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!Xabbu

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Posts posted by !Xabbu

  1. Allmählich zweifel ich an meinem Anwalt. Er ist nach wie vor nicht in der Lage, sich das Video anzuschauen, weil er kein Abspielgerät hat. Er bietet mir immer wieder an, er könne mir doch das Video schicken und ich könnte es mir anschauen. Auf meine Entgegnung, das er als mein Anwalt es sich doch wohl eher anschauen müsse, kam dann nur, er müsse aktuell auch noch zwei Mandanten wegen Mordes vertreten etc. blabla und das Sichten des Videos habe ohnehin Monate lang Zeit. Zitat:"...das Video kann ich mir bis einen Tag vor der Gerichtsverhandlung anschauen..." Wohlbemerkt, wir befinden uns im Stadium der Anhörung... :whistling::whistle:

     

    Auf meine Frage bezüglich Ersafa gab er zu Bedenken, das würde dann seitens der StA sicherlich zu einem Strafverfahren gegen mich und gegen den Ersafa führen. Selbst wenn sich der Ersafa aus freien Stücken selbst belangt, würden er und ich auch einen auf den Deckel kriegen, unter anderem wegen Flaschaussagen etc....dafür sei ich auf dem Foto einfach zu gut zu erkennen. Und wo er denn überhaupt gesessen haben soll? Ich sach ja hinten auf der Rückbank...daraufhin fing mein Anwalt das Toben an von wegen ach dann sind ja noch mehr Zeugen mit im Boot und meine Frau kriegt dann auch noch einen mit drüber... :kopfschuettel:

     

    Ich sollte den Anwalt wechseln...bislang war mir nicht klar, das ein falsches Geständnis strafbar ist ? :kopfschuettel:

  2. Kurzes Update:

     

    Meinem Anwalt wurden Fotos und eine Videoaufnahme geschickt. Video kam per VHS - das hat mein Anwalt garnicht mehr und muss sich erst ein Gerät leihweise organisieren. <_<

     

    Zu den Fotos: Wie es aussieht, bin ich auf einen auf der rechten Spur fahrenden LKW aufgelaufen. Auf der linken Spur befand sich eine Kolonne mit drei Fahrzeugen. Ich bin zwischen Fahrzeug Nr. 2 und Fahrzeug Nr. 3 ausgeschert. Meine Geschwindigkeit betrug 99 km/h. Die Geschwindigkeit von Fahrzeug Nr. 3 betrug 99 km/h. Der Abstand zu Fahrzeug Nr. 3 betrug ca. 2 Fahrzeuglängen. Hinter Fahrzeug Nr. 3 befanden sich auf längere Distanz keine weiteren Fahrzeuge. Laut meinem Anwalt ist die Bildqualität schlecht, man kann den Fahrer kaum erkennen, lediglich Fahrzeugtyp und Kennzeichen hat mein Anwalt eindeutig identifizieren können. Er will nun sehen, ob die Qualität des Videos ähnlich beschaffen ist und ob ich darauf zu erkennen bin. Bei den Fotos handelt es sich um Kopien aus dem Video.

     

    Soweit der aktuelle Stand.

  3. Ich habe den Bericht auch gesehen, war sehr interessant. Auch die Sache mit dem Messpunkt 35 Meter hinter dem :huh: fand ich sehr aufschlussreich. Das Verfahren wurde mit der Begründung eingestellt a) zu viele Schilder (hier: 4), daher verwirrend und b) zu geringe Entfernung des Messpunktes zum Schild, daher keine angemessene Reaktionszeit einkalkuliert. Werde ich mir merken. Mit dem Wissen wäre ich gegen meinen Bescheid von 04/2010, wo ich gelasert wurde und 3 Punkte kassierte, vorgegangen, denn da lag der Messpunkt garantiert deutlich unter hundert Meter zum Verkehrszeichen. Ich habe damals von einem Einspruch abgesehen, weil alle Cops mit hier geraten haben, es sein zu lassen, da ich keine Chance hätte... <_<

  4. Im Umkehrschluß frage ich mich dann aber auch, warum überhaupt diese teure Provida-Technik eingesetzt wird ? Reicht denn da nicht auch ein geeichter Tacho und die unfehlbare Aussage eines erfahrenen Beamten ? Wozu denn bitte ein Videobeweis ?

    Wenn Du Dir einfach mal Deinen Sarkasmus sparst, die Polemik noch dazu, dann bin ich mir sicher, daß Du Dir diese Frage sehr schnell selbst beantworten kannst.

    Nein, das musst du mir mal bitte erläutern. Geeichter Tacho, lange genug hinter dem anderem herfahren und dann eine geeignet Toleranz abziehen - fertig! Müsste doch in den Augen der meisten Richter ausreichen, denn dem Beamten ist doch unbedingter Glauben zu schenken. Beamte dürfen von Amts wegen nicht lügen, sind zur Wahrheit verpflichtet. Fehleinschätzungen und Irren ausgeschlossen. <_<

  5. Das ist nicht unser Problem. Das ist Sache des jeweiligen Landes bzw. des Innenministeriums. Wir haben ja auch das FG 21, aber auch ohne Kameraeinheit. Und das wird von den Gerichten in aller Regel auch so anerkannt.

    Insofern ist Deine Aussage, die Polizei hätte die Möglichkeit eines Bildbeweises gehabt, falsch. Sie hat die Möglichkeit eben nicht, weil es diese Kameras bei uns nicht gibt. Sie wurden bislang nicht beschafft. Ich kann nur das nutzen, was ich habe. Und das ist vielfach in diesem Fall halt nur das Lasergerät OHNE Kamera.

    Klar ist das nicht euer Problem. Eure Aussage wiegt ja auch deutlich schwerer als die Aussage des gemeinen Bürgers. Was weiss der auch schon? Was er nicht weiss, das wird ihm der Richter schon erzählen, gell?!

     

    Was zum Geier ist denn so schwer daran, ein sicheren Bildbeweis anzufertigen und damit die nötige Rechtssicherheit zu schaffen ? Warum setzt ihr euch nicht dafür ein, das diese Kameras nachgerüstet werden ? Das würde doch allen Beteiligten helfen und bestimt auch dazu führen, das die Gerichte entlastet werden. Ich weiß, ihr müsst mit den Messgeraäten OHNE Kameraeinheit arbeiten, aber wenn ich die Aussagen der Cops hier so lese, bekomme ich den Eindruck, das von eurer Seite gar kein Interesse besteht, die technische Ausrüstung zu verbessern.

     

    Im Umkehrschluß frage ich mich dann aber auch, warum überhaupt diese teure Provida-Technik eingesetzt wird ? Reicht denn da nicht auch ein geeichter Tacho und die unfehlbare Aussage eines erfahrenen Beamten ? Wozu denn bitte ein Videobeweis ? :licht:

  6. Erst geschlafen auf PP Fahrer schlafen gelegt, daher nicht sichtbar und du bist dann weiter gefahren.

     

    Aha, es reicht also nicht, wenn ich ehrlich bin? Interessant. Ich dachte eigentlich, dass ich mit meiner vorgetragenen Situation ausm Schneider bin ;-)

     

    nein, leider nicht. Ein tempolimit muss nicht mal an einer anschlussstelle wiederholt werden. wobei dann natürlich bewiesen werden muss, dass du schon vor der anschlussstelle die autobahn befahren hast. bei einem parkplatz ist das natürlich klar, denn dort kannst du nicht die autobahn verlassen, bzw auf die autobahn von aussen fahren. von daher würde ich auch die möglichkeit von gast225 wählen. wobei ich mir nicht sicher bin, ob die bussgeldstelle dies akzeptiert.

    Das halte ich schlicht für Quatsch und juristisch nicht praktikabel. Klar muss ein Limit, wenn es denn weitergeführt wird, an einer Anschlußstelle wiederholt werden. Alles andere macht ja keinen Sinn. Ich verhalte mich auch stets so, das ich ab einer Anschlußstelle wieder beschleunige, wenn ein vorheriges Limit dann nicht wiederholt wird.

     

    In dem Fall des TE würde ich anders argumentieren: Er hat eine mehrstündige Pause gemacht und geschlafen. Danach einen Kaffee getrunken, sich etwas die Beine vertreten und dann noch zwei Stunden ein Buch gelesen. Danach wieder losgefahren. Nach einigen Stunden Pause hat er schlicht vergessen, was da für ein Limit war und hat sich an die gültige Richtgeschwindigkeit gehalten, blieb sogar noch etwas darunter.

  7. Nur in der Theorie möglich, in der Praxis mit dem Gerät nicht. Entweder, das Gerät hat ein Fahrzeug richtig messen können, dann wird auch ein Wert angezeigt. Oder aber es konnte das Fahrzeug nicht richtig messen. In diesem Fall erhält man auch kein Meßergebnis. Verfälscht wird bei diesem Gerät der Wert jedenfalls nicht. Weder durch andere Fahrzeug und auch nicht durch Gegenstände, die sich möglicherweise zwischen dem Gerät und dem Auto befinden. Sollten solche existieren und die Messung "stören", so führen diese allenfalls dazu, daß das Gerät keinen gültigen Wert auswirft. Allenfalls eine Nullmessung könnte dabei herauskommen.

    Das ist so nicht richtig. Die Messung mag richtig sein, doch war es auch das richtige Fahrzeug, das gemessen wurde ? Der VT überholte scheinbar gerade mehrere Fahrzeuge, die sich auf der rechten Spur befanden und beschleunigte dabei. Es könnte auch ein Fahrzeug neben ihm gemessen worden sein. Vielleicht wurde ein Fahrzeug neben ihm gemessen, während er wieder stark verzögerte, um auf die rechte Spur zu wechseln. Außerdem könnten die Messergebnisse, genauso wie die Durchschläge, vertauscht worden sein. Der VT kann das nicht beweisen - die Polizei aber auch nicht ! Eine Einstellung des Verfahrens halte ich für nicht so unwahrscheinlich.

     

    Die Polizei hätte im übrigen die Möglichkeit gehabt, einen Bildbeweis anzufertigen. Die Riegel FP 21 G gibt es nämlich auch mit Kameraeinheit, mittels der der Moment der Messung mit festgestellter Geschwindigkeit im Bild festgehalten wird. Aufgrund der Anschaffungskosten verzichten die meisten Länder aber auf diese und vertrauen lieber auf die Unfehlbarkeit der eingesetzten Beamten. :licht:

  8. selbst mit nachweislich fachgerecht festeingebauter FSE

    Das besagt gar nichts. Ich habe schon viele mit Handy erwischt, die eine FSE hatten, sie dummerweise nur nicht nutzten.

    Ist das alles, was du zu dieser Geschichte zu sagen hast?

     

    Hier wird einem mal wieder in aller Deutlichkeit das ganze perverse Versagen unseres deutschen Rechtssystems vor Augen geführt. Man merkt auch anhand vieler Urteile, das ein Großteil der Richter genauso korrupte Schw**** sind wie viele andere Amt- und Würdenträger in unserem Staate auch. Alles ein Gebäck, wie es so schön heisst. Und die Einstellung des Verfahrens kommt de facto einer Verurteilung durch die Hintertür gleich. Wer keine RSV hat, kann schön tief in die Tasche greifen und blechen. Da liegt doch schon der erste Fehler im System: In dubio pro reo existiert nur auf dem Papier. In Wirklichkeit sind eben vor dem Gesetz nicht alle gleich. Polizisten und deren Aussage wiegt prinzipiell schwerer als die Aussage des gemeinen Bürgers. Ein Irren ist bei Beamten in Uniform quasi ausgeschlossen und wird im Rahmen einer Verhandlung nie in Erwägung gezogen. Das geht doch völlig an der erlebten Reakität vorbei. Jeder Mensch kann irren, auch Polizisten. Sind doch auch nur Menschen, mit allen Sorgen, Nöten und dem ganzen Stress, im privaten wie im beruflichen Leben. Wie schnell sind da mal Fehler gemacht.

     

    Ich will beileibe nicht alle Polizisten über einen Kamm scheren. Ich habe bei meinen beruflichen wie auch privaten Kontakten in aller Regel durchweg positive bis sehr positive Erfahrungen gemacht. Aber es gab eben auch die eine oder andere Begegnung, die nicht so schön war und die ich auch als uinangenehm empfand, weil es dann eben nicht so sauber ablief. Menschen halt, mit all ihren Stärken und eben auch Schwächen... :licht:

  9. Hey,

     

    Mir ist gestern Nacht leider ein großer Fehler auf der Autobahn unterlaufen, ich habe leider das Schild mit Tempolimit 100 übersehen, und bin mit etwa

    170-180 Km/h geblitzt worden. Dumm und selber schuld ich weiss :geil:.

     

    Hab mich da etwas Informiert, 600 Euro, 3 Monate Fahrverbot, 4 Punkte, verlängerung der Probezeit und Teilnahme an einem Aufbauseminar 250-300 €.

    Könnte da sonst noch etwas auf mich zukommen?

     

    Mfg

    Anis92

     

     

    Mir ist gestern Nacht leider ein großer Fehler auf der Autobahn unterlaufen, ich habe leider das Schild mit Tempolimit 100 übersehen, und bin mit etwa

    170-180 Km/h geblitzt worden. Dumm und selber schuld ich weiss ;).

     

    Vielleicht solltest Du mal zum Optiker Deine Brille justieren lassen ... gerade an dieser Stelle sind die 100 km/h Schilder so dermassen gross. die sollte man auch im Tiefschlaf nicht übersehen können ...

    Was ist los mit dir, bist du jetzt zum automobilen Opa mutiert, der mit seinem Rentner-Mercedes mit stets -20 km/h unter der zHG über die Straßen kriecht, oder was ? Du weisst selber, das die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung, gerade nachts, völlig übertrieben ist. :cop01:

  10. Wobei sich mir dann halt immer wieder die Frage stellt, inwieweit denn die Freiheit eingeschraenkt wird, wenn man statt 150 km/h "nur noch" 100 km/h (nur mal so als Beispiel genannt) fahren darf. Nach meiner bescheidenen Auffassung wird der Begriff Freiheit in diesem Zusammenhang viel zu inflationaer genutzt..... :geil:

    Wenn es Verkehr, Wetter und Straßenzustand zulässt, dann auch gerne mal mit 200+ km/h. Ich kann es, mein Auto kann es auch, warum alo nicht ? Was mich dann schier zum Wahnsinn bringt, sind irgendwelche depperten :D oder :cop01: auf völlig leeren Autobahnen Sonntag morgens um 06:00 Uhr, wenn ich auf dem Weg zu einem NEF-Dienst bin. ;)

     

    Du magst es können, Dein Auto mag es können, aber Dein Vordermann, der gerade mit 120 km/h meint den LKW überholen zu müssen, der kann es eben nicht. Willst Du also die Freiheit desjenigen einschränken und ihm gar das überholen verbieten ?

     

    Ich gebe Dir recht, dass man Sonntagsmorgen auf freier Bahn keine Limits braucht, aber leider merkst Du ja auch, man kann nun mal nicht mit 200+ an LKWs vorbeiheizen ... DU magst dann reduzieren auf verträgliche 130 ... manch anderer aber sagt sich, ohne Limit ist Vollgas erlaubt, ohne Limit kann keine Gefahr da sein, sonst würde das ja ein Limit stehen und jagt dann mit Vmax an dem rollenden Lager vorbei

    Nein, das will ich nicht ! Aber der soll halt die Glotzen aufmachen und mal einen konzentrierten Blick in den linken Außenspiegel werfen, BEVOR er den Blinker setzt und hinter dem LKW rauszieht. Himmel Herrgott, das lernt ein jeder in der Fahrschule, was ist so schwer daran ? Ich will nicht seine Freiheit einschränken, aber der soll halt mal anfangen, verantwortlich zu fahren und sein Hirn einschalten. Denn es kann doch nicht im Umkehrschluß bedeuten, das MEINE Freiheit eingeschränkt wird, damit der weiter deppert und gefahrlos durch die Lande gurken kann...

     

    Außerdem muß ich dir widersprechen, man kann sehr wohl mit 200+ an LKW vorbeifahren, warum denn bitte nicht ? Habe ich gestern abend auf 150 km Autobahnfahrt dutzendfach praktiziert. Man muss halt seine Glotzen - ich wiederhole mich - aufmachen, sein Hirn einschalten und vorausschauend fahren, dann geht das sehr wohl. Ich bin halt auch bereit, situationsbedingt prophylaktisch vom Gas zu gehen, bremsbereit zu sein bzw. die Geschwindikkeit drastisch zu reduzieren, wenn eine unklare Situation vor mir auftaucht. Bin ich immer gut mit gefahren. Und bei Geschwindigkeiten jenseits der 200 km/h bin ich immer hochkonzentriert, da verlass dich mal drauf.

  11. Ja stell dir vor, auch um diese Zeit müssen manche arbeiten...was meinst du, wer kommt, wenn du die 112 anrufst, weil dich ein "Zipperlein" plagt ?

    1. wer ruft denn wegen eines "Zipperleins" die 112 an?

    2. wenn es sich lediglich um ein "Zipperlein" handelt, muß man auch nicht zwingend schnell und mit Musik anfahren. Ist ja nicht sooo eilig.

     

    Du wärst überrascht, für was alles die Leute die 112 anrufen. Wir werden oft mit dem schnellsten Taxi der Stadt verwechselt. Oft kommt man an der Einsatzstelle an, da stehen die Patienten schon gestriggelt und gebürstet mit gepackten Koffern in der Tür und nennen einem das gewünschte Reiseziel die gewünschte Zielklinik. Beschwerden bestehen meist schon seit Tagen, zum Hausarzt ist man nie gegangen oder wenn doch, liegt die Einweisung auf dem Tisch. Das ganze spielt sich dann natürlich in den späten Nachtstunden zwischen 2 und 4 Uhr ab in der Regel. :geil:

     

     

    ...Schwurbelkram...

    Provozieren kannste wen anders, mich nicht. --> IGNORE! ;)

  12. leeren Autobahnen Sonntag morgens um 06:00 Uhr, wenn ich auf dem Weg zu einem NEF-Dienst bin. ;)

    Sonntag um 6h bist du als Kundendienst unterwegs? NEF-Dienst

     

    Ja stell dir vor, auch um diese Zeit müssen manche arbeiten...was meinst du, wer kommt, wenn du die 112 anrufst, weil dich ein "Zipperlein" plagt ? :geil:

     

    Ist ist alles absolut lächerlich. Eigenverantwortung des Bürgers ? Fehlanzeige ! Wir wurden und werden zu Lemmingen erzogen, die brav alles fressen und schlucken, was die Medien und Politiker uns vorsetzen.

    Hör auf zu jammern und benimm dich wie ein Mann. Niemand hindert dich Verändeungen zu ergreifen. Schau nach Tunesien usw., geht ganz einfach.

     

    Da kann man leider in Deutschland lange darauf warten, das Millionen von Menschen auf die Straße gehen. Stuttgart 21 oder die Proteste gehen die Castor-Transporte & Co. sind ein kleiner Anfang...und schon da zeigt der Staat unmißverständlich, auf wessen Seite er primär steht und was er von der Meinung abertausender Bürger tatsächlich hält... :cop01:

     

    Wacht endlich auf und macht die Glotzen auf ! Seht hin, was wirklich passiert.

    Ja, wir sehen es. Ein bist emotional betroffen. Trink Tee. Oder wander aus.

    Du gehörst ganz offensichtlich zu denen, die noch nichts verstanden haben. Vielleicht kommt das noch, vielleicht bleibst du aber auch stehen auf deinem beschränkten Standpunkt. Deine Entscheidung, dafür steht der freie Wille eines jeden Menschen. :D

  13. Wacht endlich auf und macht die Glotzen auf ! Seht hin, was wirklich passiert... :cop01:

    Im Grundsatz, was die persönlichen Freiheiten betrifft, kann ich dir schon zustimmen.

     

    Nur bist Du mir nie als jemand aufgefallen der vehement auch für die Freiheiten anderer eintritt. :geil:

     

    Sollen hier Rosinen gepickt werden? ;)

     

    Wäre echt schade.

     

    MfG.

     

    hartmut

    Bislang vielleicht nicht. Auch ich musste erstmal so richtig aufwachen bzw. bin noch mitten drin im Erkenntnisprozess. :D

  14. Wobei sich mir dann halt immer wieder die Frage stellt, inwieweit denn die Freiheit eingeschraenkt wird, wenn man statt 150 km/h "nur noch" 100 km/h (nur mal so als Beispiel genannt) fahren darf. Nach meiner bescheidenen Auffassung wird der Begriff Freiheit in diesem Zusammenhang viel zu inflationaer genutzt..... :geil:

    Wenn ich 150 km/h statt 100 km/h fahren kann, komme ich deutlich schneller voran und spare im Idealfall 33% an Zeit für die Wegstrecke ein. Ich arbeite bis zu 100 Wochenstunden, da ist mir jede Minute Freizeit verdammt kostbar. Aus diesem Grund schätze ich Autobahnen, weil ich auf diesen zügig von A nach B fahren kann und dabei Zeit spare. Wenn es Verkehr, Wetter und Straßenzustand zulässt, dann auch gerne mal mit 200+ km/h. Ich kann es, mein Auto kann es auch, warum alo nicht ? Was mich dann schier zum Wahnsinn bringt, sind irgendwelche depperten :80: oder :D auf völlig leeren Autobahnen Sonntag morgens um 06:00 Uhr, wenn ich auf dem Weg zu einem NEF-Dienst bin. ;)

     

    Ist ist alles absolut lächerlich. Eigenverantwortung des Bürgers ? Fehlanzeige ! Wir wurden und werden zu Lemmingen erzogen, die brav alles fressen und schlucken, was die Medien und Politiker uns vorsetzen. Wir reagieren auf Feindbilder, die künstlich erschaffen und verstärkt wurden, damit wir von den wahren Tatsachen abgelenkt werden. Fressen, schlafen und nach Möglichkeit bis zum Tod arbeiten, das ist es, was wir alle machen sollen. Und die Klappe halten, versteht sich. Und solche Menschen wie Bluey, Goose & Co. lassen sich noch willfährig vor den Karren spannen, sind sie doch selber Opfer dieser allgegenwärtigen Gehirnwäsche.

     

    Wacht endlich auf und macht die Glotzen auf ! Seht hin, was wirklich passiert... :cop01:

  15. @Bluey

     

    Du vergisst, das ich auch in der Region wohne und täglich mitbekomme, wo es rappelt. Die meisten Unfälle auf dem Abschnitt werden durch LKW, tieffliegende Transporter und PKW mit Anhänger verursacht. Und die fahren meist alle nicht schneller als 120 km/h. Ich behaupte mal, das die dort geltenden Limits kaum in der Lage sind, diese Unfälle zu verhindern. Das ist alles eine Augenwischerei.

     

    Am frühen Nachmittag war ein in Richtung Hannover fahrender Sattelzug aus Nisterberg im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) in Höhe der Ausfahrt Bad Eilsen aus unbekannter Ursache nach links ausgeschert.

     

    Schaumburger Zeitung, Artikel vom 23.09.2010

     

    Am Donnerstag, 26. März, gegen 03:30 Uhr ereignete sich auf der A2 im Bereich zwischen den Anschlussstellen Veltheim und Bad Eilsen in Richtung Hannover ein schwerer Verkehrsunfall bei dem zwei Lkw beteiligt waren.

     

    LocalXXL

     

    Der 53-jähriger Lkw-Fahrer aus Werneck (Bayern) fuhr gegen 20.50 Uhr mit seinem Lkw mit Anhänger in Richtung Hannover. Aus bisher nicht geklärter Ursache schaukelte sich der mit Stückgut beladene Anhänger auf, schob das Zugfahrzeug in die Mittelschutzplanke und stürzte auf die Seite.

     

    Mindener Tageblatt

     

    Solche und ähnliche Nachrichten findet man zu hunderten in den örtlichen Presseorganen. Die meisten Unfälle werden nicht durch zu hohe Geschwindigkeiten, sondern durch Unachtsamkeit, Übermüdung, mangelnde Abstände und dergleichen verursacht. Selbst wenn man die gesamte Strecke zwischen Berlin und Ruhrgebiet auf ;) begrenzen würde, könnte man einen Großteil der Unfälle nicht verhindern. :geil:

     

    Wenn dann zwei übereifrige Video-Cops so ein Ding abziehen und damit gleich sabbernd und geifernd zur Presse rennen und sich damit profilieren, dient das nur dem Populismus und der allgegenwärtigen Volksverdummung, gut zu erkennen an den ganzen dämlichen Kommentaren diverser Autohasser zu dem Artikel, von denen bestimmt die Hälfte noch nicht mal ein Fahrzeug besitzt und wenn doch, dann damit jeden Tag maximal nur den Weg zwischen Bäckerei, Edeka und dem heimeligen Herd zurücklegt und selbst auf dieser kurzen Strecke allzu häufig eindrucksvoll demonstrieren, wie wenig sie in der Lage sind, am Straßenverkehr teilzunehmen.

     

    Gute Nacht!

  16. Wäre es Ihnen um mehr Sicherheit auf der Autobahn gegangen, hätten sie den VT schon nach dem ersten verwertbaren Verstoss aus dem fließenden Verkehr gezogen und ermahnt.

     

    Vor dem Anhalten steht erst mal das Überholen und das muß der Polizei erst mal möglich sein.

     

    Die haben eine Sondersignalanlage. Wenn sie den anhalten wollen, gurken die bestimmt nicht 20 km hinterher... :geil:

  17. Eine gerichtsverwertbare Messung liegt nach einer Strecke von 300 - 500 Metern vor. Danach hätte man den VT rausziehen müssen, um weitere Ordnungswidrigkeiten zu verhindern und andere VT zu schützen. Stattdessen haben sich die Beamten in aller Seelenruhe angeschaut, wie der VT über eine Strecke von 20 km den Verkehr "gefährdet" hat, ohne dagegen einzuschreiten. Erkennst du den Fehler im System ?

     

    Mal ein fiktives Beispiel: Ein Polizeitrupp beobachtet, wie ein junger Mann eine Frau vergewaltigt. Zur Beweissicherung filmen sie die Straftat. Doch anstatt den Straftäter festzunehmen, verfolgen sie ihn eine geraume Zeit und filmen dabei, wie er insgesamt drei weitere Frauen vergewaltigt. Anschließend nehmen sie den Täter fest und lassen sich hinterher vor der Presse feiern, das sie einen Straftäter der Vergewaltigung in vier (!) überführt haben !

     

    Wird es jetzt klar ? :geil:

  18. Der oben genannte Fahrzeugführer benutzte die Autobahn 2 in Richtung Dortmund und kümmerte sich laut Polizeiangaben in keiner Weise um die im Bereich zwischen Bad Eilsen und Oeynhausen geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen.

     

    Respekt! Das heisst, das dieses Provida-Fahrzeug bzw. deren Besatzung sage und schreibe 20 (!) km hinter dem "Verkehrsrowdy" hergefahren sind, ehe sie das erste Mal auf den Gedanken kamen, ihn rauszuziehen. ;) Mal davon abgesehen, das alle in dem Artikel angegebenen Geschwindigkeiten auf dem Abschnitt in der Regel problemlos und gefahrlos möglich sind, machen sich die Beamten mit dieser Aktion komplett unglaubwürdig ! :geil: Wäre es Ihnen um mehr Sicherheit auf der Autobahn gegangen, hätten sie den VT schon nach dem ersten verwertbaren Verstoss aus dem fließenden Verkehr gezogen und ermahnt.

     

    NW-News

  19. Guten Morgen!

     

    Gestern bekam ich Post aus einem mir unbekannten Kreis und fand inhaltlich folgendes vor:

     

    ANHÖRUNG

     

    Sehr geehrter Herr Steuerzahler,

    Ihnen wird zur Last gelegt, am XX.XX.XX um 13:00 Uhr als Führer des PKW XY mit dem

    amtlichen Kennzeichen XX­YY 123, in Bundesautobahn folgende Ordnungswidrigkeit

    nach § 24 StVG begangen zu haben:

     

    Sie scherten zum Überholen aus und gefährdeten +) dadurch den nachfolgenden

    Verkehr.

     

    § 5 Abs. 4. § 49 StVO; § 24 StVG; 22 BKat

     

    +) +

    GESCHWINDIGKEIT DES NACHFOLGENDEN FAHRZEUGS BETRUG 99 KM/H;

     

    PROTOKOLL VAMA PKW 007 FR SÜDEN

     

    Beweismittel: Zeugenaussage

    Videoaufzeichnung

    Zeuge: Lieschen Müller, POK. PP Traumland

     

    Mit freundlichen Grüßen

    im Auftrag Santa Claus

     

    Der Vorfall ist zwei Monate her. Ich bin an besagtem Tag 800 km gefahren quer durch die Republik. Ich kann mich beim besten Willen an keinerlei Details mehr erinnern. Auf dieser Fahrt dürfte ich etliche hunderte Male die Spur gewechselt haben. Als konsequenter Verfechter des Rechtsfahrgebotes kommt so ein Spurwechsel schon mal öfters vor. :mecker:

     

    Die komplette Fahrt verlief ohne besondere Vorkommnisse. Ich kann mich lediglich daran erinnern, das auf dem besagten Abschnitt zweispurig ist und über weite Strecken Kolonnenverkehr angesagt war...fast alle fuhren links, nur wenige PKW rechts und halt die LKW und so. Ich bin, wie ich es immer mache, nach jedem überholten LKW wieder rechts rüber und bin dann mit gleichbleibender Geschwindigkeit bis zum nächsten LKW weiter und dann wieder in die Kolonne eingeschert, ohne rechts zu überholen (wird mir ja auch nicht vorgeworfen...). Bei so einem Wiedereinscheren muss ich gemessen worden sein.

     

    Fachanwalt ist bereits eingeschaltet und beantragt Akten- und Videoeinsicht.

     

    Ein Foto oder dergleichen war übrigens nicht dabei. Auch keine Info darüber, wie schnell ich eigentlich war. Finde ich schon eine Frechheit. Ich werde mit einem nicht unerheblichen Vorwurf konfrontiert, aber über wesentliche Details bewusst im Unklaren gelassen in der Hoffnung, der Idiot wird schon klein begeben. RSV liegt vor, also können die das schonmal vergessen. :rolleyes:

     

    Meine Frage nun: Mit was genau wurde ich gemessen...VAMA von der Brücke oder aus einem PKW heraus ? Woraus errechnet sich die Gefährdung ? Wie sehen die rechtlichen Möglichkeiten aus, da wieder rauszukommen ?

  20. Ist imho ein zweischneidiges Schwert.

    Ich find es zwar auch einen Skandal, daß Kommunen nicht mit dem Zweck der Verkehrsicherheit sondern mit dem Zweck der Haushaltssanierung blitzen.

     

    Auf der anderen Seite kann es aber auch nicht sein, daß es Bereiche gibt, in denen Blitzen quasi untersagt wird.

    Da kann man auch gleich ein :D hinstellen.

    Guck dir mal genau seine Begründung an. Es geht um Starenkästen und um deren Standorte. Er spricht sich auch nicht generell gegen eine Verkehrsüberwachung aus. Er plädiert eher für klare gesetzliche Regeln, wo so eine permanente Überwachung aufgestellt werden darf und wo nicht. Von der Polizei ist hier beispielsweise überhaupt nicht die Rede. Die kann und darf aus gutem Grund überall und zu jederzeit verdachtsab- und unabhängig den Verkehr kontrollieren. Das ist ihre Aufgabe und auch nicht zu beanstanden. Man darf bei der Polizei davon ausgehen, das fiskale Interessen in aller Regel nicht im Vordergrund stehen. Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel, und welchen Druck beispielsweise eine Landesregierung auf die oberen Polizeistrukturen ausübt, um die Einnahmeseite zu optimieren, lassen wir hier mal außen vor. :)

  21. Massenfreispruch für Raser in Herford

     

    Richter stellt 42 Verfahren ein / Vorwurf: Blitzer dienen der Geldschneiderei

     

     

    Herford. Den Verdacht haben viele geblitzte Autofahrer, doch Amtsrichter Helmut Knöner aus Herford spricht ihn aus: Radaranlagen und Starenkästen dienen seiner Ansicht nach der Geldschneiderei durch Kommunen und das Land. Vergangene Woche hat Knöner deshalb 42 Temposünder freigesprochen.

     

    Hintergrund des spektakulären Massenfreispruchs: Der Herforder Richter sieht den Gesetzgeber in der Pflicht, eindeutige und für die Bürger verständliche Regelungen zu schaffen. Daran habe es bislang gemangelt. "Es geht nicht primär darum, Raser freizusprechen", erläutert Knöner seine Entscheidungen. [...]

     

    Während heutzutage im Bereich der Tempomesstechnik jede Feinheit ausgelotet sei, gebe es für die Stellen, an denen die Geschwindigkeit kontrolliert wird, keine genauen Regelungen und Vorschriften. "Wie kann ich beurteilen, ob eine Starenkasten zum Geldverdienen oder wegen eines Unfallschwerpunktes aufgebaut wurde?", fragt der Verkehrsrichter.

     

    Knöners Folgerung: "Wir brauchen eine Regelung, wie und wo fotografiert werden darf und dass Starenkästen dort aufgebaut werden, wo es Sinn und Zweck hat."

     

    Quelle: NW-Online

     

    Recht hat er! Er spricht aus, was viele denken... :)

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