Michi 0 Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 -Im Oktober 2002 in zweiter Reihe Geparkt.-Zwei Wochen später kam ein Bescheid , 25,- Euro zahlen. Nicht drauf reagiert.-Im September dann ein Bußgeldbescheid über 38,12 Euro (25+12.5+5.62) Habe eigentlich mit 18 Euro Gerechnet, und Einspruch ohne Begründung eingelegt.-Im Februar kam jetzt eine Ladung zur Haupverhandlung. Nun meine Frage:Auf dem Bußgeldbescheid von September sind zwei Zeugen bennnant,beide Ohne vorangestelltes Kürzel wie z.b. AiP. Sind das dann "automatisch"keine Polizisten? Auf der Ladung zum Gerichtstermin ist eine Person auch ohne Kürzel bennant.Diese eine Person könnte eine Anwohnerin sein mit der wir öfters Stress haben.Da bin ich mir aber nicht sicher. Wenn es jetzt wirklich diese Nachbarin ist , wie unsicher wird der Ausgang desGerichtstermins dann ? Kann jetzt noch die Strafe ohne HV gezahlt werden.Kann mann den Termin hinauszögern ?(ist nähmlich schon in 2 Wochen).Sollte ich mir ein Anwalt nehmen , oder lohnt das nicht? Und zu guterletzt was kann jetzt im schlimmsten Fall passieren? (angenommen die Anwohnerinist Zeuge und kann sich ganz genau an den Hinparker erinnern) Gruß,Michi Quote Link to post Share on other sites
Papa_Schlumpf 0 Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 Au wei au wei, wegen Parken vor Gericht... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 8, 2003 Report Share Posted February 8, 2003 Ziehe Deinen Widerspruch zurück, bezahl das Bußgeld und gut ist. Deshalb vor Gericht ist doch ETWAS überzogen Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted February 9, 2003 Report Share Posted February 9, 2003 Solange man dir nicht nachweisen kann, daß DU geparkt hast,wird das auch vor Gericht nichts werden.Wenn die Zeugin sich an dich erinnert, kannst du noch während derVerhandlung deinen Einspruch zurücknehmen.Du riskierst also nichts, ausser einem Ausflug :-) GrussDaniel Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted February 12, 2003 Report Share Posted February 12, 2003 Komische Situation!bei mir war das jetzt immer so.1 Anhörungsbogen2-3 nachträgliche Schreiben von der Behördezum Schluß die Einstellung des Verfahrens mit sinngemäßem Wortlaut:Das Verfahren wurde eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte. Ihnen werden als Halter die Kosten auferlegt.Der Spaß hat so um die 18,60 Euro gekostet.Es ist ja auch Tatsache, daß in Deutschland bei Parkverstößen der Halter haftet. Somit kann ich es nicht verstehen, daß es bei Deiner Sache zu Gericht geht. Quote Link to post Share on other sites
alpak 0 Posted February 12, 2003 Report Share Posted February 12, 2003 Ich vermute einfach mal, weil einer der Zeugen (Nachbarin, Politesse, was weiß ich) Dich beim Parken gesehen hat. Oder sich das zumindest einbildet. Der unangenehmen Nachbarin kann man da auch allerhand unterstellen... Wie dem auch sei - wenn die Aussagen, dich beim Parken gesehen zu haben (Dich also als Fahrer identifizieren können), ist der Käs' gegessen. Ungewöhnlich, aber nicht unmöglich. Quote Link to post Share on other sites
Michi 0 Posted February 12, 2003 Author Report Share Posted February 12, 2003 Hallo und Thx erstmal , ich weiß jetz das der Zeuge in der HV ein PK ist.Was heist denn PK ? Polizeikomissar ? Hab nähmlich heut wieder nen Brief von 'denen' bekommen.Also wohl nicht die Nachbarin , hab auch die Hauseingängeabgegrast und kein Klingelschild mit dem Namen des Zeugengefunden. Wie dem auch sei - wenn die Aussagen, dich beim Parken gesehen zu haben (Dich also als Fahrer identifizieren können), ist der Käs' gegessenJa und muß ich dann mehr Zahlen als die o.g. ~38 Euro ? Au wei au wei, wegen Parken vor Gericht...Naja wie dem auch sei , wird bestimmt ganz Spaßig . Und ich war sowieso nochnie bei Gericht.Also fang ich mal lieber klein an. LöL Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 23, 2003 Report Share Posted February 23, 2003 Hallo nochmal ne Frage, Ich habe vor dem Gerichtstermin nochmal ein Fax ans AG geschickt mit der Bitte michvon der Erscheinungspflicht zur HV zu entbinden da ich keine Angaben zur Sache machenwerde. Zu meiner Verwunderung kam 2 Tage später ein Brief in dem steht das ich von derErscheinungspflicht entbunden wurde (geht das immer so einfach ?).Oder habe ich jetzt was falsch gemacht , und die können mir jetzt richtigein reinwürgen ? Außerdem steht da noch : "Sie werden darauf hingewiesen , daß , wenn in einem Bußgeldverfahren wegen einesHalte- oder Parkverstoßes der Führer des KFZ , der den Verstoß begangen hat , vor Eintrittder Verfolgungsverjährung nicht ermittelt werden kann oder seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern würde , dem Halter des Fahrzeugs die Kosten desVerfahrens auferlegt werden." ..... bitte äußern sie sich bis zum x.x.xxxx Nur damit ich es richtig Verstehe , der Fahrer (ich) wurde ja vermeindlich ermittelt (Bußgeldbescheid gg. mich als Fahrer). Somit ist dieser Hinweis von denen doch überflüßig ?!?! Und höchsten als "Falle" zu verstehen , es liest sich ja so "wenn keinerverrurteilt wird , zahlt der Halter die Gerichtskosten (hört sich viel an ;-) ) und vieleichtgibt mans dann doch lieber zu . Quote Link to post Share on other sites
Michi 0 Posted February 23, 2003 Author Report Share Posted February 23, 2003 HM das einloggen vergessen Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 23, 2003 Report Share Posted February 23, 2003 Hm... vielleicht wäre es doch besser gewesen, diese lächerlichen 25,- € zu zahlen?! Aber wenn's um's Prinzip geht.........! Quote Link to post Share on other sites
Jabadoo 0 Posted February 23, 2003 Report Share Posted February 23, 2003 Ja und muß ich dann mehr Zahlen als die o.g. ~38 Euro ?Normalerweise mußt du dann die Verfahrenskosten noch zahlen, die ein bestimmten Prozentsatz des Streitwertes betragen. Die Höhe kann ich leider nicht sagen, schätzungsweise mind. 10%. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted February 23, 2003 Report Share Posted February 23, 2003 @Jabadoo die ein bestimmten Prozentsatz des Streitwertes betragen. schätzungsweise mind. 10%.Ich glaube, da verwechselst Du jetzt etwas. Quote Link to post Share on other sites
Jabadoo 0 Posted February 24, 2003 Report Share Posted February 24, 2003 Lt. div. Gebührenordnungen gilt diese Regelung auch bei Bussgeldsachen, soweit ich das verstanden habe.Die genaue Höhe kann ich demnächst aus eigener leidvoller Erfahrung mitteilen... Quote Link to post Share on other sites
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