Jump to content

Recommended Posts

Moin!

Brauche die Rechtsgrundlage über die Zuständigkeit im ruhenden Straßenverkehr. Soll heißen: Wer ist wann für was zuständig? Was ist bei Verstößen in der Nacht? Muss dann die Polizei eingreifen?

Link to post
Share on other sites

Für den ruhenden Verkehr ist grundsätzlich das O-Amt zuständig. Da dessen Mitarbeiter aber regelmäßig außerhalb der Bürozeiten nicht im Dienst und auch nur schwer zu erreichen sind, übernimmt zu den rel. Zeiten die Polizei entspr. Aufgaben, falls notwendig. Grundsätzlich darf die Polizei aber auch zu Bürozeiten tätig werden. Das eine schließt das andere nicht aus.

Link to post
Share on other sites

Jepp. Vor gutbesuchten Diskotheken kann es dadurch schonmal sein, dass die Polizei Sonntag morgens um 3 Uhr mit einem ganzen Sack Knollen vorbeikommt und stundenlang fröhlich verteilt, wo man sich eigentlich sooo sicher gefühlt hat um die Uhrzeit ... und zu allem Schrecken: die dürfen das auch noch. :nolimit:

Link to post
Share on other sites

Geht um NRW. Und ganz konkret um folgenden Fall:

Ein Bürger beschwert sich bei der Polizei über falsch parkende Autos in der Nacht. Die Polizei sagt daraufhin das die Bußgeldstelle dafür zuständig ist. Da Politessen aber i.d.R. nachts bis auf Ausnahmefälle nicht im Dienst sind können diese also nicht eingreifen. Deshalb wäre im Umkehrschluss die Polizei dafür zuständig. Aber wo steht das?

Link to post
Share on other sites
Ein Bürger beschwert sich bei der Polizei über falsch parkende Autos in der Nacht.

Parken sie "nur falsch" oder behindern sie auch konkret jemanden?

 

Wenn keine Behinderung vorliegen sollte und die Fzg. aus diesem Grund dort im Prinzip weiter stehen bleiben können, kann der Beschwerdeführer sich ja auch die, für eine Anzeige erforderlichen, Daten aufschreiben und den Vorfall dann schriftlich der Bußgeldstelle melden.

Selbst wenn die Polizei informiert wird und erscheint, heisst das noch nicht, dass auch Verwarnungen ausgesprochen werden. Ist halt abhängig vom Einzelfall. Die Kollegen schauen sich das an und wenn sie keinen Grund zum Einschreiten sehen, fahren sie wieder.

Link to post
Share on other sites
Geht um NRW. Und ganz konkret um folgenden Fall:

Ein Bürger beschwert sich bei der Polizei über falsch parkende Autos in der Nacht. Die Polizei sagt daraufhin das die Bußgeldstelle dafür zuständig ist. Da Politessen aber i.d.R. nachts bis auf Ausnahmefälle nicht im Dienst sind können diese also nicht eingreifen. Deshalb wäre im Umkehrschluss die Polizei dafür zuständig. Aber wo steht das?

Bürger kann sich ja auch selbst auf die Socken machen, die Kennzeichen der Falschparker aufschreiben un diese dann der Ordnungsbehörde melden. (Ggf. auch noch die Verstöße mit einer Digicam dokumentieren!!!)

 

(So kommt Bürger auch noch ein wenig an die frische Luft und lernt dabei bestimmt noch eine Menge netter Leute kennen.)

 

 

Hmmm.... Cop war wohl schneller....

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...