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In der Schweiz geblitzt... 70 km/h zu schnell!


Guest daywalker

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Guest daywalker

Hallo,

 

ich bin in der Schweiz (nur Autobahn) mit 180 km/h bei erlaubten 110 km/h stationär geblitzt worden.

 

Habe die meisten Beiträge über Geschwindigkeitsübertretungen bereits gelesen, aber so richtig bin ich da nicht weitergekommen.

 

Was genau erwartet mich denn jetzt genau? Auf jeden Fall eine saftige Geldstrafe, Fahrverbot auf schweizerischem Gebiet... - was noch?

 

Kann dies ein gesondertes Strafverfahren innerhalb von Deutschland nach sich ziehen? :)

 

Wird das Fahrverbot innerhalb der Schweiz aufgehoben, sobald die Geldbuße bezahlt ist?

 

Für Ratschläge bin ich Euch dankbar!!!

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Guest daywalker

Habe mich vorhin vertippt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit war natürlich 120 km/h!

 

Das ich eine saftige Geldstrafe hinlegen muß ist hier jetzt weniger das Problem.

 

Soweit ich informiert bin werden in der Schweiz bei erheblichen Verkehrsverstößen (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) außerorts um mehr als 30 km/h) neben Bußen auch Führerscheinmaßnahmen verhängt und zwar im Rahmen eines gesonderten Administrativverfahrens.

 

Aber gegenüber Personen mit Wohnsitz oder Arbeitsverhältnis außerhalb der Schweiz wirkt sich die „Aberkennung des ausländischen Führerausweises“ als Fahrverbot auf schweizerischem Gebiet aus.

 

Meine Frage ist nun, ob hier auch das deutsche Strafrecht greift? Kann dies ein gesondertes Strafverfahren innerhalb der BRD nach deutschem Recht nach sich ziehen?

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Hallo

 

Nun mal keine Panik. Noch ist nicht aller Tage abend.

 

Hast du von den schweizern schon Post bekommen?

Wurderst du von vorne oder von hinten geblitzt?

Auf wen ist das Tatffahrzeug zugelassen?

Wurdest du angehalten?

Mußt oder willst du in den nächsten Jahren die Schweiz besuchen?

 

 

Mal im Groben: Es gibt mit der Schweiz ein Rechtshilfeabkommen aber kein Vollstreckungsabkommen.

D.H. die Schweizer bekommen von den Deutschen Behörden die Daten des Fahrzeughalters, werden dir eine saftige Rechnung präsentieren, können in D den Betrag aber niemals vollstrecken.

 

Hier bist du also sicher. Falls du wieder nach CH fahren willst, solltest du den Bescheid nicht rechtskräftig werden lassen. Also Widerspruch usw.

 

Melde dich, wenn du (oder der Halter) Post von den Eidgenossen bekommen hast.

 

 

Gruß Ilcko

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Guest daywalker

Hallo Ilcko,

 

vielen Dank für Deine Antwort und für die aufmunternden Worte - fühle mich schon etwas besser!

 

Nein, Post habe ich noch keine bekommen - der Vorfall liegt erst knappe zwei Wochen zurück. Ich weiß auch nicht wie es zu dieser gigantischen Geschwindigkeitsübertretung kommen konnte...; ich halte mich sonst immer an die Verkehrsregeln, auch bin ich ein sehr umsichtiger Mensch. Die dreispurige Autobahn war zu jenem Zeitpunkt menschenleer, weit und breit kein einziges Auto... - irgendwie habe ich während der langen Fahrt nur Augen für die Fahrbahn gehabt...; anders kann ich mir das nicht erklären. Den Rest kennt Ihr ja bereits. Und das alles, obwohl ich vollkommen ausgeruht war... :nolimit:

 

Ich weiß, dies alles ist natürliche keine Entschuldigung. Es ist mir verdammt peinlich und ich schäme mich deswegen auch sehr!!!!! :cop01:

 

Aber jetzt zu Deiner Frage:

 

Hast du von den schweizern schon Post bekommen?

Nein!

 

Wurderst du von vorne oder von hinten geblitzt?

Von vorne.

 

Auf wen ist das Tatffahrzeug zugelassen?

Auf mich.

 

Wurdest du angehalten?

Nein. Konnte die Grenze zu Deutschland ohne weiteren Zwischenfall passieren.

 

Mußt oder willst du in den nächsten Jahren die Schweiz besuchen?

Müssen und wollen jetzt schon gleich zweimal nicht...

 

OK, ich melde mich sobald ich Post erhalten habe.

 

Tausend Dank nochmals!!!

 

Gruß,

Daywalker

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Guest highspeed-zh

Hallo erst einmal!

 

Als Deutscher brauchst du überhaupt keine Panik zu haben. Du wirst auf jeden Fall eine saftige Strafe bekommen. Rechne mal um die 10.000 CHF. Ob es ein Fahrverbot gibt ist ungewiss. Dazu müsste erst einmal festgestellt werden, ob Du überhaupt gefahren bist.

 

Wenn Du irgendwan noch mal in die Schweiz willst, solltest Du in den sauren Apfel beissen und bezahlen. Ansonsten sitz es einfach aus.

 

Von Deutschland ist das ganze getrennt. Da brauchst Du Dir also absolut keine Sorgen zu machen.

 

Zu schnell fahren tun wir alle mal, also keine Rechtfertigung. :-)

 

Viele Grüsse aus der Schweiz..

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Guest daywalker

Eben sind mir folgende Dinge durch den Kopf gegangen:

 

1.)

Laut meinen Fahrzeugunterlagen beträgt die maximale Höchstgeschwindigkeit meines Fahrzeuges lediglich 173 km/h - demnach müßte ich das Meßergebnis auf jeden Fall anfechten können, oder?!

 

2.)

Wird in der Schweiz auch die Tachodifferenz berücksichtigt? Dies kann schon mal 3-5 km/h Unterschied ausmachen...

 

Nehmen wir jetzt theoretisch einfach einmal an ich wäre tatsächlich mit 180 km/h (was ja laut meinem Fahrzeugschein nicht sein kann...) geblitzt worden - erlaubt waren hier nur 120 km/h als zulässige Höchstgeschwindigkeit. Demnach beträgt die Geschwindigkeitsübertretung ungefährt 60 km/h. Laut Verkehrsrecht müssen in der Schweiz bei stationären Geschwindigkeitsmessungen folgende Sicherheitsmargen abgezogen werden:

 

- 5 km/h bei einem Messergebnis bis 100 km/h

- 6 km/h bei einem Messergebnis von 101 bis 150 km/h

- 7 km/h bei einem Messergebnis ab 151 km/h

 

Wenn wir jetzt bei der Geschwindigkeitsüberschreitung von ungefähr 60 km/h die Tachodifferenz und die Sicherheitsmarge abziehen, so ergibt sich in diesem Fall eine tatsächliche Geschwindigkeitsübertretung von 50-53 km/h.

 

Somit wäre ich bei dem Strafmaß nicht mehr an erster Stelle! Was haltet Ihr davon???

 

Ich weiß..., meine Überlegung ist ziemlich gewagt... :blink:

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Klar kannst du als Deutscher die Post ohne weitere Folgen völlig ignorieren.

 

Aber wehe der Bescheid wird rechtskräftig und du läßt dich in CH nochmal erwischen.

 

Auch für dich zwei hilfreiche Links:

 

 

 

http://www.radar.ch/Infoblitz/0301.PDF

 

aber auch hier

 

http://www.radar.ch/Infoblitz/0103.PDF

(suche Polizei hat ein langes Gedächtnis

 

Jezt warte mal ab, was kommt. Du kannst ja immer noch sagen, dass du nicht weißt wer gefahren ist und vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Irgenwie solltest du verhindern dass der Bescheid rechtskräftig wird, falls du doch mal wieder einreisen willst.

 

Melde dich wenn Post kommt.

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Laut meinen Fahrzeugunterlagen beträgt die maximale Höchstgeschwindigkeit meines Fahrzeuges lediglich 173 km/h - demnach müßte ich das Meßergebnis auf jeden Fall anfechten können, oder?!
Mein Wagen läuft statt eingetragenen 165km/h auch 173km/h mit Familie mit drin (GPS-Messung in der Ebene DA<->F). Und da es in CH auch mal bergab geht, ist eine noch größere Überschreitung im Gefälle durchaus möglich. Deswegen ist mein Wagen serienmäßig auch mit H-Reifen (bis 210km/h) ausgestattet.

Wenn Dein Tacho 180 anzeigt, liegt das noch völlig im Rahmen.

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Hallo Daywalker,

 

1.)

Laut meinen Fahrzeugunterlagen beträgt die maximale Höchstgeschwindigkeit meines Fahrzeuges lediglich 173 km/h - demnach müßte ich das Meßergebnis auf jeden Fall anfechten können, oder?!

 

Gut eingefahrene Wagen fahren auch irgendwann etwas schneller....

 

Außerdem könnte es doch sein, daß Du das Auto getunt hast (anderer Luftfilter, Chiptuning oder ähnliches). Den kannst Du ja theoretisch nach der Blitzattacke wieder ausgebaut haben.

 

Das ging mir als erstes durch den Kopf, als ich Dein Posting gelesen hab.

 

Meine Meinung:

Daß die Schweizer nicht nur langsam und komisch sprechen, sondern auch verballert sind, war mir schon klar, bevor ich den BG-Katalog gelesen hab. ;)

 

Ich würde 100%ig kein BG bezahlen.... schon gar nicht in dieser lachhaften Höhe.... nur weil die Schweizer gut Kohle verdienen, heißt es nicht, daß Deutsche auch soviel verdienen :cop01:

 

Wer ist nicht schon mal (sehr viel) zu schnell gefahren? Es KÖNNTE ja sein, daß ich auch schon mit 130 km/h nachts durch unsere Stadt geballert bin......... aber da ich nur in der Möglichkeitsform geredet hab, möchte ich keine Kommentare a là "Du böser Junge, Du gefährdest sooo viele Leute"

 

Jaja, die Welt ist schlecht, aber sie wird niemals so schlecht werden wie ich jetzt bin.

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Guest daywalker
Gut eingefahrene Wagen fahren auch irgendwann etwas schneller....

 

Genau das ist ja der Punkt: mein Auto ist nagelneu und gerade einmal einen Monat alt/jung! Am Auto selber ist nie etwas verändert worden... ;)

 

Da mein Auto noch so gut wie uneingefahren ist, wird es laut Herstellerangaben nahezu unmöglich sein hier eine tatsächliche Geschwindigkeit über 180 km/h herauszufahren.

 

Ich denke mal das meine tatsächliche Überschreitung irgendwo zwischen 51-53 km/hliegen wird!

 

Aber warten wir einfach einmal ab was in den nächsten Wochen und Monaten kommen wird...

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Hast wohl bei Shell zuviel V-Power getankt..... Leistungssteigerung 10% :cop01:

 

Aber denen wird es sicherlich egal sein, wie Du das Auto so schnell gemacht hast..... für die steht nur fest, daß Du 180 gefahren bist.

 

Ich würde den Shit nicht bezahlen, weil ich die Bußgelder maßlos übertrieben finde und die Schweizer sowieso nicht ganz auf der Höhe sind und Punkt. Falls ich nochmal in die Schweiz fahren muß, geh ich eben ein geringes Risiko ein, daß ich ein BG zahlen muß...... anderes Fahrzeug und fertig. Wenn sie bei einer Kontrolle Deine Personalien abgleichen, heißt es noch lange nicht, daß Du auch die Tat begangen hast, also dürften sie Dir mE gar nix.... es wurde nur eine Tat mit Deinem Fahrzeug begangen.... mehr nicht.

Sag ich dazu und dann hat es auch so zu sein. Freispruch! ;)

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Ich würde den Shit nicht bezahlen, weil ich die Bußgelder maßlos übertrieben finde und die Schweizer sowieso nicht ganz auf der Höhe sind und Punkt. Falls ich nochmal in die Schweiz fahren muß, geh ich eben ein geringes Risiko ein, daß ich ein BG zahlen muß...... anderes Fahrzeug und fertig. Wenn sie bei einer Kontrolle Deine Personalien abgleichen, heißt es noch lange nicht, daß Du auch die Tat begangen hast, also dürften sie Dir mE gar nix.... es wurde nur eine Tat mit Deinem Fahrzeug begangen.... mehr nicht.

 

Vorsicht, ganz so einfach ist es nicht. Wenn Post kommt AUF JEDEN FALL REAGIEREN die Fahrereigenschaft abstreiten, damti der Bescheid nicht rechtskräftig wird. Sonst hat er Probleme egal ob die Schuld bewiesen ist oder nicht, falls er bei der Einreise kontrolliert wird

 

Die können sehr wohl was. Nämlich eine Sicherheitsleistung verlangen, bis der Fall geklärt ist. Diese wird so hoch sein, dass es vermutlich den Verfügungsrahmen einer üblichen Kreditkarte übersteigt.

(Bußgeld+ Mahngebühren+ voraussichtliche Verfahrenskosten)

tja da sind 15000 CHF schnell zusammen.

Wenn man dass dann nicht hinterlegen kann, kann man in gewahrsam genommen werden.

 

Auch wenn die ganze Sache letztendlich mit Freispruch endet. Diesen Ärger sollte man sich möglichst sparen und reagieren wenn Post kommt. Aber natürlich bloß nicht vorher.

 

Soviel rechtsstaatlichkeit kannst du bei unseren südlichen Nachbarn nicht immer erwarten.

Verhältnismäßigkeit der Mittel = Fremdwort wenn Fahrzeuge beschlagnahmt werden, weil einer ein Bußgeld von 50CHF nicht sofort bezahlen konnte (Ist selten, kam aber vor!)

 

Vor rund 17 Jahren wurde ich dort sogar mal von der Polizei zu einer Alkoholfahrt genötigt (ohne weitere Folgen)

aber das ist lange her und gehört wohl eher zu off topic

 

Gruß Ilcko

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@Rouven1982

So einfach wie in Deutschland ist das in der Schweiz oder auch in Holland nicht da muß keine Fahrerermittlung stattfinden die schreiben den Halter na der kann dann entweder das selber auslöffeln oder halt einen Fahrer benenen .

 

Da gibt es kein 'beweisen sie es mir das ich gefahren bin' (wo ist das Photo) sondern die gehen davon aus das der Halter immer weiß wer gefahren ist oder der halter zahlt selber.

 

Und in der Schweiz werden alle Bußen >25Km/h zu schnell immer von einen Richter festgesetzt also es gibt da keinen 'festen' Bussen Katalog also gibt es automatisch auch ein 'Urteil' das ohne Einspruch rechtskräftig wird.

Vollstreckt in BRD kann das nicht werden aber man landet halt in deren Fahndungssystem 'Ripol' und dann ist das wie hier mit den Fahren ohne Führerschein es kann jahrelang gut gehen nur wehe man kommt in einen Kontrolle ...

 

 

Falco

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@ Falco

richtig. Ripol ist eine üble Sache. Doch auch in CH gibt es eine Unschuldsvermutung. Siehe meinen Link vom 17.9. in diesem Thread.

 

Damit gibt es noch eine gute Chance.

Einen Fotoabgleich werden die CH ;):cop01: wohl kaum machen können.

 

Jetzt erst mal abwarten, bis Post kommt.

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Guest daywalker

Stimmt schon..., die Geldstrafen in der Schweiz ist schon mehr als unmenschlich! ;)

 

Habe bereits meinen Anwalt eingeschaltet - er hat mir geraten in dieser Sache auf jeden Fall nichts zu unternehmen bis ich den Bußgeldbescheid aus der Schweiz in Händen halte.

 

Wir werden sehen..., gebe Euch Bescheid sobald ich etwas erfahre...

 

Jedenfalls schon einmal tausend Dank für Eure moralische und tatkräftige Unterstützung!!!

 

Gruß

Daywalker

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Da gibt es kein 'beweisen sie es mir das ich gefahren bin' (wo ist das Photo) sondern die gehen davon aus das der Halter immer weiß wer gefahren ist oder der halter zahlt selber.

Der Unterschied ist, dass diese Verfahren anfangs immer anonymisert laufen. Der Fahrer soll sich das Geld beim Täter besorgen, es überweisen und gut ist. Die wollen auch gar nicht wissen, wer es war. Das liegt natürlich daran, dass es kein Verkehrszentralregister mit Punkteeintragungen gibt. Ist aber auch immer mal wieder in der Diskussion, vielleicht kommt es irgendwann einmal.

 

In der Tat ist es auch so, dass der Schweiz ziemlich viele Bußgelder gegen Ausländer durch die Lappen gehen. Erst unlängst gab es einen Pressebericht, wonach eine hohe Prozentzahl nicht bezahlt (imho über die Hälfte). Ich nehme an, dass sie daher alles daransetzen werden, das bereits verabschiedete Polizeiabkommen in Gänze umzusetzen. Bislang wird in D nämlich noch nicht vollstreckt, dies ist aber vorgesehen. Bis in ein, zwei Jahren wird das mit großer Wahrscheinlichkeit kommen.

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  • 2 weeks later...

@rzst

 

Das ist noch nicht die Umsetzung des Vollstreckungsabkommens. Gemeinsame Polizeiaktionen gibt es schon länger. Nach dem Schweizer Strassenverkehrsgesetz (iirc §101) können Schweizer auch für großkalibrige Verkehrsübertretungen im Ausland von Schweizer Gerichten bestraft werden.

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@steffen

 

das ist richtig, was du schreibst. Die Zusammenarbeit besteht schon längere Zeit. Aber ein Anfang ist gemacht (Ausweisentzug).

 

Auch Schnellfahrer/inen haben es nicht mehr so leicht.

So wird dem/der ausländischen Fahrer/in je nach Verstoss, die Weiterfahrt verweigert.

 

Siehe http://www.baselland.ch/docs/uebrige/mit_p...l/2004a/393.htm oder 383.htm

 

Also die Umsetzung des Vollstreckungsabkommens ist nicht mehr weit entfernt.

 

Freundliche Grüsse aus der Schweiz

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Guest daywalker

Soweit ich informiert bin, wird das polizeichliche Volstreckungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz erst ab März 2005 in Kraft treten. Aber bisher wurden ähnliche Fristen aufgrund bestimmter Gesetzesänderungen im jeweiligen Land immer wieder verschoben...

 

Mal eine andere Fragen an die Experten aus der Schweiz:

 

- ab wann verjährt bei Euch eine Geschwindigkeitsübertretung?

 

Habe immer noch nichts erhalten und der Zwischenfall liegt nun fast zwei Monate zurück... :D

 

Gruß,

Daywalker

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@daywalker

 

Die Verfolgungsverjährung beträgt 3 Jahre

 

Die Vollstreckungsverjährung 2 Jahre

 

Da gibt es aber noch die Ripol und deren Gedächtniss ist gut.

 

Es lohnt sich also in den meisten Fällen nicht, sich so weit aus dem Fenster zu lehnen.

 

Das Polizeiabkommen von 1999 ist noch nicht in Kraft. Es wird mit Inkrafttretung nicht vor 1. 1. 2006 gerechnet.

 

 

 

Grüsse aus der Schweiz

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