BAB-Racer 0 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 Hi leute, meine Mum hats erwischt, bzw meinen Bruder mit dem auto meiner mum! also son schreiben hab ich noch nich gesehen, und wie reagier ich/sie am besten? ich zitiere: Der Führerin/Dem Führer des PKW, XX-XX-XXX wird vorgeworfen am XX.XX.2004 um XX:XXuhr eine Ordnungswiedrigkeit nach §24 STVG begangen zu haben. Auf Grund der Feststellungen kommt die halterin oder der Halter Für den Vertoß als verantwortliche Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer nicht in betracht. Zur ermittlung der betroffenen Person werden sie daher als zeugin oder zeuge gehört und gebeten, den namen und die anschrift der fahrzeugeführerin oder des fahrzeugsführers auf der rückseite dieses schreibens anzugeben. Bitte Senden sie den Fragebogen innerhalb einer woche nach zugang des schreibens zurück, selbstwenn sie von ihrem Zeugnis-Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen. Sie vermeiden dadurch weitere Ermittlungen.Dem Fahrer/Der Fahrerin wird dann ein Anhörungsbogen zugeschickt! Soweit es sich um einen Halt oder Partverstoß Handelt, können der halterin/dem halter des KFZ die kosten des verfahrens auferlegt werden, wenn dessen Führerin oder Führer nicht ermittelt werden kann (§25 A STVG). Sie erhalten hiermit gelegenheit, sich auch hierzu innerhalb einer woche ab zugang dieses scheibens zu äußern Zeuge: XXXXXXX Ist so ein AB nicht ein Formaler Fehler da die Ordnungswiedrigkeit an sich Fehlt ?? MfG BAB Quote Link to post Share on other sites
rennfahrer 7 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 Nennt sich Zeugenbefragungsbogen das Ganze. Suche benutzen, dann kannst du/könnt ihr entscheiden, wie ihr weiter vorgehen wollt. Noch stehen eigentlich alle Möglichkeiten offen, die man aber meist erst ausreizen sollte, wenn sie wirklich von Nöten sind zB Punkte, >26km/h, Fahrverbot etc. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 Den Zeugen geht der Tatvorwurf nix an. Ist also richtig. Solltet ihr vom Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen, lasst es die Behörde nicht wissen, sonst wissen die sofort, wo sie suchen müssen...... Wie sieht es mit der Ähnlichkeit zwischen dir und deinem Bruder aus ? Quote Link to post Share on other sites
BAB-Racer 0 Posted November 25, 2004 Author Report Share Posted November 25, 2004 er hat an sich einen viel breiteren körperbau, noch dazu war ich an dem datum nicht zu hause, bzw bei meiner freundin, also zeugen dafür dass ich es nicht gewesen sein kann gäbs *gg* ich glaub ich weiss worauf du hinaus willst.... aber wenn sie auf den AB nicht antwortet, dann kann doch vorerst auch mal nix passiern, weils ja kein AB gegen sie is, sie kann ja dann keinen BuGeBe bekommen oder ? MfG BAB Quote Link to post Share on other sites
rennfahrer 7 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 Sie wird keinen BuGeBe bekommen. Die Gefahr, dass der tatsächliche Fahrer einen AB bekommt ist aber umso größer, wenn niemand darauf reagiert; dass nachzuvollziehen ist (sein muss), wer derjenige war ist unwichtig PS: Gesicht ist entscheidend, Körperbau spielt eher keine Rolle.PPS: Fahren wirklich nur Familienmitglieder mit dem Auto? Quote Link to post Share on other sites
BAB-Racer 0 Posted November 25, 2004 Author Report Share Posted November 25, 2004 das gesicht is au viel breiter! normal fährt nur meine mutter damit, nur in diesem einen fall weils ne längere strecke war fuhr mein bruder wenn niemand auf diesen jetzigen AB reagiert, dann können se doch ned meinem bruder einen schicken, die wissen doch nix von ihm ???!?! Nich dazu is der AB vom Ordnungsamt und ned vom Präsidium, also isses doch mehr oder weniger ne lapalie oder ??? MfG BAB Quote Link to post Share on other sites
rennfahrer 7 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 Es ist ein ZeugenBefragungsbogen und kein AnhörungsBogen. Wenn niemand darauf reagiert wird man schauen, wer an der Halteradresse wohnt, den Rest kannst du dir denken. -->Passbildabgleich beim Einwohnermeldeamt ---->Anhörungsbogen an vermeintlichen zur Tatzeit verantwortlichen Fahrzeugführer Quote Link to post Share on other sites
BAB-Racer 0 Posted November 25, 2004 Author Report Share Posted November 25, 2004 mein bruder der gefahren ist wohnt nich hier... is das evtl von vorteil ? meine mutter war ja als Beifahrer mit dabei, die ist ja dann auf dem evtl vorhandenen foto zu sehen oder ??? ist es möglich dass es eine befragung zu einer nötigung ist ??weil es um die uhrzeit evtl zu einer nötigung kam, ein Notorischer linksfahrer wurde so von meinem bruderper lichthupe und blinker bedrängt der aber weiterhin auf der linken spur blieb!das zog sich über mindestens 10km, mein bruder überholte aber nicht rechts oder sowas, also bliebe das aus, mein bruder hat dann mal ein anderes Fahrzeug (Schweizer) vorbeigelassen, der den linksfahrer auch per blinker und lichthupe nötigte! ist das auch n verstoß gegen §24 ??? MfG BAB Quote Link to post Share on other sites
rennfahrer 7 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 wird ne Geschwindigkeits OWi sein. Von Vorteil ist es allemal, dass er nicht an der Halteranschrift wohnt. Von Nachteil wäre es, wenn die Nachbarn ihn namentlich benennen könnten, den Fahrer Quote Link to post Share on other sites
idefiiix 0 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 Es ist ein ZeugenBefragungsbogen und kein AnhörungsBogen. Wenn niemand darauf reagiert wird man schauen, wer an der Halteradresse wohnt, den Rest kannst du dir denken. -->Passbildabgleich beim Einwohnermeldeamt ---->Anhörungsbogen an vermeintlichen zur Tatzeit verantwortlichen Fahrzeugführer achtung: als zeuge besteht WAHRHEITSPFLICHT. nicht vergessen. idefiix Quote Link to post Share on other sites
rennfahrer 7 Posted November 25, 2004 Report Share Posted November 25, 2004 solange der Zeuge auch wirklich etwas "aussagt" und nicht jemand anderes Quote Link to post Share on other sites
Black Spy 0 Posted November 26, 2004 Report Share Posted November 26, 2004 Wenn euch der Genötigte angezeigt hat, dann gibt es kein Foto sondern nur eine Personenbeschreibung. Da das Auto auf eine Frau zugelassen ist, der Linksschleicher aber einen jungen Mann als Fahrer angibt, kann also der Halter nicht der Fahrer sein.Dein Bruder könnte aber genauso gut in eine Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung geraten sein. Dann gibt es leider ein Foto.Deine Mutter könnte den Sachbearbeiter anrufen, um was es eigentlich geht. Wenn dein Bruder tatsächlich nur angezeigt wurde, dann soll deine Mutter einfach angeben, sie weiß nicht wer damals mit dem Wagen unterwegs war. Ohne Foto ist es schwierig bis unmöglich, den Fahrer zu ermitteln.Bei einer Messung ist eine andere Taktik nötig, du könntest z. B. als Ersatzfahrer einspringen. Das ist allerdings nicht ganz risikolos, das genaue Vorgehen ist hier im Forum öfter beschrieben, ebenso werden die möglichen Gefahren erörtert. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 26, 2004 Report Share Posted November 26, 2004 Wenn euch der Genötigte angezeigt hat, dann gibt es kein Foto sondern nur eine Personenbeschreibung. Das ist ja gerade der Trick. Der Halter will ja "helfen" braucht dazu aber ein Foto . Dies kann die Behörde aber nicht liefern. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted November 26, 2004 Report Share Posted November 26, 2004 Naja, wenn die Post von Ordnungsamt kommt, wird es sich hier wohl um einen Geschwindigkeitsverstoß handeln, und da der Ausschluß des Halters bereits erfolgt ist, mit Foto. Quote Link to post Share on other sites
Black Spy 0 Posted November 27, 2004 Report Share Posted November 27, 2004 Naja, wenn die Post von Ordnungsamt kommt, wird es sich hier wohl um einen Geschwindigkeitsverstoß handeln, und da der Ausschluß des Halters bereits erfolgt ist, mit Foto. Der Ausschluß des Halters als Fahrer kann aber auch aufgrund des Geschlechtes erfolgt sein.Du könntest dich beim Sachbearbeiter melden und nachfragen, um was es eigentlich geht. Am Telefon nennst du deutlich deinen Namen. Allerdings solltest du vermeiden, dich selbst als Fahrer zu bezichtigen. Vielleicht glaubt dann der Sachbearbeiter durch diesen Anruf, daß du der Fahrer bist und schickt dir einen Bußgeldbescheid. Da legst du dann Einspruch ohne Begründung ein und nach der Verjährung teilst du dann mit, daß dein Bruder gefahren ist. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.