der_ted 0 Posted July 21, 2005 Report Share Posted July 21, 2005 hallo und guten abend! habe soeben ein "anhörungs" schreiben erhaten wo mir zur last gelegt wird "Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. § 35 Abs. 2, § 49 StVo; § 24 StVG; 132 BKat" - im schreiben selber sind keine zeitangaben oder fotos enthalten. auf der rückseite der anhörung ist platz für eine "Schriftliche Äußerung zu umseitigem Sachverhalt" - was kommt nun auf mich zu? muss ich die äußerung ausfüllen? Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted July 21, 2005 Report Share Posted July 21, 2005 ÖÖhmm vielleicht geht es etwas ausführlicher ??Wer ist gefahren ? Auf wen ist das Auto gemeldet ? Hast du einen AB oder ZBB bekommen ? Und was wird dir vorgeworfen-->klar Rotlichtverstoss, aber in welcher Zeit ? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 21, 2005 Report Share Posted July 21, 2005 132 Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 3 Punkte A Verstoß 50€ müßte also unter 1sek. sein Ansonsten wäre es 132.2 ... bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen 4 Punkte A Verstoß 125€ MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
der_ted 0 Posted July 21, 2005 Author Report Share Posted July 21, 2005 Wer ist gefahren ? meine freundinAuf wen ist das Auto gemeldet ? auf ihren sohnemann (behindert)Hast du einen AB oder ZBB bekommen ? habe eine "anhörung" zugeschickt bekommen - AB? ZBB?Und was wird dir vorgeworfen-->klar Rotlichtverstoss, aber in welcher Zeit ? sind keine angaben gemacht Quote Link to post Share on other sites
der_ted 0 Posted July 21, 2005 Author Report Share Posted July 21, 2005 gerade eben ist mir beim genauen durchlesen aufgefallen dass der geburtstag komplette zwei jahre daneben liegt!muss ich die "Schriftliche Äußerung..." (rückseite des schreibens) ausfüllen und wenn ja wie? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 21, 2005 Report Share Posted July 21, 2005 Wer ist gefahren ? meine freundin Hat deine Freundin einen Anhörungsbogen, oder einen Zeugenbefragungsbogen bekommen bekommen?Wenn ja, welche Angaben hat sie gemacht. Auf wen ist das Auto gemeldet ? auf ihren sohnemann (behindert)Hast du einen AB oder ZBB bekommen ? habe eine "anhörung" zugeschickt bekommen - AB? ZBB? Wie sind sie auf dich gekommen? Und was wird dir vorgeworfen-->klar Rotlichtverstoss, aber in welcher Zeit ? sind keine angaben gemacht Steht 132 da unter einer Sekunde = 3 Punkte A Verstoß 50€ Steht 132.2 da, über einer Sekunde =4 Punkte A Verstoß 125€ 1Monat Fahrverbot Falls deine Freundin dich als Fahrer angegeben hat, hat sie sich Strafbar gemacht $164 StGB § 164 Falsche Verdächtigung (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
der_ted 0 Posted July 21, 2005 Author Report Share Posted July 21, 2005 @hartmut:Hat deine Freundin einen Anhörungsbogen, oder einen Zeugenbefragungsbogen bekommen? - ANHÖRUNGSBOGENWie sind sie auf dich gekommen? - DAS SCHREIBEN WAR SCHON AN SIE ADRESSIERT / ICH VERSUCHE IHR NUR ZU HELFENSteht 132 da unter einer Sekunde - ES STEHT "§ 37 Abs. 2, § 49 StVo; § 24 StVG; 132 BKat" Quote Link to post Share on other sites
der_ted 0 Posted July 21, 2005 Author Report Share Posted July 21, 2005 hallo!der "anhörungs-bogen" muss bis kommenden montag dort vorliegen?muss der bogen ausgefüllt werden oder können wir dies ignorieren?komisch ist: im fahrzeugschein ist der sohn angegeben und die post war aber an sie zugestellt!!!? Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted July 22, 2005 Report Share Posted July 22, 2005 @ted wenn deine Freundin gefahren ist, sie einen Anhöhrungsbogen bekommen hat und das Auto auf ihren Sohn läuft, dann hat die Behörde wohl auf dem Foto gesehen, das es nicht ihr Sohn gewesen sein kann.Da durch die Ausstellung des AB an deine Freundin die Verjährung unterbrochen wurde, habt ihr keine Chance. Und P.S: das nächste mal bitte nicht so verwirrend schreiben, das man 100x nachfragen muss..danke Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted July 22, 2005 Report Share Posted July 22, 2005 "muss ich die "Schriftliche Äußerung..." (rückseite des schreibens) ausfüllen und wenn ja wie?" Da seine Zustellung nicht bewiesen werden kann, muß der Bogen auch nicht ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted July 22, 2005 Report Share Posted July 22, 2005 Nö, gilt als "nach deri Werktagen" zugestellt!musste schon was anderes machen. Gruß Dete Quote Link to post Share on other sites
der_ted 0 Posted July 24, 2005 Author Report Share Posted July 24, 2005 hallo und guten abend! ein superdickes dank fuer die tolle hilfe!wenn wir den "verstoss zugeben" was passiert dann???muessen wir dann mit den 50.- euro rechnen und bekommen wir dann auch noch zufaellig punkte?was koennten wir im falle eine "kurzen begruendung" schreiben um hier um die strafe rumzukommen? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 24, 2005 Report Share Posted July 24, 2005 unter einer Sekunde:50+25,60 Euro, drei Punkte eventuell Nachschulung und Probezeitverlängerung. Quote Link to post Share on other sites
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