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abzockopfer

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About abzockopfer

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  1. Sorry habe mich da falsch ausgedrückt (aber ich denke es haben alle begriffen was ich gemeint habe). Habe mich schon erkundigt auf der Web Page allerdings ist es (mindestens für mich) einfacher wenn ich alles effektiv vor mir sehe.---back to topic---
  2. Erschwerend an der ganzen Angelegenheit ist, dass ich den BEL975 r zur Zeit noch nicht vor mir habe, deshalb kann ich mir gar kein genaues Bild machen. Aber sobald ich ihn habe kann ich mich mal richtig an die Planung machen. Die Bestandteile müssen ja irgendwie so aussehen: 1 Radargerät, 2 Lasergeräte, ev. ein Umlenkblech und die Hauptstation.... oder? Hat ev. jemand Fotos wie es fertig Montiert ausschaut?
  3. @ all. Besten Dank für die Antworten. Die Montage klingt gar nicht so einfach, aber irgendwie werde ich das schon hinkriegen. Ich hoffe einfach dass die Stossstange den Empfang für Radar nicht zu fest abschwächt. Aber das muss ich dann einfach mal ausprobieren ob alles richtig funktioniert. Die Laserdetektoren werde ich ev. etwas unter dem Nr. Schild mit freier Sicht nach vorne anbringen...irgendwie wird das schon klappen.
  4. Ich habe mich nun entschlossen, mir einen Festeinbau (Bel 975 r) zu kaufen. Habe aber diesbezüglich noch ein paar Fragen: Ist die Selbstmontage für mittelmässig begabte Hobbyhandwerker zu empfehlen. Ich nehme an Montageanleitungen werden bei einem Neukauf mitgelierfert. Oder hat jemand eine Montageanleitung? Wäre sehr dankbar dafür. Was würde ca. der Einbau durch eine Werkstatt kosten? Zur Installation: Muss der Radarsensor bzw. die beiden Lasersensoren freie Sicht nach nach vorne haben oder ist es möglich sie so in die Stossstange einzubauen, dass er gänzlich unsichtbar ist und die Vorwar
  5. jetzt macht unser lieber sheriff aber auf GOTT
  6. Unter www.bger.ch sind unbestrittenermassen Urteile aufgeführt die zuungunsten des VT ausgegangen sind was die Unschuldsvermutung betrifft (allerdings haben diese Urteile soweit ich weiss nichts mit der Fahrerfrage zu tun). Bezüglich Unschuldsvermutung und Ermittlung des Fahrers ist mir nur folgender Bundesgerichtsentscheid bekannt: 1P.641/2000 (infos auch unter http://www.radar.ch/infoblitz.asp (Infoblitz vom September 2001, Seite 3)
  7. P. S. Übrigens zieht in absehbarer Zeit auch die Ausrede "ich war nicht der Fahrer/in" nicht mehr wieso soll diese Ausrede in Zukunft nicht mehr funktionieren??? Das ist mir neu.... Bitte Angabe der Quelle...
  8. In der Schweiz gibt es keine 110 km/h Limite. Entweder 120, 100 oder 80 km/h.
  9. In der Schweiz sind aber die Verjährungsfristen ein Problem. Da ist man nicht einfach nach 3 Monaten durch, sondern da wird weiter ermittelt und weiter ermittelt, und der Aufwand (für beide Seiten leider), ist viel grösser.
  10. Versuchs bezüglich Forum in der Schweiz auf folgender Adresse (die Page ist noch nicht so bekannt) und es wird höchste Zeit, dass sie bekannter wird. Also schaut mal rein. www.bindex.ch
  11. Es gibt ja noch weiter Oesterreicher bzw. Schweizer mit RW. Was meinen diese zu der beschriebenen Starrenkastenproblematik?? Erfahrungen??
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