Guest cougar Posted April 30, 2003 Report Share Posted April 30, 2003 Hallo, ich bin hier neu - wurde erst gestern zwischen einem 60er und einem km/h Aufhebungsschild mit der Pistole rausgezogen...42 zuviel inkl. Toleranz - dumm gelaufen weil eben kurz vor dem Schild schon Gas gegeben habe...also die standen ca. 150 m hinter dem Aufhebungsschild und haben noch in die 60er Zone reingehalten *pure Abzocke meiner Meinung*Hätte ich das mit dem M-10 verhindern können ? Mir geht es hauptsächlich um Laserpistolen und oder eben mobile Kästen (wobei da natürlcih der M-10 nix bringt als Schutzschild)...was würdet ihr empfehlen ?Kann die Polizei den Festeinbau eines Radarwarners eigentlich feststellen ?Stimmt es das es dann 4 Punkte gibt ? Gruß und Danke erstmalCougar Quote Link to post Share on other sites
Ghostrider 0 Posted April 30, 2003 Report Share Posted April 30, 2003 Hätte ich das mit dem M-10 verhindern können ? Ja was würdet ihr empfehlen ? Den M-10 und einen guten RW (BEL 9..) Kann die Polizei den Festeinbau eines Radarwarners eigentlich feststellen ? Kaum. Aber sag niemals nie. Meiner liegt seit Jahren stressfrei auf dem Armaturenbrett.... Stimmt es das es dann 4 Punkte gibt ? Ja Quote Link to post Share on other sites
Ghostrider 0 Posted April 30, 2003 Report Share Posted April 30, 2003 weiterführende Details findest du hier: www.radartest.com Quote Link to post Share on other sites
Ferenc 0 Posted April 30, 2003 Report Share Posted April 30, 2003 da kann ich ghostrider nur 100% recht geben Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 30, 2003 Report Share Posted April 30, 2003 was würdet ihr empfehlen ? Den M-10 und einen guten RW (BEL 9..)Bin mal etwas neugierig: bei welchen Geräten funktioniert der M-10 denn? Quote Link to post Share on other sites
andi 82 Posted April 30, 2003 Report Share Posted April 30, 2003 Servus! Auf Radartest.com (wie Ghostrider schon schrieb) gibts wurde u.a auch der M10 getestet. Hat dort aber nicht so gut abgeschnitten. Bericht und die DetailergebnisseM10 hat bei einem Laser komplett versagt, und einmal konnte schon ab ca 300 m das Fahrzeug gemessen werden. Leider keine Riegl dabei. Gruss Andi Quote Link to post Share on other sites
apu0815 0 Posted May 1, 2003 Report Share Posted May 1, 2003 hi, hat einer von euch erfahrung sammeln können mit dem"BEL LaserPro 904", der laut test von www.radartest.com am bestenabgeschnitten hat? mfgapu0815 Quote Link to post Share on other sites
Ferenc 0 Posted May 3, 2003 Report Share Posted May 3, 2003 @blue laser patrol wird auch komplett gestört, habe selber mit dem gerät ein fahrzeugversucht zu messen... Quote Link to post Share on other sites
Firefox 1 Posted May 3, 2003 Report Share Posted May 3, 2003 @ferenc der Laser Patrol wird aber nicht verwendet in Deutschland Quote Link to post Share on other sites
andi 82 Posted May 4, 2003 Report Share Posted May 4, 2003 Servus!Auf jedenfall ist es in Deutschland zugelassen, siehe http://www.ptb.de/de/org/1/12/121/121g/121...1.htm#laser_tab, Hersteller JENOPTIK. Gruss Andi Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted May 16, 2003 Report Share Posted May 16, 2003 www.radartest.com gilt schonmal nur für USA. Also bitte ganz schnell vergessen. Eines zeigt die Seite aber: Whistler, Uniden, Cobra u.a. Noname Produkte sind Elektronikschrott.4 Punkte gibts auch nur bei vorsätzlicher Verwendung. Wer soll das aber beweisen? War halt schon drin ... Quote Link to post Share on other sites
Guest Michael Posted May 16, 2003 Report Share Posted May 16, 2003 4 Punkte gibts auch nur bei vorsätzlicher Verwendung.Du irrst.§ 23 Abs 1b StVO besagt nicht, daß nur vorsätzliches Handeln geahndet wird. Im Gegenteil - die Formulierung "Dem Führer eines Kraftfahrzeugs ist es untersagt [...] mitzuführen" läßt den Schluß zu, daß auch der Fahrzeugführer eine OWi begeht, wenn er unter Außerachtlassen der notwendigen Sorgfalt ein solches Gerät mitführt. Oder, in anderen Worten:Angenommen, der Fahrzeughalter A hat in sein Fahrzeug einen Radarwarner eingebaut. Der B leiht sich dieses Fahrzeug und fährt mit dem betriebsbereiten Radarwarner durch die Gegend. B hätte erkennen können, daß sich verbotswidrigerweise ein solches Gerät im Fahrzeug befindet und beging folgedessen fahrlässig einen Verstoß gegen § 23 Abs 1b StVO. Quote Link to post Share on other sites
alpak 0 Posted May 16, 2003 Report Share Posted May 16, 2003 4 Punkte gibts auch nur bei vorsätzlicher Verwendung. Wer soll das aber beweisen? War halt schon drin ...Du darfst ihn lediglich nicht gebrauchsfertig, z.B. verpackt im Kofferraum, transportieren. Quote Link to post Share on other sites
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