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!Xabbu

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Posts posted by !Xabbu

  1. Was soll bitteschön an einem künstlichen Stau so gefährlich sein?

    Das passiert jeden Tag eh vielfach auf den Autobahnen.

    Meist wird es nicht mal zum Stillstand kommen....

    Die Frage meinst du nicht ernst, oder ? Nur weil Staus jeden Tag vorkommen, sind sie nicht weniger gefährlich. Ich hatte doch eingangs des Threads schon angedeutet, welche Gefahren drohen. Als Beispiel kann man hier die immer wieder auftretenden schweren LKW-Unfälle heranziehen. Meist treten sie an plötzlichen Stauenden auf. Hast du schonmal die Situation erlebt, wenn plötzlich vor dir ein Stau auftaucht ? Das kann sehr schnell verdammt eng werden.

  2. Das lässt die Sache unter einem etwas anderen Licht erscheinen. Wenn der TE vom Platz kam, hat er im Vorfeld nicht die Straße benutzt. Somit war er auch nicht an die Lichtzeichenanlage für die PKW gebunden. Er hat es dann lediglich versäumt, am Fußgängerüberweg abzusteigen. Dürfte 10,- € kosten. Vielleicht lohnt in diesem Fall doch der Gang zum Anwalt.

  3. Eine unnötige behinderung für andere verkehrsteilnehmer evtl. schon.

     

    Eben, random: Nur eine Behinderung, wie sie ohnehin täglich x-tausendfach vorkommt; IMHO besser, darob etwas Zeit verlieren als von so 'nem sinnlosen Kamikaze abgeschossen zu werden - und dann schlagartig gaaaanz viel Zeit zu haben... http://wuerziworld.de/Smilies/mk/mk11.gif

     

    lg

    c.s.

    Eben nicht ! Jeder Stau stellt eine erhebliche Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs dar. Warum denn wohl ist die Polizei in NRW beispielsweise so hinterher, das die AB nach einer Sperrung wieder so schnell wie möglich frei gegeben wird ? Die sind sich der Gefahr durchaus bewusst. Ich denke, das die gezeigten Kollegen wohl eher ziemlich angepisst waren, das sie vor laufender Kamera so veralbert wurden. Daher hielten sie es für verhältnissmässig, einen künstlichen Stau erzeugen zu lassen und dann auch noch mit hohem Tempo sinnbefreit über den Standstreifen zu rasen. Da hätte sonstwas passieren können. :think: Die Verfolgungsjagd war von vorneherein zum scheitern verurteilt. Als die von ihrem Parkplatz runterkamen, war der Biker schon über alle Berge - und so schlau, gleich die erste Abfahrt zu nehmen. Blöd war der Bursche nicht... :whistling:

  4. Hi

    Das Kennzeichen haben sie ja schließlich und alles auf Video dazu
    na, dann lies dir doch hier mal die Tipps durch, wie man als Mopedfahrer seiner Strafe entgehen kann - da wirst du aber einiges finden.

    Spielt in diesem Fall keine Rolle. Sie haben einen Ansatzpunkt und müssen sich dann eben auf ihre Ermittlungsfähigkeiten besinnen. :whistling:

  5. [...]

    Das Schreien und Meckern muss man dann halt aushalten... :whistling: . Warte erstmal, bis dein Kind in die Trotzphase kommt. Bei meiner Tochter waren Schreiattacken von 45 Minuten Länge keine Seltenheit - Psychoterror pur. Aber irgendwann hat sie dann halt doch begriffen, das es sie keinen Millimeter weiterbringt - ganz ohne Klapse.

     

    Erziehung sollte auch immer individuell sein. :think:

  6. auch von mir, absolute zustimmung. insbesondere macht es bis zu einem gewissen alter absolut keinen sinn mit kindern dinge auszudiskutieren. ich habe zuhause ein exemplar von 16 monaten, und wenn ich mit dem anfange zu diskutieren warum er nicht die blumentopferde im wohnzimmer verteilen soll, dann schaut er mich nur mit großen augen an und macht einfach weiter. da hilft oftmals auch kein schreien oder schimpfen, sondern nur ein leichter klapps auf den windelpo. es geht ja letztendlich nicht darum dem kind schmerz zuzufügen. es geht darum dass grenzen aufgezeigt werden und diese durchgesetzt werden. diese grenzen werden nun mal von den eltern festgelegt, darüber gibt es auch nichts zu diskutieren. wie du schreibst, später kann man über das eine oder andere diskutieren, aber bis zu einem gewissen alter macht das kein sinn.

    Also mit 16 Monaten habe ich noch keine Klapse verteilt. Bezweifle, ob ein Kind in diesem Alter das versteht. :whistling: In dem Alter hilft nur eines: Sanktionieren durch Trennung von dem Objekt. Anderes Zimmer, Hochstühlchen, was weiss ich. Klapse machen doch erst Sinn, wenn man etwas vorher diskutieren kann. Ich stelle eine Grenze auf, die ja nach Möglichkeit einen Sinn haben und nicht willkürlich sein sollte. Das versuche ich meinem Kind begreiflich zu machen. Beispiel Steckdose: Ich versuche meinem Kind zu erklären, das er nicht an den Steckern spielen darf, da gefährlich. Strom kann töten. In kindgerechter Art erklärt. Wenn er dann immer wieder an den Stecker rangeht, gibt es am Schluss den angedrohten 'Klaps'. Dann weiss das Kind aber auch, das dieser nicht willkürlich ist und kann die Sanktion einordnen. Intuitiv irgendwo drinnen weiss das Kind, das Papa nicht böse ist, sondern es auch anderen Beweggründen getan hat. Das relativiert die Strafe und rückt sie in einen verständlichen Kontext, ohne das 'Langzeitschäden' drohen.

  7. Habe mir gerade dieses Video hier angeschaut.

     

    Dort verfolgen sie einen flüchtigen Biker, der sich einer Kontrolle entziehen will. Ein vorausfahrender Streifenwagen erzeugt einen 'künstlichen' Stau, um den Biker auszubremsen und ein Anhalten zu ermöglichen. Und das ganze im dichten Verkehr.

     

    Ich finde dieses Vorgehen sehr grenzwertig. Ist es verhältnismässig, das Leben vieler VT potentiell zu gefährden, um einen VT zu stellen ? Das Kennzeichen haben sie ja schließlich und alles auf Video dazu. Wer haftet denn, wenn es aufgrund eines solchen Staus zu einem Unfall kommt ? Auffahrunfall, Masenkarambolage, viele Tote - alles ist denkbar. Und hinterher kommt raus: Der Stau ist von der Polizei vorsätzlich herbeigeführt worden. Ich denke, das würde sehr unglücklich aussehen... :whistling:

     

    Was haltet ihr davon ? :think:

  8. Ich kann mich an eine Ohrfeige zu Grundschulzeiten seitens einer damals schon sehr alten Lehrerin erinnern, die ich absolut ungerechtfertigt erhielt. Die habe ich bis heute nicht vergessen. Der Lehrerin übrigens auch nicht. Und dennoch hat auch diese Ohrfeige ihre Wirkung nicht verfehlt, wenngleich auch sicherlich anders, als grundsätzlich beabsichtigt.

     

    Von Ohrfeigen halte ich persönlich nichts. Ein kleiner Klapps auf den Hinterkopf hingegen kann durchaus sinnvoll sein und ist nicht schmerzhaft. Meine Kinder haben auch den ein oder anderen "Klapps" auf den Hintern bekommen, was ihnen garantiert nicht geschadet hat. Von antiautoritärer Erziehung und dem Wahn, man müsse die Kinder wie Erwachsene behandeln und daher alles mit ihnen ausdiskutieren, halte ich überhaupt nichts. Jedenfalls bis zu einem gewissen Alter. Von da an macht der Klapps sicherlich keinen Sinn mehr und die ein oder andere Diskussion läßt sich auch nicht vermeiden, aber einer muß das Sagen haben. Und das sind in meiner Familie garantiert nicht die Kinder. Und so sollten sie es in der Schule letztendlich auch nicht sein.

    Ja so könnte man es sehen. Es gibt Situationen, da ist man als Elternteil an der Grenze, wo scheinbar nichts mehr hilft, da wollen es die Kinder wissen. Aber: Wenn es mal einen 'Klaps' gibt, ist der immer mit Ansage ! Und die meist eher 'symbolischer' Art und tun nicht wirklich weh oder so. Die Kinder wissen meistens: JETZT ist Feierabend und beim nächsten Schritt 'knallt' es. Natürlich müssen Kinder die Grenzen aufgezeigt bekommen - aber sie testen sie halt auch aus. Mittlerweile wissen sie aber, das angedrohte 'Klapse' auch sehr wohl mal durchgeführt werden und nun reicht es meistens aus, sie nur zu erwähnen. Persönlich ist das für mich immer die Ultima Ratio ! und ich mache es höchst ungern ! Mittlerweile bin ich vermehrt zum Gegenteil übergangen und arbeite lieber mit der positven Verstärkung: Wenn ihr euch jetzt beim Einkaufen benehmt und nicht den Klamottenladen auseinander nehmt, gehen wir im Anschluß Eis essen. Klappt wunderbar und die Kinder lernen, das Disziplin sich lohnen kann.

     

    Es klingt jetzt doof, aber in der Öffentlichkeit sind bei uns 'Klapse' tabu ! Selbst die Androhung unterlasse ich tunlichst. Nicht, weil ich da ein schlechtes Gewissen habe, sondern weil man immer mit militanten antiautoritären Eltern rechnen muss, die einen dann wegen KV vor den Kadi zehren... :whistling:

     

    @PS Meine Beitrag zu deinem bezog sich auf den meiner Ansicht nach völligen unpassenden Bezug zu Bischof Mixa. Was da in der katholischen Kirche oder auch anderswo abgegangen ist (oder noch geht ?) ist unter aller Sau ! Die zum Teil sytematischen und sadistischen Mißhandlungen von Kindern ist ja wohl nicht zu Vergleichen mit einem kleinen 'Klaps' auf den Allerwertesten. Mein Schwiegervater kann da auch ein Lied von singen, war er doch selber in einem Heim für 'schwer erziehbare' Kinder. Der hat seiner Zeit solche Ohrfeigen bekommen, das ihm das Trommelfell geplatzt ist. Zu erst wurde er daheim von seinem vater regelmässig verprügelt und als das alles nicht gefruchtet hat, kam er ins heim und da wurde munter weitergeprügelt. Und genau aus dieser scheinbaren Selbstverständlichkeit körperlicher Gewalt als Mittel zum Brechen kindlichen Willens ist in den späten 60er die antiautoritäre Bewegung als radikaler Gegenpart entstanden. Und das war auch gut so...

  9. Ja, die guten alten Zeiten vermisse ich auch. Das hatte durchaus einen Lerneffekt und tat wohldosiert sein Gutes zur Entwicklung des Heranwachsenden. Dann kamen die 68er und da in diesem Land seit vielen Jahrzehnten die Gutmenschen medial unterstützt immer mehr werden, die Oberhand haben, gibt es sowas nicht mehr. Die Ohrfeige gegen Kinder ist heute der sichere Weg der Karrierezerstörung und der halbe Weg in's Gefängnis wegen Kinderschändung. Siehe Bischof Mixa, oder wie der heißt.

    Das Ergebnis dieser ganzen Weichspülerei sieht man zur Genüge, an Bahnhöfen, auf dem Arbeitsamt, an der Biertheke...

    Herr schmeiss Hirn vom Himmel... :smack:

     

    Wenn man das liest könnte man meinen, bei dir war die eine oder andere Ohrfeige zuviel... :whistling:

     

    Stammtischgeschwaffel at it's best... :think:

  10. Stau gibt es typischerweise nicht dort wo eine Begrenzung steht.

    Unvorhersehbare Stau gibt es (ohne Baustelle/Unfall) entweder wenn die Fahrzeugdichte zu hoch wird oder die Geschwindigkeiten der VT zu unterschiedlich sind.

    Der sogenannte Ziehharmonikaeffekt.

    Bei zu hoher Fahrzeugdichte hilft keine Begrenzung, aber die Begrenzung dämpft den Ziehharmonikaeffekt.

    Wenn alle etwa gleich schnell sind gibt es am wenigsten Störungen im Verkehrsfluß. Und das kommt eben allen VT zu Gute.

    Absolut richtig und ein Efekt, dessen Nichtvorhandensein man auf ausländischen AB sehr gut beobachten kann. Niederlande beispielsweise oder Dänemark, wo ich vor zwei Tagen erst durch bin. Rund um Aalborg und Richtung Grenze dichter Verkehr, aber es läuft zügig bei erlaubten :think: . Ich bin dann selber ca. 140 km/h gefahren so wie einige andere auch und es ging ohne Probleme. Als Reisegeschwindigkeit ist das auch ok. Natürlich fahre ich selber gerne schneller, aber was nutzt es mir, wenn die Bahn dicht ist ? Deshalb plädiere ich auch für flexible Tempolimits. Warum nicht sagen, auf deutschen AB generell :smack: von Montag bis Freitag 07:00 - 19:00 Uhr, restliche Zeit :whistling: bis auf individuelle örtliche Begrenzungen versteht sich. Und ganz wichtig, das hat auch in DK am meisten den Verkehrsfluss gestört, ist ein generelles LKW-Überholverbot auf zweispurigen Strecken !

  11. Also der wäre bei mir garnicht bis an die Fahrertür gekommen. Gas ist rechts und wech. Da bin ich ganz rigoros. Wer weiss, was der will, hinterher zieht er noch ein Messer oder sonstwas und murkst mich ab - nein danke. Ich wäre in der Situation zur nächsten Wache gefahren und dann hätte man es, so denn noch Bedarf bestünde, dort klären können.

  12. Tricky !

     

    Also nochmal langsam...du bist auf eine Kreuzung zugeradelt und wolltest dort geradeaus fahren...gibt es dort einen Fahrradweg, der geradeaus führt ? Du hast ja schon von dem links abbiegenden Fahrradweg berichtet, der interessiert aber nicht.

     

    Die Informationen sind noch zu ungenau...mach mal eine Skizze oder ein Foto von der Stelle oder gib einen Link von Google Earth.

     

    Wenn Fahrradfahrer an dieser Stelle keinen Fahrradweg haben, der geradeaus geht, müssen sie ja die Straße benutzen. Damit muß ein Radfahrer auch die Ampel beachtet ! Ich gehe mal davon aus, das du keine Lust hattest zu warten. Daher hast du die 'Abkürzung' über den Fußweg und die Fußgängerampel genommen. Nennt man auch umfahren. Ist ein qualifizierter Rotlichtverstoss und kann auch als solcher geahndet werden.

     

    Außerdem solltest du an FUFGÄNGERüberwegen absteigen, da VT nicht mit deutlich schnelleren Fahrrädern, sondern nur mit langsamen Fußgängern rechnen. Das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen. :geil:

     

    Ich denke, aus der Nummer kommst du nicht so leicht raus.

  13. Danach wirfst du mir Unaufmerksamkeit vor, weil ich in 17 Jahren 4x erwischt wurde. Was für ein Dummfug. Du weisst noch nicht mal, wieviele Kilometer ich im Jahr fahre, was willst du mir also erzählen. Außerdem zählen zum Glück im Verkehrsrecht nur die harten Fakten, also die nachgewiesenen Verstösse. Im Umkehrschluss kann man auch zu dem Ergebnis kommen, das ich ein durchaus pflichtbewusster und verantwortungsvoller Fahrer bin, da ich trotz des hohen Überwachungsdrucks und der hohen jährlichen Kilometerleistungen in 17 Jahren nur 4x auffällig geworden bin. :D

    Genau lesen und verstehen. Da ist kein Vorwurf - also eine Wertung - sondern nur eine Beschreibung. Ehrlich gesagt ist es mir vollkommen egal wie du deine Freizeit gestaltest. Ich spiele Modelleisenbahn, du beschäftigst dich mit OWI und schreibst deine Erlebnisse darüber ins WWW. Und die harten Fakten sagen: vierfach aufgefallen und damit notorisch im OWI Bereich unterwegs. Die Anzahl der gefahren Kilometer hat damit nichts zu tun. Wer sich mehrfach erwischen laesst ist unbegabt und unaufmerksam.

    Schon wieder falsch: Aktenkundig sind derzeit nur zwei Verstösse. Die anderen beiden sind gelöscht und nicht mehr nachweisbar. Mich aufgrund von zwei Verstössen als notorisch zu bezeichnen, ist lachhaft. Und die Anzahl der gefahrenen Kilometer hat natürlich was damit zu tun. Um so mehr Kilometer ich pro Zeitraum zurücklege, um so grösser ist die Wahrscheinlichkeit, fahrlässig die zHg zu überschreiten. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, aufgrund von Überwachungsmassnahmen einer solchen Fahrlässigkeit überführt zu werden. Dein erneuter Vorwurf der Unbegabtheit entbehrt jeder rationalen Grundlage. Daher gehe ich davon aus, das du mich provozieren möchtest und beende die Diskussion mit dir an dieser Stelle. :geil:

  14. Aus aktuellem Anlass...

     

    Schlechter Scherz kostet 47-Jährigen den Flieger

     

    Paderborn (lnw). Eigentlich wollte er mit seinen Freunden nach Mallorca reisen, doch dann kostete ihn ein schlechter Scherz den Flieger: Beim Durchleuchten seines Gepäcks hat ein 47-Jähriger am Freitag am Paderborner Flughafen eine unbedachte Äußerung gemacht: "Mein Maschinengewehr haben sie nicht gefunden", sagte er nach Polizeiangaben laut zu seinen Mitreisenden.

     

    Daraufhin wurde eine Sicherheitsassistentin auf den Mann aufmerksam. Als er ihr gegenüber den Satz noch einmal wiederholte, löste sie den Alarm aus. Die Polizei durchsuchte den Koffer, konnte aber nichts finden. Der 47-Jährige bedauerte sein Verhalten, doch der verantwortliche Pilot war nicht zum Scherzen aufgelegt: Er schloss den Passagier vom Flug aus.

     

    NW-Online

     

    DAS ist wirklich dumm ! :D:geil:

  15. Ein Einspruch kann erfolgreich sein, aber nicht aufgrund des Messaufbaus.

     

    Hier ein Beitrag aus 02/2010:

     

    PoliScan Speed: Messdaten sind weiterhin nicht ausreichend nachvollziehbar

     

    Messwertbildungen sind bei PoliScan Speed nicht plausibel nachzuvollziehen

    Messergebnisse bei Geschwindigkeitskontrollen müssen plausibel nachvollzogen werden können. Dieses Kriterium erfüllt PoliScan Speed immer noch nicht!

     

    Bei dem lasergestütztem Messverfahren wird ein Fahrzeug in einem Bereich von 75m bis 20m vor dem Messgerät erfasst.

    Innerhalb des Bereichs 50m bis 20m vor dem Messgerät werden Messungen vorgenommen, welche ? nach den Zulassungsvoraussetzungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) ? bei einer zusammenhängenden Strecke von wenigstens 10m auswertbare Signale liefern muss.

     

    Inzwischen konnte ermittelt werden, dass PoliScan Speed nicht unbedingt auswertbare Signale über eine "zusammenhängende Strecke von wenigstens 10m" sammelt, sondern die Strecke unterbrochen ist.

    Damit sind die Vorgaben der PTB nicht eingehalten.

    Die fotographische Dokumentation der Messung selbst erfolgt zu einem Zeitpunkt, zu dem die Messung bereits abgeschlossen ist und das Beweisbild liefert insofern (je nach Ausrichtung der Kamera) keine vollständigen Informationen über die (Mess-) Situation bei Beginn und während der Messung. Gem. Gebrauchsanweisung soll die Zuordnungssicherheit der errechneten Durchschnittsgeschwindigkeit zu einem bestimmten Fahrzeug durch die sogenannte Auswertehilfe durch die Fotodokumentation jedes Beweismitteldatensatzes gewährleistet werden.

     

    Anwalt24.de

     

    Hier noch eine umfangreiche Sammlung an aktuellen Urteilen und einige fachliche Beiträge dazu:

     

    Jurablogs

     

    Die Sache ist heikel, könnte aber eine gewisse Erfolgsaussicht haben.

     

    Hier noch ein aktuelles Urteil des KG Berlin:

     

    Das KG hatte im Rahmen einer Rechtsbeschwerde über den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung, gemessen mit dem laserbasierten Messgerät Poliscan Speed zu entscheiden.

     

    In seinem Beschluß vom 26.02.10, AZ 2 Ss 349/09, 3 Ws (B) 94/10 - 2 Ss 349/09 sah es dieses Messverfahren als sog. standardisiertes Messverfahren an. Das KG vertritt nun bei Poliscan Speed somit die gleiche Rechtsauffassung wie zuvor das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 20. Januar 2010 –IV-5 Ss (OWi) 206/09 –(OWi) 178/09).

     

     

    Standardisiert ist ein Messverfahren nach dem Grundsatzurteil Bundesgerichtshofs vom 19.08.1993 AZ 4 StR 627/92 zum „standardisierten Messverfahren“ stets, wenn die Ermittlung der Geschwindigkeit nach einem durch Normen vereinheitlichten (technischen) Verfahren erfolgt, bei dem die Voraussetzungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so präzise festgelegt sind, dass unter gleichen Bedingungen gleiche Ergebnisse erwartet werden können.

     

    Das im Rahmen der Rechtsbeschwerde gerügte Fehlen von Informationen zur Funktionsweise des Gerätes stand somit nach Auffassung des Gerichts nicht entgegen.

     

    www.geblitzt-was-tun.de

     

    Das Urteil im Wortlaut:

     

    Strafrecht-Online

  16. Schwachsinn ! 4 Verstösse in 17 (!) Jahren. Das macht ca. 0,24 Verstösse pro Jahr oder umgerechnet 1 Verstoss alle 4 Jahre. Mit dem Schnitt wächst das Punktekonto nie an. Da von Unaufmerksamkeit zu sprechen...

    Nicht Verstoesse sondern entdeckte Verstoesse. Du erkannst den Unterschied? Hoer auf zu jammern und benimm dich wie ein Mann.

    Du willst es nicht verstehen, oder ? :geil: Selber sagst du, das du fast immer zu schnell fährst, aber bislang nur einmal mit mehr als 20 km/h erwischt wurdest. Danach wirfst du mir Unaufmerksamkeit vor, weil ich in 17 Jahren 4x erwischt wurde. Was für ein Dummfug. Du weisst noch nicht mal, wieviele Kilometer ich im Jahr fahre, was willst du mir also erzählen. Außerdem zählen zum Glück im Verkehrsrecht nur die harten Fakten, also die nachgewiesenen Verstösse. Im Umkehrschluss kann man auch zu dem Ergebnis kommen, das ich ein durchaus pflichtbewusster und verantwortungsvoller Fahrer bin, da ich trotz des hohen Überwachungsdrucks und der hohen jährlichen Kilometerleistungen in 17 Jahren nur 4x auffällig geworden bin. :D

  17. Das wars auch schon...in 17 Jahren 4 Verstösse, davon der erste Verstoss erst nach 8 Jahren, dann wieder 7 Jahre nix, dann der unglückliche Doppelschlag. Eine beharrliche Pflichtverletzung kann ich an diesem 'Lebenslauf' nicht erkennen, tut mir leid.

    Du hast nicht nachgedacht. Es sind nicht vier Verstösse, sondern vier entdeckte. Die restlichen waren kostenfrei.

    Falsch. Das weisst du doch nicht. Vor allem nicht, was die Höhe der Übertretungen betrifft. Ich sage, das es mit der entsprechenden Fahrleistung pro Jahr jeden erwischen kann. Als ich kürzlich mit + 21 km/h erwischt wurde, bin ich im Verkehrsfluss mitgeschwommen und die beiden vor mir hat es auch erwischt. Keiner von uns dreien ist gerast.

     

    Und das passiert jedem mal...

    Einmal vielleicht, viermal ist Unaufmerksamkeit.

    Schwachsinn ! 4 Verstösse in 17 (!) Jahren. Das macht ca. 0,24 Verstösse pro Jahr oder umgerechnet 1 Verstoss alle 4 Jahre. Mit dem Schnitt wächst das Punktekonto nie an. Da von Unaufmerksamkeit zu sprechen... :geil:

  18. Ganz ehrlich finde ich die Provida gar nicht so schlecht. In der Regel ziehen die nur die raus, die wirklich heftig fahren. Das macht wesentlich mehr Sinn, als diese dämliche 6km/h Blitzerei von den Kommunen.

    Schmarrn. ( :D ) Letztens habe ich mal wieder so eine Folge im Privaten gesehen. Im Dienst nix zu tun gehabt, Glotze an, kam halt gerade. Da haben sie einen rausgezogen, der kam mit 170 km/h angeblasen, ist bei :) sofort vom Gas runter. Hat dann die Karre ausrollen lassen, hatte dann beim zweiten :P noch 142 km/h drauf. Dabei schön die Spur von links auf Mitte gewechselt, Abstand gehalten, alles ganz Piano. So wäre ich auch gefahren. Beim 3. :o hat er dann die 120 km/h drauf gehabt. Die beiden Cops fasselten was von 'unverantwortlich' und 'halsbrecherisch'...sie wollten ihm dann ein Vergehen von über 30 km/h + in die Schuhe schieben...ellenlange Diskussionen, die Argumentation des VT wahr völlig schlüssig und nachvollziehbar, stieß natürlich bei den Cops auf völlige Unverständnis. Fazit: Der VT hat ein ganz normales Fahrmanöver hingelegt, wie es täglich tausendfach gemacht wird. Soviel zu dem Thema '...die ziehen nur die wirklich heftigen raus...' :geil:

  19. Wie ich diesen Begriff leiden kann. Schwammiger gehts kaum noch. Ich möchte mal wissen, wo die Beharrlichkeit liegt, wenn man beispielsweise binnen 6 Monaten 1x > 25 km/h und 1 x > 21 km/h zu schnell erwischt wurde. Dazwischen kann ich täglich 500-1000 km gefahren, ohne ein einziges Mal gegen die StVO zu verstossen. Interessiert nur keinen. Beharrlichkeit ist für mich was anderes.

    Na, da du ja selbst betroffen bist ist deine Aufregung zu verstehen. In deinem Beispiel ist natürlich eine Beharrlichkeit im Sinne von "ausdauernd und beständig" doch gegeben. Nimm dir einfach mal 30 Sekunden Zeit und du kommst von allein auf die Lösung.

     

    Die Wahrscheinlichkeit bei einem Verstoss z.B. > 25 km/h aufzufallen ist - wg. der geringen Kontrolldichte - sehr gering. Um also zweimal binnen 6 Monate aufzufallen muss mann ständig zu schnell fahren. Für den Normalfahrer ist das nicht zu schaffen. Ich selbst z.B. halte mich selten Geschwindigkeitsbegrenzungen, gerade auf der Autobahn oder Landstraße. In 24 Jahren habe ich es bisher nur einmal geschafft mit +20 km/h aufzufallen.

    Wieder mal typisches Gewäsch von einem, der bislang Glück hatte. Ich weiss ja nicht, in welcher Region du so unterwegs bist, aber hier in OWL hat der Überwachungsdruck nach der langen Winterpause derart zugenommen, das es nur noch zum Brechen ist. Kohle machen auf Teufel komm raus. Die öffentlichen Kassen sind leer, das ist das ganze Problem. Willst du mal meine Biographie hören ?

     

    Führerschein 1993 gemacht

     

    2001 innerorts 21 km/h + >> 1 Punkt (gelöscht)

     

    Februar 2008 innerorts 26 km/h + >> 3 Punkte (gelöscht)

     

    April 2010 außerorts 21 km/h + >> 1 Punkt

    außerorts 28 km/h + >> 3 Punkte

     

    Das wars auch schon...in 17 Jahren 4 Verstösse, davon der erste Verstoss erst nach 8 Jahren, dann wieder 7 Jahre nix, dann der unglückliche Doppelschlag. Eine beharrliche Pflichtverletzung kann ich an diesem 'Lebenslauf' nicht erkennen, tut mir leid.

     

    Jetzt habe ich technisch etwas aufgerüstet und fahre noch aufmerksamer als ich das sowieso schon getan habe. Natürlich fahre ich auch insgesamt langsamer, benutze fast ausschließlich Limitbegrenzer oder Tempomat, um eben nicht aus Versehen mal über die zHg hinauszukommen. Und das passiert jedem mal...

     

    Dich erwischen sie auch nur... :geil:

  20. Die können erhöhen und FV verhängen wie es Ihnen gefällt, sobald auch nur der kleinste Voreintrag vorhanden ist.
    ich empfehle, sich mal mit dem Begriff "Ermessen" zu beschäftigen.

    Naja, ich habe ja auch täglich mit Ermessen zu tun bzw. prüfe ich ob dies entsprechend den Vorgaben angewendet wurde.

     

    Und was man da erlebt, naja da spreche ich lieber nicht darüber.

     

    Wenn man es richtig sehen würde, dann ist bei einer Entscheidung bezüglich der BGerhöhung von einem fehlerhaften Ermessen auszugehen, da zumindest in der Begründung nur von belastenden Dingen ausgegangen wird und Dinge die gegen eine Erhöhung sprechen nicht berücksichtigt werden.

     

    Außerdem sei auf die Begründungspflicht hingewiesen. Auch hieran mangelt es wenn man schreibt aufgrund Voreintragung Erhöhung BG. :geil:

    Als Begründung muss ja stets die berühmt und berüchtigte 'beharrliche Pflichtverletzung' herhalten. Wie ich diesen Begriff leiden kann. Schwammiger gehts kaum noch. Ich möchte mal wissen, wo die Beharrlichkeit liegt, wenn man beispielsweise binnen 6 Monaten 1x > 25 km/h und 1 x > 21 km/h zu schnell erwischt wurde. Dazwischen kann ich täglich 500-1000 km gefahren, ohne ein einziges Mal gegen die StVO zu verstossen. Interessiert nur keinen. Beharrlichkeit ist für mich was anderes.

     

    Allgemeinsprachlich bedeutet Beharrlichkeit die Fähigkeit eines Menschen, ein Ziel ausdauernd und beständig zu verfolgen und hartnäckig an ihm festzuhalten. In diesem Sinne können Ausdauer, Beständigkeit, Durchhaltevermögen, Entschiedenheit, Entschlossenheit, Hartnäckigkeit, Standhaftigkeit, Stehvermögen, Unermüdlichkeit oder zähe Zielstrebigkeit als Synonyme genannt werden. Vom eher negativ gewerteten Trotz oder Starrsinn (auch Eigensinn, Sturheit oder Verstocktheit) lässt sich die Tugend der Beharrlichkeit Laurence Sterne zufolge aufgrund der Natur des verfolgten Zieles unterscheiden.

     

    Wikipedia

     

    Hier mal ein Beispiel, wie weit der Begriff Beharrlichkeit von einzelnen Behörden ausgelegt wird:

     

    Hallo,

     

    ich bitte um Rat, da ich ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten habe mit der Begründung bereits 3 Eintragungen zu haben.

    Originaltext:

    "Hinweis: Fahrverbot und erhöhte Geldbuße wegen 3 Eintragungen im Verkehrszentralregister. Eine Ahndung des erneuten Verstoßes durch ein erhöhtes Bußgeld allein ist wegen der beharrlichen Pflichtverletzung nicht ausreichend."

     

    Zwar habe ich diese 3 Einträge ( 3x 1 Punkt), doch waren dies alles Geschwindigkeitüberschreitungen von weniger als 26 km/h.

    Außerdem liegt die letzte schon 15 Monate zurück und haben sich innerhalb von 3,5 Jahren angesammelt. [...]

     

    Sehr geehrter Ratsuchender,

     

    Die Behörde hat bei Anwendung des § 25 StVG zunächst einen Beurteilungsspielraum bei der Auslegung des Begriffes „beharrlich“.

    Ob dieses Tatbestandsmerkmal von der Behörde zu Recht angenommen wurde, ist gerichtlich voll überprüfbar.

    Zutreffend ist, dass nach der Verwaltungspraxis in der Regel bei zwei Verstößen innerhalb eines Jahres mit einer Überschreitung von jeweils 26 km/h ein Fahrverbot verhängt wird. Dies ist aber lediglich ein Regelbeispiel für Beharrlichkeit. Damit ist nicht ausgeschlossen, dass die Behörde aus anderen Gründen Beharrlichkeit unterstellen kann.

    Da Ihre Verstöße jeweils unterhalb von 26 km/h lagen und sich über einen Zeitraum von 3,5 Jahren erstreckten, lässt sich zumindest nachvollziehbar begründen, dass die Gleichsetzung des Regelfalles mit Ihrem Fall nicht gerechtfertigt ist und noch keine Beharrlichkeit anzunehmen ist.[...]

     

    Frag-einen-Anwalt.de

     

    Beachtet man die Definition der Beharrlichkeit, dann ist diese zum Beispiel im genannten Fall nicht gegeben. Der VT ist sicherlich nicht mit dem Ziel unterwegs gewesen, gegen die StVO zu verstossen. Immerhin ist er 15 Monate lang unauffällig geblieben. Der letzte Verstoss lässt sich gewiss mit dem 'Augenblicksversagen' begründen und geht absolut als Fahrlässigkeit durch. Und eine Fahrlässigkeit widerspricht ja der Beharrlichkeit, da sie die Zielsetzung und die 'beharrliche' Verfolgung derselbigen vermissen lässt.

     

    So ähnlich dürfte es in vielen Fällen gelagert sein.

  21. Er wollte mit dieser Aussage jeglichen Verdacht gegen ihn entkräften. Kann da keine Straftat erkennen. kopfschuettel.gif Was genau haben sie deinem Kumpel denn vorgeworfen ?

     

    Kann ich leider nicht genau sagen. Es wurde erst gesagt es sei genauso schlimm wie eine Drohung. Der Polizist bei der Vernehmung meinte er kann dazu nichts sagen. Es kann eingestellt werden oder auch eine Straftat sein.

    Die Frau hat ausgesagt:

     

    Die Person habe gesagt : Ich habe eine Waffe

     

    und hat deshalb die Polizei gerufen. Sie muss so eine Aussage ja glauben :geil:

    Es gibt doch mindestens zwei Zeugen, die das Gegenteil gehört haben, also dürfte es da keine Probleme geben. Wenn ein Strafmandat kommt, Anwalt hinzuziehen. Der machts das dann schon. Und das Verhalten der Cops ist mal wieder typisch: Obwohl alles gegen eine Straftat spricht, wird der ganze Vorgang aufgebauscht und an die Staatsanwaltschaft weitergereicht. Sollen doch andere entscheiden. Und schon sind wieder Kosten entstanden, die im Endeffekt, Verfahrenseinstellung vorausgesetzt, dem Steuerzahler zur Last fallen. :D

     

     

    @!xabbu

    du irrst dich ein wenig,in DK gelten außerorts nicht generell nur :o sondern teilweise auch :) ,allerdings nur in wenigen Bereichen.

    Dass die Dänen kein Auto fahren können,erlebe ich jeden Tag aufs neue,ja....und ich kann da ein Lied von Singen,denn ich fahre bei denen im Land im Jahre mehr als 30000km....

    Wo denn genau oder besser: Wie erkenne ich, wo :P erlaubt sind ?

  22. Danke für die ganzen Infos.

    Wie schon beschrieben, werde ich jetzt erstmal gar nichts machen und abwarten was als nächstes kommt..... :)

    Wir bzw.mein Stiefsohn hat halt seinen AHB nicht bekommen und falls der Dorfsheriff vor unserer Tür stehen sollte, machen wir halt keine Aussage :geil:.

    werde Euch auf jedenfall berichten oder Euch um Rat bitten, wenn ein Brief oder etwas anderes kommt.

    Du solltest noch nicht mal die Tür aufmachen ! Vorladungen solltest du auch ignorieren. Wenn die vor deiner Tür stehen und du machst auf, halten sie dir direkt das Bild unter die Nase und sagen: Das sind doch sie oder nicht ? Spiel verloren, Bildabgleich gelungen. Kommt in die Akte, Verfahren läuft weiter, du zahlst oder gehst zu Fuss. Und die Straftat haben sie dir dann auch gleich nachgewiesen.

     

    Also: Untertauchen, Tür zu lassen. Kauft euch eine Kamera, damit ihr seht, wer vor der Tür steht. :D

  23. "Parteien, die sich mit kommunistischen Verfassungsgegnern verbünden wollen, kommen für die FDP nicht als Gesprächspartner in Frage, erst recht nicht als mögliche Koalitionspartner"
    Das wichtige Detail wurde mal von mir hervorgehoben. Freiheitsfeindliche Verfassungsgegner anderer Couleur sind ja der FDP bevorzugter Partner. Es geht der FDP also nicht um die Verfassungstreue, sondern um die Ideologie. Nur um das Offensichtliche nochmal klarzustellen.

     

     

    ~ Janus

    Danke, @janus ! Dieser feine Unterschied ist mir nicht aufgefallen. :geil:

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