Guest Gast_Didi Posted July 16, 2004 Report Share Posted July 16, 2004 Ist es richtig,das wenn die Polizei feststellt,das ich den Navigator mit den Radarfiles benutze,das so behandelt wird,als hätte ich einen Radarwarner der alten Art,also Beschlagname,und Anzeige.Vorausgesetzt die Polizei bekommt das mit. Quote Link to post Share on other sites
Guest toschi Posted July 16, 2004 Report Share Posted July 16, 2004 Meines Wissens Ja! Check www.kollektiv.tv, bei diesem System befindensich kein "festen" Daten auf Deinem Gerät (Handy). Diese sind nach Programmende sofort gelöscht! Quote Link to post Share on other sites
me 3 Posted July 16, 2004 Report Share Posted July 16, 2004 Diese Frage kann derzeit niemand abschließend beantworten, die Meinungen gehen weit auseinander. Wir müssen einfach abwarten, bis es ein erstes Urteil in dieser Grauzone gibt. Bisher sind mir keine Verfahren bekannt. @ToschiBitte keine Eigenwerbung. Auch Dein System wird von einem Urteil genauso betroffen sein. Die Blitzerdaten auf einem PDA lassen sich ebenso leicht löschen wie auf einem Handy. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 16, 2004 Report Share Posted July 16, 2004 Ein Navigationssystem in Verknüpfung mit einer Warnung vor stationären Überwachungsanlagen wird auch dur § 23(1b) StVO abgedeckt. Ich bin hier nun so frei, einen Beitrag von Michael aus einem anderen Thread zu kopieren, um mir selber die Tipperei zu sparen: Hier dazu ein Auszug aus der amtlichen Begründung zu § 23 Abs 1b StVO: "[...]Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab. [...]"Auszug aus Hentschel: Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 23 StVO Rdnr. 38: "Abs 1b Satz 2 enthält nur Beispiele zur Verdeutlichung, ist aber nicht etwa abschließend. [...] Für das Verbot des Abs 1b genügt es [...], daß bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient, etwa auch die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät (siehe Begründung, Bundesrats-Drucksache 751/01, Seite 12) [...]" GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted July 22, 2004 Report Share Posted July 22, 2004 Nur beweisen muss man das auch können.Eine Datei die weg ist läst sich aber kaum beweisen... GrussDaniel Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted July 25, 2004 Report Share Posted July 25, 2004 Nur beweisen muss man das auch können.Eine Datei die weg ist läst sich aber kaum beweisen... GrussDaniel Ich bitte dich. Ich habe doch Augen im Kopf und ich habe ansatzweise technischen Sachverstand. Bevor du auf deinem PDA die Datei gelöscht hast habe ich das Teil bei einem Anfangsverdacht schon in der Hand. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Acki 0 Posted August 21, 2004 Report Share Posted August 21, 2004 Ich glaube nicht das ein verkabeltes PDA einfach so rauszureißen geht Und ohne batterien ist es dann aus... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 21, 2004 Report Share Posted August 21, 2004 das wird sich dann im jeweiligen Einzelfall zeigen..... Hast du dein PDA ohne Akku in der Halterung? Hat dein PDA keinen Reservespeicher, sind die Daten sofort weg, wenn du es vom Netz trennst? Hast du den Routenplaner nicht auf der Speicherkarte? (ich frage mich gerade, wie man sein PDA ohne Akku ins Auto bekommt um es dann als Navi zu nutzen.....) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted August 22, 2004 Report Share Posted August 22, 2004 Die Lösung ist doch ganz einfach: man speichert nur "Gefahrenstellen/gebiete".Dafür gibt es bei Garmins "MapSource" (dem Übertragungsprogramm PC<->GPS) Extra-Symbole (allgemeine und spezielle wie Minenfelder, Riffe, ...). @Goose Wirst Du nun den VT (nach einer kurzen Prüfung des Gerätes) für sein umsichtiges und defensives Verhalten loben oder wirst Du verlangen, daß er blindlings ins Verderben stürzt (um Deine Knöllchenquote zu erfüllen)? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 23, 2004 Report Share Posted August 23, 2004 Welche Quote? Die Frage hatten wir schon mehrfach, langsam wird es lächerlich. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
BELuser 26 Posted August 23, 2004 Report Share Posted August 23, 2004 Ihr müsst die Gefahrenstellen namentlich tarnen. Am Besten mit Frauennamen. Jeder Starenkasten bekommt einen Frauennamen. Wenn die kommen, denken sie ihr seid nichts weiter als ein großer Macho.... Ähm.... oder so ein lausiger Pimp, der zig Frauen laufen hat..... was wiederum schlecht wäre. Gruß Quote Link to post Share on other sites
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