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bodenlack

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    Anfänger
  1. hallo habe alles schon gemeldet. jetzt habe ich das gutachten bekommen (wurde von einem tüv-gutachter gemacht). das auto ist ein wirtschaftlicher totalschaden, liegt aber noch in der 130% grenze. werds aber nicht reparieren lassen. jetzt wollte ich fragen, wieviel geld ich bekomme. wiederbeschaffungswert ist 4200€, restwert 1350€. reparaturkosten wären ca. 4900€ mit MwSt. und 4200€ ohne MwSt. was von dem bekomme ich jetzt?
  2. hallo bin unverschuldet in einen unfall verwickelt worden (auto vor mir biegt links ab, bremst dazu ab. ich bremse auch ab, der hinter mir fährt mir rein und schiebt mich auf den vordermann). jetzt wollte ich fragen, wie lange ich zeit habe das meiner VS zu melden. ich erreiche im moment leider meinen VS-Vertreter nicht (AB dran). die schuldfrage ist eigentlich klar, aber ich will auf nummer sicher gehn und das meiner VS ebenfalls melden. noch eine frage zum ablauf: wie lange bleiben meine ansprüche erhalten, d.h. bis wann brauche ich einen termin bei einem sachverständigen zur ermittlung
  3. ist "normales" rumfahren nicht durch § 28 StVZO abs1 satz 7 rumfahren = vorführung in der öffentlichkeit = gedeckt? was sagen denn die Polizisten dazu? wurde denn schon jemand mal dafür bestraft?
  4. hallo! danke, deine aussage deckt sich mit § 23 abs. 4 satz 7 stvzo Also heisst das, dass man eine doppelkarte braucht wenn man das fahrzeug (ohne nummernschild) zur Werkstatt fährt, die die HU macht?
  5. hallo angenommen man kauft sich ein "neues" (gebrauchtes) auto. das ist stillgelegt und wird mit einem kurzzeitkennzeichen überführt. man will aber nun tüv machen lassen und das kurzzeitkennzeichen ist bereits ungültig. wie krieg ich nun das fahrzeug in die werkstatt, in der der tüv gemacht wird? braucht man nun ein neues kurzzeitkennzeichen um den wagen dahin zu fahren? oder darf man ohne kennzeichen dorthin fahren und wieder zurück? falls das alles nicht zutrifft: wie dann? danke für eure antworten!
  6. Hätte da auch noch eine Frage: Was für eine Strafe gibt's, wenn man einen 50ccm Roller "auf macht", d.h. vmax > 50 km/h ? Der A-Schein ist vorhanden. Wie sieht's bei einem Unfall aus? dankeschön
  7. also ich fasse zusammen: bluey meint, dass man das machen darf. was sagen die anderen personen der exikutive? erlöschen der BE und 3 punkte nehme ich auf keinen fall in kauf, da ich noch probezeit hab. und da ich nicht weiß an welchen cop ich gerate, lass ich das. aber vom logischen her ist es doch egal ob ich einen oder fünf sitzplätze habe.. natürlich wenn keiner auf dem boden sitzt. und gefährdet wird auch keiner. was ist, wenn jemand einfach den platz braucht? gibt es eigentlich irgend jemanden, der das vielleicht nen gesetzestext dazu kennt? (ja, in deutschland ist sicher alles
  8. danke. was wären wohl die sanktionen, wenn man das nicht macht? eine anlage wird in das auto nicht eingebaut. mir gehts eher ums gewicht. ausserdem kann man in dem kleinwagen eh keine anderen leute mitnehmen. und wenn man mal was einladen will ist das auch besser. es geht darum, ob ich mit dem auto noch zum kurs im kieswerk fahren kann oder ob ich dafür einen anhänger brauche. wird übrigens von einem club veranstaltet und ist legal. nur ist es leichter, das auto selber hin zu fahren anstatt es auf den anhänger zu bringen. nochmal: was droht als strafe, wenn man das nicht eintrag
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