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50er Roller Aufmachen - Geht Das Legal?


Guest Urmel_29

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Guest Urmel_29

hallo

 

ein bekannter von mir ist kürzlich in eine größere stadt gezogen, in der sich für ihn sein auto nicht mehr lohnt (s-bahn, bus, keine parkplätze usw.) um nicht ganz auf einen fahrbahren untersatz verzichten zu müssen überlegt er sich die anschaffung eines rollers.

 

er hat den fs klasse 3, darf auch 125ccm-maschinen fahren, allerdings hat er keinen motorrad-fs.

 

er würde sehr günstig an einen 50 ccm-roller kommen (an meinen, da ich diesen seit jahren nicht gefahren bin), allerdings sind ihm die 50km/h zu langsam.

 

nun (endlich) meine frage:

 

gibt es eine legale möglichkeit, die drossel zu entfernen - indem man den roller anders versichert?

bestimmt ist ein tüv-gutachten notwendig (wegen Betriebserlaubnis), oder? weiß jemand, was so ein gutachten etwa kosten würde?

 

gibt es überhaupt eine möglichkeit, einen fuffie legal "offen" zu fahren?

 

dankeschön für tipps und ideen

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der Aufwand dürfte nicht lohnen. 125'er brauchen ja nen Richtiges Kennzeichen, kein Versicherungschild. Die Bremsen sind dem evt auch nicht gewachsen. Sein 3'er geht für nen 125'er auch nur wenn er den vor 1980 gemacht hat. Ansosnten darf er nur 50'er Fahren. für den 125'er braucht er dann den A1 Schein.

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Es gab damals (1992) die Möglichkeit z.B. eine Vespa PK 50 mit einem 125ccm Motor aus der PK125 aufzurüsten. Man brauchte dazu eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Piaggio (Bis auf den Motor waren beide Roller identisch) und bekam dann einen Fzg. Brief ausgestellt.

 

Ob und bei welchen Modellen das heute noch möglich ist, weiß ich nicht!

 

Grobi

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Erlöschen der Betriebserlaubnis (OWi)

Verstoß gegen die Abgabenordnung (Straftat)

Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung (hier drohen dann zivilrechtliche Forderungen)

Daas is wieder so richtig typisch Deutsch!

Überregulierungen bis in die letzte Haarspitze!

 

Er hat doch A. Meine Fresse, was solls???

 

Das einzige was ich vesrete, is die Sache mit der Versicherung.

 

Sch...... öner Behördenstaat!

 

MfG

mhz

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Erlöschen der Betriebserlaubnis (OWi)

Verstoß gegen die Abgabenordnung (Straftat)

Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung (hier drohen dann zivilrechtliche Forderungen)

Daas is wieder so richtig typisch Deutsch!

Überregulierungen bis in die letzte Haarspitze!

 

Er hat doch A. Meine Fresse, was solls???

 

Das einzige was ich vesrete, is die Sache mit der Versicherung.

 

Sch...... öner Behördenstaat!

 

MfG

mhz

Wo zum Henker siehst du da ne Überregulierung,

Der Fahrer hat zwar den A,

aber der Roller ist nicht entsprechend zugelassen.

Willst du riskieren, dass da ein Roller, dessen Bremsen auf 50 km/h ausgerüstet sind, mit 100 durch die gegend fährt?

 

Dann ist es natürlich toll, dass du damit einverstanden bist, dass Steuern hinterzogen werden. Dafür darfst du dann bei der nächsten Steuererhöhung mitzahlen.

 

 

:rolleyes:

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