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Laserstörer M10 - brauchbar ?


Guest cougar

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Guest cougar

Hallo,

 

ich bin hier neu - wurde erst gestern zwischen einem 60er und einem km/h Aufhebungsschild mit der Pistole rausgezogen...42 zuviel inkl. Toleranz - dumm gelaufen weil eben kurz vor dem Schild schon Gas gegeben habe...also die standen ca. 150 m hinter dem Aufhebungsschild und haben noch in die 60er Zone reingehalten *pure Abzocke meiner Meinung*

Hätte ich das mit dem M-10 verhindern können ? Mir geht es hauptsächlich um Laserpistolen und oder eben mobile Kästen (wobei da natürlcih der M-10 nix bringt als Schutzschild)...was würdet ihr empfehlen ?

Kann die Polizei den Festeinbau eines Radarwarners eigentlich feststellen ?

Stimmt es das es dann 4 Punkte gibt ?

 

Gruß und Danke erstmal

Cougar

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Hätte ich das mit dem M-10 verhindern können ?

 

Ja

 

was würdet ihr empfehlen ?

 

Den M-10 und einen guten RW (BEL 9..)

 

Kann die Polizei den Festeinbau eines Radarwarners eigentlich feststellen ?

 

Kaum. Aber sag niemals nie. Meiner liegt seit Jahren stressfrei auf dem Armaturenbrett....

 

Stimmt es das es dann 4 Punkte gibt ?

 

Ja

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was würdet ihr empfehlen ?

 

Den M-10 und einen guten RW (BEL 9..)

Bin mal etwas neugierig: :lol: bei welchen Geräten funktioniert der M-10 denn?

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  • 2 weeks later...
Guest Guest

www.radartest.com gilt schonmal nur für USA. Also bitte ganz schnell vergessen. Eines zeigt die Seite aber: Whistler, Uniden, Cobra u.a. Noname Produkte sind Elektronikschrott.

4 Punkte gibts auch nur bei vorsätzlicher Verwendung. Wer soll das aber beweisen? War halt schon drin ...

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Guest Michael
4 Punkte gibts auch nur bei vorsätzlicher Verwendung.

Du irrst.

§ 23 Abs 1b StVO besagt nicht, daß nur vorsätzliches Handeln geahndet wird.

Im Gegenteil - die Formulierung "Dem Führer eines Kraftfahrzeugs ist es untersagt [...] mitzuführen" läßt den Schluß zu, daß auch der Fahrzeugführer eine OWi begeht, wenn er unter Außerachtlassen der notwendigen Sorgfalt ein solches Gerät mitführt.

 

Oder, in anderen Worten:

Angenommen, der Fahrzeughalter A hat in sein Fahrzeug einen Radarwarner eingebaut. Der B leiht sich dieses Fahrzeug und fährt mit dem betriebsbereiten Radarwarner durch die Gegend. B hätte erkennen können, daß sich verbotswidrigerweise ein solches Gerät im Fahrzeug befindet und beging folgedessen fahrlässig einen Verstoß gegen § 23 Abs 1b StVO.

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Guest
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