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Als Deutscher Im Franz. Auto Bei Ampel Geblitzt


Guest Oliver

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In D?

 

Für alle gelten die gleichen Strafen.

 

bis 1 Sekunde 50+25,60 Euro, drei Punkte

über 125+25,60, vier Punkte, ein Monat ÖPNV

 

Eentuell könnte aber die Verjährung erreicht werden, wenn überhaupt die französische Firma angeschrieben wird.

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@Oliver

 

Es wird voraussichtlich nichts passieren. Ich habe mehrere französische Bekannte, die bereits mit Rotlichtverstößen in Deutschland geblitzt wurden. Sie wurden niemals von der deutschen Behörde angeschrieben. Ähnlich wird es auch bei Deiner Firma sein. Das liegt einfach daran, dass die frz. Behörden zwar grundsätzlich eine Halterauskunft erteilen, jedoch nach Erfahrung der deutschen Behörden viel zu spät (Frz. Behörden sind sich bei der Bearbeitung von Anfragen der deutschen Behörden der kurzen Verjährung in D nicht bewußt). Deshalb unterlassen die dt. Behörden regelmäßig die weitere Verfolgung bei Kennzeichenanzeigen.

 

Ich habe mal bei frz. Behörden gearbeitet. Amtshilfeanfragen aus dem Ausland sind nicht sehr beliebt und werden in der Bearbeitung ganz nach hinten gestellt.

 

Also keine Sorge!

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Das liegt einfach daran, dass die frz. Behörden zwar grundsätzlich eine Halterauskunft erteilen, jedoch nach Erfahrung der deutschen Behörden viel zu spät (Frz. Behörden sind sich bei der Bearbeitung von Anfragen der deutschen Behörden der kurzen Verjährung in D nicht bewußt). Deshalb unterlassen die dt. Behörden regelmäßig die weitere Verfolgung bei Kennzeichenanzeigen.

 

Warum bekommt dann ein schon einmal aufgefallener und demzufolge registrierter Franzmann oder einer mit französischem Kennzeichen einen Mahnbescheid?

Wenn es ein Gesetz in der EU gäbe, dann wäre es kein Problem alle gleich zu bestrafen.

Howdy! :geil:

Was Du hier abläßt ist der blanke Unfug.

In nicht so langer Zeit wird die EU sowieso wieder zerfallen und dann hat jeder wieder seine eigenen Gesetze und wir in Deutschland wieder unsere Gummigesetze die der Richter dann wieder zu gunsten der

E X E K U T I V E auslegen kann.

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Das liegt einfach daran, dass die frz. Behörden zwar grundsätzlich eine Halterauskunft erteilen, jedoch nach Erfahrung der deutschen Behörden viel zu spät (Frz. Behörden sind sich bei der Bearbeitung von Anfragen der deutschen Behörden der kurzen Verjährung in D nicht bewußt). Deshalb unterlassen die dt. Behörden regelmäßig die weitere Verfolgung bei Kennzeichenanzeigen.

 

Warum bekommt dann ein schon einmal aufgefallener  und demzufolge registrierter Franzmann oder einer mit französischem Kennzeichen einen Mahnbescheid?

Wenn es ein Gesetz in der EU gäbe, dann wäre es kein Problem alle gleich zu bestrafen.

Howdy! :geil:

Was Du hier abläßt ist der blanke Unfug.

In nicht so langer Zeit wird die EU sowieso wieder zerfallen und dann hat jeder wieder seine eigenen Gesetze und wir in Deutschland wieder unsere Gummigesetze die der Richter dann wieder zu gunsten der

E X E K U T I V E auslegen kann.

Ich weiss nicht so genau, ob das, was Cedric da geschrieben hat, Unfug ist, jedoch scheint mir das wesentlich plausibler als das, was Du hier abgelassen hast, werter WT. Also zieh Dir diese Jacke doch bitte selber an und schreibe hinten in den Dir so genehmen grossen Lettern "Dummfug" drauf. Das trifft es naemlich am ehesten, was Du hier so verfasst....

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Warum bekommt dann ein schon einmal aufgefallener  und demzufolge registrierter Franzmann oder einer mit französischem Kennzeichen einen Mahnbescheid?

Wenn es ein Gesetz in der EU gäbe, dann wäre es kein Problem alle gleich zu bestrafen.

 

Was Du hier abläßt ist der blanke Unfug.

@ Western Taipan

 

Wenn Du mich zitierst, dann bitte ohne den zweiten Absatz, der nicht von mir stammt (vgl. Originalnachricht).

 

In der Sache:

1. Zunächst beziehen sich meine Ausführungen nur auf sog. Kennzeichenanzeigen, d. h. Situationen, in denen der Betroffene nach Verstoß nicht sofort von der Polizei vor Ort zur Rede gestellt wird (also im allgemeinen Starenkästen o. ä.). Wird der Täter sofort angehalten und kann seine Adresse in Frankreich ermittelt werden, erhält er natürlich letztlich auch einen Bußgeldbescheid und bei Nichtzahlung eine Mahnung.

 

2. Bei einem weiteren Verstoß des in Frankreich ansässigen Betroffenen hängt der Erfolg der Täter bzw. Halterermittlung von Einzelfall ab. Bspw. kann entscheidend sein: War der erste Verstoß ein "Punkteverstoß", dann Adresse u. U. im VZR enthalten, hat der Betroffene immer noch das gleiche Fahrzeug (Zulassung), wurde der Verstoß in der gleichen Gemeinde begangen etc.

 

3. Unabhängig davon kann das Bußgeld in Frankreich bei einem in Frankreich ansässigen Betroffenen zur Zeit noch nicht beigetrieben werden. Eine Einigung auf EU-Ebene zur gegenseitigen Anerkennung von Bußgeldentscheidungen und deren Beitreibung wurde zwar im Mai vergangenen Jahres gefunden, jedoch läßt die Umsetzung noch auf sich warten. Im übrigen wird auch diese Regelung erst ab einem Betrag von 75 EUR gelten, so dass alle kleineren Beträge auch zukünftig nicht beigetrieben werden. Das Bußgeld soll dann übrigens nicht das Land erhalten, das die Entscheidung getroffen hat, sondern im beitreibenden Land verbleiben (Wichtig zu wissen, ob die deutsche Verwaltung die entsprechende Motivation finden wird).

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