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Gast225

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Posts posted by Gast225

  1.  

    Falsch an solchen Sitzungen dürfen nur Personen teilnehmen, wenn sie Bürger der Stadt sind.

     

    Einwohner reicht nicht?

    Ausländer dürfen auch nicht wenn nicht wahlberechtigt?

     

    das bei einer öffentlichen Sitzung nur Bürger der Stadt als zuschauer teilnehmen dürfen, ist mir nicht bekannt.

    und auch sonst sehe ich arge verfassungsrechtliche Bedenken.

     

    In NRW sind offensichtlich die Sitzungen vollständig öffentlich (§ 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW).

     

    Fragen dürfen allerdings nur Einwohner stellen (§ 48 Abs. 1 Satz 3 GO NRW).

     

    Wer Einwohner ist regelt § 21 Abs. 1 GO NRW

  2. Sehr interessanter Beitrag welche Rückschlüsse man aus erhobenen Daten ziehen kann obwohl diese dafür eigentlich garnicht erhoben worden sind.

    https://youtu.be/-YpwsdRKt8Q

    Wer denkt, Vorratsdatenspeicherungen und „Big Data“ sind harmlos, der kriegt hier eine Demo an Spiegel-Online.

    Seit Mitte 2014 hat David fast 100.000 Artikel von Spiegel-Online systematisch gespeichert. Diese Datenmasse wird er in einem bunten Vortrag vorstellen und erforschen.

    ​Auch interessant für denjenigen der denkt Kopierer kopieren den Text ohne ihn zu verändern.

    • Like 2
  3. Ähm woher soll der Lerneffekt kommen, wenn nach acht Wochen der AHB eintrifft.

    -------

    Und wenn ich Millionen Fahrzeuge filme, um 2 oder 3 Prozent davon wegen Überschreitung der zHv zu bekommen, wurde bei Dir immer noch Täterschutz vorliegen.

     

    Dann nenne mir doch mal Deine Kontonummer, Kontostand, Kontakte aus deinem Telefonbuch. Du hast ja nichts zu verbergen, aber vielleicht sind ja darin 1 bis 3 Prozent subversive Personen die als mögliche Täter in Frage kommen.

  4. Kolbenfeder, du machst genau den Fehler wie alle Planer.

     

    Du willst ein einmal erdachtes System auf alle Städte, Dörfer übertragen.

     

    Das geht im Ergebnis in 99,9 Prozent der Fälle schief, da solche Sachen eben nicht so einfach übertragen werden können. Dafür ist die Materie viel zu komplex.

  5. Ich hatte mir die Sache ja auch schon einmal angesehen.

     

    Hier noch einmal der Link dazu

    http://www.stadt-naumburg.de/Radarfotos/Niedersachsen/ausserorts_Bundesstrassen/B_6_zwischen_Gleidingen_und_Laatzen/20322.html

     

    Ich glaube irgendwo habe ich auch noch ein Video dazu.

     

    Über die angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit kann man vielleicht streiten. Bereits auf jeder "normalen" Landstraße MIT Gegenverkehr gilt 100 km/h, so dass hier schon einmal hinterfragt werden sollte, warum nicht doch 110 oder 120 gelten.

     

    Ansonsten macht für die von die angesprochenen Idioten nur Erhöhung des Überwachungsdrucks sind, also regelmäßige Präsenz und bitte offensichtlich und nicht im Gebüsch und mit Tarnnetz.

     

    Eine solche Überwachung stationäre bringt nur etwas, wenn die Stelle explizit gefährlich ist und so das Risiko zu begrenzen ist.

    Wenn man deiner Argumentation folgt, musste man dann alle Straßen so überwachen, da die Idioten auf andere Strecken ausweichen werden.

     

    Und vom Datenschutz will ich erst gar nicht wieder anfangen.

  6. Hallo, Hartmut,

     

    keine Ahnung, wie es bei euch so gehandhabt wird, aber bei uns dürfen nach meinem Kenntnisstand diese Personen, so sie im Gemeinderat bzw. im Stadtrat sitzen, nur entscheiden, ob sie dem zuständigen Regierungspräsidium einen Vorschlag zur Geschwindigkeitsbeschränkung machen bzw. so eine Beschränkung fordern.

     

    Die Entscheidung trifft dann das jeweilige Regierungspräsidium.

     

    Zu den Limits an sich: Es gibt etliche Strecken, bei denen man als nicht informierter VT nicht erkennen kann, warum das Limit besteht.

     

    Macht man sich die Mühe und hinterfragt das Limit, kommt nicht selten heraus, dass es zuvor viele schwere Unfälle in dem Bereich gegeben hat.

     

    Leider kommt es immer wieder vor, dass nach einigen Jahren ohne schwere Unfälle der vorherige Zustand in Vergessenheit gerät und dann auf Druck der Bürger das Limit wieder aufgehoben wird, weil man denkt, hier kann doch gar nichts passieren.

     

    Klüger wird man erst dann, wenn es dann wieder vermehrt knallt und man wieder Verletzte und Tote zu beklagen hat.

     

    Das soll jetzt allerdings nicht heißen, dass es gar keine Strecken mit tatsächlich unsinnigen Limits gibt, denn das wäre falsch.

     

    Es ist nur schwer, diese von anderen zu unterscheiden und dann das Richtige zu veranlassen.

     

    Viele Grüße,

     

    Nachteule

    Dann pappt man eben noch ein Zusatzschild dran mit Unfallschwerpunkt und gut ist.

    • Like 1
  7. Offenbar rüstet die Stadt Magdeburg auf.

     

    Zwei Fragen dazu:

     

    Die Säule ist bereits von der Stadtverwaltung für rund 5500 Euro gekauft worden und war Bestandteil des Blitzer-Pakets, das sich die Stadt 2014 angeschafft hatte.

    Druckfehler? Nur 5500 €?

     

     

    Wichtig auch: Die Säule wird nicht dauerhaft 24 Stunden am Tag mit einem Blitzer bestückt sein. In die Säule wird der aktuell vorhandene mobile Blitzer nämlich nur temporär eingebaut und scharf gestellt. Das soll vorrangig immer dann geschehen, wenn der mobile Blitzer aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen sowie außerhalb der regulären Arbeitszeit nicht vom regulären Personal an einer der 300 mobilen Messstellen in Magdeburg vor Krankenhäusern, Schulen, Kitas oder in Tempo 30-Zonen eingesetzt werden kann.

    Soweit ich weiß, handelt sich um eine PSS. Kann man tatsächlich die Messeinheit aus dem mobilen Blitzer in eine stationäre Anlage einbauen?

     

    Und mal ganz allgemein:

     

    Baut die Polizei dann irgendwann doch noch ihren eigenen stationären Blitzer auf, will die Stadt ihre Säule an eine andere Stelle in Magdeburg umsetzen.

    Mir war nicht mal bewusst, dass auch die Polizei stationäre Blitzer einsetzen kann/darf. Zumindest bezogen auf Sachsen-Anhalt.

    Es handelt sich dabei rein um eine als Messkabine bezeichneten Container in welcher das mobile PSS abgestellt wird.

    Im Forum gibt es dazu auch entsprechende Links.

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