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Probezeit 31kmh !


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Guest Andre123

hallo

 

bin in der Probezeit und bin mit dem Alten Auto das auf meinen Vater lief in der 30er Zone 31kmh zuschnell gefahren!

 

Nach 2Wochen hatte ich ein Unfall und das Auto ist jetzt Schrott und wurde verkauft an einen Lehrling der das Auto wieder herrichten möchte.

 

Und jetzt kahm der Zettel mit dem Bußgeld und meine Mutter hat sich nur eingetragen und ganicht mein Namen erwähnt!

 

1.Sagen das Tacho lief vor, nachweissen kann mans nich oder doch?

2. Und was ist wenn meine Mutter es auf sich nimmt? Sollten wir das Bild anfordern um zu sehen ob es scharf oder unscharf ist??

 

 

Meine Mutter könnte es auf sich nehmen!

 

HILFE BITTE

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Jetzt wohl erst einmal abwarten, ob, und wenn ja, was als nächstes kommt.

 

Zu 2.: also ich hab Dich jetzt so verstanden, daß sich Deine Mutter als Fahrerin eingetragen hat, oder?

 

Ohne Foto würde ich grundsätzlich erst einmal gar nichts zugeben.

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Nö. Entweder man schluckt es so wie es jetzt ist (Mutter) oder aber man riecht den Braten und kommt wieder auf Deine Mutter zu mit der "Bitte", den wahren Fahrer zu benennen.

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  • 3 weeks later...
Guest Andre123

Hab heute ein Brief bekommen wo drinsteht das ICH der Fahrer bin und als beweis hätten sie das Frontfoto..

 

"Sie wurden hiermit von den Tatvorwurf und das Ermitllungsergebnis informiert. Sollten sie Fragen haben oder Akteneinsicht wünschen, wenden sie sich bitte an die aktenführende Behörde"

 

 

WAS JETZT???? :P

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Du bist als Fahrer identifiziert, du wurdest über den Tatvorwurf informiert, somit ist die Verjährung gegen dich unterbrochen.

Nun hat die Behörde drei Monate Zeit, einen Bußgeldbescheid gegen dich zu erlassen. Wennd ieser rechtskräftig wird, bekommst du ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zzgl. ca. 26 Euro Gebühren und Auslagen, drei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot (es war doch innerorts, oder?), dessen Beginn du in einem Zeitraum von 4 Monaten ab Rechtskraft frei wählen kannst.

 

Weiterhin wird eine Nachschulung angeordnet (Kosten zwischen 250 und 350 Euro) und deine Probezeit wird um zwei Jahre verlängert.

 

Gegen den Bußgeldbescheid kannst du natürlich Einspruch einlegen, dann geht's idR vor Gericht.

 

Gruß

Goose

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hallo

 

bin in der Probezeit und bin mit dem Alten Auto das auf meinen Vater lief in der 30er Zone 31kmh zuschnell gefahren!

 

Nach 2Wochen hatte ich ein Unfall und das Auto ist jetzt Schrott und wurde verkauft an einen Lehrling der das Auto wieder herrichten möchte.

 

Und jetzt kahm der Zettel mit dem Bußgeld und meine Mutter hat sich nur eingetragen und ganicht mein Namen erwähnt!

 

1.Sagen das Tacho lief vor, nachweissen kann mans nich oder doch?

2. Und was ist wenn meine Mutter es auf sich nimmt? Sollten wir das Bild anfordern um zu sehen ob es scharf oder unscharf ist??

 

 

Meine Mutter könnte es auf sich nehmen!

 

HILFE BITTE

Hi,

 

also wenn das auto auf deinen vater lief, wie sind die dann auf dich gekommen???

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Wieso ist er eigentlich nicht Verjährt?

Die sache war doch am 17.6. und am 17.9 hat er den Brief bekommen. Ab wann wäre denn solch ein Vergehen Verjährt?

Ich meine angenommen die Behörden hätten ihm erst am 19.9. identifiziert, wäre er dann verjährt?

Kann mir da jemand AUfschluss geben?

 

Danke.

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Wieso ist er eigentlich nicht Verjährt?

Die sache war doch am 17.6. und am 17.9 hat er den Brief bekommen. Ab wann wäre denn solch ein Vergehen Verjährt?

Ich meine angenommen die Behörden hätten ihm erst am 19.9. identifiziert, wäre er dann verjährt?

Bei der Verjährung kommt es nicht darauf an, wann er irgend ein Schreiben erhalten hat (z. B. Anhörungsbogen), sondern die Verjährung wird bereits durch die Anordnung unterbrochen. Die Mutter hat sich als Fahrerin geoutet und dem Sachbearbeiter ist aufgefallen, daß aber keine Frau gefahren ist. Vermutlich kam es zu einem Bildabgleich mit dem Einwohnermeldeamt, da keine :P mit dem Foto aufgetaucht sind. Damit wurde der Fahrer noch vor der Verjährung ermittelt, leider dumm gelaufen. Wenn das Auto wirklich auf den Vater zugelassen ist, dann hätte er sich als Fahrer anbieten sollen.

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Wieso ist er eigentlich nicht Verjährt?

Die sache war doch am 17.6. und am 17.9 hat er den Brief bekommen. Ab wann wäre denn solch ein Vergehen Verjährt?

Ich meine angenommen die Behörden hätten ihm erst am 19.9. identifiziert, wäre er dann verjährt?

Kann mir da jemand AUfschluss geben?

 

Danke.

Verjährung

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@ goose:

 

Die Verjährung ist möglicherweise nach § 33 Abs.1 Nr.1 OWiG unterbrochen, sicher ist das aber nicht. Er sagt, der Brief sei von der Polizei gekommen. Bei weiteren Fragen solle er sich an die aktenführende Behörde wenden.

 

Eine verjährungsunterbrechende Handlung kann immer nur die zuständige Behörde, sprich die Bußgeldbehörde, einleiten. Von dieser kam der Brief jedoch offenkundig nicht. Verjährungsunterbrechend wäre dieser Brief nur, wenn Die Polizei durch die Bußgeldbehörde konkret beauftrag worden wäre, dem Betroffenen das Ermittlungsergebnis mitzuteilen, wie beispielsweise auch - häufigerer Fall - den Fahrer zunächst zu ermitteln und dann gleich anzuhören. Die Polizei selbst kann nicht wie sie will AB oder sonstwas durch die Weltgeschichte senden. Sie ist auch im Bußgeldverfahren nur "Hilfsbeamter" der Bußgeldbehöre, von Ausnahmen, wo die Polizei selbst Bußgeldbehörde ist, einmal abgesehen.

 

So schnell würde ich die Flinte also nicht ins Korn werfen, auch wenn goose es wieder einmal kurz und knapp, aber leider nicht vollständig, auf den Punkt gebracht hat. Geh mal hin und schau in die Akte, ob da irgendwo steht, dass die Polizei Dir diesen Brief schicken soll. Ansonsten würde sich je nach Schwere des Verstoßes spätestens jetzt ein Anwalt anbieten.

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@Helveticus:

Er sagt, der Brief sei von der Polizei gekommen.
Ich suche, aber ich finde nicht. Wo hat er das gesagt?

 

Glaubst du ernsthaft, wenn die zuständige Behörde den Vorgang nicht mehr auf dem Tisch hat führt sie noch weitre Ermittlungen durch? Wenn wir die Akte an die Bußgeldstelle abgeben ist die Sache für uns erledigt. Warum sollten wir dann noch, wenn nicht über ein weiteres Ersuchen, weiter ermitteln?

 

Gruß

Goose

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"Sie wurden hiermit von den Tatvorwurf und das Ermitllungsergebnis informiert. Sollten sie Fragen haben oder Akteneinsicht wünschen, wenden sie sich bitte an die aktenführende Behörde"
Steht zwar nicht drin das der Brief von der Polizei kam aber wenn man die Aussage von helveticus:
Er sagt, der Brief sei von der Polizei gekommen. Bei weiteren Fragen solle er sich an die aktenführende Behörde wenden. 

genauer anschaut wurde diese Aussage berücksichtigt. Mann könnte also auch davon ausgehen daß die aktenführende Behörde den Schrieb nicht verfasst hat.

 

Es wurde dadurch nur behauptet daß die Sache eventuell noch nicht erledigt ist. Alle Aussagen wurden im Gegensatz zu Deiner:

Du bist als Fahrer identifiziert, du wurdest über den Tatvorwurf informiert, somit ist die Verjährung gegen dich unterbrochen.

im Konjunktiv geschrieben.... :P

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