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!Xabbu

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Posts posted by !Xabbu

  1. @contra

     

    Harte Geschichte, aber ich befürchte, du wirst nicht ganz ungeschoren aus der Sache rauskommen. Man wird dir mindestens eine Teilschuld anhängen, da der Gegenverkehr wegen dir stark bremsen musste und es in der Folge zu dem schrecklichen Unfall kam. Denn wenn man deine Schilderung liest, hat der entgegenkommende nicht nur wegen dem roten PKW, sondern auch nochmals wegen dir abgebremst. Das müsste für eine Verurteilung ausreichen. Du solltest versuchen, deine Anwälte auf die Ermittlungsfehler anzusetzen und die dadurch zustande gekommene extreme Vorverurteilung in den Medien und den damit verbundenen privaten/beruflichen Konsequenzen schildern. Die sollen richtig auf die Tränendrüse drücken. Evtl. brint das was.

     

    Greetz

    !Xabbu

  2. Wie du erwähntest, kann man Fußgänger übersehen, die im Bereich der Haltelinie die Straße überqueren möchten, sei es an einer Fußgängerampel oder sonstigem. Wenn ich mit langsamer Geschwindigkeit in diesen Bereich einfahre und beide Straßenränder aufmerksam im Blick behalte, dürfte ich jeden potentiellen "Quergänger" erblicken und kann anhalten. Aber an der Haltelinie kann ich nicht immer in den gesamten Kreuzungsbereich einsehen und muß daher bis an die Sichtlinie ranfahren. Da eine Kreuzung im gesamten meist unübersichtlicher ist als ein einzelner Fufgängerüberweg, macht es Sinn, hier anzuhalten und sich zu vergewissern, das wirklich keiner kommt. Man beachte auch, das Fußgänger deutlich langsamer sind als Autos (meistens).

     

    Greetz

    !Xabbu

  3. Die Anhaltepflicht an der Haltelinie soll verhindern, dass man gedankenlos drüber fährt und dabei z.B. einen Fussgänger plättet. Nervig, ja. Aber durchaus sinnvoll.

    Naja, beim Autofahren die Augen aufmachen soll auch einiges bringen, hab ich gehört. :lol: Ich persönlich halte nie an der Haltelinie, sondern fahre mit angemessener Geschwindigkeit an die Sichtlinie, bleibe dort stehen und fahre dann, wenn frei ist.

     

    Greetz

    !Xabbu

  4. @sonja12

     

    Mal ein paar Fragen:

     

    a) War ersichtlich, das Glatteis war ? Oder bist du davon überrascht worden und bist einfach nur so 20 km/h gefahren ?

     

    b) Hast du komplett gestanden (alle 4 Räder stehen still), als die Unfallgegnerin in dich reingefahren ist ?

     

    In jedem Fall muß die Gegnerin auch eine Owi-Anzeige wegen nicht angepasster Geschwindigkeit bekommen haben, denn sie hat ja den Wagen nicht rechtzeitig zum Stehen bekommen und somit -> zu schnell für die Straßenverhältnisse ! My two Cents persönlich: Finde die Anzeige übertrieben. 20 km/h sind echt sehr langsam und außer dem kleinen Dreher ist ja primär nix passiert, wie ich finde. Die Polizisten hätten hier sicherlich einen gewissen Ermessensspielraum gehabt und auf die Anzeige verzichten können.

     

    Greetz

    !Xabbu

  5. @Simms

     

    Ich denke mal , das du nichts bekommen wirst, denn ich hab noch keinen Golf 5 als Zivilstreife gesehen. Man verbessere mich, wenn ich mich irre. Außerdem kommt es mir sehr komisch vor, das er allein unterwegs war. Ist eigentlich nicht üblich. Könnte mir denken, das dich da jemand gehörig aufs Horn genommen hat. Hat er dir angeboten, die Strafe gleich zu bezahlen ?

     

    Übrigens - mein erstes Posting, hallo @all ! :( Finde das Forum klasse, daher hab ich mich mal registriert :lol: .

     

    Greetz

    !Xabbu

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