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Gast225

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Posts posted by Gast225

  1. Vier junge Leute an der Dummheit eines 18-jährigen gestorben. Genannt werden 150km/h als Geschwindigkeit.

     

    http://www.br.de/nachrichten/schwaben/inhalt/unfall-markt-rettenbach-vier-tote-100.html

     

     

    Naja erst einmal die Untersuchungen abwarten.

     

    Bei Greifswald kamen in diesem Jahr auch vier Leute auf einmal ums Leben.

     

    Der Tacho zeigte auch 140 km/h an und alle schäumten vor Wut über das unverantwortliche Verhalten.

     

    Viele übersehen dabei, dass es durch den Unfall zu fehlerhaften Anzeigen des Tachometers kommen kann, sei es mechanisch oder durch Stromspitzen.

     

    Der Gutachter hat dann am Ende festgestellt, dass es maximal 80-90 km/h waren.

    Aber auch das war am Baum zu viel.

     

    http://www.nordkurier.de/anklam/vier-tote-bei-verkehrsunfall-0624350708.html

    http://www.nordkurier.de/anklam/horror-unfall-in-gross-kiesow-keine-technische-ursachen-0224847809.html

    http://www.nordkurier.de/anklam/horror-unfall-20-jaehrige-fuhr-mit-16-promille-1724570808.html

  2.  

    Läuft immer noch nicht, da bisher rechtswidrig. Nun werden die Gesetze "hingebogen":

    ...

    Auch hier ist Niedersachsen einen großen Schritt weiter. Das Kabinett hat vor kurzem den Entwurf eines neuen Polizeigesetzes, das dann Gefahrenabwehrgesetz (NGefAG) heißen wird und das eine Rechtsgrundlage für die sog. „Section Control“ enthält, verabschiedet. Der Landtag soll das Gesetz bis Jahresende beschließen.
    ....
    Aus: ""Section Control " bald in mehreren Bundesländern?", www.datenschutz-notizen.de, 09.08.2016; https://www.datenschutz-notizen.de/section-control-bald-in-mehreren-bundeslaendern-4815442/ ; Hervorhebungen von mir.
    Ralfi hat auch schon feuchte Träume.
    Das offizielle Geblubbere:
    ....

    Um das Ziel einer bürgernahen und effektiven Arbeit der Polizei und der Gefahrenabwehrbehörden in Niedersachsen zu erreichen, sollen die nachfolgenden Änderungen im Gesetz umgesetzt werden:

    ...

    • Rechtgrundlage für die gefahrenabwehrrechtlichen Datenerhebungen bei einer Abschnittskontrolle (Section Control),
    .....

     

     

    :nolimit:

     

    Und das Landesrecht kann damit Bundesrecht (Datenschutz) aushebeln.

     

    Ich glaube vielleicht sollte man ihnen mal einen Brief mit dem Gesetzestext des Artikel 31 GG schicken.

    https://dejure.org/gesetze/GG/31.html

  3. Erstaunlich, wenn die Messalgorithmen eh bekannt sind, warum haben dann die beiden auf dem deutschen Markt befindlichen Lidar-Systeme eine unterschiedliche Performance? Könnte es da nicht doch ein Bedarf an Betriebsgeheimnissen bestehen?

    Und entweder sind die Algorithmen bekannt und erprobt, oder es ist eine Schätzung. Du musst Dich argumentativ schon entscheiden.

     

     

    Was sagt denn die Patentschrift hierzu aus. Und dass der Traffistar schon irgendwie bei der PSS angekupert ist, dass sieht man doch schon an dem gesamten System. Ein bisschen andere Darstellung im Auswerteprogramm und noch eine Designsäule dazu und schon hat man sein eigenes Produkt (sehr vereinfachte Darstellung eines Vorgangs der sich so nicht unbedingt abgespielt hat, denn schließlich würde Jenoptik dies niemals machen).

     

    Ist eigentlich geplant beim Traffistar Änderungen vorzunehmen, um die Verschmutzung des unteren Bereiches zu umgehen.

    Komischerweise habe ich bei den stationären PSS eine solche noch zu keinem Zeitpunkt vorgefunden.

     

    Wenn ich durch Jena fahre (Camburger Straße), dann frage ich mich, ob die überhaupt noch etwas erfassen können, so verdreckt wie die meist sind.

  4. Hallo zusammen,

    ich habe hier schon eine Zeit lang interessiert mitgelesen und möchte nun auch meinen Senf dazugeben.

    Wenn ich die Begriffe "Experte" und "Gutachter" in Zusammenhang mit "interpretieren" lese, wird der wissenschaftliche Gehalt der Ergebnisse schon wieder fraglich.

    Die PTB hat ein Messverfahren zertifiziert und sicher ist es jedem möglich die Ergebnisse durch Referenzmessungen zu prüfen (Befundprüfung).

    Die Ergebnisse des LIDAR-Messverfahrens konnten beim länger eingeführten Vitronic-System nicht in Zweifel gezogen werden, es wurde sich auf Nebenschauplätzen abgekämpft.

    Jetzt versuchen es die "Experten" mit der Forderung nach der Darstellung des Zeitstempels zu Messbeginn und Messende. Diese Werte gehören zur Messreihe des Systems.

    Einen Fehler des Messsystems mit zwei Einzelwerten der Messreihe zu begründen wäre ein echter Zirkelschluss!

    Dass gerade der verwendete Messalgorithmus ein Betriebsgeheimnis ist, sollte jemandem klar sein, der sich in Grundzügen mit Messtechnik beschäftigt.

     

    Und zum Treppenwitz:

    Ich hätte eine neue Einnahmequelle für Gutachter und Rechtsanwälte, nämlich als "Schrecken aller Fleischtheken"!

    Nach dieser Argumentation könnte man sich an der Theke Wurst abwiegen lassen, nachher etwas wegfuttern, sich dann über das falsche Gewicht beschweren und die Rohmessdaten der Waage als Gegenbeweis fordern.

    Was wird anstelle gemacht? genau eine Befundprüfung:

    Die Wurst wird nochmal gewogen, bzw. die Waage mit einem Referenzmaß geprüft, beide Verfahren sind auch mit jedem Geschwindigkeitserfassungsgerät möglich.

     

    Warum sollte die PTB ein Messverfahren zertifizieren und gleichzeitig dazu sagen: Das Messverfahren erfüllt die Anforderungen an die Verkehrsmesstechnik, aber hier habt ihr einen 2nd, 3th Check oder noch was, falls es doch nicht sicher sein sollte?

    Und zu der Forderung von Rohmessdaten zwischen Messende und Fotopunkt: Beide Punkte liegen im Erfassungsbereich der Kamera und liegen ca. 2 m auseinander (wo genau kann man bei der Einrichtung schon sehen), erwartet jemand, dass das gemessene Fahrzeug dort plötzlich verschwindet und ein Anderes auftaucht?

    Das ist alles ein "Leben im Konjunktiv" und hat mit seriöser Beurteilung von Messverfahren nichts zu tun.

    Das größte Geschrei kommt daher nur von sogenannten "Gutachtern" und auch Anwälten, die ihre Klienten anders nicht in teure Prozesse reinquatschen können, denn diese bekommen immer ihr Geld, egal ob gewonnen oder verloren wird.

     

    Das scheitert schon daran, dass die PTB die Testmessung im Rahmen der Zulassung auf einer standardisierten vierspurigen sehr kurzen Straßenstück vorgenommen hat und das Gerät in der Praxis nun auch auf sechs oder acht spurigen Straßen verwendet wird.

     

    Ähm Messende und Fotopunkt können auch wesentlich weiter auseinanderliegen.

     

    Es gibt nur Festlegungen wann spätestens die Messung beendet sein muss, nämlich 20 Meter vor dem Gerät. Messbeginn kann aber auch schon bei 50 Metern vorher beginnen, wobei die Messstrecke maximal 10 Meter beträgt.

     

    Im übrigen dürfte es auch um die Zeitstempel Messbeginn und Messende gehen.

     

    Edit:

    Und nochmal, die PTB hat schon über viele Geräte geurteilt, dass diese korrekt funktionieren und es stellte sich am Ende doch heraus, dass die Aussage falsch war.

    Im Übrigen bei der PSS ja auch schon.

    ​Edit2:

    Willkommen im Forum Vitronic-Mitarbeiter.

    Zumindest die Formulierungen des Textes sprechen dafür. Edit3: Oder kämpft hier der Konkurrent aus Jena für die Wiesbadener?

  5.  

    ....

    Wenn die Leute keinen Widerspruch oder Klage erheben, dann ist der durch die Behörde erlassene Bescheid rechtmäßig. Toller Rückschluss. :geheim::kopfschuettel:

    Wenn das jetzt irgendwer geschrieben hätte, könnte ich Dir vllt zustimmen. Es war aber nicht irgendwer, sondern jemand, der mit der Materie vertraut ist, der mit - zumind. einem Teil - den Geräten arbeitet. Genauso wie ich. Und ich für mich möchte behaupten, daß meine Messungen absolut ok sind (auch wenn @m3_ gern was anderes behauptet, obwohl er weder Ahnung hat noch sonst was weiß). Die wenigen Verfahren, die vor Gericht "kaputt" gingen, taten dies nicht, weil meine Messung fehlerhaft war, sondern entweder irgendwo ein "Hinkefuß" entdeckt wurde oder es der RA tatsächlich geschafft hatte, den Richter zu verunsichern. Und ähnliches unterstelle ich bei all meinen anderen regelmäßig Messungen durchführenden und dabei ebenfalls vernünftig und sorgfältig arbeitenden Kollegen auch. Daher kann ich eine Zahl von 44% nicht ansatzweise nachvollziehen Geschweige denn bestätigen. Scheint mir eher eine dubiose Werbeaktion zu sein.

     

    Ausschließen kannst Du es aber auch nicht zu 100 Prozent.

     

    Denn genau so gut kann in 5 oder 10 Jahren ein Fehler des Messgerätes entdeckt werden, nach dem ein Teil oder alle Messungen fehlerhaft waren.

     

    Ist zwar alles rein theoretisch, aber eben nicht auszuschließen.

     

    War ja bei den Laserpistolen Mitte der 90er Jahre nicht anders.

     

    Erst war alles in Ordnung, dann kam der Stufeneffekt und ein Update der doch so unfehlbaren Technik.

     

    Von den ganzen Verfahren mit der Nachfahrmessungen und falschen Kabeln in die Providafahrzeugen ganz zu schweigen.

  6. Naja den Ausschluss kannst Du auch nicht in die andere Richtung machen, wenn du sagst 44 Prozent der untersuchten Messreichen also der 468 oder 564 waren falsch.

     

    Es wäre es ein falscher Rückschluss, dass nicht 44 Prozent der anderen millionen Messungen ebenso falsch sind.

    Genauso könnten es auch ein höherer oder niedrieger Wert sein, denn nur weil man sich nicht wehrt muss die Rechnung ja nicht richtig sein.

     

    Aber ist typisches Denken anderer und kenne ich auch im Alltag.

    Wenn die Leute keinen Widerspruch oder Klage erheben, dann ist der durch die Behörde erlassene Bescheid rechtmäßig. Toller Rückschluss. :geheim::kopfschuettel:

  7. Nur das beim Traffipax Speedophot und Multanova eben die Fehler der PSS und des Traffi Star nicht vorkommen bzw ausgewertet werden.

     

    Hier geht es ja eben um Messwertzuordnungen und die kann man beim Speedo eben anhand des einen angefertigten Fotos vornehmen (Schablone).

     

    Bei PSS und Traffi Star, welche eben mehrere Spuren gleichzeitig überwachen UND auswerten können ist dies eben erforderlich. Hinzu kommt die Überwachung über eine wesentlich längere Strecke.

     

    Und vom aufmerksamen Messbetrieb, beim Speedo vorgeschrieben bei den beiden anderen nicht, ganz zu schweigen, so dass fehlerhafte Messungen auch so verhindert werden.

  8. Moin Moin

     

    Warum sollte wegen eines (bescheidenen) AG Urteiles diese Maschine zum juristischen Desaster werden?

    Ist die PoliscanSpeed auch nicht.

     

    Auch dieses Gerät dürfte eine innerstaatliche Bauartgenehmigung der PTB haben oder sogar eine Konformitätserklärung.

    War da etwa wieder einmal ein unfähiges Gericht am Werk?

     

    Nur zur Erinnerung, die PTB ist wissenschaftlich technische Bundesoberbehörde für das richtige Messen.

     

    Was ist und sagt dieser Zeitstempel? Ich kenn die Maschine nicht und weiß es daher nicht.

    Wenn dieser Messwert so erheblich wäre, wäre von der PTB gefordert, daß er einzublenden ist.

     

    Fair hätte ich übrigens gefunden, wenn du dich nicht so einseitig negativ geäußert hättest.

    Schließlich steht in dem Artikel mehr zu lesen, z.b. ist dieser Wert gesetzlich gar nicht gefordert und bereits seit 2014 nicht mehr existent. Im Übrigen erfülle die Maschine die gesetzlich definierten Bestimmungen - so Jenoptik in dem Artikel.

     

    Wie schon gesagt, ich kenn diese Maschine nicht.

    Aber solche Urteile wird es immer wieder mit jeder Maschine geben - wir leben ja in einem Rechtsstaat.

    Ein juristisches Desaster seh ich nicht.

     

     

    Gruß

    Was ist daran negativ, ich habe nur einen Zeitungsartikel wiedergegeben und diesen kommentiert.

     

    Wenn ich schon etwas vorwerfe, so muss ich dies auch nachprüfen können. Also entweder über den Zeitstempel oder eben die Rohdaten.

     

    Wenn aber beides nicht zur Verfügung steht, dann kann kein Nachweis geführt werden.

     

    Und wie soll ich denn die Situation nachstellen.

     

    Ich fahre dann also mit einer in der ersten Messung gefahrenen Geschwindigkeit exakt auf der Linie vom ersten Mal lang und prüfe dann ob die Bilder an der selben Stelle gefertigt werden oder wie.

    Wie stelle ich diese exakte Nachfahrt denn sicher.

     

    Und zu deinem Thema PSS.

    ​Wie oft hat Vitronic denn da nun schon nachgebessert und auch den/die Fehler der PTB gemeldet und dabei die Verwender auf die eingeschränkte Auswertungsmöglichkeit hingewiesen (Auswerterahmen muss gesamtes Kennzeichen umfassen, Verharmlosung Stufeneffektmessungen).

     

    Von der Änderungen der Auswertesoftware (TuffViewer) bei denen bei unterschiedlichen Versionen die Rohmessdaten zu unterschiedlichen Ergebnissen führen ganz zu schweigen, so dass auch hier wohl Handlungsempfehlungen herausgegeben werden mussten (Änderung des Auswerterahmens).

     

    Und dass alles obwohl die PTB gesagt hat das Gerät arbeitet 100 Prozent richtig und kann in der Praxis verwendet werden.

    --------

    zur Ehrenrettung:

     

    Bei eso etc. war es bei der Einführung von der Drillingslichtschranke und des ES nicht anders.

  9. Der Zeitstempel welcher in dem verlinkten Artikel steht, ist differenzierter zu betrachten.

     

    Zunächst müsste erst einmal feststehen, welches Messgerät zum Einsatz kam. Ohne weitere Angaben oder dem vollständigen Bild sind sonst weitere Aussagen schwierig.

     

    Kurvenmessungen sind je nach Messgerät heute aber kein Problem mehr.

     

    Edit:

    hier mal der klickbare Link

     

    https://www.google.de/maps/place/50%C2%B011'44.2%22N+8%C2%B012'12.8%22E/@50.1956116,8.2013764,17z/data=!3m1!4b1!4m5!3m4!1s0x0:0x0!8m2!3d50.1956116!4d8.2035651

    • Like 1
  10. So hier nun Teil 2 des dunkelgrauen VW Caddy mit dem Kennzeichen SHK-H 1561

    Viel Spass beim Anschauen!

     

    ergänzt worden noch

     

    • Ergänzungen bei den Serien Thüringen Dornburg
    • Ergänzungen bei den Serien Thüringen außerorts Sonstige Straßen

     

    Damit sind jetzt 478 von den 649 vorhandenen Serien mit Beschriftungen versehen.

     

    post-904-0-62247500-1477211489_thumb.jpg

     

    • Like 1
  11. Mal wieder weigert sich ein Hersteller die Rohdaten der Messungen herauszurücken, so dass nach entfernen der Zeitstempel aus der Messreihe ein überprüfen der Messung nicht mehr möglich ist.

     

    Lustig finde ich auch den Vorschlag von Jenoptik das Fahrzeug noch einmal unter gleichen Bedingungen an dem Blitzer vorbeifahren zu lassen.

     

    Gericht urteilt: Blitzerfoto ohne Zeitstempel ungültig

     

    [...]

     

    Staatsanwaltschaft und Verteidigung seien sich am Ende des Prozesses einig gewesen, dass der Angeklagte frei zu sprechen sei, weil ein wesentlicher Messwert bei den Einblendungen auf dem Foto fehlt. Konkret geht es um den Zeitstempel, der die bei der Messung verstrichene Zeit anzeigt. Ohne diesen Zeitstempel lasse sich nicht mehr nachprüfen, ob die Messung plausibel zustande gekommen sei, begründete die Richterin in Kassel Ende August ihr Urteil.

     

    [...]

     

    Laut Jenoptik könnten Behörden Messungen sehr wohl überprüfen. Dasselbe Auto müsse unter den gleichen Bedingungen noch einmal an demselben Gerät vorbei fahren. Laut Auto Bild sei auch ein einfacherer Beweis über die Rohmessdaten möglich, doch die seien Betriebsgeheimnis.

     

     

    http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Gericht-urteilt-Blitzerfoto-ohne-Zeitstempel-ungueltig-1596075004

     

    Amtsgericht Kassel Urteil vom 26. August 2016, Aktenzeichen 386 Owi 9643 Js 822/16 (26.08.16 AZ: 386 Owi 9643 Js 822/16)

    • Like 4
  12. Schon mal eine kleine Vorschau auf Teil 2

     

    Nachdem einer der beiden Polizisten aus den Wagen ausgestiegen war (siehe Bild 5) ereignete sich folgende Geschichte. Wie schon so häufig wurde ich darauf hingewiesen, dass ich doch gefälligst nicht das Fahrzeug zu fotografieren habe und forderte zum gefühlten hundertsten Mal den Personalausweis,

    [...]

    Also änderte man offenbar die Taktik und äußerte den Personalausweis erst wieder herauszugeben, wenn die Bilder gelöscht worden seien. Dem bin ich natürlich nicht nachgekommen,

    [...]

    Ich bin dann zu meinem Wagen und habe über Notruf,

    [...]

    Die anderen Besatzungen dieses Flitzerblitzers und der anderen polizeilichen Blitzer sind immer so nett und zuvorkommend, aber der hat mich irgendwie seit dem Vorfall in Kahla gefressen.

     

     

    post-904-0-63558600-1476988355_thumb.jpg

     

    Ups ich sollte doch den Wagen nicht veröffentlichen.

     

  13. Wenn der Einspruch nicht stattgegeben wird, wird die Sache ans Amtsgericht abgegeben, allerdings nicht an deinem Wohnort, sondern da wo die Tat passiert ist.

     

    Gerichtskosten sind hierbei minimal. Lediglich die Auslagen der Zeugen könnten ein wenig kosten, wenn diese ihre Auslagen ersetzt bekommen wollen.

    Aber solange wird die Verhandlung ja nicht dauern.

     

    Und es geht ja nicht unbedingt um das Geld, sondern der Punkt ist das Problem.

    Denn die können sich auch ansammeln.

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