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Radarwarner auf PDA


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Guest Gast_Didi

Ist es richtig,das wenn die Polizei feststellt,das ich den Navigator mit den Radarfiles benutze,das so behandelt wird,als hätte ich einen Radarwarner der alten Art,also Beschlagname,und Anzeige.Vorausgesetzt die Polizei bekommt das mit.

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Diese Frage kann derzeit niemand abschließend beantworten, die Meinungen gehen weit auseinander. Wir müssen einfach abwarten, bis es ein erstes Urteil in dieser Grauzone gibt. Bisher sind mir keine Verfahren bekannt.

 

@Toschi

Bitte keine Eigenwerbung. Auch Dein System wird von einem Urteil genauso betroffen sein. Die Blitzerdaten auf einem PDA lassen sich ebenso leicht löschen wie auf einem Handy.

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Ein Navigationssystem in Verknüpfung mit einer Warnung vor stationären Überwachungsanlagen wird auch dur § 23(1b) StVO abgedeckt.

 

Ich bin hier nun so frei, einen Beitrag von Michael aus einem anderen Thread zu kopieren, um mir selber die Tipperei zu sparen:

 

Hier dazu ein Auszug aus der amtlichen Begründung zu § 23 Abs 1b StVO:

 

"[...]Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemem; die entsprechenden Geräte geben die Warnung ebenfalls automatisiert und ortsbezogen ab. [...]"

Auszug aus Hentschel: Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 23 StVO Rdnr. 38:

 

"Abs 1b Satz 2 enthält nur Beispiele zur Verdeutlichung, ist aber nicht etwa abschließend. [...] Für das Verbot des Abs 1b genügt es [...], daß bei Geräten mit verschiedenen Funktionen eine davon speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungen dient, etwa auch die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät (siehe Begründung, Bundesrats-Drucksache 751/01, Seite 12) [...]"

 

Gruß

Goose

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Nur beweisen muss man das auch können.

Eine Datei die weg ist läst sich aber kaum beweisen...

 

Gruss

Daniel

Ich bitte dich. Ich habe doch Augen im Kopf und ich habe ansatzweise technischen Sachverstand. Bevor du auf deinem PDA die Datei gelöscht hast habe ich das Teil bei einem Anfangsverdacht schon in der Hand.

 

Gruß

Goose

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  • 4 weeks later...

das wird sich dann im jeweiligen Einzelfall zeigen.....

 

Hast du dein PDA ohne Akku in der Halterung? Hat dein PDA keinen Reservespeicher, sind die Daten sofort weg, wenn du es vom Netz trennst? Hast du den Routenplaner nicht auf der Speicherkarte? (ich frage mich gerade, wie man sein PDA ohne Akku ins Auto bekommt um es dann als Navi zu nutzen.....)

 

Gruß

Goose

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Die Lösung ist doch ganz einfach: man speichert nur "Gefahrenstellen/gebiete".

Dafür gibt es bei Garmins "MapSource" (dem Übertragungsprogramm PC<->GPS) Extra-Symbole (allgemeine und spezielle wie Minenfelder, Riffe, ...).

 

@Goose

 

Wirst Du nun den VT (nach einer kurzen Prüfung des Gerätes) für sein umsichtiges und defensives Verhalten loben oder wirst Du verlangen, daß er blindlings ins Verderben stürzt (um Deine Knöllchenquote zu erfüllen)? ;)

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Ihr müsst die Gefahrenstellen namentlich tarnen.

 

Am Besten mit Frauennamen.

 

Jeder Starenkasten bekommt einen Frauennamen. Wenn die ;) kommen, denken sie ihr seid nichts weiter als ein großer Macho....

 

Ähm.... oder so ein lausiger Pimp, der zig Frauen laufen hat..... was wiederum schlecht wäre. :D:)

 

Gruß

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