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Posts posted by Gast225
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Wenn ein Zahlungsbeleg dabei ist einfach Zahlen.
IdR wird im Standardfall keine Überprüfung vorgenommen.
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Falsch an solchen Sitzungen dürfen nur Personen teilnehmen, wenn sie Bürger der Stadt sind.
Zumindest ist dies in den meisten BL so.
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Gemäß § 803 Absatz 1 Satz 2 ZPO darf keine Überpfändung vorgenommen werden.
Wenn eine Überpfändung vorgenommen wurde, so ist diese mit dem Erinnerungsverfahren (§ 766 ZPO) angreifbar.
Wie lange deren Stattgabe dauert, dürfte aber an den örtlichen Zuständigkeiten und deren Belastung liegen.
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Eigentlich sollte nur der Forderungsbetrag bei der Bank gesperrt sein, da dieses vom eigentlichen Konto auf einen Sperrbereich virtuell verlegt wird.
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Das Problem ist, dass die Messung ja bei der Warnung, falls diese überhaupt stattfindet, bereits passiert ist.
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So wieder mal etwas neues
03.02.2017 - neue Serien
- Mecklenburg-Vorpommern, Neubrandenburg Rostocker Straße (27.03.2015)
- Sachsen-Anhalt, Naumburg Hallesche Straße (31.03.2015)
- Thüringen, B 88 zwischen Jena und Rothemstein Höhe Gewerbegebiet Maua (02.04.2015)
- Mecklenburg-Vorpommern, B 109 zwischen Diedrichshagen und Karlsburg in beide Fahrtrichtungen (21.04.2015)
und es gab einen Unfall
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Endlich habe ich mal die Zeit gefunden wieder etwas hochzuladen.
- Sachsen-Anhalt, BAB 9 zwischen Kreuz Rippachtal und Bad-Duerrenberg - Abstandsmessung (06.02.2015)
- Thüringen, B 87 zwischen Eckartsberga und Rannstedt (20.02.2015)
- Thüringen, B 96 zwischen Löwenberg und Gransee (22.02.2015)
- Mecklenburg-Vorpommern, Jarmen Burgstraße (22.02.2015)
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[mod]
So und Bitte nunmehr zum eigentlichen Thema zurückkommen.
Sollte Bedarf für andere Themen sein, so eröffnet bitte ein eigenes Thema. DANKE!
Gast225
[/mod]
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Sehr interessanter Beitrag welche Rückschlüsse man aus erhobenen Daten ziehen kann obwohl diese dafür eigentlich garnicht erhoben worden sind.
https://youtu.be/-YpwsdRKt8QWer denkt, Vorratsdatenspeicherungen und „Big Data“ sind harmlos, der kriegt hier eine Demo an Spiegel-Online.
Seit Mitte 2014 hat David fast 100.000 Artikel von Spiegel-Online systematisch gespeichert. Diese Datenmasse wird er in einem bunten Vortrag vorstellen und erforschen.Auch interessant für denjenigen der denkt Kopierer kopieren den Text ohne ihn zu verändern.
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Das fünfte Element lässt grüßen.
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Ähm woher soll der Lerneffekt kommen, wenn nach acht Wochen der AHB eintrifft.
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Und wenn ich Millionen Fahrzeuge filme, um 2 oder 3 Prozent davon wegen Überschreitung der zHv zu bekommen, wurde bei Dir immer noch Täterschutz vorliegen.
Dann nenne mir doch mal Deine Kontonummer, Kontostand, Kontakte aus deinem Telefonbuch. Du hast ja nichts zu verbergen, aber vielleicht sind ja darin 1 bis 3 Prozent subversive Personen die als mögliche Täter in Frage kommen.
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Kolbenfeder, du machst genau den Fehler wie alle Planer.
Du willst ein einmal erdachtes System auf alle Städte, Dörfer übertragen.
Das geht im Ergebnis in 99,9 Prozent der Fälle schief, da solche Sachen eben nicht so einfach übertragen werden können. Dafür ist die Materie viel zu komplex.
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Um mal wieder auf das Thema des TE zurückzukommen.
Die Tateinheit scheitert neben bereits oben erwähnten Zeitfaktor auch daran, das hier offensichtlich unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten angeordnet waren.
Auch hier geht man davon aus, dass eine Zäsur stattfindet.
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Ich hatte mir die Sache ja auch schon einmal angesehen.
Hier noch einmal der Link dazu
Ich glaube irgendwo habe ich auch noch ein Video dazu.
Über die angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit kann man vielleicht streiten. Bereits auf jeder "normalen" Landstraße MIT Gegenverkehr gilt 100 km/h, so dass hier schon einmal hinterfragt werden sollte, warum nicht doch 110 oder 120 gelten.
Ansonsten macht für die von die angesprochenen Idioten nur Erhöhung des Überwachungsdrucks sind, also regelmäßige Präsenz und bitte offensichtlich und nicht im Gebüsch und mit Tarnnetz.
Eine solche Überwachung stationäre bringt nur etwas, wenn die Stelle explizit gefährlich ist und so das Risiko zu begrenzen ist.
Wenn man deiner Argumentation folgt, musste man dann alle Straßen so überwachen, da die Idioten auf andere Strecken ausweichen werden.
Und vom Datenschutz will ich erst gar nicht wieder anfangen.
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Dass die Toleranz bereits weg ist.
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@TE
Auf dem Bild sollte doch das andere Fahrzeug zu sehen sein und damit das Kennzeichen.
Ich vermute eher er hat gewusst da da geblitzt wird und dich in eine Falle gelockt.
War es eigentlich eine mobilde Messung oder per Starenkasten (habe die Beiträge nur überflogen)?
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Hallo, Hartmut,
keine Ahnung, wie es bei euch so gehandhabt wird, aber bei uns dürfen nach meinem Kenntnisstand diese Personen, so sie im Gemeinderat bzw. im Stadtrat sitzen, nur entscheiden, ob sie dem zuständigen Regierungspräsidium einen Vorschlag zur Geschwindigkeitsbeschränkung machen bzw. so eine Beschränkung fordern.
Die Entscheidung trifft dann das jeweilige Regierungspräsidium.
Zu den Limits an sich: Es gibt etliche Strecken, bei denen man als nicht informierter VT nicht erkennen kann, warum das Limit besteht.
Macht man sich die Mühe und hinterfragt das Limit, kommt nicht selten heraus, dass es zuvor viele schwere Unfälle in dem Bereich gegeben hat.
Leider kommt es immer wieder vor, dass nach einigen Jahren ohne schwere Unfälle der vorherige Zustand in Vergessenheit gerät und dann auf Druck der Bürger das Limit wieder aufgehoben wird, weil man denkt, hier kann doch gar nichts passieren.
Klüger wird man erst dann, wenn es dann wieder vermehrt knallt und man wieder Verletzte und Tote zu beklagen hat.
Das soll jetzt allerdings nicht heißen, dass es gar keine Strecken mit tatsächlich unsinnigen Limits gibt, denn das wäre falsch.
Es ist nur schwer, diese von anderen zu unterscheiden und dann das Richtige zu veranlassen.
Viele Grüße,
Nachteule
Dann pappt man eben noch ein Zusatzschild dran mit Unfallschwerpunkt und gut ist.
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Nichts zu sehen von den Anderen.
In Naumburg und Ortsteilen wurden ja auch nur zwei von vier ausgestellt.
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Offenbar rüstet die Stadt Magdeburg auf.
Zwei Fragen dazu:
Die Säule ist bereits von der Stadtverwaltung für rund 5500 Euro gekauft worden und war Bestandteil des Blitzer-Pakets, das sich die Stadt 2014 angeschafft hatte.
Druckfehler? Nur 5500 €?
Wichtig auch: Die Säule wird nicht dauerhaft 24 Stunden am Tag mit einem Blitzer bestückt sein. In die Säule wird der aktuell vorhandene mobile Blitzer nämlich nur temporär eingebaut und scharf gestellt. Das soll vorrangig immer dann geschehen, wenn der mobile Blitzer aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen sowie außerhalb der regulären Arbeitszeit nicht vom regulären Personal an einer der 300 mobilen Messstellen in Magdeburg vor Krankenhäusern, Schulen, Kitas oder in Tempo 30-Zonen eingesetzt werden kann.
Soweit ich weiß, handelt sich um eine PSS. Kann man tatsächlich die Messeinheit aus dem mobilen Blitzer in eine stationäre Anlage einbauen?
Und mal ganz allgemein:
Baut die Polizei dann irgendwann doch noch ihren eigenen stationären Blitzer auf, will die Stadt ihre Säule an eine andere Stelle in Magdeburg umsetzen.
Mir war nicht mal bewusst, dass auch die Polizei stationäre Blitzer einsetzen kann/darf. Zumindest bezogen auf Sachsen-Anhalt.
Es handelt sich dabei rein um eine als Messkabine bezeichneten Container in welcher das mobile PSS abgestellt wird.
Im Forum gibt es dazu auch entsprechende Links.
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Ich will eigentlich wissen was Fahrbahn, Fußweg etc. ist.
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Dürfte schwierig werden.
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Klingt danach, dass es von Amtswegen eingestellt wurde.
Allerdings kann der Zugang auch wegen weiterer Ermittlungen gesperrt worden sein (Datenschutz).
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Ich schätze mal ein sehr hoher Prozentsatz den ich auf über 95 Prozent schätze wird einfach bezahlen. Vermutlich liegt die Zahl noch wesentlich höher.
Und hier macht es dann die Masse der Fälle.
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Beweise für die +4 wären vielleicht auch ganz nett.
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Wenn Du noch die BAB verraten würdest und wo es gewesen sein könnte, vielleicht wohnt ja jemand dort oder kennt sich da aus.
Vielleicht auch mal auf www.blitzer.de nachschauen. Da kann man dies auch gut erkennen an den Meldungen.
35000 Geschwindigkeitsüberschreitungen Ungültig
in Zeitungsblick
Posted
In NRW sind offensichtlich die Sitzungen vollständig öffentlich (§ 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW).
Fragen dürfen allerdings nur Einwohner stellen (§ 48 Abs. 1 Satz 3 GO NRW).
Wer Einwohner ist regelt § 21 Abs. 1 GO NRW