Guest Oliver Posted November 8, 2004 Report Share Posted November 8, 2004 Ich fahre als deutscher einen firmenwagen mit franz. Kennzeichen. An einer Ampelanlage haben sie mich bei einem Rotlichtvergehen geblitzt. was habe ich zu erwarten ? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 8, 2004 Report Share Posted November 8, 2004 In D? Für alle gelten die gleichen Strafen. bis 1 Sekunde 50+25,60 Euro, drei Punkteüber 125+25,60, vier Punkte, ein Monat ÖPNV Eentuell könnte aber die Verjährung erreicht werden, wenn überhaupt die französische Firma angeschrieben wird. Quote Link to post Share on other sites
Flo 1 Posted November 8, 2004 Report Share Posted November 8, 2004 Wenn die französische Firma deinen Namen herrausgibt, bekommst du einen Anhörungsbogen. Es kann aber auch sein, dass die Behörde gar keinen Brief an die franz. Firma schickt. Quote Link to post Share on other sites
-NT- 3 Posted November 9, 2004 Report Share Posted November 9, 2004 ist es nich so das wenn ausländer angehalten werden (also der deutsche fahrer nicht genannt wird) keine punkte vergeben werden sondern nur die doppelte geldstrafe? Quote Link to post Share on other sites
Cedric 0 Posted November 9, 2004 Report Share Posted November 9, 2004 @Oliver Es wird voraussichtlich nichts passieren. Ich habe mehrere französische Bekannte, die bereits mit Rotlichtverstößen in Deutschland geblitzt wurden. Sie wurden niemals von der deutschen Behörde angeschrieben. Ähnlich wird es auch bei Deiner Firma sein. Das liegt einfach daran, dass die frz. Behörden zwar grundsätzlich eine Halterauskunft erteilen, jedoch nach Erfahrung der deutschen Behörden viel zu spät (Frz. Behörden sind sich bei der Bearbeitung von Anfragen der deutschen Behörden der kurzen Verjährung in D nicht bewußt). Deshalb unterlassen die dt. Behörden regelmäßig die weitere Verfolgung bei Kennzeichenanzeigen. Ich habe mal bei frz. Behörden gearbeitet. Amtshilfeanfragen aus dem Ausland sind nicht sehr beliebt und werden in der Bearbeitung ganz nach hinten gestellt. Also keine Sorge! Quote Link to post Share on other sites
WESTERN TAIPAN 0 Posted November 9, 2004 Report Share Posted November 9, 2004 Das liegt einfach daran, dass die frz. Behörden zwar grundsätzlich eine Halterauskunft erteilen, jedoch nach Erfahrung der deutschen Behörden viel zu spät (Frz. Behörden sind sich bei der Bearbeitung von Anfragen der deutschen Behörden der kurzen Verjährung in D nicht bewußt). Deshalb unterlassen die dt. Behörden regelmäßig die weitere Verfolgung bei Kennzeichenanzeigen. Warum bekommt dann ein schon einmal aufgefallener und demzufolge registrierter Franzmann oder einer mit französischem Kennzeichen einen Mahnbescheid?Wenn es ein Gesetz in der EU gäbe, dann wäre es kein Problem alle gleich zu bestrafen. Howdy! Was Du hier abläßt ist der blanke Unfug.In nicht so langer Zeit wird die EU sowieso wieder zerfallen und dann hat jeder wieder seine eigenen Gesetze und wir in Deutschland wieder unsere Gummigesetze die der Richter dann wieder zu gunsten derE X E K U T I V E auslegen kann. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted November 10, 2004 Report Share Posted November 10, 2004 Das liegt einfach daran, dass die frz. Behörden zwar grundsätzlich eine Halterauskunft erteilen, jedoch nach Erfahrung der deutschen Behörden viel zu spät (Frz. Behörden sind sich bei der Bearbeitung von Anfragen der deutschen Behörden der kurzen Verjährung in D nicht bewußt). Deshalb unterlassen die dt. Behörden regelmäßig die weitere Verfolgung bei Kennzeichenanzeigen. Warum bekommt dann ein schon einmal aufgefallener und demzufolge registrierter Franzmann oder einer mit französischem Kennzeichen einen Mahnbescheid?Wenn es ein Gesetz in der EU gäbe, dann wäre es kein Problem alle gleich zu bestrafen.Howdy! Was Du hier abläßt ist der blanke Unfug.In nicht so langer Zeit wird die EU sowieso wieder zerfallen und dann hat jeder wieder seine eigenen Gesetze und wir in Deutschland wieder unsere Gummigesetze die der Richter dann wieder zu gunsten derE X E K U T I V E auslegen kann. Ich weiss nicht so genau, ob das, was Cedric da geschrieben hat, Unfug ist, jedoch scheint mir das wesentlich plausibler als das, was Du hier abgelassen hast, werter WT. Also zieh Dir diese Jacke doch bitte selber an und schreibe hinten in den Dir so genehmen grossen Lettern "Dummfug" drauf. Das trifft es naemlich am ehesten, was Du hier so verfasst.... Quote Link to post Share on other sites
Cedric 0 Posted November 10, 2004 Report Share Posted November 10, 2004 Warum bekommt dann ein schon einmal aufgefallener und demzufolge registrierter Franzmann oder einer mit französischem Kennzeichen einen Mahnbescheid?Wenn es ein Gesetz in der EU gäbe, dann wäre es kein Problem alle gleich zu bestrafen. Was Du hier abläßt ist der blanke Unfug.@ Western Taipan Wenn Du mich zitierst, dann bitte ohne den zweiten Absatz, der nicht von mir stammt (vgl. Originalnachricht). In der Sache:1. Zunächst beziehen sich meine Ausführungen nur auf sog. Kennzeichenanzeigen, d. h. Situationen, in denen der Betroffene nach Verstoß nicht sofort von der Polizei vor Ort zur Rede gestellt wird (also im allgemeinen Starenkästen o. ä.). Wird der Täter sofort angehalten und kann seine Adresse in Frankreich ermittelt werden, erhält er natürlich letztlich auch einen Bußgeldbescheid und bei Nichtzahlung eine Mahnung. 2. Bei einem weiteren Verstoß des in Frankreich ansässigen Betroffenen hängt der Erfolg der Täter bzw. Halterermittlung von Einzelfall ab. Bspw. kann entscheidend sein: War der erste Verstoß ein "Punkteverstoß", dann Adresse u. U. im VZR enthalten, hat der Betroffene immer noch das gleiche Fahrzeug (Zulassung), wurde der Verstoß in der gleichen Gemeinde begangen etc. 3. Unabhängig davon kann das Bußgeld in Frankreich bei einem in Frankreich ansässigen Betroffenen zur Zeit noch nicht beigetrieben werden. Eine Einigung auf EU-Ebene zur gegenseitigen Anerkennung von Bußgeldentscheidungen und deren Beitreibung wurde zwar im Mai vergangenen Jahres gefunden, jedoch läßt die Umsetzung noch auf sich warten. Im übrigen wird auch diese Regelung erst ab einem Betrag von 75 EUR gelten, so dass alle kleineren Beträge auch zukünftig nicht beigetrieben werden. Das Bußgeld soll dann übrigens nicht das Land erhalten, das die Entscheidung getroffen hat, sondern im beitreibenden Land verbleiben (Wichtig zu wissen, ob die deutsche Verwaltung die entsprechende Motivation finden wird). Quote Link to post Share on other sites
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