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Laserbinder!


Guest Gast_BMW 316i

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@ pferdestehler

 

Wenn du deine Bedienungsanleitung griffbereit im Handschuhfach liegen hast und bei einer

angenommenen Laser-Kontrolle die Polizisten, die dich aufgrund einer "Jammed"-Anzeige herrausgewunken haben, direkt die Anleitung unter die Nase hälst, machst du dich meines Erachtens erst recht verdächtigt.

Wer fährt denn mit seiner Biedienungsanleitung vom Rasenmäher, TV etc.... durch die Gegend ?

 

Klar, ein Dorfpolizist bzw. ein Greenhorn ignoriert vielleicht das "Jammed" - hat er noch nie gesehen- wird wohl eine Fehler gewesen sein - schnell nochmal anvisieren - klappt doch-

 

Vor Gericht wage ich es aber zu bezweifeln, ob die Theorie mit dem Garagentüröffner so funktioniert, zumal die Bedieneinheit für den Blinder bei den meisten ziemlich versteckt im Innenraum montiert sein wird und durch eine Verheimlichung dieses Gerätes der eigentliche Gebrauch schnell auf der Hand liegt.

 

Grüße,

apu

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Guest Pferdestehler

Bedienung gibt es nicht, nur eine LED. Das Ding funktioniert automatisch.

Versteckt ist es nicht, warum auch, soll ja sichtbar sein, damit ich die Funktion beobachten kann.

Soll ja zu Hause das Tor öffenen oder das Licht einschalten. Und das funktioniert auch, dazu wurde das Ding gebaut!

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@ Daniel

 

Die M10/M20 haben das Gerücht der "jammed"-Anzeige erst aufkommen lassen. Ich glaube oder weiß sogar, dass es diese Anzeigen gibt. Der M10/M20 ist sogar vielleicht der bessere Laserstörer, dennoch muss man abwägen. Zum einen haben längst nicht alle Laserpistolen die Möglichkeiten einer "Jammed"-Anzeige, das Risiko ist also eher gering, dennoch groß genug um sich einen Laserstörer einzubauen, der auch als Garagentoröffner bewiesenermaßen (!!) eingesetzt wird.

 

Ansonsten sehe ich das so wie Pferdestehler. Mir geht keiner an die Unterplete, weil er dort einen Radarwarner vermutet. Das ist doch kindisch und lächerlich. Sollte man mit Zwang drohen, drohe ich mit der Bildzeitung und der Lokalpresse. In einer Stadt mit 140.000 Einwohnern hat das noch Wirkung.

 

Ansonsten bin ich natürlich gerne bereit ein Grundsatzurteil vor Gericht zu erstreiten (also gänzlich ohne diese lächerliche Gewalt) . Ausgang ungewiss. Aber dennoch hätten wir wenigstens eine Antwort mehr auf unsere Fragen oder? Und die 4 Punkte verschmerze ich gerne, mein Konto ist sauber.

 

Wahrscheinlich sogar geben die Richter den :lol: Recht, weil uns mündigen Bürgern einfach die Lobby fehlt. Aber das ist für mich kein Grund, sondern eher ein Anreiz.

 

Gruß

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drohe ich mit der Bildzeitung und der Lokalpresse
Hey, das ist doch mal was neues neben "Ich kenn den Polizeipräsidenten"(wir haben einen Landrat) oder "Mein Vater ist Anwalt" :lol:

 

Ne, im Ernst:

Mir geht keiner an die Unterplete, weil er dort einen Radarwarner vermutet. Das ist doch kindisch und lächerlich.
Die Rechtsgrundlage ist vorhanden, will der Kollege die Durchsuchung durchführen, so wirst du ihn daran nicht hindern können.

 

Am Ende wird es dann ein Richter entscheiden, die vorhergehenden Maßnahmen wirst du aber dulden müssen.

 

Gruß

Goose

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Ach Goose.

 

Ich muss garnix dulden müssen. Zur Not müsst ihr halt Gewalt anwenden. Der Richter wird über die Verhältnismäßigkeit entscheiden.

 

Und nein, mein Vater ist kein Anwalt. Aber ja, ich kenne die Lokalpresse sehr gut.

 

Gruß

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Doch, du musst die Durchsuchung dulden. Wenn wir Gewalt anwenden müssen, begehst du noch eine Straftat (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB), das bringt dir dann richtigen Ärger ein.

 

Gruß

Goose

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Ich sehe schon die Schlagzeile

 

"Autofahrer durch Polizist schwer verletzt"

 

Dann der Bericht dazu.

 

"Bei einer Fahrzeugkontrolle kam es am Dienstag um 12.23 Uhr zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen dem Messbeamten und einem Autofahrer. Hintergrund war eine Durchsuchung im Genitalbereich, dem der Autofahrer nicht zustimmte. Der Polizist rief seine Kollegen, um die Durchsuchung überhaupt durchführen zu können. Gefunden wurde ein sogenannter Radarwarner, den der Mann zu verstecken vesuchte. Bei der Auseinandersetzung brach sich der Autofahrer den linken Arm und zwei Rippen. Er befindet sich heute noch in der Reha. Der Anwalt des PKW-Fahrers sagte gegenüber dieser Zeitung, dass ein Richter die Verhältnismäßigkeit prüfen müsse"

 

3 Jahre später.

 

"Im Gerichtsprozess gegenüber dem PKW-Fahrer, der seinen Radarwarner zu verstecken versuchte (wir berichteten), gab es heute ein wegweisendes Urteil. Der zuständige Richter befand, dass eine Durchsuchung im Genitalbereich bei Geschwindigkeitskontrollen nicht zwingend notwendig seien, auch wenn der Verdacht einer Owi besteht, denn um die handelt es sich bei der Nutzung eines Radarwarners. Die von der Polizei genannte "Rechtsgrundlage" einer Durchsuchung sei im Einzelfall zu prüfen. (...)

 

Anmerkung: Gerüchte sagen, dass sich der Richter im sogenannten Radarforum vor Rechtsprechung entsprechend informiert hat.

 

:lol:

 

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@ Goose

 

;) Das Posting bitte nicht zu Ernst nehmen!

 

Gruß

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@Beluser

 

Danke für die Antwort..ich habe noch eine Frage: erfüllen die M10 / M20 Ihren Zweck wenn sie direkt unterhalb des Nummerschildes rechts und links montiert sind, oder ist dann der Abstand zu gering? Freie Sicht auf die Straße ist gewährleistet.

 

Gruß

 

Daniel

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@ Daniel

 

ich hab keine Erfahrung mit dem M10/M20. Hier kann Ali-Gator mehr zu sagen. Ich persönlich fahre mit dem älteren LRC100.

 

Aber in der Anleitung sollte alles genau drin stehen. Bei mir war die Anleitung außerordentlich präzise und verständlich erklärt. Sogar für einen Nicht-Techniker wie mich :lol:

 

Gruß

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Um die Anwendung des Blinders als Garagentüröffners zu untermauern dürfte es aber bestimmt nicht

dienlich sein, wenn ein RW-Festeinbau bei einer möglichen Laserkontrolle mit entdeckt wird.

Da hilft dann wohl nur ein portables Gerät oder, wenn möglich, ein komplett unsichtbarer Festeinbau.

 

Gruß,

apu

 

Wer von den Blinder-Besitzern hat denn schon Erfahrungen beim erfolgreichen Stören, bzw. Kontrollstellen gesammelt?

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Hi,

 

zum M20, die beiden Module des M20 sollten moeglichst dicht am Nummernschild positioniert werden. Dabei muessen die Module exakt horizontal befestigt werden. ("Wasserwaage" liegt dem M20 bei) Handelt es sich um ein groesseres Fahrzeug wie einen Gelaendewagen, so sollte man auf den M40 ausweichen und zwei Module am Nummernschild befestigen, die beiden Anderen in der Naehe der Scheinwerfer.

 

In US Tests hat der M20 bisher kein Jammed produziert. Leider stehen Tests gegnen die Riegl 21P noch aus. Ich hoffe das sie bis Juni/Juli '05 vorliegen.

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