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!Xabbu

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Posts posted by !Xabbu

  1. einzigen AB-Blitzer über 20 Sachbearbeiter die Behörde nenn mir bitte - in BN ist die komplette Bußgeldstelle (Straßenverkehr) gerade mal so gut aufgestellt.
    Auch in Bielefeld stockte die Bußgeldstelle auf. Der Rekordblitzer an der A2 in Höhe Bielefelder Berg bescherte 22 Sachbearbeitern einen neuen Job, allein 16 mussten neu eingestellt werden und bezogen ein eigens angemietetes Bürohaus.

    Quelle: DerWesten

     

     

     

    @xabbu:
    Manchmal hast auch du keine Ahnung, das wird hier offenkundig.

     

    Wir haben keine Einsatzleitzentrale, sondern eine Leitstelle.

    Offensichtlich hast du keine Ahnung, denn du gibst dem Kind nur einen anderen Namen. Ob nun Einsatzleitzentrale oder Leitstelle, die Funktion bleibt gleich.

    Du reitest selber gerne auf Kleinigkeiten rum und monierst auch kleine Verfehlungen. Daher auch diese Anmerkung. Es heisst im Rettungsdienstbereich "Leitstelle" und nicht Einsatzleitzentrale. Punkt. Lernt man in jedem BOS-Sprechfunklehrgang. :nick:

     

    Meldet ihr eure Sonderrechtsfahrten auf der Leitstelle an?

    Selbstverständlich. Das kommt ja ins Leitstellenprotokoll. :yawn:

     

    Die LSt ordnet an? Bei uns entscheidet noch immer die Besatzung (Streifenführer), die Leitstelle hat allenfalls eine Abbruchkompetenz.

    Die Leitstelle alarmiert das Rettungsmittel und übermittelt dabei auch die Dringlichkeitsstufe, Art des Notfalls, Einsatzort und Sonderrechte Ja/Nein. Sobald man den Patienten aufgenommen hat, entscheidet der Einsatzleiter, meist der NA vor Ort (wenn denn einer da ist), ob der Patient mit oder ohne Sonderrechten ins KH transportiert wird. Ab diesem Zeitpunkt hat die Leitstelle auch keine Abbruchkompetenz mehr. Gegenüber dem alarmierten NA hat die Leitstelle genauer genommen überhaupt keine Abbruchkompetenz. Übernehme ich den Einsatz, bin ich ab dem Zeitpunkt Einsatzleiter und nur ich entscheide, ggf. nach telefonischer Rücksprache mit den Kräften vor Ort, ob ich die Sonderrechtsfahrt abbreche oder durchfahre.

     

     

     

     

    Meinen die denn wirklich allen Ernstes, das wir mit Fanfare und Lightshow zu Maces fahren ?
    Nein. Aber zurück schon mal, wenn das - nunja, 'Essen' nicht kalt werden soll und die Straße voll ist.

    Absoluter Quatsch und dämliches Stammtischgeschwätz. :)

  2. Ich hab zu den ganzen Umständen erstmal keine Aussage gemacht, lediglich gesagt dass wir defintiv nicht schneller als 65 km/h waren

     

    Wenn ihr kein Wort gesagt hättet, dann hätte man die 65 nicht beweisen können. Und das Fahren gegeneinander ohne Geschwindigkeitsüberschreitung wäre ein schwacher Vorwurf, jedenfalls bei 100 PS. Wenn ich nur mit 100 PS unterwegs wäre würde ich wohl an jeder Ampel voll beschleunigen.

     

    Da ihr aber anscheinend so redselig wart dürfte der Vorwurf Bestand haben, wird schwer sein, da raus zu kommen.

    Nicht ganz. Diese Aussage ist genauso von Subjektivität geprägt und ersetzt keine amtlich-technische Messung. Er kann sich auch schlicht in der Aufregung geirrt haben. Wenn er Monate nach der Tat aussagt, das er nicht mehr so genau weiss , wie schnell er nun war, ist das plausibel. Die Polizisten müssen hingegen schon glaubwürdig darlegen, welche Geschwindigkeiten gefahren wurden. Das dürfte schwierig werden.

  3. Ziemlich üble Sache, da der Aussage von zwei Polizisten vor Gericht immer mehr Glauben geschenkt wird als der Aussage zweier beschuldigter VT. Besonders wenn diese auch noch jung sind.

     

    Grundsätzlich ist der Vorwurf lächerlich in meinen Augen. Besonders im Hinblick auf die erreichte Höchstgeschwindigkeit. DAS hat wirklich jeder schon einmal gemacht, ich eingeschlossen. An einer Ampel Vollgas zu geben bis zum Erreichen der zHG ist erstmal keine OWig und auch keine Straftat. Wenn zwei nebeneinander stehen und das machen, ist die Grenze zum Autorennen fließend. Was ist den passiert, bevor die Ampel grün wurde? Habt ihr euch unterhalten? Waren die Fenster offen? Laut Musik gehört?

     

    Ihr braucht einen verdammt guten Anwalt, der die subjektiven Aussagen der Cops dadurch entkräftet, das er das Geschehen auf objektive Fakten runterbricht. Das heisst, er muss die Cops genauso auf Fakten und Details festnageln wie sie es mit euch dreien tun werden. Da kann es auch um technische Details gehen: Woran machen die Cops fest, das ihr VOLLGAS gegeben habt? Gab es Abriebspuren der Reifen durch Durchdrehen? Was sind die technischen Werte der Fahrzeuge, wo liegt die max. Beschleunigung? Wie hoch war die gefahrene Geschwindigkeit, wann wurde sie erreicht und wie lang war die Strecke, die gefahren wurde? Wurde gefilmt, gemessen oder nur geschätzt? Ein versierter Fachanwalt kann durch ein geschicktes Kreuzverhör sicherlich erreichen, das die Aussage der Polizisten nicht mehr so sicher erscheint, wie sie das auf den ersten Blick macht.

  4. @ !Xabbu:

    Mannheim, 19, tiefergelegten Sportwagen, Rückbank ausgebaut, Videostativ montiert, Integralhelme, Hosenträgergurte, Kamera beschlagnahmt - wie viele Gemeinsamkeiten brauchst Du, um es als dieselbe Geschichte zu akzeptieren?

    Du hast recht. Gestern war der Link fehlerhaft und verwies auf einen anderen Beitrag. Heute stimmt es wieder und macht auch Sinn. :nick:

  5. Laut dem Bericht im Presseportal der Mannheimer :) wurde der potentielle Raser vor der Kontrolle / Beschlagnahme von den Cops verfolgt, nachdem er wohl zu schnell unterwegs war - diese Vorgeschichte fehlte im Zeitungsbericht...

    Das ist doch eine völlig andere Geschichte...anderer Ort, Videokamera lag unter dem Fahrersitz etc. ! Erst lesen, dann posten! :nick:

     

    Zum Ursprungsbeitrag: Lächerlich! Mit einem versierten Anwalt kommt der lässig aus der Sache raus. Vor Gericht dürfte keine der Abschuldigungen auch nur den geringsten Bestand haben. :yawn:

  6. Ich stelle mal eine Gegenfrage: Wie oft musst du eine Alarmfahrt schriftlich begründen?
    Wenn ich geblitzt werde bekomme ich auch einen entsprechenden Anhörungsbogen.

     

    weil sie keine Lust mehr haben, 2-3 Stellungnahmen im Monat zu bearbeiten.
    Was musst du denn da bearbeiten? Eure EInsatzleitzentrale wird die Einsätze auch protokollieren, demnach fordert man, wenn man selber keinen Zugriff hat, eben schnell das Protokoll an, tackert es an den Anhörungsbogen, schreibt aufg diesen noich "siehe Anlage" und schon ist man fertig. Das ist pro Vorgang eine Minute Arbeit, also bei zwei bis drei STellungnahmen im Monat reden wir von sagenhaften drei Minuten.

     

    Wer sich darüber aufregt muss ein glücklicher Mensch sein, denn er kann sonst keine Probleme haben.

     

    Gruß

    Goose

    Manchmal hast auch du keine Ahnung, das wird hier offenkundig. :vogelzeig:

     

    Wir haben keine Einsatzleitzentrale, sondern eine Leitstelle. :rolleyes:

     

    Die Leitstelle protokolliert und disponiert den Einsatz. Mehr aber auch nicht. In der Regel wird bei einem Verstoss die jeweilige Rettungsdienstorganisation (z.B. DRK, MHD, ASB etc.), der ja logischerweise auch der Halter des Fahrzeugs ist, angeschrieben. Die führen in den allermeisten Fällen intern selber Protokoll über alle Einsätze. Bei einer angeordneten Alarmfahrt kann dann ggf. das Leitstellen-Protokoll hinzugezogen werden.

     

    In dem angeführten Beispiel hat eine solche Organisation einen solchen Anhörungsbogen beantwortet und damit begründet, das es sich um eine Alarmfahrt auf Anordnung des Notarztes gehandelt habe. Dies genügt der ermittelnden Behörde anscheinend nicht. Sie forderte in einem 2. Schreiben eine schriftliche Begründung des zuständigen NA an, warum er in diesem Fall die Fahrt mit Sonder- und Wegerechten angeordnet hat. Das bedeutet für den betroffenen NA und die Organisation einen ziemlichen Aufwand, da die meisten Organisationen mit freiberuflichen Honorarärzten arbeiten, die nicht immer am Standort tätig sind. Wer war der an diesem Tag diensthabende NA ? Dieser muss kontaktiert werden. Dan wird derjenige seinerseits das NA-Protokoll anfordern. Dann muss er sich schriftlich äußern und ausführlich begründen, warum er denn nun dem RTW-Personal eine Alarmfahrt angeordnet hat.

     

    In dem betroffenen Fall hat die HiOrg es abgelehnt, dieses Spielchen mitzuspielen und hat den gesamten Vorgang an den Träger des RD, hier: dem zuständigen Kreis, weitergeleitet. Zu Recht, den dieses dämliche Spiel führt einfach zu weit.

     

    Auffällig ist hier mal wieder, das solche Spielchen nie von der Polizei gespielt werden, sondern immer nur von irgendwelchen Ordnungsämtern. Da sitzen anscheinend eine ganze Menge völlig hypertrophe und Minderwertigkeits-geplagte Sachbearbeiter in irgendwelchen tristen Großraumbüros und machen liebend gerne für jeden Pups ein riesen Faß auf. Die sollen uns doch bitte einfach unsere Arbeit machen lassen und uns nicht mit solchen dämlichen Papierschlachten belasten. Meinen die denn wirklich allen Ernstes, das wir mit Fanfare und Lightshow zu Maces fahren ? :sneaky::100:

     

    @faun

    Wie muss man sich diesen Blödsinn vorstellen ?

     

    Es kann eigentlich nur so sein, das ein auf dem platten Land angesiedelter, unausgelasteter Beamter nichts besseres zu tun hat.

     

    In einer Großstadt mit - sagen wir mal 20 Polizeirevieren, 7 Feuerwachen und mehreren Hilfsdiensten - müsste auf dem Ordnungsamt ein Mitarbeiter den ganzen Tag nichts anderes tun, als Begründungen bei den jeweiligen Organisationen anzufordern.

    Leider weit gefehlt - es handelt sich im aktuellen Fall um eine Stadt mit über 300.000 Einwohnern, die alleine für einen einzigen AB-Blitzer über 20 Sachbearbeiter eingestellt hat. :koch: Man sollte meinen, die hätten genug zu tun, aber anscheinend haben die Order, das Maximum an dringend benötigten Euros aus der Sache rauszuholen. Die nächste Messeinrichtung ist bereits im Bau... :koch:

  7. @xabbu:
    Btw. dieselbe Behörde, die diesen Wisch verfasst hat, fordert mittlerweile auch von Notärzten eine schriftliche Begründung für eine Inanspruchnahme nach §35 und §38 StVO an, wenn das Einsatzfahrzeug, hier:RTW auf einer Alarmfahrt mit Patientem an Bord geblitzt wird.
    Auch hier verstehe ich deine Aufregung nicht.

    Man kann auf den Bildern nun einmal nicht den Grund der Alarmfahrt erkennen, und eine Nachfrage (die bei begründeter Inanspruchnahme innerhalb von einer Minute beantwortet ist) verhindert, daß das allgegenwärtige Gerede von der Blaulichtfahrt zur Frittenbude wieder Nahrung bekommt.

     

    Gruß

    Goose

    Das du meine Aufregung nicht verstehst, ist mir schon klar. Ich lese deine Postings nun auch schon seit einigen Jahren... :vogelzeig:

     

    Ich stelle mal eine Gegenfrage: Wie oft musst du eine Alarmfahrt schriftlich begründen? :sneaky: Ich überlege mir gerade, ob ich nicht einfach mal pauschal jede Alarmfahrt eines Streifenwagens zur Anzeige bringen soll. Die fahren bestimmt auch nur zur Pommesbude...

     

    Eine solche Vorgehensweise verhindert garantiert kein dummes Stammtischgerede, sondern sorgt lediglich für völlig unsinigen Schreibkram! Der Bürger oder hier die diensthabenden Rettungsassistenten/Notärzte haben doch was anderes zu tun, als solche dämlichen Stellungnahmen zu verfassen. Wo sind wir denn bitte? Ich kenne mittlerweile Rettungsassistenten, die bei einer Alarmfahrt vor jedem Starenkasten auf die erlaubte zHG abbremsen (!), weil sie keine Lust mehr haben, 2-3 Stellungnahmen im Monat zu bearbeiten. Kommen sie halt etwas später zum medizinischen Notfall... :koch: ...was solls... :rolleyes: Selbst wenn es das eine oder andere schwarze Schaf gibt, das wirklich mit dem RTW zur Pommesbude fährt...ich kenne keinen einzigen, der sowas macht...dann rechtfertigt das noch lange keinen Generalverdacht!!! :100:

     

    Um es mal auf den Punkt zu bringen: Wir sind nicht die Feinde der Ordnungsbehörden. Wir sind Bürger, und es sollte immer erstmal von der Unschuld ausgegangen werden. Wir geben den Pappnasen ihre Legitimation, für uns tätig zu werden! Mittlerweile ist die Art und Weise, wie der Staat und seine ausführenden Behörden Krieg den Bürger führen, unerträglich geworden. Widerstand sollte zur Bürgerpflicht werden. :koch:

  8. Beispiel Allee,

    1. Eine Verkehrsschau empfiehlt 80km/h als Vmax!

    2. Überwachung, mobil gg. auch Ortsfest.

    3. Bis gemesssen 93m/h Nulltarif.

    4. Ab 94km/h MESSUNG 1000€ und Fahrverbot. Ab 100km/h noch schmerzvoller...

     

    Warum nicht?

     

    Wer nicht an der 93km/h Grenze Lotterie spielen möchte hält eben die 80km/h ein, kein Risiko!

    Kommt dir manchmal der Gedanke, das du dich im falschen Forum aufhälst? :vogelzeig:

  9. Gestern erhielt ich einen Anhörungsbogen über einen Geschwindigkeitsverstoss. Begangen durch meine Gattin und gemessen an einem sehr bekannten und lukrativem Meßpunkt BAB 2 im schönen OWL. Sie ist mitten in der Nacht sagenhafte 10 km/h über der zHG von :100: auf einer dreispurigen AB gefahren - verwarnt wird dieser Verstoss mit existenzgefährdeten 10 € zur Sanierung der maroden Stadtkasse. :vogelzeig:

     

    Soweit ja erstmal kein Thema und normalerweise zahle ich sowas mit einem müden Lächeln aber als ich mir den Anhörungsbogen etwas genauer anschaute, kam ich schon ins Grübeln:

     

    Mit dem oben angegebenen Fahrzeug wurde die oben bezeichnete Regelverletzung begangen. Ein Verfahren gegen Unbekannt wurde eröffnet, weil die/der Betroffene. gegen die/den evtl. ein Ordnungswidrigkeitenverfahren zu führen ist noch nicht ermittelt werden konnte. Bevor ich jedoch Ermittlungen ggf. unter Vorlage von Lichtbildern im Wohn-/ Arbeitsumfeld durchführen lasse bitte ich Sie als grundsätzlich zur Mitwirkung verpflichtete/r Fahrzeughalter/in oder ggf. als Mieterin des Fahrzeugs die/den Betroffene/n zu benennen. Ohne Benennung durch die/den Fahrzeughalter/in kann die Führung eines Fahrtenbuches angeordnet werden Sie konnen die Angelegenheit schnell zum Abschluss bringen. indem Sie die Personaldaten auf der Rückseite eintragen und dieses Schreiben innerhalb einer Woche nach Zugang an meine Dienststelle zurucksenden oder im Einvernehmen mit der/dem Betroffenen die hiermit ausgesprochene Verwarnung akzeptieren durch Zahlung des Verwarnungsgeldes von 10.00 EUR Die Frist beträgt ebenfalls eine Woche ab Zugang dieses Schreibens.

     

    Soviele Androhungen in einem popeligen Anhörungsbogen wegen eines Bagatellvergehens habe ich in dieser Form noch nie gesehen. Hier sehe ich doch ein sehr gestörtes Verhältnis zum Bürger seitens der ausführenden Behörde. Es geht hier immerhin nur um eine Verwarnung in Höhe von 10€ und nicht um ein Kapitalverbrechen! Dazu kommt eine unglaubliche Unfähigkeit, die leicht zu ermittelnde Fahrzeugführerin festzustellen. Eine einfache EMA und das Lichtbild hätten gerreicht, um meine Frau zu identifizieren. Aber nein, da wird lieber mit Ermittlungen im Nachbarschaftsbreich gedroht - gehts noch? :sneaky:

     

    Ich hätte übelst Lust, hier das volle Programm durchzuziehen. Nicht reagieren, BuGeBe abwarten, Einspruch einlegen, von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und dann sollen sie doch eine Streife vorbeischicken. Viel Spaß dabei, kostet mich nur ein müdes Lächeln. Mit etwas Geschick bringe ich die ganze Sache noch schön in die Verjährung rein. Solche Penner sollen in ihrer selbstverschuldeten Arbeit ersticken. :koch:

     

    Eine andere Sache ist mir noch am Rande aufgefallen:

     

    Dem Betroffenen steht es frei. sich zu der Beschuldigung zu außern oder nicht zur Sache auszusagen. ferner kann er jederzeit einen von ihm zu wahlenden Verteidiger befragen. Außerdem kann er einzelne Beweiserhebungen zu seiner Entlastung beantragen Der Grund für ein in Anspruch genommenes Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht ist anzugeben.

     

    Muss ich den Grund wirklich benennen oder reicht es aus, einfach davon Gebrauch zu machen?

     

    Btw. dieselbe Behörde, die diesen Wisch verfasst hat, fordert mittlerweile auch von Notärzten eine schriftliche Begründung für eine Inanspruchnahme nach §35 und §38 StVO an, wenn das Einsatzfahrzeug, hier:RTW auf einer Alarmfahrt mit Patientem an Bord geblitzt wird. :rolleyes:

  10. So weit richtig, aber:

    die Fahrtkosten, die Kosten für den Anwalt (wenn keine RSV) und sonstige Auslagen bleiben beim TE hängen.

    Schließlich hätte der ganze Sache mit Angabe des tatsächlichen Fahrers vermieden werden können - somit keine "notwendigen Kosten".

    Somit ist 4. nicht ganz richtig.

    Sehe ich anders. Die Polizei war ja bei ihm, spätestens da hätte auffallen müssen, das er nicht der Fahrer ist. Aus diesem Grunde hat er ja Einspruch erhoben. Und da die Brüder zur Familie gehören, muss er sie nicht benennen und macht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

  11. 1. Anwalt nehmen! RSV vorhanden?

     

    2. Akteneinsicht beantragen lassen und eine Verschiebung des Termins erwirken.

     

    3. Sind deine beiden Brüder denn auch geladen?

     

    4. Wenn nein, zum neuen Termin mit dem Anwalt hinfahren. Dir können sie ja nix, bist ja nicht gefahren. Das Verfahren gegen dich wäre also einzustellen. Die Kosten sollte dann der Staat tragen.

     

    5. Zieht sich das ganze noch etwas hin, geht die Sache für deinen Bruder in die Verjährung. Wann war denn der Tag der Tat?

     

    Bislang sieht die Sache recht luxuriös aus, da sie ja den Falschen an der Angel haben... :unsure:

  12. Aber auf politischen und kommunalen Ebenen besteht vermutlich nicht das Interesse, die VT derart aufzurüsten.
    Interessanter Ansatz. Du meinst also, die Politik und die kommunale Ebene verhindern, daß die Autohersteller eine entsprechende technische Lösung als Zusatzausstattung für ihre Fahrzeuge anbieten? :kopfschuettel:

     

    Gerade auf so brechend vollen AB wie die A1 oder die A2 sind Abstandsmessungen wahre Gelddruckmaschinen.
    Könnte sein. Da nach meiner Erfahrung dort allerdings eher selten kontrolliert wird, scheint das Interesse am Drucken gering zu sein.

    Ja, das glaube ich. Zumindestens wird das indirekt der Fall sein. Politik und Wirtschaft sind sehr eng miteinander verzahnt, und wer den Ton angibt, weiß man spätestens seid Brüderle und dem BDI mit Bestimmtheit. Die Politik könnte technische Lösungen vorschreiben, wie sie es auch beim ESP getan hat. DAS dient unmittelbar der Verkehrssicherheit. Solche Assistenzsysteme machen das Autofahren sicherer.

     

    Besonders auf der A1 ist die Kontrolldichte recht hoch, aus eigener Erfahrung. Wenn man dort öfters lang fährt und die Augen offen hält, entdeckt man fast regelmässig VAMAS. Die Strecke ist ja auch ideal dafür: Dichter Verkehr, viel Kolonnenverkehr, meist zweispurig, da ist der Abstand schnell unterschritten, wenn man nicht wie ein Schießhund aufpasst.

  13. Soweit ich das auf dem Video erkennen kann, ist das Fahrzeug bereits sehr weit entfernt auf der linken Spur unterwegs. Die Meßstrecke betrug laut Provida 843 Meter, exakt in dem Moment verschwindet das gemessene Fahrzeug bereits hinter der Kurve! Ich weiß nicht, in wie weit man mit einem solchen Meßsystem a) in eine Kurve reinmessen kann und b) wie weit der maximale Abstand zum Gemessenen sein darf. Der VT hat bei gleichbleibender Geschwindigkeit ~ 80 m/sec zurückgelegt, 10 Sekunden lang wurde gemessen, also legte er ~ 800 Meter zurück. Das passt schon mal mit der Anzeige auf dem Monitor (843 Meter). In derselben Zeit hat das Provida-Fzg. zu Beginn der Messung ~ 39 m/sec zurückgelegt, gegen Ende 52 m/sec., wenn wir grob den Mittelwert bilden also 45,5 m/sec. Grob überschlagen hat das Provida-Fzg. also ca. 450 Meter zurückgelegt im Messzeitraum. Somit beträgt der maximale Abstand am Ende der Messung ~ 400 Meter. Ich bezweifel, das da eine einwandfreie Messung noch möglich ist. :kopfschuettel:

  14. Bei dem Abstand sieht es anders aus. Sicher kommen nun viele daher: den Abstand kann man schätzen und die Leitpfosten auf einer BAB sind 50m auseinander. Ist das aber nicht irgendwie ausserhalb der Zeit? Sicher sieht man es, wenn man den Abstand deutlich unterschreitet, aber gerade im Grenzbereich Ahndung oder nicht Ahndung ist es schwer bis nicht möglich.

    Ausgehend von der Richtgeschwindigkeit 130 auf einer BAB beträgt der Sicherheitsabstand vor Ahndung knapp 35m (32m um genau zu sein). Das ist so ziemlich zwischen zwei Leitpfosten. Wie kann ich da nun den Abstand einschätzen, vorausgesetzt ich lege es darauf an.

    Volle Zustimmung. Gerade in diesem Grenzbereich kann man sich mit reinem Augenmaß nicht sicher bewegen. Die Polizei und Überwachungsbehörden können den Abstand genau und rechtssicher bestimmen, der VT kann das eben nicht. Ein echtes Manko, zumal die technischen Möglichkeiten bereits bestehen. Aber auf politischen und kommunalen Ebenen besteht vermutlich nicht das Interesse, die VT derart aufzurüsten. Gerade auf so brechend vollen AB wie die A1 oder die A2 sind Abstandsmessungen wahre Gelddruckmaschinen. Soll der VT sich ruhig um ein paar Meter vertun, dann zahlt er eben. :80:

  15. In Südfrankreich ist es den Fußgängern auch peinlich, die Autos zum Anhalten zu bringen. Selbst ältere Senioren beeilen sich, den Überweg schnellstmöglich zu überqueren und bedanken sich, dass man angehalten hat.

    In Frankreich markiert ein Fußgängerüberweg einen Gefahrenbereich, in dem Fußgänger mit höherer Wahrscheinlichkeit die Fahrbahn kreuzen könnten... :80:

  16. Ein Gutachten war ja nicht erforderlich. Ein deutlicher Brief meines Anwalts war völlig ausreichend, die Gegenwehr nicht vorhanden. Für mich ein astreiner Fall von Abzocke bzw. Murks. Man versucht es halt mal. Wenn nur ein Drittel treudoof zahlt, hat es sich bereits rentiert. Bei allen anderen stellt man das Verfahren kurzerhand ein, dann kommt auch nie raus, welche Abzockmentalität da wirklich hintersteht.

     

    Ich bin nicht prinzipiell gegen Abstandskontrollen. Abstand ist lebenswichtig, das ist jedem routinierten Vielfahrer klar. Aber so eine Korinthenkackerei wie in meinem Fall geht überhaupt nicht und dient ganz klar nur der Sanierung maroder öffentlicher Kassen. Außerdem ist es auch hier wieder so wie so oft: Die meisten Unfälle aufgrund zu geringen Abstandes verursachen LKW! Die Statistik spricht da eine klare Sprache.

     

    Und man muss auch mal deutlich sagen, das der optimale Abstand auf einer so vollen AB wie der A1 beispielsweise kaum einzuhalten ist. Das ist eine Lebenserfahrung. Würden alle den gesetzlich geforderten Mindestabstand von halbem Tacho einhalten, würde der Verkehr zum Erliegen kommen. Außerdem ist es auch sehr schwer, immer den objektiv richtig Abstand einzuhalten. Hier würde ich mir ein kleines technisches Hilfsmittel wünschen, was mir beim Fahren anzeigt, welchen Abstand in Metern ich zum Vordermann habe und welches der optimale Abstand wäre. Das könnte einfach realisiert werden, die Meterzahl in rot bedeutet dann beispielsweise zu geringer Abstand, sobald die Zahl grün wird, ist alles gut.

  17. Update

     

    Die klaren Worte, die ich gegenüber meinem Anwalt fand, haben anscheinend gefruchtet. Er hat das Video nun gesichtet und ist guter Dinge.

     

    Was ist zu sehen? Nach Aussage meines Anwaltes sieht man eine Kolonne von 4 Fahrzeugen auf der linken Spur, die mit extrem geringer Differenzgeschwindigkeit einen LKW überholen. Ich schere mit exakt gleicher Geschwindigkeit in eine Lücke zwischen dem 3. und dem 4. Fahrzeug aus. Hinter mir an Position 4 fährt eine Oberklasselimousine deutschen Fabrikats. Abstand zwischen uns beiden beträgt zum Zeitpunkt des Einscherens 15-20 Meter. Der Fahrer der Limousine reagiert in keinster Weise auf mein Einscheren...er bremst nicht, er verzögert nicht, er gestikuliert nicht, er gibt keine Lichtzeichen. Er fährt einfach entspannt weiter und folgt mir/der Kolonne ohne Änderung seiner Fahrweise. Mein Anwalt kann hier keinerlei Gefährdung ausmachen. Es handele sich um einen völlig normalen Vorgang, wie er auf deutschen AB tagtäglich zigtausende Male vorkäme. Allenfalls könne man hier von einer Belästigung sprechen, mehr aber auch nicht. Auf keinen Fall handele es sich um eine Tat, die die Festlegung von Punkten rechtfertige. Einer evtl. Gerichtverhandlung sieht er aufgrund der vorliegenden Fakten sehr gelassen entgegen.

     

    Die Fahrereigenschaften werde er im übrigen erstmal außen vor lassen. Nach erneuter intensiver Sichtung der Bilder und des Videos kommt er nun zu dem Schluß, das die Qualität des Materials nicht so brilliant ist...er wird also erstmal nur auf den reinen Vorgang an sich eingehen und gegen den Vorwurf der Gefährdung argumentieren. Wer gefahren ist, will er erstmal offen lassen.

     

    Das Video lässt er mir zukommen.

     

    Soweit erstmal der Stand der Dinge.

  18. Ich habe dann die Polizei angerufen, weil wir den PKW-Besitzer auch nicht ausfindig machen konnten. Die kamen dann, kassierten im Endeffekt 35 EUR (WIMRE) und gut war's.

     

    Ich hatte eine ähnliche Situation vor ca. einem Jahr, da hat beim Rückwärtsfahren die PDC meines Busses rumgesponnen und ich habe bei absolutem Schritttempo, eher weniger eine kleine Beule in das Nummernschild des dahinter parkenden PKW gemacht. Da ich aber nicht wusste, ob nicht unter dem Nummernschild noch weitere Schäden sind, versuchte ich, den Halter/die Halterin ausfindig zu machen. Aufgrund der Gesamtsituation war schnell klar, das wird so ohne weiteres nix. Also habe ich die Cops angerufen, nur um Unfallort und Art des Schadens (Bagatelle) sowie meine Daten durchzugeben, um mich vom Vorwurf der Unfallflucht reinzuwaschen. Eine derartige Vorgehensweise ließ der Kollege an der Strippe nicht zu: Er schickte umgehend einen Einsatzwagen, die mit Blaulicht kamen... :vogelzeig: ... Aber immerhin hat man mir dann, weil ich doch so hochanständig gehandelt hätte, das Verwarngeld in Höhe von 35,- € erlassen... :wacko:

  19. Danke für die kostruktiven Ausführungen, Hartmut. :wacko:

     

    Ich führe das noch mal etwas detailierter aus. Ich rief meinen Anwalt an und machte den Vorschlag, das ein Ersafa zur Verfügung stünde, der mir in einigen Punkten sogar ähnlich sähe. Dieser Ersafa würde den Anhörungsbogen selber ausfüllen und sich selber belasten. Er entgegnete, das die Behörden dieses Spiel sicher durchschauen würden, die seien ja nicht doof, und dann würde man gegen mich und den Ersafa ein Strafverfahren eröffnen. Ich entgegnete, der Ersafa kann sich doch solange selbst belasten wie er möchte, Irren ist schließlich keine Straftat. Darauf empörte sich mein Anwalt regelrecht und sprach davon, das die Fotos doch sehr aussagekräftig seien, was die Identifizierung des Fahrers betreffen würde und das niemand dem Ersafa abnehmen würde, das er sich auf dem Foto erkennt. Ich entgegnete, wieso denn, er kennt doch die Fotos garnicht und ich habe sie im übrigen auch noch nicht zu Gesicht bekommen. (Alle Kontakte bislang telefonisch bzw. per Mail). Er schwaffelte dann was von anthropologischem Gutachten und so. Ich entgegnete erneut, das der Ersafa ja immer noch zu jeder Zeit seine Selbstbelastung zurücknehmen kann, wenn erforderlich. Er fing dann regelrecht das Jammern an...Ohh, sie spielen einen gaaannzzz hohen Ball, ganz gefährlich, nein so liefe das nicht...Sein Fazit bislang: Die Messung war einwandfrei, die Fotos sind ok seitens der Qualität. Wenn sich auf dem Video (welches er bislang mangels technischer Ausrüstung nicht kennt... :wacko: ) keine entlastenden Tatsachen finden lassen, die den Punkt der Gefährdung entschärfen, dann hätte ich kaum eine Chance, aus der Sache rauszukommen. Selbst die Erhöhung der Geldbuße wegen vorhandenen Punkten wäre wohl unumgänglich und völlig üblich... :vogelzeig:

  20. @Xabbu: Ob ein im Strafrecht aktiver Anwalt hier der richtige ist, das läßt sich durchaus bezweifeln.

    Der RA ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vertragsanwalt des ADAC...nach eigener Aussage würde er nicht anderes mehr bearbeiten als OWis...da hat mich die Aussage der Strafverteidigung im Mordfall auch erstaunt. Schuster bleib bei deinen Leisten, vermutlich handelt es sich um eine Pflichtverteidigung.

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