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Gast225

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Posts posted by Gast225

  1. Ergänzend die Pressemeldung von Jenoptik:

    https://www.jenoptik.de/presse/pressemitteilungen/2018/12/19/section-control-startet-in-deutschland

     

    Auf PTB.de fehlt noch der Eintrag zur Zulassung, aber grundsätzlich ist die Section Control dort als "Satellitenbasiertes Geschwindigkeitsüberwachungsgerät" kategorisiert.

    Es wird u.a. das GPS-Zeitsignal als Referenz zur Erzeugung des Einfahrts- und Ausfahrtszeitpunkts genutzt.

    Na hoffentlich wissen die, dass die Daten jederzeit aus militärischen Gründen "angepasst" werden können.

    • Like 1
  2. Das effektivste ist hier, was aber Zeit kostet, andere bei aktuellen Messungen verdeckt zu warnen oder zumindest ein Schild aufzustellen.

     

    Dies führt gleich zu zwei Effekten. Die Leute fahren aufmerksam, langsamer und die Stadt erzielt weniger EInnahmen.

     

    ------------------

    Zwischenstand Eintreiben GEZ-Schulden durch die Stadt

    20 Euro Verwaltungskosten Abzockeeintreibung + 52 Euro Gerichtskosten (falsche nicht angreifbare Kostenentscheidung des Gerichts, obwohl gewonnen) für mich und rund 700 Euro für die Stadt (324 Euro + 52 Euro Gerichtskosten + rund 300 Euro Anwaltskosten)

     

    Ein Gerichtsverfahren ist noch anhängig.

  3.  

    Ganz davon abgesehen trau ich dem ganzen Meßverfahren via PoliScan nicht über den Weg. Lidarmessung wegen mir, per Handlaserpistole. Aber wenn dann über mehrere Spuren hinweg auf mehrere hundert Meter vorneweg die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einer nicht näher bekannten Meßstrecke durch eine unbekannte Anzahl an Einzelmessungen errechnet wird, zudem noch eine Fahrzeugtypenunterscheidung stattfindet, dann mache ich mir da schon so meine Gedanken, ob das alles wirklich so perfekt funktioniert.

     

     

    Naja die Messentfernung ist dann doch bedeutend geringer.

     

    Der Messberginn beim PSS liegt bei maximal 75 Metern.

    https://www.vitronic.de/verkehrstechnik/anwendungen/verkehrsueberwachung/geschwindigkeitsmessung/poliscan-speed-mobil.html#tab_2595_second

     

     

  4. Als wenn das der einzige Justizbereich ist in dem es so aussieht.

     

    Da ist der Verwaltungsgerichtsbereich welcher mit Asylklagen und Ich-will-auf-die-Uni-wurde-aber-abgelehnt-da-Zeugnis-zu-schlecht-ist-Klagen überflutet wird. (2 bis 4 Jahre Verfahrensdauer für die erste Instanz)

    Da ist der Sozialbereich mit Klagen zu Harz 4, Rente oder den sonstigen Sozialklagen (2 bis 4 Jahre Verfahrensdauer für die erste Instanz)

    Da ist der Bereich der Zivilgerichte wo die Vielzahl der Verfahren zu erheblichen Zeitverzug unter anderem bei Räumungsklagen zu Lasten der Vermieter führt. (1 bis 2 Jahre)

     

    Und die Stellen werden immer weiter abgebaut anstatt den Verfahrensstau erst einmal abzubauen.

     

    Edit: Leider gibt es in diesen Bereichen keine solche Verjährung nur das stumpfe Schwert der Verfahrensrüger der überlangen Verfahrensdauer.

    • Like 1
  5. Mühsam geht es voran

     

    Und wieder einmal war die Polizei nur am Meckern. Lasst es einfach sein, mich werdet ihr damit nicht beindrucken und abschrecken können.

     

    21.10.2018 - neue Serien

     

    beidseitige Messung mit zwei Fahrzeugen

    post-904-0-34893300-1540109776_thumb.jpg

     

    beidseitige Messung mit einem Einseitensensor

    post-904-0-08714400-1540109794_thumb.jpg

    • Like 2
  6. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk halte ich für unverzichtbar. Wenn dafür Gebühren erhoben werden, was solls, besser wie wenn mit Steuergelder Staatsfernsehen gemacht wird.

     

    Wenn ich die Privaten so ansehe, armes Deutschland, gibt es wirklich Leute die sich sowas antun?.

     

    MfG.

     

    hartmut

    Und wie unterscheidet sich das Programm der ÖR zu 95 Prozent von den Privaten. Ist doch der selbe kopierte Schund.

     

    Von den ganzen Internetaktivitäten ganz zu schweigen. Was hat das mit ör RUNDFUNK zu tun.

     

    Schau dir den Internetschwachsinn einfach mal an. Andere haben dazu ja schon ausgeführt.

    • Like 1
  7.  

    (...)

    (...)

    Ihr seid Helden.

     

    Danke für das Lob.

     

    Wer mir an den Karren pisst, der bekommt meine ganze Aufmerksamkeit.

     

    Übrigens hat es die Stadt weiterhin seit 01.11.2016 immer noch nicht geschafft meine Anfragen die Gegenstand der nunmehrigen (Untätigkeits-)Klagen sind zu beantworten.

     

    Von Ausreden wir können die Daten nicht zusammensuchen, weil wir nicht wissen wo alles Daten gespeichert sind, bis jetzt Ende Juli 2018 auf das Schreiben meines RA vom November 2017 und wiederholter Aufforderung durch das Gericht die Stadt das Verwaltungsgericht um Übersendung ihrer Akten gebeten hat, weil man auf die Fragen des Anwalts ansonsten nicht eingehen kann.

     

    Ticken die noch richtig.

     

    Als Anwalt könnte man dies professionell aufziehen.

     

    PS: Habe meinen RA nun erst einmal Verzögerungsrüge erheben lassen. Mal sehen ob man da noch Schadenersatz generieren kann, um die GEZ-Abzockkosten wieder herein zu bekommen.

    PPS: Nutze die Möglichkeiten die dir das System bietet.

     

    Edit: Ach so es geht um eine Stadt mit 30.000 Einwohner mit einer zentrierten Verwaltungsstelle, also alles in einem Haus. Man muss also nur die einzelnen Ämter abfragen. Allerdings kann man sich in dem Haus tatsächlich verlaufen, da durch die Jahrhunderte das Haus immer mehr Anbauten erhielt, welche durch irrwitzige Verbindungswege angebunden wurden.

  8.  

    Tja warum sollte er seinem Bruder Paul auch in die Quere kommen, schließlich ist dieser der (Mit-)Erfinder des neuen Rundfunkbeitrages.

    Es gibt zwar nicht den Hauch eines Anscheins eines Beweises für Deine Unterstellung, aber Verschwörungstheorien sind bekanntlich ja umso besser, je weniger sie auf Fakten basieren.

     

    Leider für mich zu spät.

    Da bin ich jetzt aber doch sehr erstaunt. Du als Jurist hast nicht unter Vorbehalt gezahlt? Selbst schuld.

     

    zu 1.

    Tja dann lese dir einfach mal die Lobpreisungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch und dann rufe mal das Programm von ARD und Co auf.

     

    Da gibt es zu 95 Prozent keinen Unterschied zu RTL etc.

     

    zu 2.

    Tja irgendwann ist das wehren zu Ende. Unter Vorbehalt zahlen geht nicht. Es kommt ja ein Bescheid und dieser wird dann rechtskräftig (WS und Klage hätten nach meiner Einschätzung nichts gebracht, außer Kosten).

     

    Die erste Gehaltspfändung habe ich abgewehrt in dem ich Ihnen 500 Euro in 3331 Münzen auf den Schreibtisch geschüttet habe.

     

    Die zweite Gehaltspfändung, da waren sie cleverer, die haben sie mir erst mitgeteilt als ich mich nicht mehr wehren konnte.

     

    ------

    Aber von den 30 Euro die die Stadt mir für die Vollstreckungen in Rechnung gestellt hat, habe ich mir durch Klagen schon rund 300 Euro zurückgeholt für meinen Anwalt (Anwaltskosten). Des weiteren musste die Stadt etwas über 300 Euro Gerichtskosten zahlen. Und es waren auch nur so wenig, weil das Gericht mM nach bewusst den Streitwert nach dem Verlust durch die Stadt abgesenkt hat.

    Ich bin mir sicher dass dies nicht erfolgt wäre, wenn die Stadt gewonnen hätte.

     

    Und zwei gleiche Klagen mit ähnlichen Ausgang laufen noch.

     

    Die Stadt wird am Ende 30 Euro von mir bekommen haben und dafür knapp 2000 Euro blechen.

     

    Juristen sollte man eben nicht ärgern, denn die wehren sich mit anderen Mitteln.

     

    PS: Weitere 400 Euro sind übrigens noch offen in der Vollstreckung. Es gibt also noch einen Teil 3.

     

    Im Prinzip sollte das jeder machen, dann würden die Städte sicherlich die ABzockgebühren eintreiben. Leider schreckt der Kostenvorschuss für das Verwaltungsgericht für die obigen Verfahren von immerhin gut 1300 Euro viele ab.

    • Like 2
  9. Heute kam mal wieder ein falsch adressierte E-Mail bei mir an.

     

    Diese hatte einen Exceldateianhang. :schreck:

     

    Weiter unten in der E-Mail stand dann :think:

     

    "Achtung: Aus Sicherheitsgründen nehmen wir keine Mails mit doc und xls Anhängen an. Bitte verwenden Sie die aktuellen Office- Formate docx und xlsx oder pdf." :mad: :giveup:

     

    Nun ratet ein Mal welche Endung die Exceldatei im Anhang hatte, xlsx war es nicht. :lol2: :wand: :rofl: :kopfschuettel:

     

    Ihr habt einen Versuch. :lesen:

  10.  

    ZDF-Intendant Thomas Bellut sprach von einem "guten Tag" für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland.

    Aus: " Laut Bundesverfassungsgericht ist die Gebühr verfassungsgemäß", www.focus.de, 18.07.2108; https://www.focus.de/finanzen/news/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-rundfunkbeitrag_id_9274155.html

     

    Richtig heißt es: "Ein schlechter Tag für die Unabhängigkeit deutscher Obergerichte". Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof hätte sich vor seiner Pensionierung noch ein Denkmal setzen können. So wird nun retroperspektivisch ein Mahnmal "Vasallengericht" zu errichten sein.

    :nolimit:

     

    Tja warum sollte er seinem Bruder Paul auch in die Quere kommen, schließlich ist dieser der (Mit-)Erfinder des neuen Rundfunkbeitrages.

     

    Eine Krähe...

     

    Wenigstens die Doppelabzocke haben sie aufgehoben. Leider für mich zu spät.

  11. Ein Pylon pro Richtung reicht aus, da man ja nur die Fotolinie markieren muß (so sie denn wie @DirtyOlli schon schrieb nicht anderweitig dauerhaft zuordnen kann).

    Ist in dem Beispiel ja auch geschehen.

     

    Messlinie mit zwei Hütchen und je einer für die Fotolinie (2) für jede Richtung.

  12. Über 1700 Autofahrer auf der A2 geblitzt – Jetzt könnten sie ihr Geld zurückbekommen Mehr als die Hälfte der Verwarngelder werden zurückgezahlt

    Doch die 1.766 Autofahrer, die „nur“ 20 km/h zu viel auf dem Tacho hatten, bekommen das einkassierte Verwarngeld zurückgebucht. Alle anderen 1.453 Autofahrer, die noch schneller unterwegs waren, müssen die Kosten aber immer noch selbst tragen.

     

    https://www.derwesten.de/region/polizei-blitzer-baustelle-a2-autobahn-recklinghausen-richtung-oberhausen-knoellchen-id214497849.html

    So ganz verstehe ich es nicht.

     

    Trotz 60 Schild und Verstoß dagegen gibt es Geld wieder. Ich dachte bisher immer, auch falsche Schilder sind zu beachten.

     

    Muss man sich jetzt immer die verkehrsrechtliche Anordnung kommen lassen und nachschauen ob nicht eine höhere zHv angeordnet worden war, als wie es auf den Schildern steht.

  13. So nach der Schrottung des Rechners und neuer Technik, zum Glück mit einen ein Tag alten Backup geht es nun weiter.

     

    03.04.2018 - neue Serie

    Sachsen-Anhalt, Merseburg Am Stadtpark (02.02.2018)

     

    Aktualisierungen Texte Sachsen-Anhalt Merseburg Teil 4 (letzter Teil)

     

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