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Black Spy

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  1. Also z. B. Mercedes baut schon seit Jahrzehnten Außenleuchtenkontrollen ein. Fällt ein Licht aus, nervt das Fahrzeug mit einer gelben Warnleuchte oder die neueren geben eine Fehlermeldung im Tachodisplay aus, so daß man den Fehler freiwillig beheben läßt. Es wird so viel Mist in die Autos eingebaut, es ist rätselhaft, warum die Hersteller dann an so einer nützlichen Kleinigkeit sparen. Der Gesetzgeber könnte sowas ja auch zur Pflicht machen. Ein weiteres Problem ist, daß man garnicht mehr so einfach an defekte Leuchten rankommt. Wenn die in der Werkstatt anfangen, Stoßfänger abzubauen oder den
  2. Vor ein paar Tagen war ich auf einer Bundesstraße unterwegs und bin auf einen anderen Wagen aufgelaufen, der bei erlaubten 100 mit ca. 70 geschlichen ist. Quasi reflexartig habe ich den Schleicher überholt. Daß ich mich in einem Überholverbot befand, war mir nicht bewußt. Wenige Kilometer später hatte ich die grün-weiße Rennleitung hinter mir, die auch gleich eine Kontrolle durchgeführt haben. Ergebnis: 40 Euro und ein Punkt. Ich habe mir die Stelle nochmal angeschaut und folgendes festgestellt: nach dem Überholverbotsschild kommt eine kleine Einmündung von rechts, dann eine größere Einmündung
  3. 1. Das funktioniert im gesamten Regierungsbezirk, bezirksübergreifend ist schwierig und anderes Bundesland unmöglich. 2. Ich würde nicht sofort zahlen, im Zweifelsfall habe ich kein Geld und keine EC-Karte dabei. 3. Wenn meine Schnittläuche unschuldige Autofahrer belästigen und bar kassieren und der Autofahrer keine Quittung nimmt, dann wird im Quittungsblock einfach das Datum freigelassen. So entsteht mit der Zeit ein Blanko-Quittungsblock mit allen möglichen Beträgen. Mit diesen Belegen werden dann die Strafzettel der Kollegen (oder Bekannten) vernichtet, bezahlt hat das irgendwann mal ein h
  4. Gähn, dann gehe ich zu meinem Haus-und-Hof-Bullen (der selbst wie ein Mörderhenker fährt und seine blitzenden Kollegen nicht leiden kann) und der sucht dann aus seinem Blanko-Quittungsblock einen passenden Betrag raus und verpaßt mir auf dem Papier ein erhöhtes VG, womit sich dein VG in Wohlgefallen auflöst und der Käse ist gegessen.
  5. Anscheinend hat der Vermieter nur deine Daten mitgeteilt, sonst hätte ja deine Freundin den AB bekommen. War beim AB schon ein Foto dabei? Wieviel Zeit ist zwischen der Owi und dem AB vergangen? Du kannst den AB auch wegwerfen. Über das Einwohnermeldeamt können sie die Fahrerin nicht finden, weil sie nicht zu deiner Familie gehört. Könnten deine Nachbarn deine Freundin erkennen?
  6. Das ist wohl vom Bundesland abhängig. In Bayern habe ich noch kein Foto bekommen und das ist auch gut so, da kann man sich leichter dumm stellen.
  7. Genau, er soll dem Sachbearbeiter mitteilen, daß sein Bruder der Fahrer war. Das ist auch ein Argument gegen eine Fahrtenbuchauflage (wie ist das eigentlich bei einem Mietfahrzeug?), da er den Fahrer ja bereitwillig genannt hat. Und es war gut, daß er den Verstoß nicht "versehentlich" zugegeben hat. Sollte es tatsächlich zu einer Verhandlung kommen, springt vielleicht sogar ein Freispruch und nicht nur eine Einstellung raus (macht Unterschiede bei den Kosten, ist mit Rechtschutz aber herzlich egal). Im Falle einer Verhandlung läßt du dich ggf. als Zeuge laden (für die Gesichtskontrolle) und ka
  8. Der Ausschluß des Halters als Fahrer kann aber auch aufgrund des Geschlechtes erfolgt sein. Du könntest dich beim Sachbearbeiter melden und nachfragen, um was es eigentlich geht. Am Telefon nennst du deutlich deinen Namen. Allerdings solltest du vermeiden, dich selbst als Fahrer zu bezichtigen. Vielleicht glaubt dann der Sachbearbeiter durch diesen Anruf, daß du der Fahrer bist und schickt dir einen Bußgeldbescheid. Da legst du dann Einspruch ohne Begründung ein und nach der Verjährung teilst du dann mit, daß dein Bruder gefahren ist.
  9. Natürlich bin ich mir der Folgen bewußt. Und nur um ein Fahrtenbuch abzuwehren ist die Maßnahme vielleicht etwas übertrieben. Das Auto einfach ein paar Monate ummelden ist sicher die praktikabelste Lösung (oder einfach das Fahrtenbuch führen). Wenn man das Fahrtenbuch tatsächlich verschwinden lassen will, dann muß man wie so oft im Leben den Nutzen und das Risiko abwägen. No risk, no fun.
  10. Aber sie haben doch schon rausgefunden, daß der Halter nicht als Fahrer in Frage kommt. Er könnte den Bogen ja zurückschicken und angeben, daß er nicht mehr weiß, wer damals gefahren ist und scheinheilig um die Zusendung des Bildes bitten. Dann sollte er allerdings einen großen Bogen um den Sachbearbeiter und machen, die an der Tür klingeln, bis die Verjährung eingetreten ist.
  11. Wenn euch der Genötigte angezeigt hat, dann gibt es kein Foto sondern nur eine Personenbeschreibung. Da das Auto auf eine Frau zugelassen ist, der Linksschleicher aber einen jungen Mann als Fahrer angibt, kann also der Halter nicht der Fahrer sein. Dein Bruder könnte aber genauso gut in eine Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung geraten sein. Dann gibt es leider ein Foto. Deine Mutter könnte den Sachbearbeiter anrufen, um was es eigentlich geht. Wenn dein Bruder tatsächlich nur angezeigt wurde, dann soll deine Mutter einfach angeben, sie weiß nicht wer damals mit dem Wagen unterwegs war. Ohne
  12. Die Fahrtenbuchauflage ist normal zeitlich begrenzt. Dann wird die Karre eben solange auf die Mutter oder Tochter umgemeldet und fertig. Wenn das Fahrtenbuch nicht für Folgeautos gilt, könnte man dann einfach die Zulassungsnummer wechseln, um das Fahrtenbuch loszuwerden? Und dann könnte man noch eine Straftat vortäuschen, das Seitenfenster einschlagen (zahlt die Teilkasko) und das Auto ausräumen. Bei dieser Gelegenheit wird auch das Fahrtenbuch geklaut (bitte keine Vorwürfe, ich weiß, daß das natürlich hochgradig illegal, moralisch verwerflich, gefährlich und nur eine theoretische Möglichkeit
  13. So, nun muß ich das alte Schätzchen nochmal ausgraben. Knapp drei Monate nach dem BG hat mein Vater eine Ladung bekommen. Immerhin hat ja ein meinen Vater (fälschlicherweise) als Fahrer ermittelt (nochmal DANKE an den unmotivierten Ordnungshüter). Mein Vater ist also mit einem Anwalt bewaffnet hingegangen, der als Zeuge geladene Blitzer- wurde gleich wieder heimgeschickt und nach einer kurzen Gesichtskontrolle gab es einen glatten Freispruch. Damit müssen wir nicht mal die Rechtschutzversicherung belästigen. Anzumerken wäre noch, daß mein Vater weder auf dem Anhörungsbogen noch gegenüber
  14. Bei der Verjährung kommt es nicht darauf an, wann er irgend ein Schreiben erhalten hat (z. B. Anhörungsbogen), sondern die Verjährung wird bereits durch die Anordnung unterbrochen. Die Mutter hat sich als Fahrerin geoutet und dem Sachbearbeiter ist aufgefallen, daß aber keine Frau gefahren ist. Vermutlich kam es zu einem Bildabgleich mit dem Einwohnermeldeamt, da keine mit dem Foto aufgetaucht sind. Damit wurde der Fahrer noch vor der Verjährung ermittelt, leider dumm gelaufen. Wenn das Auto wirklich auf den Vater zugelassen ist, dann hätte er sich als Fahrer anbieten sollen.
  15. 1. Jein. Die Verjährung von drei Monaten beginnt mit dem Tattag. Wenn du also in dieser Zeit nicht als Fahrer ermittelt wirst, ist die Owi gegen dich verjährt und du bist fein raus. Allerdings kann die Verjährung unterbrochen werden, z. B. duch einen Anhörungsbogen. Dabei genügt die Anordnung, du mußt den Fetzten noch nicht mal erhalten haben. 2. Drei Monate sind eine lange Zeit, aber es ist zu schaffen. Wenn du Glück hast, dann kommt der Anhörungsbogen erst nach fünf Wochen oder später, wenn es dumm läuft ist er schon nach zwei Wochen da. Der Bogen soll zwar innerhalb einer Woche zurück, ma
  16. Wenn du schneller als 100 warst und dein Vater einen Anhörungsbogen bekommt (keinen Zeugenbefragungsbogen), dann soll er die Owi erstmal zugeben und hoffen, daß ohne weitere Überprüfung der Bußgeldbescheid kommt. Dann könnt ihr euch überlegen, ob dein Vater die Punkte übernimmt oder ob ihr Zeit bis zur Verjährung vertrödelt.
  17. Am besten stöberst du etwas im Forum und in der FAQ, das wurde hier schon alles drölfmal durchgekaut. Aber in Kurzfassung: das Auto kann nicht auf deine Eltern sondern nur auf einen Elternteil zugelassen sein. Wenn nach der Messung nicht angehalten wurde, dann bekommt zunächst der Halter einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenbefragungsbogen - je nach dem, ob er als Fahrer in Frage kommt oder nicht. Deine Eltern müssen darauf überhaupt nicht reagieren und sie müssen dich nicht verpetzen. Wenn du nur geringfügig zu schnell warst, dann solltet ihr den Eilzuschlag zahlen und Ende. Drohen Punkte, F
  18. Naja, ich würde auch bei Punkten versuchen, da rauszukommen. Es ist doch recht unwahrscheinlich, daß du - selbst wenn du in relativ kurzer Zeit zweimal mit Punkten oder Fahrverbot geblitzt wurdest - beim selben Sachbearbeiter landest und daß sich dieser noch an den letzten Fall erinnern kann.
  19. Warum macht ihr denn so einen Unsinn? Wenn der Halter einen BG bekommt, obwohl er nicht selbst gefahren ist und dazu den Verstoß nie zugegeben hat, dann ist das doch eine Steilvorlage für eine Verjährung. Einspruch gegen den BG ohne Begründung, gut drei Monate verbummeln, notfalls mit Anwalt, Begründung nachreichen: Halter ist nicht der Fahrer - fertig. Im aktuellen Fall ist es ähnlich. Der Sohn will die Punkte an den Vater abgeben. Dazu ist es aber notwendig, einen BG gegen den Vater zu provozieren. Und wenn man an dieser Stelle angelangt ist, muß auch der Vater die Punkte nicht nehmen sond
  20. Nein, du hast keinen direkten Ärger. Aber dein Nachbar hat dir mit dieser Aktion mächtig Probleme gemacht, da ist es doch nur gerecht, wenn er wegen der Owi noch belangt wird. Diese ganze Aktion dient doch nur dazu, daß die Owi gegen ihn verjährt. Und ich an deiner Stelle würde ihm in die Suppe spucken und dafür sorgen, daß er noch vor der Verjährung als Fahrer festgestellt wird. Hast du schon mit dem Sachbearbeiter telefoniert? Vielleicht läßt sich im direkten Gespräch die Sache klären. Und eine Anzeige gegen die Halterin wegen der falschen Verdächtigung ist wohl auch angebracht. Und da du de
  21. Rumpel' mal z. B. nachts in Nürnberg mit 70 über den Ring - da geht dir relativ sicher ein Licht auf. Und wenn du dir noch ein Rücklicht lahm legst, wirst du noch die Bekanntschaft einer Streife machen. Und natürlich wird auch überland nachts geblitzt, gerade im Dunstkreis von Großraumlanddiskos. Möglicherweise nimmt die Blitzgefahr nachts ab, aber ausschließen kann man es nicht. Einen Vorteil hat es aber doch: man sieht den Blitz viel deutlicher als am Tag
  22. Den Einspruch solltest du unbedingt als Einschreiben mit Rückschein schicken. Wenn der Einspruch nämlich nicht ankommt, wird der BG rechtskräftig und du kannst die Suppe auslöffeln, die dir dein Nachbar eingebrockt hat. Zusätzlich kannst du online Einspruch einlegen (zumindest in Bayern geht das). Die Adresse steht irgendwo im BG. Du kannst meines Wissens selbst kein Foto anfordern. Ein Anwalt könnte Akteneinsicht beantragen oder du stattest dem Sachbearbeiter einen Besuch ab, wenn es nicht zu weit ist. Wo du die Akte einsehen kannst, steht im "Kleingedruckten". Du solltest dich aber beeilen,
  23. Dein Vater muß es ja nicht auf sich nehmen. Wenn er einen Anhörungsbogen bekommt, gibt er den Verstoß erstmal "versehentlich" zu. Dann kannst du nur hoffen, daß dein Vater einen Bußgeldbescheid bekommt, ohne daß der Sachbearbeiter die Fotos genauer betrachtet und zu dem Schluß kommt, daß der Fahrer viel jünger ist als der Halter. Gegen den Bußgeldbescheid legt dein Vater Einspruch ein und verbummelt noch die Zeit bis zur Verjährung. Dann fällt ihm plötzlich ein, daß ja damals sein Sohn gefahren ist. Das teilt er dem Sachbearbeiter mit und wartet auf den Einstellungsbescheid. Soweit zur Theorie
  24. Appell zu schnellerem Fahren Mit einer Aktion gegen Langsamfahrer will man im Bezirk Schwaz für fließenden Verkehr sorgen. Organisiert wird die Aktion von der BH Schwaz und der Exekutive. Unnötige Staus Zahlreiche Autolenker, darunter auch Touristen, fahren oft weit unter der erlaubten Geschwindigkeit und provozieren so Staus und gefährliche Überholmanöver. Bewusstseinsbildung Mit der Aktion will man die Langsamfahrer auffordern, auszuweichen oder schneller zu fahren. Der Schwazer Bezirkshauptmann Karl Mark sagte gegenüber Radio Tirol, es sei keine Aktion gegen Langsamfahrer, sondern zur B
  25. Die Verjährung wurde durch die Anordnung des Anhörungsbogens bereits unterbrochen und beginnt von neuem. Wenn du nun nicht mehr erreichbar bist, dann wird kurz vor der Verjährung vermutlich ein BG rausgeschickt. Die Post wird ihn nachweisbar zustellen, und auch wenn du ihn nicht zur Kenntnis nimmst ist er zugestellt und wird zwei Wochen später rechtskräftig.
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