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Hi

 

Letztens hatt ich einen Autounfall. Ich bin an eine Ampel angefahren und nach 200m konnte man sich auf einer zusätzlichen linksabbiegerspur einordnen. Ich habe erst spät das entsprechende Schild gesehen, hab also gebremst und habe gerade den blinker nack links gesetzt als mir von hinten ein wagen auffährt (immernoch auf der ursprünglichen Spur). Ich habe relativ hart gebremst um noch in die Abbiegerspur zu kommen. Die Frau die mir aufgefahren ist meint jetzt sie habe keine schuld, weil ich für SIE ohne ersichtlichen Grund, zu stark gebremst habe. Wir haben dann keine Polizei gerufen und haben halt adressen ausgetauscht.

Ich wollte jetzt wissen welche schuldrechtlichen Folgen das für mich hat. Ich hab halt spät geblinkt und spät gebremst um die Spur zu wechseln.

 

Danke für alle tipps.

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Ist jetzt leider zu spät, aber: Wenn man sich im Recht fühlt und der andere 'rumzickt, sollte man die Polizei dazurufen (die allerdings bei solchen Bagatellfällen "nicht gerne" kommt). Normalerweise war die Situation eindeutig, insbesondere, da Du die Spur noch nicht gewechselt hattest.

Wenn Deine Kontrahentin den Fall etwas parteiisch schildert, könnte es natürlich sein, dass ihre Versicherung versucht, sich vor der Zahlung zu drücken. Das könntest Du z. B. unter Zuhilfenahme eines Anwalts zu verhindern versuchen.

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1, Fertige ein Unfallskizze an. Deine Versicherung schickt dir bestimmt ein entsprechendes Formular falls du keines hast. Oder lade es hier herunter:

Unfallbericht

Idealerweise legt man sich so etwas ins Auto und füllt es sofort nach dem Unfall mit dem anderen Unfallbetroffenen aus.

 

2. Melde das Ganze möglichst schnell deiner Versicherung.

 

Die Versicherungen kümmern sich dann um die Schuldfrage. Wenn du mit der Regelung die die beiden Versicherungen treffen unzufrieden bist, kannst du mit einem Rechtsanwalt dagegen vorgehen. Aber dann würde ich dir dringend zu einer Rechtsschutzversicherung raten.

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Ein Tipp:

 

Wenn man sich bei einem Unfall im Recht fühlt, ist es grundsätzlich das Beste die :) zu rufen. Gerade bei "Bagatellunfällen" nur mit Blechschaden und insbesondere in ländlichen Gegenden kann es dann tatsächlich aber schon ein bis anderthalb Stunden dauern bis die da sind (ich selber habe auch schon 70 Minuten gewartet ;) ). Aber kommen MÜSSEN sie, wenn man sie anfordert.

 

Der Härtefall hierbei war, als ich und ein paar Kollegen Zeugen eines Unfalles wurden. Wir haben dann dem "Opfer" unsere Visitenkarten gegeben und sind Mittag essen gegangen, weil wir keine Lust hatten auf die :lol: zu warten. Wir gingen in ein China-Restuarant ein paar Strassen weiter. Vor der Tür steht ein grüner Bulli mit eindeutiger Aufschrift, im Lokal die zwei Beamten. Wir kamen gerade zur Tür rein, als die beiden den Funkspruch erhielten, dass sie zu dem besagten Unfall kommen sollen, halt Blechschaden, keine Verletzten. Die beiden bestätigten dies und haben dann erst Mal in aller Seelenruhe ihr Mittagessen verputzt, bevor sie losfuhren (echt wahr! ich schwöre bei allem was ich kenne!). Als wir nach beendigter Pause zum Unfallort zurückkehrten waren sie gerade dabei alles aufzunehmen. Als wir uns dazugesellten und uns als Zeugen bekannt gaben, merkte man ihnen die Peinlichkeit sichtlich an, denn sie hatten unsere Gruppe im Restaurant definitiv bemerkt, auch weil wir uns nicht gerade leise über besagten Unfall im Restaurant unterhalten haben... :wand:

 

Naja, jedenfalls: Wer auf die Wartezeit insbesondere bei Bagatellen mit kleinen Blechschäden keinen Bock hat:

 

Man kriegt (üblicherweise bei seiner Autoversicherung oder dem Versicherungsmenschen seines Vertrauens) einen "Europäischen Unfallbericht" der halbwegs "genormt" ist. z.B. hier: http://www.kfz-auskunft.de/info/unfallbericht.html

Davon sollte man grundsätzlich 2 Exemplare im Handschuhfach haben (und einen funktionierenden Kuli zum ausfüllen vielleicht auch ;) ). Diesen füllt man dann am Unfallort gemeinschaftlich 2 Mal aus, einen kriegst Du, den anderen der Unfallgegner.

 

Dabei sollte auf folgendes unbedingt geachtet werden:

a)Kommt es mit dem Unfallgegner bereits beim ausfüllen dieses einfachen Bogens zu Streitigkeiten: :lol: anrufen, der (Rechts-)Streit ist nämlich jetzt schon vorprogrammiert.

b) weigert sich der Unfallgegner einem seine Personalien durch Vorlage des Personalausweises und/oder Führerschein nachzuweisen: :huh: anrufen, denn weisst Du wirklich ob der nette Typ vor Dir der ist, der er vorgibt zu sein? Wenn es später heisst, nein, den kenne ich nicht, dann sieht man alt aus.

c) Ist der Unfallgegner nicht in der Lage glaubhaft seine Autoversicherung nennen zu können (man sollte eigentlich immer die kleine grüne Karte oder einen ähnlichen Zettel von seiner Versicherung im Auto haben), dann auch: :B): anrufen. Wenn sich später nämlich herausstellt, dass der Unfallgegner nicht versichert ist (und das ist heute leider öfter der Fall als man meint), dann habt ihr die A****karte.

 

Auch dabei gilt: Wenn keine weiteren Zeugen dabei sind, oder die Zeugen des Gegners in der Überzahl sind, lieber die :) kommen lassen, als später ein langes Gesicht zu machen.

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aber, blinker setzen und sofort bremsen ist auch nicht nett, oder ordnest du dich immer so ein? lieber forbeifahren und die nächste kreuzung abbiegen, als sowas "nettes" zu machen

Das Problem war, das ich zum ersten mal ander Stelle war, und nicht genau wusste wie und wo ich mich einordnen musste.

 

Danke schon mal für die Reaktionen.

 

Ich hätte da noch eine Frage: Kann die Sache noch irgendwelche Folgen für mich haben? Kann ich eine Teilschuld, für das späte blinken bzw. einordnen bekommen. Und was viel wichtiger ist, Könnte ich dafür ein Strafe von der Polizei nachträglich erhalten?(wegen Probezeit)

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aber, blinker setzen und sofort bremsen ist auch nicht nett, oder ordnest du dich immer so ein? lieber forbeifahren und die nächste kreuzung abbiegen, als sowas "nettes" zu machen

Das Problem war, das ich zum ersten mal ander Stelle war, und nicht genau wusste wie und wo ich mich einordnen musste.

 

Danke schon mal für die Reaktionen.

 

Ich hätte da noch eine Frage: Kann die Sache noch irgendwelche Folgen für mich haben? Kann ich eine Teilschuld, für das späte blinken bzw. einordnen bekommen. Und was viel wichtiger ist, Könnte ich dafür ein Strafe von der Polizei nachträglich erhalten?(wegen Probezeit)

sagen wir mal so,

wär ich in dich reingefahren, würde ich auf polizei bestehen.

und angeben dass du gleichzeitig geblinkt und scharf gebremst hast, wozu es eigentlich keinen grund gäbe, bzw. man bremst nicht aus ungefähr.

ich würde natürlich auf deine schuld bestehen.

und unfall in der probezeit, kann schon zur nachschuluung führen. (hatte in nachschulunterricht mal so eine gekannt ;) )

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wär ich in dich reingefahren, würde ich auf polizei bestehen.

und angeben dass du gleichzeitig geblinkt und scharf gebremst hast, wozu es eigentlich keinen grund gäbe, bzw. man bremst nicht aus ungefähr.

ich würde natürlich auf deine schuld bestehen.

und unfall in der probezeit, kann schon zur nachschuluung führen. (hatte in nachschulunterricht mal so eine gekannt ;) )

@Kapu

Also angeben kannst du ja soviel du willst, ich nehme an das du bei deinen Angaben aber stets bei der Wahrheit bleibst. Und da du bei diesem Unfall nicht dabei warst kannst du wohl gar keine Aussage treffen. Über die Schuldfrage hast aber weder du noch ein anderer Unfallbeteiligter zu entscheiden.

Du kannst den anderen Unfallbeteiligten nicht zu einem Schuldeingeständniss zwingen und ich als Unfallbeteiligter würde mich auch nie zu einem solchen Eingeständniss hinreissen lassen.

 

@TE

Grundsätzlich hat derjenige der dem TE hintendrauf gebrummt ist, nicht genügend Abstand gehalten. Natürlich hat auch der TE nicht optimal gehandelt. Wie sich nun die Schuld verteilt werden die Versicherungen klären.

Ich denke das der TE gute Chancen hat, seinen kompletten Schaden ersetzt zu bekommen.

Noch wahrscheinlicher ist es das, da ja keine Polizei vor Ort war, das ihm kein Bussgeld auferlegt wird.

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Zunächst hat erstmal der Auffahrende zu 100 Prozent Schuld und die einfache Betriebsgefahr deines Pkw tritt zurück.

 

Jetzt kann der Auffahrende den ersten Anschein der Verursachung natürlich ausräumen. Als Bsp. könnte dein starkes abbremsen in Betracht kommen.

Wie stark war es denn wirklich?

Hat der hintere Zeugen?

 

 

PS: Bei Bagatellen immer Fotos machen bzw. den Stand der Fahrzeuge mit Kreide makieren (Räder) und die Unfallstelle räumen.

Ansonsten gibt es noch ein VG wegen nicht räumen der Unfallstelle bei Bagatellunfällen. ;)

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Es war schon ein starkes Bremsen, weil ich halt noch rechtzeitig in die Abbiegerspur kommen wollte.

Was die Zeugen angeht waren das lediglich ein 2 "Knallzeugen" die erst nach dem knall etwas gesehen haben.

 

@ HugoKlein: Was wäre wenn die Fahrerin jetzt nachträglich zur Polizei gehen würde?(sie hat bereits damit gedroht, falls ich nicht die 100% Schuld auf mich nehme) Könnte mir dann etwas passieren von wegen Klasse A Verstoß?

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Es war schon ein starkes Bremsen, weil ich halt noch rechtzeitig in die Abbiegerspur kommen wollte.

Was die Zeugen angeht waren das lediglich ein 2 "Knallzeugen" die erst nach dem knall etwas gesehen haben.

 

@ HugoKlein: Was wäre wenn die Fahrerin jetzt nachträglich zur Polizei gehen würde?(sie hat bereits damit gedroht, falls ich nicht die 100% Schuld auf mich nehme) Könnte mir dann etwas passieren von wegen Klasse A Verstoß?

Gibt es unabhängige Zeugen? Wäre gut, ansonsten kann sie die Sache ja sonstwie darstellen.

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Es gibt sonst keine unabhängigen Zeugen. Es steht quasi Aussage gegen Aussage.

Ich hoffe mal das es keine Polizeilichen Folgen hat, von wegen nachschulung, selbst wenn mich die andere Fahrerin bei der Polizei meldet.

 

Was anderes; wenn die Fahrerin nachträglich zur Polizei geht um die Sache zu melden, müsste sie dann nicht ein bußgeld für das Auffahren bezahlen?

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Es gibt sonst keine unabhängigen Zeugen. Es steht quasi Aussage gegen Aussage.

Ich hoffe mal das es keine Polizeilichen Folgen hat, von wegen nachschulung, selbst wenn mich die andere Fahrerin bei der Polizei meldet.

 

Was anderes; wenn die Fahrerin nachträglich zur Polizei geht um die Sache zu melden, müsste sie dann nicht ein bußgeld für das Auffahren bezahlen?

Lass dich mal nicht so von dem anderen Unfallbeteiligten einschüchtern.

Wenn Sie denn wirklich zur Polizei will, muss sie allerdings fürchten, das sie noch ein BG als Unfallverursacher aufgebrummt bekommt.

 

Noch einmal:

Sprich mit deiner Versicherung! Erkläre deiner Versicherung was passiert ist. Aber schön bei der Wahrheit bleiben. Benenne auch die Zeugen, die die Positionen der Fahrzeuge nach dem Unfall bestätigen.

Und verweigere jede Aussage gegenüber deinem Unfallpartner! Wenn er schon so auf Konflikt aus ist, verweise ihn an deine Versicherung. Da kannst du dich nur in was Blödes reinreden.

Und sprich nie das Wort Schuld oder Teilschuld gegenüber einem anderen Unfallbeteiligten aus. Und schon gar nichts unterschreiben, wo irgendwas mit Schuld oder Teilschuld drinsteht.

Den Schaden hat, zunächst einmal, die Versicherungen. Die werden sich schon auf etwas einigen. Danach kannst du dir überlegen ob du mit dieser Einigung einverstanden bist.

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Den Schaden hat, zunächst einmal, die Versicherungen. Die werden sich schon auf etwas einigen. Danach kannst du dir überlegen ob du mit dieser Einigung einverstanden bist.

Die einigen sich auf 50:50. Da können dann beide die Unfallbeteiligten zurückstufen...

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Den Schaden hat, zunächst einmal, die Versicherungen. Die werden sich schon auf etwas einigen. Danach kannst du dir überlegen ob du mit dieser Einigung einverstanden bist.

Die einigen sich auf 50:50. Da können dann beide die Unfallbeteiligten zurückstufen...

Mag durchaus sein. Aber ist für den TE immer noch besser als jetzt ein Schuldeingeständniss abzugeben, und später den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen, da die Versicherung dann behauptet, sie hätte ja nicht zahlen müssen, wenn er die Schuld nicht eingestanden hätte.

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