Guest Gast_Andy Posted November 30, 2004 Report Share Posted November 30, 2004 Hi! Ich habe da ma ne Frage: Letztes Wochenende parkte ich mein Auto im Parkverbot, d.h. dort wird ein Anwohnerausweis benötigt den ich nicht habe :-) . Jedenfalls stellte ich mein Fahrzeug Freitag mittag ab und als ich Sonntag mittag zurück kam war natürlich ein Knöllchen fällig. Jetzt hat mir aber die nette Polizei für diesen Zeitraum aber nicht einen Bußgeldbescheid zugesendet sondern gleich 2. Daher meine Frage: dürfen die in so einem kurzen Zeitraum doppelt abkassieren oder gibt es da Zeiten die eingehalten werden müßen bevor ein nächster Strafzettel ausgestellt werden kann. Ich meine es kann ja nicht verlangt werden, dass man alle Stunde nach seinem Auto sieht oder :-) ! Danke für euere Hilfe im voraus! Gruß Andy Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted November 30, 2004 Report Share Posted November 30, 2004 Wenn das Fahrzeug zwischen den Ausstelldaten der Verwarnungen nicht bewegt wurde, läßt sich gegen einen (den billigeren) der beiden Bescheide Einspruch einlegen, da nur eine Tat vorliegt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 30, 2004 Report Share Posted November 30, 2004 Außer die Sache ist zeitlich begrenzt.-------------Anwohnerschilder seit seit 01.01.2004 nicht mehr zulässig. Quote Link to post Share on other sites
nspace 0 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 Anwohnerschilder seit seit 01.01.2004 nicht mehr zulässig. Hi, wie darf man das denn verstehen ? Bei uns gibt es noch genügend solcher Anwohnerschilder. Vielen Dank, Quote Link to post Share on other sites
indy 14 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 wenn ANwohner draufsteht sind sie ungültig. wenn BEwohner draufsteht, nicht. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 wenn ANwohner draufsteht sind sie ungültig. wenn BEwohner draufsteht, nicht. Kann mir irgendeiner mal diesen doch anscheinend so gravierenden Unsi...terschied erklären? Quote Link to post Share on other sites
nspace 0 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 So ein Mist ^^ ... naja kostet ja nur wiedermal ein wenig Geld das alles umzustellen, wir haben es ja so dick ... tz tz tz was soll man dazu noch sagen .. danke nochmal, Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 wenn ANwohner draufsteht sind sie ungültig. wenn BEwohner draufsteht, nicht.Kann mir irgendeiner mal diesen doch anscheinend so gravierenden Unsi...terschied erklären? Unterschied ist grundsätzlich nur das Wort. Städte pflastern gesamte Wohnviertel mit Anwohnerschildern zu. Jemand klagt => Schilder mußten weg. Also neue her bis wieder jemand klagt. Können ja schon einmal neue Wörter schöpfen:- Einwohner- Wohnende ... Quote Link to post Share on other sites
Guest NiliQB Posted December 1, 2004 Report Share Posted December 1, 2004 Schön finde ich eines der zahlreichen französischen Zusatzschildchen: "sauf ayant droit" - zu Deutsch wörtlich "außer denen, die das Recht [dazu] haben". Liest sich irgendwie schön in Kombination mit Zeichen 250: "Verbot für alle - außer für die, die doch dürfen" Noch besser eine Schilderkombi in Strasbourg am Rhein-Marne-Kanal: "Einfahrt verboten"+Zusatzschild "Ufer"+Zusatz "Anlieger frei" Quote Link to post Share on other sites
Seb 0 Posted December 2, 2004 Report Share Posted December 2, 2004 Schön finde ich eines der zahlreichen französischen Zusatzschildchen: "sauf ayant droit" - zu Deutsch wörtlich "außer denen, die das Recht [dazu]haben". Liest sich irgendwie schön in Kombination mit Zeichen 250: "Verbot für alle - außer für die, die doch dürfen" Aus demselben Grund fahre ich auch sehr gern nach Paris, weil dort nämlich an zahlreichen Verbotsschildern ein Kaltgetränkedienst ("sauf service") angeboten wird... Quote Link to post Share on other sites
werder 0 Posted December 2, 2004 Report Share Posted December 2, 2004 was für eine rechtsfolge hat das denn, wenn ich in einem Anwohnergebiet ordnungswidrig parke und nen knöllchen bekomme? ist das knöllchen dann ungültig, kann man da was drehen? und wo kann ich das nachlesen mit dem AN oder BE? danke für eure hilfe. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 2, 2004 Report Share Posted December 2, 2004 § 53 Absatz 16 StVO. Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted December 2, 2004 Report Share Posted December 2, 2004 Jetzt ist ja eigentlich nur noch zu klären, wann man BEWOHNER ist!? Wir nehmen mal ein Beispiel von mir: Wenn bei meiner Freundin vor der Haustür ein solches Schild ("Bewohner frei") aufgestellt wird, dann dürfte ich doch dort parken, weil ich evtl. für 2 Tage BEWOHNER ihrer Wohnung bin!? Aber wie will ich das den Überwachungsorganen beweisen, daß ich mein Auto da parken darf, weil ich ja auch aktuell ein BEWOHNER bin? Eine Parkgenehmigung wird man mir wohl kaum ausstellen, weil ich dort nicht gemeldet bin!? Zusammenfassung: Ich bewohne also die Wohnung, bin parkberechtigt, aber bin auch wieder nicht parkberechtigt, weil ich keine Genehmigung habe, weil ich keine bekomme, weil ich i. S. d. Stadtverwaltung dann kein Berechtigter (Bewohner) bin, weil ich dort nicht gemeldet bin!?!?!?! Klingt logisch, oder? Abgesehen davon wäre die Ausstellung für 2 Tage wohl nicht wirklich sinnvoll bzw. am Wochenende nicht möglich. Da bleibt doch nur noch die eigenhändige Herstellung einer Genehmigung übrig!? So ist es doch...... oder hab ich da etwas falsch verstanden!? Quote Link to post Share on other sites
indy 14 Posted December 3, 2004 Report Share Posted December 3, 2004 du bist mitnichten bewohner, du bist, auch wenn du dort übernachtest, offiziell besucher. und, ja, du hast das was falsch verstanden: wenn die stadt bewohnerausweise auch für zweitwohnsitzler ausgibt, ist es das leichteste, bei deiner freundin einen zweitwohnsitz anzumelden. dann bekommst du auch ganz offiziell einen bewohnerausweis. Quote Link to post Share on other sites
werder 0 Posted December 3, 2004 Report Share Posted December 3, 2004 @gast225 in §53 abs.16 stvo steht aber nicht, was die rechtsfolge ist. was, wenn ich nun in einem anwohnergebiet parke, die schilder dafür aber gar nicht mehr gültig sind. verliert dann der strafzettel seine gültigkeit? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 3, 2004 Report Share Posted December 3, 2004 @gast225 in §53 abs.16 stvo steht aber nicht, was die rechtsfolge ist. was, wenn ich nun in einem anwohnergebiet parke, die schilder dafür aber gar nicht mehr gültig sind. verliert dann der strafzettel seine gültigkeit? Ich dachte du meintest wo die Schilderrechtswidrigkeit angeordnet ist. Ähm zu Rechtsfolgen kann man was schlecht sagen. In Betracht kommen könnte das Verwaltungsverfahrensgesetz oder die Verwaltungsgerichtsordnung. ZBsp. §§ 35-53 VwVfG in denen der Verwaltungsakt geregelt ist. Ein Verkehrsschild stellt einen solchen Vwakt dar. Quote Link to post Share on other sites
idefiiix 0 Posted December 5, 2004 Report Share Posted December 5, 2004 Ich meine es kann ja nicht verlangt werden, dass man alle Stunde nach seinem Auto siehtdas kann nicht dein ernst sein, oder? idefiix Quote Link to post Share on other sites
werder 0 Posted December 6, 2004 Report Share Posted December 6, 2004 @gast225 na gut, ist sicherlich auch etwas müßig, hier jetzt alle vielleicht eventuell eintretenden rechtsfolgen auseinander zu nehmen. also weiterhin an die parkregeln halten und augen auf im straßenverkehr! gruß Quote Link to post Share on other sites
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