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Gerichtstermin wg Parken , Frage zu Zeugen


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-Im Oktober 2002 in zweiter Reihe Geparkt.

-Zwei Wochen später kam ein Bescheid , 25,- Euro zahlen.

Nicht drauf reagiert.

-Im September dann ein Bußgeldbescheid über 38,12 Euro (25+12.5+5.62)

Habe eigentlich mit 18 Euro Gerechnet, und Einspruch ohne Begründung eingelegt.

-Im Februar kam jetzt eine Ladung zur Haupverhandlung.

 

Nun meine Frage:

Auf dem Bußgeldbescheid von September sind zwei Zeugen bennnant,

beide Ohne vorangestelltes Kürzel wie z.b. AiP. Sind das dann "automatisch"

keine Polizisten?

 

Auf der Ladung zum Gerichtstermin ist eine Person auch ohne Kürzel bennant.

Diese eine Person könnte eine Anwohnerin sein mit der wir öfters Stress haben.

Da bin ich mir aber nicht sicher.

 

Wenn es jetzt wirklich diese Nachbarin ist , wie unsicher wird der Ausgang des

Gerichtstermins dann ? Kann jetzt noch die Strafe ohne HV gezahlt werden.

Kann mann den Termin hinauszögern ?(ist nähmlich schon in 2 Wochen).

Sollte ich mir ein Anwalt nehmen , oder lohnt das nicht? Und zu guter

letzt was kann jetzt im schlimmsten Fall passieren? (angenommen die Anwohnerin

ist Zeuge und kann sich ganz genau an den Hinparker erinnern) ;)

 

Gruß,

Michi

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Solange man dir nicht nachweisen kann, daß DU geparkt hast,

wird das auch vor Gericht nichts werden.

Wenn die Zeugin sich an dich erinnert, kannst du noch während der

Verhandlung deinen Einspruch zurücknehmen.

Du riskierst also nichts, ausser einem Ausflug :-)

 

Gruss

Daniel

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Komische Situation!

bei mir war das jetzt immer so.

1 Anhörungsbogen

2-3 nachträgliche Schreiben von der Behörde

zum Schluß die Einstellung des Verfahrens mit sinngemäßem Wortlaut:

Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Ihnen werden als Halter die Kosten auferlegt.

Der Spaß hat so um die 18,60 Euro gekostet.

Es ist ja auch Tatsache, daß in Deutschland bei Parkverstößen der Halter haftet. Somit kann ich es nicht verstehen, daß es bei Deiner Sache zu Gericht geht.

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Ich vermute einfach mal, weil einer der Zeugen (Nachbarin, Politesse, was weiß ich) Dich beim Parken gesehen hat. Oder sich das zumindest einbildet. Der unangenehmen Nachbarin kann man da auch allerhand unterstellen...

 

Wie dem auch sei - wenn die Aussagen, dich beim Parken gesehen zu haben (Dich also als Fahrer identifizieren können), ist der Käs' gegessen.

 

Ungewöhnlich, aber nicht unmöglich.

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Hallo und Thx erstmal ,

 

ich weiß jetz das der Zeuge in der HV ein PK ist.

Was heist denn PK ? Polizeikomissar ?

Hab nähmlich heut wieder nen Brief von 'denen' bekommen.

Also wohl nicht die Nachbarin , hab auch die Hauseingänge

abgegrast und kein Klingelschild mit dem Namen des Zeugen

gefunden.

 

Wie dem auch sei - wenn die Aussagen, dich beim Parken gesehen zu haben (Dich also als Fahrer identifizieren können), ist der Käs' gegessen
Ja und muß ich dann mehr Zahlen als die o.g. ~38 Euro ?

 

Au wei au wei, wegen Parken vor Gericht...

Naja wie dem auch sei , wird bestimmt ganz Spaßig . Und ich war sowieso nochnie bei Gericht.

Also fang ich mal lieber klein an. LöL

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  • 2 weeks later...

Hallo nochmal ne Frage,

 

Ich habe vor dem Gerichtstermin nochmal ein Fax ans AG geschickt mit der Bitte mich

von der Erscheinungspflicht zur HV zu entbinden da ich keine Angaben zur Sache machen

werde.

 

Zu meiner Verwunderung kam 2 Tage später ein Brief in dem steht das ich von der

Erscheinungspflicht entbunden wurde (geht das immer so einfach ?).

Oder habe ich jetzt was falsch gemacht , und die können mir jetzt richtig

ein reinwürgen ?

 

Außerdem steht da noch :

 

"Sie werden darauf hingewiesen , daß , wenn in einem Bußgeldverfahren wegen eines

Halte- oder Parkverstoßes der Führer des KFZ , der den Verstoß begangen hat , vor Eintritt

der Verfolgungsverjährung nicht ermittelt werden kann oder seine Ermittlung einen

unangemessenen Aufwand erfordern würde , dem Halter des Fahrzeugs die Kosten des

Verfahrens auferlegt werden." ..... bitte äußern sie sich bis zum x.x.xxxx

 

Nur damit ich es richtig Verstehe , der Fahrer (ich) wurde ja vermeindlich ermittelt

(Bußgeldbescheid gg. mich als Fahrer). Somit ist dieser Hinweis von denen doch

überflüßig ?!?! Und höchsten als "Falle" zu verstehen , es liest sich ja so "wenn keiner

verrurteilt wird , zahlt der Halter die Gerichtskosten (hört sich viel an ;-) ) und vieleicht

gibt mans dann doch lieber zu .

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