstmal zugegeben hat, wobei er sagte, dass er nur 100 km/h gefahren ist vom Alter her nicht mit mir übereinstimmten konnte, haben die wohl die Passbilder verglichen. (Bei ca. 400 Euro Strafe sind die da eben hinterher). Der Ordnungsamtfritze hat dann kurz mit meinem Vater telefoniert und ihm geschildert, dass er mich jetzt hätte, da er die Nachbarn gefragt hat. Die Nachbarn wissen aber nichts. Also vermuten wir dass er die Passbilder in der Karteil abgelichen hat.

 

Aber wir haben keinen falsch verdächtigt. Den Bogen einfach selber ausgeüfllt und unterschrieben, Damit besteht hier kein Risiko!

 

Den Einspruch begründe ich notfalls damit, dass ich langsamer gefahen bin, als eigentlich eingemessen, weil ich beim fahren ein Funkgerät auf einer bestimmten Frequenz genutzt habe und somit eine Fehlmessung eingetreten ist.

 

Nur dann geht das vor Gericht und der Richter soll das anerkennen? (So doof wird der nicht sein)!

Also, bleibt mir nur die 2. Möglichkeit die Wahrheit zu sagen, und hoffen das er milde ist.

 

Vielleicht zählt ja auch noch, dass es Sonntags morgens um 10 Uhr war, wo die Autobahn leer war und keiner auf der Baustelle gearbeitet hat.

 

Was meint Ihr? Habt Ihr Vergleichsurteile.

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Die haben dich und jeder Versuch da noch rauskommen zu wollen (Funkgerät, leere Baustelle) macht es nur noch schlimmer. Lass dieses Versuche besser. Da du bereits Punkte hast ist auch eine Umwandlung in eine höhere Geldstrafe nicht möglich. Falls es dein erstes Fahrverbot sein sollte, hast du ja die Möglichkeit dir den Zeitraum innerhalb von 6 Monaten auszusuchen. Um in einen geeigneten Monat zu kommen, hilft dann ein unbegründeter Widerspruch, der vor Gericht zurückgezogen wird und ggf. zusätzlich noch Versuch den Gerichtstermin zu verschieben (Krankheit, unaufschiebbarer wichtiger Termin).

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Falls es dein erstes Fahrverbot sein sollte, hast du ja die Möglichkeit dir den Zeitraum innerhalb von 6 Monaten auszusuchen.

Waren es nicht 4Monate :huh:

 

Um in einen geeigneten Monat zu kommen, hilft dann ein unbegründeter Widerspruch, der vor Gericht zurückgezogen wird und ggf. zusätzlich noch Versuch den Gerichtstermin zu verschieben (Krankheit, unaufschiebbarer wichtiger Termin).

 

die damit noch etwas gestreckt werden können.

 

MfG.

 

hartmut

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Also um es ganz klar und einfach zu sagen:

 

Hier hilft definitiv gar nichts mehr.

 

- als Fahrer bist du identifiziert

- die Verjährung ist unterbrochen

- deine Ausreden ("Funkgerät") sind total abwegig

- "Milde" gibt es hier nicht, auch dein Job interessiert in diesem Falle überhaupt niemanden mehr im geringsten

 

Im Gegenteil: Man kann eigentlich nur einen Tipp geben:

 

Ich würde nicht vor Gericht gehen, wer weiß was dem Richter noch einfällt, wenn er einen schlechten Tag hat. Mit dem Regelsatz von 3 Monaten Fahrverbot bist du schon vergleichsweise milde bedient. Der Richter, der an den Regelsatz nicht gebunden ist, könnte bei einer Überschreitung um 150% auch noch andere Ideen haben.

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Hi

an der Dauer das FV kann er nichts rütteln, allerdings ist er bei der Geldbuße nicht an den Katalog gebunden. Auch könnte er ohne Probleme auf Vorsatz erkennen.

60 auf der Autobahn? Hmm Baustelle?? Da könnte man auch auf Verkehrsgefährdung kommen - zumindest kann es geprüft werden.

 

Vergiss es - alles was du machst kann es nur schlimmer machen.

Du kannst nur versuchen, die Rechtskraft bis in die Semesterferien zu ziehen und dann diese ganz deiner Fa., die du ja zu Hause hast, widmen.

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Hallo,

 

nochmal zur technischen Seite.

Die Messung kannst Du mit einem (zugelassenen) Funkgerät definitiv nicht stören.

Die einzige Chance wäre die (mögliche) Funküertragung der Meßwerte zwischen Messung und

Fotoapperat. Aber selbst da sind die Chancen äußerst gering und wenn überhaupt

würde dann gar kein Meßwert übertragen also auch keine Messung stattfinden.

Weiterhin könnte man das

... weil ich beim fahren ein Funkgerät auf einer bestimmten Frequenz genutzt habe ....

wie Handy am Ohr werten. Macht bestimmt keinen guten Eindruck und könnte sogar

den möglichen Vorsatz ( Baustelle & zu schnell & unaufmerksam ) stützen.

 

Ohne Zwilling oder Fehler beim Meßaufbau war es das wohl ...

 

Gruß,

AnReRa

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  • 2 weeks later...

Also die Zwillingsbrudernummer geht, aber nur wenn Du eine Rechtschutz hast. Denn der Richter wird ein Gutachten verlangen wo Du mit 300-800 € dabei bist. Wenn du vor Gericht verlieren solltest, bleibst Du auf diesen Kosten einfach sitzen. Zu denen sich dann auch noch Anwalts und Gerichtkosten hinzugesellen.

 

Zu meiner Geschichte: Ich wurde im Rennsteigtunnel am16.06.2005 mit 28 km/h geblitzt. Und das Bild ist relativ schlecht. Da ich im November 2004 mit 26km/h zu schnell schon einmal geblitzt wurde, sollte ich meinen Lappen für einen Monat abgeben. Ich ging natürlich in Einspruch, und wollte auf die Zwillingsnr. gehen, aber das Risiko war mir zu hoch, ohne Rechtschutz vom ADAC. Und so muß ich seit 07.02.2006 für einen Monat laufen :100:

O.K. bei 3 Monatigen Führerscheinentzug würde ich kämpfen bis zum Schluß. Ich weiß ich sollte das hier nicht so offen schreiben, aber ich bin ein kleines Raserschwein. Naja zumindest war ich es. Und mir ist es im Oktober 2004 so gegangen das ich mit 78 km/h zu schnell geblitzt wurde. Auch die Geschichte mit Einspruch und Anwalt durchgezogen, denn es ging auch um 4Pkt, 400 € Strafe und 3 Monate Lappen weg.

Das Ende vom Lied Freispruch!!!! Ja so war das, weil die Amtsschimmel das falsche Gericht zur Urteilsfindung betraut hatten. Das ist echt kein Fake !!!

 

Ich kann nur sagen, Rasen bringt nicht viel, sondern nur Ärger!

 

Seit Juni 2005 fahre ich jetzt viel Vorsichtiger, man fährt Entspanter und der Ärger und die Kosten gehen auf ein Minimum. :)

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