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der_ted

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  1. hallo und guten abend! ein superdickes dank fuer die tolle hilfe! wenn wir den "verstoss zugeben" was passiert dann??? muessen wir dann mit den 50.- euro rechnen und bekommen wir dann auch noch zufaellig punkte? was koennten wir im falle eine "kurzen begruendung" schreiben um hier um die strafe rumzukommen?
  2. hallo! der "anhörungs-bogen" muss bis kommenden montag dort vorliegen? muss der bogen ausgefüllt werden oder können wir dies ignorieren? komisch ist: im fahrzeugschein ist der sohn angegeben und die post war aber an sie zugestellt!!!?
  3. @hartmut: Hat deine Freundin einen Anhörungsbogen, oder einen Zeugenbefragungsbogen bekommen? - ANHÖRUNGSBOGEN Wie sind sie auf dich gekommen? - DAS SCHREIBEN WAR SCHON AN SIE ADRESSIERT / ICH VERSUCHE IHR NUR ZU HELFEN Steht 132 da unter einer Sekunde - ES STEHT "§ 37 Abs. 2, § 49 StVo; § 24 StVG; 132 BKat"
  4. gerade eben ist mir beim genauen durchlesen aufgefallen dass der geburtstag komplette zwei jahre daneben liegt! muss ich die "Schriftliche Äußerung..." (rückseite des schreibens) ausfüllen und wenn ja wie?
  5. Wer ist gefahren ? meine freundin Auf wen ist das Auto gemeldet ? auf ihren sohnemann (behindert) Hast du einen AB oder ZBB bekommen ? habe eine "anhörung" zugeschickt bekommen - AB? ZBB? Und was wird dir vorgeworfen-->klar Rotlichtverstoss, aber in welcher Zeit ? sind keine angaben gemacht
  6. hallo und guten abend! habe soeben ein "anhörungs" schreiben erhaten wo mir zur last gelegt wird "Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. § 35 Abs. 2, § 49 StVo; § 24 StVG; 132 BKat" - im schreiben selber sind keine zeitangaben oder fotos enthalten. auf der rückseite der anhörung ist platz für eine "Schriftliche Äußerung zu umseitigem Sachverhalt" - was kommt nun auf mich zu? muss ich die äußerung ausfüllen?
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