Guest Urmel_29 Posted March 28, 2005 Report Share Posted March 28, 2005 hallo ein bekannter von mir ist kürzlich in eine größere stadt gezogen, in der sich für ihn sein auto nicht mehr lohnt (s-bahn, bus, keine parkplätze usw.) um nicht ganz auf einen fahrbahren untersatz verzichten zu müssen überlegt er sich die anschaffung eines rollers. er hat den fs klasse 3, darf auch 125ccm-maschinen fahren, allerdings hat er keinen motorrad-fs. er würde sehr günstig an einen 50 ccm-roller kommen (an meinen, da ich diesen seit jahren nicht gefahren bin), allerdings sind ihm die 50km/h zu langsam. nun (endlich) meine frage: gibt es eine legale möglichkeit, die drossel zu entfernen - indem man den roller anders versichert?bestimmt ist ein tüv-gutachten notwendig (wegen Betriebserlaubnis), oder? weiß jemand, was so ein gutachten etwa kosten würde? gibt es überhaupt eine möglichkeit, einen fuffie legal "offen" zu fahren? dankeschön für tipps und ideen Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted March 28, 2005 Report Share Posted March 28, 2005 der Aufwand dürfte nicht lohnen. 125'er brauchen ja nen Richtiges Kennzeichen, kein Versicherungschild. Die Bremsen sind dem evt auch nicht gewachsen. Sein 3'er geht für nen 125'er auch nur wenn er den vor 1980 gemacht hat. Ansosnten darf er nur 50'er Fahren. für den 125'er braucht er dann den A1 Schein. Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted March 29, 2005 Report Share Posted March 29, 2005 Es gab damals (1992) die Möglichkeit z.B. eine Vespa PK 50 mit einem 125ccm Motor aus der PK125 aufzurüsten. Man brauchte dazu eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Piaggio (Bis auf den Motor waren beide Roller identisch) und bekam dann einen Fzg. Brief ausgestellt. Ob und bei welchen Modellen das heute noch möglich ist, weiß ich nicht! Grobi Quote Link to post Share on other sites
bodenlack 0 Posted March 30, 2005 Report Share Posted March 30, 2005 Hätte da auch noch eine Frage: Was für eine Strafe gibt's, wenn man einen 50ccm Roller "auf macht", d.h. vmax > 50 km/h ?Der A-Schein ist vorhanden. Wie sieht's bei einem Unfall aus? dankeschön Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 30, 2005 Report Share Posted March 30, 2005 Erlöschen der Betriebserlaubnis (OWi)Verstoß gegen die Abgabenordnung (Straftat)Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung (hier drohen dann zivilrechtliche Forderungen) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
emhazett 1 Posted March 30, 2005 Report Share Posted March 30, 2005 Erlöschen der Betriebserlaubnis (OWi)Verstoß gegen die Abgabenordnung (Straftat)Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung (hier drohen dann zivilrechtliche Forderungen) Daas is wieder so richtig typisch Deutsch!Überregulierungen bis in die letzte Haarspitze! Er hat doch A. Meine Fresse, was solls??? Das einzige was ich vesrete, is die Sache mit der Versicherung. Sch...... öner Behördenstaat! MfGmhz Quote Link to post Share on other sites
frost 0 Posted March 30, 2005 Report Share Posted March 30, 2005 Verstoß gegen die Abgabenordnung (Straftat) kannst du dazu noch 2,3 erläuternde worte sagen? also was ist damit gemeint und was für strafe zieht das nach sich? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted March 31, 2005 Report Share Posted March 31, 2005 Das Fahrzeug wird steuerpflichtig nach dem KraftStG, es nicht zu versteuern ist eine Straftat (Steuerhinterziehung) nach § 370 AO (Abgabenordnung) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
frost 0 Posted April 1, 2005 Report Share Posted April 1, 2005 ah, steuern, an sowas hab ich gar nicht gedacht... danke. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 1, 2005 Report Share Posted April 1, 2005 Erlöschen der Betriebserlaubnis (OWi)Verstoß gegen die Abgabenordnung (Straftat)Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung (hier drohen dann zivilrechtliche Forderungen)Daas is wieder so richtig typisch Deutsch!Überregulierungen bis in die letzte Haarspitze! Er hat doch A. Meine Fresse, was solls??? Das einzige was ich vesrete, is die Sache mit der Versicherung. Sch...... öner Behördenstaat! MfGmhz Wo zum Henker siehst du da ne Überregulierung,Der Fahrer hat zwar den A,aber der Roller ist nicht entsprechend zugelassen.Willst du riskieren, dass da ein Roller, dessen Bremsen auf 50 km/h ausgerüstet sind, mit 100 durch die gegend fährt? Dann ist es natürlich toll, dass du damit einverstanden bist, dass Steuern hinterzogen werden. Dafür darfst du dann bei der nächsten Steuererhöhung mitzahlen. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.