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Unfall. Was Nun?


Guest Gast123456789

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Guest Gast123456789

Hallo,

 

folgendes ist passiert: Ich bin gestern mit meinem Wagen hinter dem Wagen eines Bekannten her gefahren, nachdem dieser ca. über eine Strecke von mehren hundert Meter seine Warnblinkanlage an und ausgeschaltet hat, wusste ich nicht ganz was los ist. Nach dem er immer langsamer wurde setzte ich zum Überholen an. Es handelte sich hierbei um eine breite Straße in der Stadt ohne Fahrbahnmarkierung und Überholverbot oder ähnliches. Etwa 50 Meter vor einer leeren Kreuzung war ich eine halbe Wagenlänge vor ihm (~ 40 km/h schnell), als er sein Lenkrad nach links einschlug und mich komplett erfasste.

 

Das ganze ereignete sich ohne Zeugen von außen bis auf einen Beifahrer in seinem Wagen und zwei in meinem. Jedenfalls wollten wir beide die Polizei nicht verständigen, da wir uns noch in der Probezeit befinden und irgendwelchen Aufbauseminaren, Sachverständigen und sonstigen entgehen wollten.

 

Wir haben uns darauf geeinigt, dass wir beide Schuld sind, da er mit seinem Blinker rumgespielt hat und beim Links-Abbiegen nicht in den Spiegel geschaut hat, geschweige den Schulterblick ausgeführt hat und ich an einer ungeeigneter Stelle überholt habe.

 

Nun soll ich für seinen Unfall-Schaden aufkommen, da Kotflügel, Blinker und Stoßstange defekt ist - bei mir ist ab halber Wagenlänge (Mitte Beifahrertür bis Fond-Tür) alles schön zerdellt und zerkratzt. Er meinte, dass sich der Kostenvoranschlag für seinen Wagen auf etwas von 2000,- € beläuft, was ich nicht ganz glaube, da der Wagen praktisch bis auf den Blinker OK ist. Der Wagen steht jedoch schon in der Werkstatt und soll nun gerichtet werden. Nun bin ich aber nicht ganz damit einverstanden, da der Schaden nicht so enorm ist wie er es angibt. Das es nun zwei Meinung gibt ist klar.

 

Meine Fragen: Wenn wir uns nicht einigen können - was kann auf mich zukommen? Ich bin bereit für den Schaden auf zu kommen, jedoch in einem erträglichen Rahmen, wenn er jedoch versucht mich so zu linken und sich den Wagen bei seinem Bekannten Mechaniker ordentlich machen lässt nach dem Motto: "Das bezahlt ehe jemand anders, mach nur" - dann nicht mit mir.

 

Ich weiß, dass das Ganze etwas ungeschickt aussieht - kann mir dennoch jemand einen ernsthaften Rat geben?

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Wie wäre es, wenn du das ganze deiner Versicherung schilderst und zwar so, wie es sich zugetragen hat. Die Versicherung wird sich dann um alles weitere kümmern..

 

wenn ihr euch darauf einigt, das jeder eine Teilschuld hat, warum sollst du dann alles zahlen ??

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Und wie konnte es überhaupt passieren, dass er dich nicht gesehen hat, wo du doch eine halbe Wagenlänge vor ihm warst? :lol:

 

Ok, im Kreuzungsbereich ist generell ein Fahrstreifenwechsel verboten, aber imho hat er den größeren Teil der Schuld.

 

Wie schon gesagt: Versicherung anrufen und denen die Sache schildern, die kümmern sich dann schon drum.

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Es war grün und mein Wagen und sein Wagen befanden sich alleine auf der Straße. Insgesamt gesehen ist das Ganze echt ein Reinfall. Wie soll das Ganze bei der Versicherung ablaufen wenn keine Polizei gerufen wurde? Die Schuldfrage ist ja nicht geklärt. Gibt es die Hoffnung, dass ich da heil aus der Sache rauskomme?

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Wie soll das Ganze bei der Versicherung ablaufen wenn keine Polizei gerufen wurde? Die Schuldfrage ist ja nicht geklärt.

 

Um die Schuldfrage zu klären, musst du keine Polizei dabei haben. Du sagst deiner Versicherung, das du einen Unfall hattest, füllst den Schein dafür aus und fertig. Den Rest erledigt die Versicherung. Denen ist auch daran gelegen, nicht 100 % vom Unfall zu übernehmen. Also schildere es so, wie es war und gut.

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Menno, nu mach das ganze doch nicht so kompliziert. Geh zur Versicherung hin oder ruf da an, die werden dir schon genau sagen, was du machen musst. Teilkasko heisst nur, das du den Schaden an deinem Wagen selber übernehmen musst. Der Schaden des Gegners hingegen ist abgedeckt, führt aber dann zur Höherstufung der Prozente.

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Was meinst du wohl, wozu eine Versicherung da ist ? Nur um jährlich Geld zu kassieren und im Schadensfall nichts zu zahlen ?? Wenn du Schuld bist, trägst du bei TK deinen Schaden selbst und die Versicherung den Schaden des Gegners.

 

Zum letzten mal. Ruf dort an oder gehe in ein Regionalbüro. Schildere Deinen Unfall und dann wird ein Protokoll ausgefüllt. Da die Versicherung bei deiner Schuld zahlen muss, wird sie ergründen, ob du auch 100 % Schuld warst.

 

Also keine Angst. GEHE SOFORT LOS ODER RUF DORT AN !!! Dir selber passiert außer der Hochstufung und deines Schadens nichts.

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Das Problem ist, dass ich meinen Eltern noch nichts von dem Unfall erzählt habe und mein Wagen über ihre Versicherung läuft.

 

Ich habe folgendes vor, abwarten des Kostenvoranschlags für das Gegner-Fahrzeug. Sollte noch die Tage vorliegen - wenn der nicht so hoch ist, zahle ich das selbst. Wie lange habe ich Zeit die Sache zu melden? Ist gestern passiert.

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Wenn die Versicherung dir zu 100 % die Schuld gibt, hast du immer noch die Möglichkeit, den Schaden selber zu bezahlen, ohne das eine Hochstufung erfolgt.

 

Dein einziges Problem ist: ANGST VOR MUTTI. Aber irgendwann wird sie wohl dein Wagen sehen oder ??

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Dein einziges Problem ist: ANGST VOR MUTTI. Aber irgendwann wird sie wohl dein Wagen sehen oder ??

Richtig. Das dumme ist, dass ich mich bereits in eine Lüge verstrickt habe und Mutti erzählt habe, dass jemand den Wagen so auf dem Parkplatz zugerichtet hat. Sieht gar nicht mal so schlimm aus.

 

Kannst Du mir das mit der Versicherung zu 100 Prozent bestätigen? Nicht das die Übernahme aus privater Hand später billiger gewesen wärer als die Versicherungsgeschichte.

 

P.S.: Irgendwie bin ich doch Schuld, wer vor einer Kreuzung überholt ist glaube ich generell Schuld - auch wenn sie noch so klein ist.

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P.S.: Irgendwie bin ich doch Schuld, wer vor einer Kreuzung überholt ist glaube ich generell Schuld - auch wenn sie noch so klein ist.
Da er aber nicht den rückwertigen Verkehr beachtet hat, könnte man ihm eine Teilschuld geben.
Er meinte, dass sich der Kostenvoranschlag für seinen Wagen auf etwas von 2000,- € beläuft, was ich nicht ganz glaube, da der Wagen praktisch bis auf den Blinker OK ist. Der Wagen steht jedoch schon in der Werkstatt und soll nun gerichtet werden. Nun bin ich aber nicht ganz damit einverstanden, da der Schaden nicht so enorm ist wie er es angibt. Das es nun zwei Meinung gibt ist klar.

 

Meine Fragen: Wenn wir uns nicht einigen können - was kann auf mich zukommen? Ich bin bereit für den Schaden auf zu kommen, jedoch in einem erträglichen Rahmen, wenn er jedoch versucht mich so zu linken und sich den Wagen bei seinem Bekannten Mechaniker ordentlich machen lässt nach dem Motto: "Das bezahlt ehe jemand anders, mach nur" - dann nicht mit mir.

Und genau das befürchtest du doch oder ?? Du denkst, dein Kumpel will dich über den Tisch ziehen und diese Angst ist berechtigt.

Und deshalb kann ich nur empfehlen, es über die Versicherung regeln zu lassen. Die wird schon aufpassen, das auch nur das gemacht wird, was auch defekt ist. Und vielleicht wird es auch weniger, wenn er eine Teilschuld bekommt.

 

Dein Problem ist deine Mutter. Aber wegen 2000,- € höre ich mir lieber Mutters Gemecker kurz an, als das ich zu Unrecht zuviel zahle.

 

Und was soll ich dir wegen der Versicherung bestätigen ??

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Zunächst hat nach der Rechtsprechung immer mal der die 100 % Schuld, welcher beim Linksabbiegen einen anderen Verkehrsteilnehmer übersieht (Beweis des ersten Anscheins).

Die einfache Betriebsgefahr tritt dann zurück.

 

Dein Anteil könnte sich von Null erhöhen, wenn du in einer unklaren Verkehrslage überholt hast.

Somit würde ich die Blinkerspielchen deines Vordermanns erst einmal vergessen und nicht erwähnen.

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Sei nicht dumm und melde den Schaden so schnell wie möglich deiner Versicherung. :lol:

Eben! Denn dazu ist er verpflichtet. Sollte das nicht innerhalb kurzer Zeit passieren, wird die Versicherung möglicherweise arge Probleme bereiten, wenn sie doch für den Schaden aufkommen soll.

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Weiter oben ist öfter (und leider unkommentiert) die Teilkaskoversicherung erwähnt worden.

 

Die Teilkaskoversicherung interessiert sich für solche Schadenfälle überhaupt nicht; allein die Haftpflichtversicherung kommt für die schuldhaft am gegnerischen Fahrzeug verursachten Unfallschäden auf.

 

So weit das eigene Verkehrsverhalten nicht als grob fahrlässig zu bewerten ist, ersetzt die Unfallschäden am eigenen Fahrzeug nur eine Vollkaskoversicherung.

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