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werder

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  1. von mir aus könnten noch viel mehr zivil unterwegs sein, was heutzutage auf den strassen aggressiv gefahren (...gedrängelt...) wird, geht auf keine kuhhaut mehr. es geht nicht darum, wenn jemand aus blödheit die linke spur nicht frei macht, wenn genug platz ist. bei solchen leuten könnte ich es geht um die spackos, die entweder bewusst oder unbewusst, sich wenige zentimeter hinter dein auto klemmen und meinen, man müsste sich in luft auflösen, nur weil sie meinen, das recht des schnelleren zu haben. so funktionierts nicht. gegen solche leute würde ich sogar gerne mehr unterneh
  2. man sollte aber nicht denken, dass nach der teilnahme an einem aufbausemniar die punkte nach 2 jahren verfallen, irrtum, nach 5(!) jahren. Tilgungsfristen (§ 29 Abs. 1 StVG) 2 Jahre bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, 5 Jahre - bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Ausnahme von Entscheidungen nach §§ 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, 316 und 323a des Strafgesetzbuches (StGB) und Entscheidungen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach §§ 69 und 69b StGB oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des StGB angeordnet worden ist, - bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhä
  3. jo, sehr schön.... hab heute mal nen schreiben ans kba geschickt, um nach punktestand und datum zu fragen. rechtskraft trat aber vor 2 jahren im april ein, also kanns nicht mehr lange dauern. gruß, werder (bald wieder mit NULL punkten)
  4. hi, danke für die fixe antwort. also droht mir nach dem tilgungsdatum ende april keine gefahr mehr bezüglich der 14 punkte??? ich frag nochmal so direkt nach, weil es hier um einiges geht, ihr versteht... gruß, werder
  5. hallo, ende april werd ich endlich meine 14 punkte los. nun gibt es ja seit dem 01.02.05 die neue regelung, dass die überliegefrist nicht mehr 3, sondern 12 monate beträgt. diese kommt zum tragen, wenn in der tilgungsfrist (bis ende april) noch ein vorfall eintritt. wie ist das nun, wenn bis ende april nix mehr passiert, aber im juni? dann wird doch wieder bei null angefangen, oder? bekomme ich dann eine höhere strafe, weil die meine alten 14 punkte noch sehen oder wie ist das? gruß, werder
  6. schreiben war an den halter (meine freundin) geschickt worden. natürlich gibt sie mich nicht als fahrer an. werd das ding heute zurückschicken, mache ein kreuz bei "ich war nicht der verantwortliche fahrzeugführer" und eins bei "verstoss wird nicht zugegeben". fertig aus - dann kann ich mir auch einen glühwein mehr auf dem weinaxmarkt leisten...
  7. hab letztes jahr auf malle genau den gleichen fall wie du gehabt. (nur ohne parkticket ) die sind da echt nicht zimperlich. das knöllchen hab ich weggeschmissen und damit war der fall für mich erledigt. is auch nie was gekommen. ich weiß aber nicht, wie das generell ist, hab aber mal was gelesen, dass das geldeintreiben europaweit nicht so einfach ist. wenn was kommen sollte, würd ich nicht bezahlen. ob das so einfach mit der kreditkarte geht, weiß ich nicht. gruß
  8. @gast225 na gut, ist sicherlich auch etwas müßig, hier jetzt alle vielleicht eventuell eintretenden rechtsfolgen auseinander zu nehmen. also weiterhin an die parkregeln halten und augen auf im straßenverkehr! gruß
  9. moin, danke an alle für die antworten! also das wäre das erste mal bei mir, dass ich so einen fall auf diese weise kläre. also droht das fahrtenbuch kaum. außerdem müssten die fälle doch dann bei ein und derselben behörde landen, oder? mein aktionsradius ist eigentlich breit gefächert.... gruß
  10. also gesetzt den fall, ich antworte nun, dass ich mich nach 4 wochen nun wirklich nicht mehr an den fahrer erinnern kann, dann stellen die das verfahren automatisch ein und legen mir die kosten des verfahrens auf?
  11. @gast225 in §53 abs.16 stvo steht aber nicht, was die rechtsfolge ist. was, wenn ich nun in einem anwohnergebiet parke, die schilder dafür aber gar nicht mehr gültig sind. verliert dann der strafzettel seine gültigkeit?
  12. aha, danke für die antwort. komisch finde ich das schon, bei geschwindigkeitsüberstößen muss der fahrer ermittelt werden, beim falsch parken haftet der halter in jedem fall. na wär ja auch schlimm, wenns generell die halterhaftung gäbe. muss ich mir mal überlegen, was ich mache. strafe beträgt nämlich 35,-€. gruß werder
  13. hi, hab vor einem Monat falsch geparkt, das Schreiben kam gestern. Bin aber nicht der Halter des Fahrzeugs. Kann sich der Halter des Fahrzeugs nun irgendwie aus der Affäre ziehen, indem er angibt, nicht an diesem Tag mit PKW gefahren zu sein. Es gibt doch die Alberto-Methode bei Geschwindigkeitsverstößen. Sehe ich das falsch, oder läßt sich diese auch bei diesem Fall anwenden? danke und gruß
  14. was für eine rechtsfolge hat das denn, wenn ich in einem Anwohnergebiet ordnungswidrig parke und nen knöllchen bekomme? ist das knöllchen dann ungültig, kann man da was drehen? und wo kann ich das nachlesen mit dem AN oder BE? danke für eure hilfe.
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