sabo 0 Posted April 28, 2005 Report Share Posted April 28, 2005 Moin!Brauche die Rechtsgrundlage über die Zuständigkeit im ruhenden Straßenverkehr. Soll heißen: Wer ist wann für was zuständig? Was ist bei Verstößen in der Nacht? Muss dann die Polizei eingreifen? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 28, 2005 Report Share Posted April 28, 2005 Für den ruhenden Verkehr ist grundsätzlich das O-Amt zuständig. Da dessen Mitarbeiter aber regelmäßig außerhalb der Bürozeiten nicht im Dienst und auch nur schwer zu erreichen sind, übernimmt zu den rel. Zeiten die Polizei entspr. Aufgaben, falls notwendig. Grundsätzlich darf die Polizei aber auch zu Bürozeiten tätig werden. Das eine schließt das andere nicht aus. Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted April 28, 2005 Report Share Posted April 28, 2005 Jepp. Vor gutbesuchten Diskotheken kann es dadurch schonmal sein, dass die Polizei Sonntag morgens um 3 Uhr mit einem ganzen Sack Knollen vorbeikommt und stundenlang fröhlich verteilt, wo man sich eigentlich sooo sicher gefühlt hat um die Uhrzeit ... und zu allem Schrecken: die dürfen das auch noch. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 28, 2005 Report Share Posted April 28, 2005 Für die genauen Grundlagen wäre es natürlich schön, wenn man das Bundesland wüsste.In NRW ist die Zuständigkeit im Ordnungsbehördengesetz (OBG) geregelt. GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
sabo 0 Posted April 29, 2005 Author Report Share Posted April 29, 2005 Geht um NRW. Und ganz konkret um folgenden Fall:Ein Bürger beschwert sich bei der Polizei über falsch parkende Autos in der Nacht. Die Polizei sagt daraufhin das die Bußgeldstelle dafür zuständig ist. Da Politessen aber i.d.R. nachts bis auf Ausnahmefälle nicht im Dienst sind können diese also nicht eingreifen. Deshalb wäre im Umkehrschluss die Polizei dafür zuständig. Aber wo steht das? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 29, 2005 Report Share Posted April 29, 2005 Aber wo steht das? Hier: ZuständigkeitsVO OWiG Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted April 29, 2005 Report Share Posted April 29, 2005 Ein Bürger beschwert sich bei der Polizei über falsch parkende Autos in der Nacht. Parken sie "nur falsch" oder behindern sie auch konkret jemanden? Wenn keine Behinderung vorliegen sollte und die Fzg. aus diesem Grund dort im Prinzip weiter stehen bleiben können, kann der Beschwerdeführer sich ja auch die, für eine Anzeige erforderlichen, Daten aufschreiben und den Vorfall dann schriftlich der Bußgeldstelle melden.Selbst wenn die Polizei informiert wird und erscheint, heisst das noch nicht, dass auch Verwarnungen ausgesprochen werden. Ist halt abhängig vom Einzelfall. Die Kollegen schauen sich das an und wenn sie keinen Grund zum Einschreiten sehen, fahren sie wieder. Quote Link to post Share on other sites
kirk 0 Posted May 5, 2005 Report Share Posted May 5, 2005 Geht um NRW. Und ganz konkret um folgenden Fall:Ein Bürger beschwert sich bei der Polizei über falsch parkende Autos in der Nacht. Die Polizei sagt daraufhin das die Bußgeldstelle dafür zuständig ist. Da Politessen aber i.d.R. nachts bis auf Ausnahmefälle nicht im Dienst sind können diese also nicht eingreifen. Deshalb wäre im Umkehrschluss die Polizei dafür zuständig. Aber wo steht das?Bürger kann sich ja auch selbst auf die Socken machen, die Kennzeichen der Falschparker aufschreiben un diese dann der Ordnungsbehörde melden. (Ggf. auch noch die Verstöße mit einer Digicam dokumentieren!!!) (So kommt Bürger auch noch ein wenig an die frische Luft und lernt dabei bestimmt noch eine Menge netter Leute kennen.) Hmmm.... Cop war wohl schneller.... Quote Link to post Share on other sites
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