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Stahlsturm

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  1. Wahrscheinlich ist er Limit + 20 gefahren. Dafür gibt's nichtmal Punkte, da von "rasen" zu reden ist lächerlich.
  2. Meines Wissens bezieht sich dieser Passus ausschließlich auf die Diagnose der Narkolepsie. Wir hatten dazu mal eine Neurologische Fortbildung in der unter Anderem auch die Problematik der Fahrerlaubniss erörtert wurde.
  3. Mir ist ein solcher Fall bekannt. Uneinsichtiger, behandlungsresistenter, insulinpflichtiger Diabetiker der Aufgrund der Insulinpflicht gefährdet ist, ganz plötzlich in ein Koma abzurutschen. Dem wurde der Schein entzogen. Vor ein paar Jahren gab es in Hamburg einen ähnlich gelagerten Fall wo ein solcher Patient 3 Leute an einer Ampel tot gefahren hat.
  4. Der Patient war nicht entlassen, er ist von einer Beurlaubung einfach nicht zurück gekommen. Technisch war er noch stationärer Patient. Er wurde dann vom KH zur Fahndung ausgeschrieben aber nicht weil wir ihn für gefährlich gehalten hätten sondern weil er unerklärliche epileptische Anfälle hatte (die auch der Grund für das Fahrverbot waren und die auch zur initialen Einlieferung geführt hatten) und die diensthabende Ärztin befürchtet hat, daß der Patient nach Anfall hilflos in seiner Wohnung liegt.
  5. Hallo andicorsa, ich habe mich ja schon in früheren Beiträgen als Mitglied des für diesen speziellen Fall zuständigen Behandlungsteams "geoutet". Autofahren war ihm vom Arzt und auch vom Oberarzt verboten worden. Es bestand keine gesetzliche Betreuung und daher auch keine Möglichkeit das Auto einfach verkaufen oder stilllegen zu lassen wobei sich auch hier wieder die Frage stellt, ob das den Patienten abgehalten hätte zu fahren. Aus eigener "Herrlichkeit" dürfen wir dem Patienten (der in allen Qualitäten orientiert war) auch weder die Schlüssel abnehmen (Unterschlagung) noch die Führerscheinst
  6. Heute ist das Urteil ergangen. Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie nach § 63 StGB http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/amokfahrer-muss-in-die-psychiatrie/1045148/amokfahrer-muss-in-die-psychiatrie.html#1045148
  7. Mitlerweile steht der Mann in Regensburg vor Gericht... http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/amokfahrer-bin-ein-gluehender-komet/1041151/amokfahrer-bin-ein-gluehender-komet.html
  8. An welche denkst Du dabei? Ich frage deshalb, weil mir (im Moment) keine einfallen. Wobei, wenn es ein sog. Vormerkdelikt wäre, dann würde es erst nach fünf Jahren im Sündenregister gelöscht werden. In diesem Fall wäre die Strafe jedoch (deutlich) höher, wie ich aus eigener (schmerzlicher) Erfahrung weiß.... Vielleicht kann @Stahlsturm (weshalb habe ich bei diesem Nickname / Begriff immer wieder so eigenartige Assoziationen?) etwas Licht in das Dunkel des Vorgangs bringen. Kannst und möchtest Du, @Stahlsturm? Ja, klar möchte ich Erstmal, der Nick bezieht sich auf meine seit 35 Jahre
  9. Ich kenne das übliche Vorgehen für Österreich, aber muß ich mir die Arbeit überhaupt noch machen ? Der geforderte Betrag wäre auch unter der 70 EUR Grenze aber es wurde als Einschreiben mit Rückschein zugestellt.
  10. Melde die Kreditkarte, mit der Du das Auto gemietet hast, als verloren. Damit wird die Nummer die die Australier haben automatisch ungültig und es kann zumindest nicht mehr einfach abgebucht werden.
  11. Ich konnte das Orginalthema leider nicht mehr finden, falls es noch existiert könnte ein freundlicher Moderator das ja zusammenführen Text der MZ Online = http://www.mittelbayerische.de/region/regensburg/artikel/amokfahrer-war-schuldunfaehig/1005819/amokfahrer-war-schuldunfaehig.html Im Ergebniss für Insider alles Andere als überraschend.
  12. Ich habe nicht alles bis zum Ende gelesen bevore ich geantwortet habe...
  13. Nimm den Wiederbeschaffungswert in bar und lass den Wagen in der Tschechei (für einen Bruchteil der Kosten in D.) reparieren.
  14. Dafür volle Zustimmung. Ja, von mir ebenfalls volle Zustimmung. Sich den Umständen anzupassen beinhaltet in meiner Definition auch, sich den örtlichen Gegebenheiten, ganz speziell auch der lokalen Fahrweise, wenn schon nicht anzupassen, dann diese zumindest soweit zu berücksichtigen, daß man damit rechnet, daß die Lokalen eben nicht damit rechnen, daß jemand mit 230 den Highway entlang geflogen kommt und darauf auch mental nicht vorbereitet sind und möglicherweise nicht angemessen reagieren. Ich fahre ja auch nicht mit 120 km Geschwindigkeitsunterschied an einer LKW Kolonne vorbei, es g
  15. Wer fährt? MfG. hartmut Mir ist sowas an der Bayrisch - Tschechischen grenze mal passiert. Ich war nur kurz Kippen kaufen für eine Bekannte, ich war nichtmal in Tschechien (das war noch vor Schengen) und auf der Rückfahrt durfte ich dann dem Zoll zu einer Lagerhalle folgen wo sie dann meinen armen Fiat Uno komplett ausgeräumt haben. Zumindest war's da trocken. Dorthin gefahren bin ich selber, dem Zollmobil folgend.
  16. Wenn Du während dem Messvorgang gebremst hast, hast Du gute Chancen, daß garnichts kommt. Der Trick hat mich selber schon das Eine oder Andere Mal "gerettet" Selbst wenn doch was kommt, wenn du noch nicht am Autobahn Ende Schild vorbei warst gibt's auch keine innerörtliche Strafen.
  17. Er wurde nicht "erwischt". Sein Fahrer wurde und "erwischt" ist auch falsch weil Reporter denen nachgefahren sind, aber keinerlei Limit verletzt wurde. Ganz großes Kino... Denk einfach einmal darüber nach! Ich wollte den Herrn Politiker in keinster Weise verteidigen. Wenn ich "Ganz großes Kino" schreibe, dann meine ich damit sowohl den Zeitungsbericht an sich (Also das Geheul, daß der Fahrer mal kurz auf die Tube gedrückt hat) als auch die Reaktion und die von Dir so treffend bezeichnete "Ablaßzahlung". Beim Gedanken, daß solche Leute Entscheidungen über meine Zukunft treffen wollen...
  18. Er wurde nicht "erwischt". Sein Fahrer wurde und "erwischt" ist auch falsch weil Reporter denen nachgefahren sind, aber keinerlei Limit verletzt wurde. Ganz großes Kino...
  19. Wo genau soll das denn sein ? Ich finde das anhand der Angaben nicht.
  20. Ob sie's "dürfen" (also ob es dazu eine rechtliche Grundlage gibt) entzieht sich meiner Kenntniss, aber de fakto tun sie's häufig. Wird also legal schon Hand und Fuß haben Außerdem glaubt der bayrische Bauer einen FFW Mann den er seit 30 Jahren von Stammtisch kennt eh viel mehr als einem aus Franken oder Schwaben (also von anderen Ende der Welt) herversetzten Jungpolizisten
  21. @stahlsturm: Die gibt es bei uns tatsächlich, bisher jedoch nur als Fußstreife gesichtet. Laufen immer zu zweit rum. Bewaffnet lediglich mit einem Walkie-Talkie. Ich sehe sie auch immer viel in Cafes sitzen. Bis auf den letzten Satz beschreibt das ziemlich treffend den Sicherheitsdienst des Ordnungsamts Regensburg, die zwar keine Polizisten, aber immerhin noch bei einer Behörde angestellt und auch entsprechend "markiert" sind. Aber so richtige "Freizeit Polizisten" wie der orginale Artikel beschreibt sind mir noch nie untergekommen.
  22. Ich habe mit Verwunderung gelesen, daß es solche Leute auch in Bayern geben soll. Ist mir in über 35 Jahren aktiver Teilnahme am Strassenverkehr bisher noch nie untergekommen noch habe ich je von Freunden oder Bekannten noch dienstlich je davon gehört. Gibt's die wirklich ? Oder ist das bloß eine neuzeiliche Unterart des Wolpertingers ?
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